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Arbeitssicherheitsunterweisung für Mitarbeiter der Buchhaltung, Budgetierung und Controlling. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Die Weisungen gelten für den Buchhalter, Stellvertreter. Hauptbuchhalter, Statistiker, Lizenzspezialist, Leiter. Budgetierungs- und Controlling-Abteilung, leitender Finanzanalyst (im Folgenden Mitarbeiter), tätig in der Buchhaltungsabteilung, in der Budgetierungs- und Controlling-Abteilung.

1.2. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die über eine entsprechende Ausbildung in ihrem Fachgebiet verfügen, über theoretische Kenntnisse und berufliche Fähigkeiten gemäß den Anforderungen der geltenden Vorschriften verfügen und aufgrund ihres Zustands keine Kontraindikationen für die Arbeit in diesem Beruf (Fachgebiet) haben erlaubt, als Arbeitnehmer selbständig zu arbeiten. Gesundheit, vorläufige (bei Aufnahme der Arbeit) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen gemäß dem festgelegten Verfahren, Schulung in sicheren Methoden und Techniken der Arbeitsausführung, Einführungsunterweisung in die Arbeit Schutz und Unterweisung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, Überprüfung der Kenntnisse über Anforderungen Arbeitssicherheit, ggf. Schulung am Arbeitsplatz und Einrichtung einer Gruppe in elektrischer Sicherheit. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat. Wiederholte Unterweisungen zum Arbeitsschutz sollten mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden.

1.3. Der Arbeitnehmer muss:

  • die von der Organisation genehmigten internen Vorschriften einhalten;
  • Ordnung an Ihrem Arbeitsplatz aufrechterhalten;
  • Seien Sie bei der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht durch belanglose Dinge und Gespräche ablenken und lenken Sie andere nicht von der Arbeit ab;
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheitsanforderungen und Brandschutzvorschriften verhindern;
  • Verwenden Sie Geräte und Werkzeuge strikt gemäß den Anweisungen des Herstellers.
  • beachten Sie die Regeln der persönlichen Hygiene;
  • nur die in seiner Stellenbeschreibung genannten Arbeiten ausführen;
  • das Arbeits- und Ruheregime je nach Dauer und Art der Arbeitstätigkeit einhalten (ein rationelles Arbeits- und Ruheregime sieht die Einhaltung von Pausen vor);
  • Lebensmittel nur an dafür vorgesehenen und speziell ausgestatteten Orten lagern und essen;
  • Informieren Sie unverzüglich Ihren unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, über jeden Unfall, der sich in der Organisation ereignet, über eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands;
  • die Anforderungen und Vorschriften bezüglich Sicherheitszeichen, Signalfarben und Markierungen einhalten;
  • in der Lage sein, Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten;
  • kennen die Telefonnummern für den Anruf von Rettungsdiensten (Feuerwehr, Krankenwagen, Gasnotdienst usw.) und die dringende Benachrichtigung direkter und leitender Führungskräfte, den Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Kastens und die Evakuierungswege für Personen in Notsituationen.

1.4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu gewährleisten, die mit der Art der Arbeit verbunden sind, einschließlich erhöhter visueller Belastung bei längerer Arbeit am Computer und mit Papierdokumenten.

1.5. Das Rauchen und Trinken von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Weg zur Arbeit unter Alkoholeinfluss sind verboten.

1.6. Nach geltendem Recht ist der Arbeitnehmer für von ihm verschuldete Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung, Arbeitsunfälle und Unfälle verantwortlich.

1.7. Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen dieser Weisung obliegt dem Leiter der Struktureinheit und dem Arbeitsschutzingenieur oder einem anderen befugten Beamten.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, die verwendeten Geräte, Werkzeuge und Materialien. Entfernen Sie unnötige Gegenstände.

2.2. Verifizieren:

  • Arbeitsplatz zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen;
  • die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Geräte und Werkzeuge, die Qualität der verwendeten Materialien;

2.3. Bereiten Sie Bürogeräte, Geräte, Werkzeuge, Materialien, Schaltgeräte, Lampen, elektrische Leitungen usw. für die Arbeit vor.

2.4. Passen Sie die Beleuchtungsstärke des Arbeitsplatzes, die Höhe des Arbeitsstuhls und, falls Sie einen Computer haben, die Höhe und den Winkel des Monitors an.

2.5. Vor Beginn der Arbeiten festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen sollten selbst behoben werden. Wenn eine Meldung nicht möglich ist, wenden Sie sich an den direkten oder übergeordneten Manager, Vertreter der technischen und (oder) administrativen und wirtschaftlichen Dienste, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis das Problem behoben ist.

