Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Bulldozerfahrer. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Personen, die nicht jünger als 18 Jahre sind und über eine Berechtigung zum Führen eines Bulldozers verfügen und von einer medizinischen Kommission als für diese Arbeit geeignet anerkannt sind, dürfen einen Bulldozer führen. 1.2. Der eingestellte Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden zur Erstversorgung von Opfern unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden Unterschrift. Verhaltensregeln bei einem Unfall. Der Bulldozerfahrer muss sich vor Arbeitsbeginn einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise direkt am Arbeitsplatz unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Der Bulldozer-Fahrer muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Bulldozer-Fahrers absolvieren, der auf Anordnung (Anleitung) ernannt wird. für das Unternehmen. 1.4. Der Bulldozer-Betreiber muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln sicherer Arbeitspraktiken und des Arbeitsschutzes bestehen:
1.5. Beim Einsatz eines Bulldozers als Zugmaschine für gezogene Straßenmaschinen muss der Fahrer die Sicherheitsvorschriften beim Abschleppen von Mechanismen beachten. 1.6. Der Bulldozerfahrer muss die Betriebsanleitung des Bulldozers sowie der Basismaschine kennen. 1.7. Der Bulldozer muss in einem guten technischen Zustand sein, mit Ton- und Lichtalarmen sowie einer Blockiervorrichtung ausgestattet sein, die das Starten des Motors verhindert, wenn der Gang eingelegt oder die Zapfwelle eingelegt ist, und mit einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet sein . 1.8. Der Bulldozer muss per Auftrag (Anweisung) einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden. Es ist verboten, mit der Arbeit an einer ungesicherten oder einem anderen Fahrer zugewiesenen Maschine zu beginnen. 1.9. Bevor die reparierten Maschinen und Mechanismen in Betrieb genommen werden, werden sie unter Aufsicht eines Mechanikers auf Fehler überprüft, geprüft und getestet. 1.10. Der Bulldozerfahrer darf im geschützten Bereich (Elektrokabel, Gasleitung usw.) nur dann mit der Arbeit beginnen, wenn er über eine Arbeitserlaubnis verfügt, die die sicheren Bedingungen für die Arbeit festlegt. 1.11. Beim Einsatz eines Bulldozers bei Nacht (bei schlechter Sicht) wird der Arbeitsplatz gleichmäßig ausgeleuchtet. Alle Hindernisse, Planums- oder Böschungsränder, Baugruben, Erddeponien müssen gut beleuchtet (mindestens 15 Lux) oder mit deutlich sichtbaren Warnschildern gekennzeichnet sein. Es ist verboten, auf einer unbeleuchteten Fläche zu arbeiten. Unabhängig von der Beleuchtung des Arbeitsplatzes müssen die Steuermechanismen und Arbeitskörper der Maschine über eine autonome Beleuchtung verfügen. 1.12. Der Bulldozerfahrer muss in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, Gummistiefel. Baumwolloveralls und Gummistiefel müssen in gutem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen. Es ist verboten, in Baumwolloveralls zu arbeiten, die mit Kraft- und Schmierstoffen imprägniert sind. 1.13. Jeder Unfall während der Ausführung von Bulldozerarbeiten ist unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Beginn der Arbeiten ist es notwendig, Overalls anzuziehen, die Funktionsfähigkeit der Alarm- und elektrischen Beleuchtungssysteme sowie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Werkzeuge zu überprüfen. 2.2. Vor Beginn der Arbeiten muss der Bulldozer-Bediener den technischen Zustand der Maschine überprüfen:
