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Arbeitsschutzanweisungen für Elektriker linearer Bauwerke. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt sind, über mindestens ein Jahr Produktionserfahrung in der angegebenen Arbeit und eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens III verfügen, die eine Schulung und Prüfung ihrer Kenntnisse absolviert haben Regeln, Vorschriften und Anweisungen dürfen als Elektriker von linearen Kommunikationsstrukturen arbeiten. zum Arbeitsschutz, einschließlich dieser Unterweisung, sowie diejenigen, die über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Durchführung dieser Arbeiten verfügen und am Arbeitsplatz eine Unterweisung erhalten haben zur Sicherheit bei der Ausführung von Arbeiten. 1.2. Der Kommunikationselektriker muss: 1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften; 1.2.2. Kennen Sie das Gerät eines Megaohmmeters, Stromzangen, Voltmeter, tragbare Spannungswandler, Fehlfunktionen dieser Geräte und Möglichkeiten, diese zu beheben; 1.2.3. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III; 1.2.4. Wissen, wie man Erste Hilfe leistet. 1.2.4. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille); 1.2.5. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Betriebsanweisungen für die Geräte oder in den von der Verwaltung des Unternehmens genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass sichere Methoden dafür bekannt sind. 1.2.6. In Elektroinstallationen ist es erforderlich, die Spannungsfreiheit mit einem Spannungsanzeiger zu überprüfen, dessen Funktionsfähigkeit vor dem Einsatz mit dafür vorgesehenen Spezialgeräten festgestellt werden muss. 1.2.7. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können; 1.2.8. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen. 1.3. Bei Arbeiten an Kabelkommunikationsleitungen ist die Exposition gegenüber folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren möglich:
1.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten. 1.5. Die Elektrofachkraft ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Durchführung von Arbeiten ohne Freischaltung. 1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Ziehen Sie Spezialkleidung (Morgenmantel) und technisches Schuhwerk (Hausschuhe) gemäß den geltenden Normen an und stecken Sie sie sorgfältig hinein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen. 2.2. Stellen Sie die notwendigen Schutzzäune und Warnplakate auf. 2.3. Bei Arbeiten an der Fahrbahn werden in einem Abstand von 2 m vom Brunnen Zäune zum Verkehr und in einem Abstand von 10-15 m von diesem Zaun Warnschilder angebracht, bei schlechter Sicht müssen zusätzlich Lichtsignale angebracht werden installiert werden. 2.4. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Messgeräte, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung. 2.5. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung. 2.6. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört. 2.7. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können. 2.8. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich. 2.9. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen. 3.2. Bei Arbeiten in unterirdischen Brunnen (Bauwerken);
Für die Elektromechanik der planmäßigen vorbeugenden Wartung 3.3. Um die Route, das Kabel und die Tiefe ihrer Verlegung zu ermitteln, müssen Sie einen Kabelsucher verwenden. 3.4. Der Aushub von Kabeltrassen oder Aushubarbeiten in deren Nähe erfolgen nur mit Genehmigung des Betreibers der Strecke. Auf der Baustelle sind Signalleuchten angebracht. 3.5. Erdarbeiten sollten unter der Leitung des Ingenieurs durchgeführt werden. 3.6. Das Ausheben von Gräben und Gruben an Stellen, an denen sich Kabel befinden, sollte mit äußerster Vorsicht von Hand und ab einer Tiefe von 0,4 m nur mit Schaufeln erfolgen. 3.7. Werden im Zuge der Arbeiten unterirdische Kommunikationswege entdeckt, die in den Zeichnungen nicht vermerkt sind, so müssen diese im entsprechenden Bereich angehalten werden, bis die Art dieser Kommunikationswege geklärt und die weiteren Arbeiten mit den Eigentümern vereinbart sind. 3.8. Bei Arbeiten an Kabeln mit DP entlädt sich das Kabel nach dem Entfernen der Spannung zur Erde. Diese Arbeiten werden mit dielektrischen Handschuhen, Galoschen und Schutzbrillen durchgeführt. Die zum Schneiden des Kabels verwendete Bügelsäge muss geerdet sein. 3.9. Bei Notarbeiten in der Nacht sollten elektrische Lampen mit einer Spannung von maximal 12 Volt oder Handlampen verwendet werden. 3.10. Die Prüfung der Isolierung der Adern von Spannungskommunikationskabeln muss von einem Team von mindestens 4 Personen durchgeführt werden. Die Prüfungen werden entsprechend der Genehmigung durchgeführt. 3.11. Zwischen Teammitgliedern, die sich an verschiedenen Enden des Kabels befinden, muss eine Telefonkommunikation bestehen. 3.12. Beim Testen des Kabels müssen sich Personal und Ausrüstung außerhalb der Grube aufhalten. In diesem Fall muss die Möglichkeit einer Berührung zwischen Telefonleitungen und Hochspannungsleitungen ausgeschlossen werden. 3.13. Am Kabelstandort müssen Prüfgelände, Kabeltrommel und Kabelenden eingezäunt sein. An Zäunen und an zur Prüfung vorbereiteten Kabelenden muss ein Plakat „Test ist lebensgefährlich“ angebracht werden. 3.14. Vor Arbeiten an einem in der Stromversorgungseinheit verlegten Kabel müssen an den Prüfstellen, an den Eingangsracks und in den Kästen Plakate angebracht werden, die vor der Gefahr eines Stromschlags durch Hochspannung warnen. 3.15. Nach Beendigung der Tests ist es notwendig, die Versorgungsspannung zu entfernen und die Kondensatoren und Kabeladern zu entladen, an denen die Tests durchgeführt wurden. Die Kontrollprüfung auf Ladungsfreiheit durch Kurzschließen der Leitungen erfolgt mit einem speziellen Entladegerät. 3.16. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abspanntransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und zeitnah überprüft und repariert werden. 3.17. Bei einer externen Prüfung von Elektrowerkzeugen und -geräten ist auf die Unversehrtheit der Isolierung der Drähte und das Fehlen blanker stromführender Teile zu achten. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.17. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. 4.18. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen. 4.19. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die helfende Person an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss. 4.20. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen. 4.21. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden. 4.22. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein. 4.23. Wenn Sie Gasgeruch feststellen, müssen Sie sofort den Gasnotdienst rufen, die Betriebsleitung informieren, die Evakuierung des Personals aus dem ATS-Gebäude organisieren, die Stromabnehmer nicht ein- oder ausschalten und für eine natürliche Belüftung des Raumes sorgen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden. 5.2. Bewahren Sie den Overall (Bademantel und Hausschuhe) an einem dafür vorgesehenen Ort auf. 5.3. Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife, spülen Sie Ihren Mund gut aus. Bei Lötarbeiten mit bleihaltigen Legierungen ist das Blei vor dem Händewaschen unbedingt mit einer 1%igen Essigsäurelösung oder OP-7-Paste zu neutralisieren. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Reiniger von Stoffen, Produkten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Kfz-Reparatur- und Wartungstechniker. 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