2.6. Die Selbstbeseitigung von Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Reparatur und Einstellung von Geräten, erfolgt nur bei entsprechender Ausbildung und Zugang zu dieser Art von Arbeiten, vorbehaltlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Befolgen Sie die Sicherheitsanforderungen und -regeln für den Betrieb von Geräten, die Verwendung von Werkzeugen und Materialien, die in technischen Datenblättern, Betriebs-, Reparatur- und anderen von Herstellerorganisationen entwickelten Dokumentationen festgelegt sind.

3.2. Vermeiden Sie während der Arbeit unnötige Gespräche und störende Geräusche. Sie sollten gerade, frei und ohne Anstrengung an Ihrem Schreibtisch sitzen. Für allgemeine Arbeitsübungen, die Massage von Fingern und Händen sowie Augenübungen sollten während des Arbeitstages geregelte Pausen eingehalten werden.

3.3. Es ist verboten, bei unzureichender Beleuchtung oder nur mit lokaler Beleuchtung zu arbeiten.

3.4. Überwachen Sie die Sauberkeit der Raumluft. Vermeiden Sie beim Lüften die Entstehung von Zugluft. Halten Sie den Arbeitsbereich aufgeräumt und sauber. Der Müll sollte in speziellen Behältern gesammelt und täglich vom Gelände entfernt werden.

3.5. Um Unfälle und arbeitsbedingte Verletzungen zu vermeiden, ist Folgendes verboten:

  • Rauchen im Haus;
  • blanke elektrische Leitungen berühren;
  • Arbeiten an fehlerhaften Geräten;
  • Lassen Sie elektrische Heizungen unbeaufsichtigt;
  • Verwenden Sie Elektroheizungen mit offener Spule.

3.6. Überwachen Sie ständig die Funktionsfähigkeit von Geräten, Werkzeugen, Verriegelungs-, Ein- und Ausschaltgeräten, Alarmen, elektrischen Leitungen, Steckern, Steckdosen und Erdung.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Wenn im Arbeitsbereich gefährliche Arbeitsbedingungen auftreten (Brand- und Rauchgeruch, erhöhte Wärmeentwicklung von Geräten, erhöhter Geräuschpegel während des Betriebs, fehlerhafte Erdung, Brand von Materialien und Geräten, Unterbrechung der Stromversorgung, Gasgeruch usw.) Unterbrechen Sie die Arbeit sofort, schalten Sie die Ausrüstung aus, melden Sie den Vorfall der unmittelbaren oder höheren Leitung und rufen Sie bei Bedarf Vertreter des Notfalldienstes und (oder) des technischen Dienstes an.

4.2. Im Falle einer Brand-, Rauch- oder Gasverschmutzung der Räumlichkeiten (Gasgeruch tritt auf) ist es erforderlich, unverzüglich die Evakuierung von Personen aus den Räumlichkeiten gemäß dem genehmigten Evakuierungsplan zu organisieren.

4.3. Wenn Sie eine Gasverunreinigung im Raum (Gasgeruch) feststellen, sollten Sie die Arbeit sofort einstellen, Elektrogeräte und Elektrowerkzeuge ausschalten, ein Fenster oder eine Lüftungsöffnung öffnen, den Raum verlassen, den Vorfall der unmittelbaren oder höheren Leitung melden und anrufen Notgasdienst.

4.4. Rufen Sie im Falle eines Brandes oder Feuers sofort die Feuerwehr, informieren Sie Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln. Sollten elektrische Netze und elektrische Geräte in Brand geraten, müssen diese spannungsfrei geschaltet werden.

4.5. Im Falle eines Unfalls (Verletzung) leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie bei Bedarf einen Notarzt an. Melden Sie den Unfall (die Verletzung) Ihrem direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

5. Arbeitsschutzanforderungen nach Beendigung der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.2. Schalten Sie Geräte, Bürogeräte, Heizgeräte und Lampen aus und schalten Sie sie stromlos.

5.3. Lagern Sie gebrauchte Werkzeuge und Materialien im dafür vorgesehenen Lagerbereich.

5.4. Informieren Sie Ihren unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten und gegebenenfalls Vertreter des Reparatur-, Technik- und Verwaltungsdienstes über Gerätestörungen und Störungen, die während der Arbeit festgestellt wurden, sowie über andere Faktoren, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Diese Anleitung wurde in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes erstellt

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