2.3. Kleinere Mängel müssen behoben werden. Sollte dies aus eigener Kraft nicht möglich sein, sollten Sie den Mechaniker (Meister) informieren. 2.4. Der Fahrer muss sich mit dem Arbeitsumfang, der Technik des Arbeitsablaufs und den Gegebenheiten der Baustelle vertraut machen und außerdem darauf achten, dass sich auf der Baustelle keine Fremdkörper befinden, und bei Arbeiten zur Instandhaltung und Reparatur von Straßen, Überprüfen Sie, ob Zäune und Warnschilder vorhanden sind. 2.5. Das Betanken des Bulldozers mit Kraftstoff und Schmiermitteln ist erst nach Abstellen des Motors zulässig. Beim Betanken eines Bulldozers mit Kraft- und Schmierstoffen ist es verboten zu rauchen und sich der Maschine mit offenen Feuerquellen zu nähern. Gelangt beim Tanken Kraftstoff auf die Teile des Bulldozers, sollten diese mit einem Reinigungstuch trockengewischt werden. Wenn Kraft- und Schmierstoffe auf den Boden gelangen, muss diese Stelle mit Erde (Sand) abgedeckt werden. 2.6. Es ist verboten, brennbare Stoffe in der Kabine des Bulldozers zu lagern. 2.7. Um das Starten des Motors bei kaltem Wetter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden. Bei der Verwendung von Frostschutzmitteln im Kühlsystem muss der Bulldozerfahrer die Sicherheitsanforderungen gemäß DNAOP 0.00-1.28-97 „Arbeitssicherheitsvorschriften im Straßenverkehr“ einhalten. Beim Befüllen des Motorkühlsystems mit Frostschutzmittel muss der Bulldozerfahrer speziell für diesen Zweck entwickelte Werkzeuge (Utensilien) verwenden. Es ist verboten, Frostschutzmittel durch den Schlauch zu gießen und es mit dem Mund aufzusaugen. Waschen Sie sich nach dem Umgang mit Frostschutzmitteln gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Es ist verboten, den Motor durch Starten mit Feuer zu erhitzen; Starten Sie den Motor, indem Sie einen Bulldozer ziehen, und betreiben Sie den Bulldozer, wenn ein Leck im Kraftstoff- oder Schmiersystem vorliegt. Schmieröl darf nur in speziellen Ölerhitzern erhitzt werden. 2.8. Stellen Sie vor dem Anlassen des Planierraupenmotors sicher, dass die Kupplung ausgekuppelt ist, der Schalthebel auf Neutral steht, die Maschine angehalten ist und der Zündzeitpunkt zum Anlassen des Motors geeignet ist (es besteht keine Gefahr einer Rückwärtsdrehung der Kurbelwelle aufgrund einer frühen Zündung). 2.9. Es ist verboten, an Bulldozern zu arbeiten, die über eine Vorrichtung zum manuellen Starten des Motors mit einem Starterseil verfügen. Dies gilt für ältere Bulldozermodelle, die mit einem Elektrostarter ausgestattet sein müssen. 2.10. Um Verbrennungen (Erfrierungen) durch Dampf oder heißes Wasser (Frostschutzmittel) zu vermeiden, die bei Überhitzung des Motors aus dem Kühler geschleudert werden, wird das Kühlerdach mit Handschuhen auf der Luvseite stehend abgenommen. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Während des Betriebs des Bulldozers ist es verboten:
3.2. Der Bulldozer darf keine Arbeiten im Wirkungsbereich von Arbeitshebemaschinen und Baggern durchführen. 3.3. Bevor der Bulldozer von seinem Platz bewegt wird, muss der Fahrer sicherstellen, dass der Durchgang frei ist und sich keine Personen im Arbeitsbereich der Maschine befinden, und dann ein akustisches Warnsignal abgeben. 3.4. Die Kabine muss frei von Gegenständen sein, die die Arbeit behindern. Unbefugten ist der Zutritt zur Kabine des Bulldozers untersagt. Die Steuerplattform, Hebel und Pedale müssen sauber und trocken sein. 3.5. Werden im bearbeiteten Boden Baumstümpfe oder andere übergroße Gegenstände gefunden, muss der Bulldozer angehalten und durch Spezialfahrzeuge aus der Fahrbahn entfernt werden, um einen Unfall zu verhindern. 3.6. Es ist verboten, den Boden um mehr als 30° bergauf oder bergab zu bewegen und an Hängen zu arbeiten, die eine Querneigung von mehr als 30° aufweisen. Schalten Sie nicht, während sich der Bulldozer auf und ab bewegt. Beim Bergabfahren sollte sich das Auto im ersten Gang befinden. Verlangsamen Sie ggf. die Arbeitsorgane. Beim Bewegen des Bodens mit einem Bulldozer am Hang muss darauf geachtet werden, dass das Schild nicht in den Boden schneidet. 