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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Kommunikationsleitungen im Rack und beim Aufhängen von Kommunikationskabeln. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Arbeiten an Rack-Kommunikationsleitungen und Kabelaufhängungen dürfen Personen ab 18 Jahren mit bestandener ärztlicher Untersuchung durchführen. Einweisung und Einweisung am Arbeitsplatz. 1.2. Ein Elektriker muss bei der Wartung von Rack-Kommunikationsleitungen und beim Aufhängen von Kabeln vor der Beauftragung mit selbstständigen Arbeiten eine Schulung in sicheren Arbeitsmethoden im Umfang von: 1.2.1. Technologien der Arbeit. 1.2.2. Regeln zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Freileitungen und Kabelkommunikationsleitungen; 1.2.3. Anwendung von Schutzmitteln; 1.2.4. Erste Hilfe leisten; 1.2.5. Die Regeln der Straße. 1.3. Nach Abschluss der Ausbildung besteht der Elektriker eine Prüfung der Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften mit der Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe für elektrische Sicherheit mindestens III und bestätigt diese anschließend jährlich. 1.4. Bei der Wartung von Rack-Kommunikationsleitungen und Hängekabeln sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich: 1.4.1. Arbeiten mit elektrischen Anlagen (elektrischer Schlag, Stromschlag, Lichtbogenbrand); 1.4.2. Arbeiten in der Nähe und an Kreuzungen mit Freileitungen, Kontaktnetzen des Landverkehrs und des drahtgebundenen Rundfunks; 1.4.3. Arbeiten im Bereich Verkehr und Menschen; 1.4.4. Ungünstige meteorologische Bedingungen (niedrige Lufttemperatur, hohe Luftfeuchtigkeit usw.); 1.4.5. Arbeit in der Höhe. 1.5. Arbeiten an linearen Kommunikationseinrichtungen auf der Straße sind verboten: 1.5.1. Während eines Gewitters und seiner Annäherung; 1.5.2. Bei Schneestürmen, Sandstürmen und Windgeschwindigkeiten über 15 m/s (bei einer Windgeschwindigkeit von 15-18 m/s brechen dünne Äste und trockene Äste von Bäumen); 1.5.3. Wenn die Lufttemperatur unter den in den Vorschriften der örtlichen Behörden festgelegten Normen liegt; 1.6. Bei der Wartung von Rack-Kommunikationsleitungen ist ein Elektriker verpflichtet: 1.6.1. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und unter der Bedingung, dass er sich der sicheren Vorgehensweise bei der Ausführung genau bewusst ist. 1.6.2. Befolgen Sie die Regeln der internen Arbeitsvorschriften und des Arbeitsschutzes; 1.6.3. Wenn in der Leitung Fremdspannung festgestellt wird, stellen Sie die Arbeiten sofort ein und melden Sie sich bei Ihrem direkten Vorgesetzten, informieren Sie das Reparaturbüro und ergreifen Sie Maßnahmen, um die Möglichkeit einer Berührung durch Unbefugte auszuschließen. 1.6.4. Befolgen Sie diese Anweisung; 1.7. Im Falle einer Verletzung oder eines Unwohlseins des Arbeitnehmers ist es notwendig, den Vorgesetzten zu benachrichtigen und die Erste-Hilfe-Stelle zu kontaktieren. 1.8. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Holen Sie sich vom Vorarbeiter Anweisungen zu Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in Gefahrenbereichen und verstehen Sie den erhaltenen Auftrag. 2.2. Wählen Sie die für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen aus und stellen Sie sicher, dass diese in gutem Zustand sind. 2.3. Verwenden Sie zum Tragen des Arbeitsgeräts eine spezielle Tasche oder einen Koffer. 2.4. Ziehen Sie spezielle Kleidung an und passen Sie sie sorgfältig an, sodass die Böden nicht offen sind, aber die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Arbeiten an den Racklinien werden nur mit Sicherheitsgurt, Helmen und Schuhen mit Gummisohlen oder Galoschen durchgeführt. 3.2. Bei Arbeiten in der Höhe und Arbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung von Kabeln entlang von Gebäudewänden müssen Sie gebrauchsfähige Holztreppen, Leitern, Gerüste und Hubplattformen verwenden: 3.3. Vor dem Betreten des Eisendachs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, mit einem Anzeigegerät die Spannungsfreiheit aller auf seinem Weg durch den Dachboden angetroffenen Metallgegenstände und vor dem Betreten des Dachs – der Metallleiter, des Dachs selbst usw. – zu überprüfen Sicherheitsgurt. Bei erkannter Spannung ist der Zutritt zum Dach untersagt. Ein Mitarbeiter, der Spannungen feststellt, ist verpflichtet, die Mitarbeiter der Hausverwaltung und den technischen Leiter seines Betriebes hierüber zu informieren. 3.4. Nachfolgend sind die Abmessungen (in Metern) der Rack-Leitungen je nach Klasse der kabelgebundenen Übertragung angegeben:
3.5. Die Kreuzung der Drähte der Zahnstangenleitungen der GTS- und PV-Fahrdrähte, elektrifiziert mit Gleichstrom, Eisenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Stromleitungen bis 1000 V, muss mit isolierten Drähten mit witterungsbeständiger Isolierung erfolgen. Das Spleißen dieser Drähte in der Spannweite ist nicht zulässig. 3.6. Die Überquerung elektrifizierter Bahnstrecken mit Wechselstrom sollte ausschließlich über ein Erdkabel erfolgen. 3.7. Beim Aufhängen eines Einspeisegeräts mit einer Spannung über 360 V an Metallgestellen auf Hausdächern ist es erforderlich, geerdete Gestelle herzustellen, die mit einem aufgehängten Stahldraht mit einem Durchmesser von 4 mm geerdet werden sollten, der mit dem Vorbau verbunden ist alle zwei Kilometer von den Regalen entfernt und geerdet. 3.8. Kabeltragwerke müssen mit Kabelplattform, Traversen, Stufen, Blitzableiter und Erdung ausgestattet sein. Das zum Kabelträger geführte Erdkabel muss vor mechanischer Beschädigung geschützt werden; Ableitungen ohne Lücke werden über die gesamte Länge des Trägers mit einer Holzlatte verschlossen. Der Wert des Erdungswiderstands muss GOST 464 entsprechen 3.9. Wenn an den für die Kabelhalterung geeigneten Drähten eine Fernspeisespannung anliegt, werden die Stromkreise in dielektrischen Handschuhen und dielektrischen Galoschen getestet. Reparaturarbeiten an der Kabelbox oder dem hängenden NUP müssen bei entfernter Fernspeisung durchgeführt werden. 3.10. Das Fehlen gefährlicher Fremdspannung am Rumpf und am Kabel sollte überprüft werden. Überprüfen Sie dies mit einem Spannungsanzeiger. Um das Vorhandensein von Fremdspannung an den Kabeln und Kabeln der Kommunikationsleitung und des drahtgebundenen Rundfunks zu überprüfen, die Freileitungen mit Stromleitungen mit Spannungen über 1000 V haben, ist der Einsatz von Hochspannungsanzeigen erforderlich. Nachdem mithilfe eines Niederspannungsanzeigers festgestellt wurde, dass an den Kabeln und Kabeln der Kommunikation und des drahtgebundenen Rundfunks keine Fremdspannung über 1000 V anliegt, muss sichergestellt werden, dass an den Kabeln und Leitungen von auch keine Fremdspannung unter 1000 V anliegt Kommunikation und drahtgebundener Rundfunk. Nur ein Niederspannungsanzeiger vom Typ INN-1 zur Feststellung des Vorhandenseins von Fremdspannung an Kabeln und Kabeln für Kommunikation und drahtgebundenen Rundfunk, die sich mit Stromleitungen mit Spannungen über 1000 V kreuzen, ist verboten 3.11. Es ist verboten, bei Annäherung an oder während eines Gewitters, mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 15 m pro Sekunde und bei Schneestürmen an einem Kabelträger zu arbeiten. 3.12. Bei Freileitungs-Kommunikationsleitungen und drahtgebundenem Rundfunk muss das Stahlseil, an dem das Kabel aufgehängt ist, geerdet werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei Unfällen oder Situationen, die zu Unfällen und Unfällen führen können, sollten Sie: 4.1.1. Stellen Sie die Arbeiten sofort ein und benachrichtigen Sie die für die Arbeiten verantwortliche Person. 4.1.2. Ergreifen Sie unter Anleitung der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Person oder persönlich des Elektrikers Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Unfällen oder Unfällen. 4.1.3. Über Unfallopfer (Verletzte) oder Personen, die eine plötzliche Erkrankung erlitten haben, ist eine Benachrichtigung des Vorgesetzten, eine Meldung bei der Sanitätsstelle und die Ergreifung von Maßnahmen zur Erbringung der notwendigen Ersten Hilfe erforderlich. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Am Ende der Arbeiten muss der Elektriker: 5.1.1. Benachrichtigen Sie die Person. Verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten sowie über alle während der Arbeiten festgestellten Mängel und die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen. 5.1.2. Sauberer und aufgeräumter Arbeitsplatz. 5.1.3. Lieferung von Werkzeugen und Zubehör an den Hauptarbeitsplatz. 5.1.4. Overall ausziehen, Hände mit Wasser und Seife waschen, duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Bau von Fundamenten im Tagebau. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Heizungsnetz-Servicetechniker. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Tampondruckmaschinen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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