3.7. Um nicht zu stürzen, müssen Sie sich beim Arbeiten in einer geneigten Position des Arbeitsplatzes des Bulldozerfahrers ständig am Griff der Steuermechanismen festhalten. 3.8. Beim Arbeiten und Befahren von Böschungen mit einer Höhe von mehr als 1,5 m sollte sich der Bulldozer der Böschungskante nicht näher als 1 m nähern, das Schild sollte nicht über die Böschungskante hinausragen. 3.9. Das Bewegen und Installieren eines Bulldozers in der Nähe von Ausgrabungen (Gruben, Gräben, Gräben usw.) ist zulässig, sofern der Abstand vom Boden des Ausgrabungshangs bis zur nächsten Raupe die in der Tabelle angegebenen Werte nicht unterschreitet. 1. Tabelle 1 Können die vorgegebenen Abstände nicht eingehalten werden, muss der Baugrubenhang sicher verstärkt werden. 3.10. Betreiben Sie den Bulldozer nicht an steilen Hängen. 3.11. Es ist verboten, den Bulldozer bei Regen auf Lehmböden zu betreiben. 3.12. Beim Betrieb eines Bulldozers in unebenem Gelände oder beim Überqueren einer schlechten Straße sollte seine Geschwindigkeit nicht höher sein als die zweite Geschwindigkeit des Traktors (5,9 km/h). 3.13. Wenden Sie sich nicht mit einer Last oder einem tiefen Blatt. 3.14. Es ist verboten, Wartungsarbeiten am Bulldozer zwischen Traktor und Schild oder unter dem Traktor durchzuführen, bis der Motor abgestellt ist. 3.15. Werden Störungen festgestellt, erschweren sich die Arbeitsbedingungen, wodurch Unfallgefahr entsteht, müssen die Arbeiten am Bulldozer eingestellt und der Mechaniker, Vorarbeiter oder andere Arbeitsleiter über den Vorfall informiert werden. 3.16. Bei einem Bulldozer mit hydraulischer Steuerung muss das hydraulische Warnventil abgedichtet sein. Die Dichtung muss von einem Mechaniker angebracht werden, nachdem das Ventil am Steuermanometer auf den maximal zulässigen Druck im Hydrauliksystem überprüft wurde. 3.17. Während des Betriebs ist es notwendig, den guten Zustand der Schläuche und ihrer Anschlüsse sowie den Schmierdruck im Hydrauliksystem zu überwachen. Es ist verboten, mit einem Schmieröldruck zu arbeiten, der den für diesen Maschinentyp maximal zulässigen Wert überschreitet. 3.18. Beim Betrieb des Bulldozers mit Seil- und Blocksteuerung darf eine Überhitzung der Trommeln, des Bremsbandes und der Windenkupplungen nicht zugelassen werden. Arbeiten ohne Schutzabdeckung an der Windentrommel sind verboten. 3.19. Bei einem Seilbruch muss die Windentrommel sofort abgeschaltet werden. 3.20. Wenn Sie einen Bulldozer mit manuellen Winden betreiben, heben und senken Sie den Arbeitskörper der Maschine erst, wenn das Gerät vollständig zum Stillstand gekommen ist. 3.21. An einer Maschine mit Kabel- und Blocksteuerung ist es verboten:
3.22. Arbeiten im Zusammenhang mit der Montage von Bulldozer-Anbaugeräten am Traktor müssen von mindestens zwei Arbeitern nach vollständigem Stillstand der Maschinen und unter Anleitung eines Mechanikers durchgeführt werden. Schwere Teile des Bulldozers dürfen nur mit funktionsfähigen Kränen, Wagenhebern oder Hebezeugen angehoben werden. 3.23. Wartung und Reparatur von Maschinen sollten an dafür vorgesehenen Orten (Stellen) durchgeführt werden, die mit den für die Durchführung der festgelegten Arbeiten erforderlichen Geräten (Inspektionsgraben, Hebemechanismen, Überführung, Drehständer) sowie den erforderlichen Geräten, Geräten ausgestattet sind. Inventar und Werkzeuge. 3.24. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Reparatur des Bulldozers werden durchgeführt, wenn dieser vollständig stillsteht, das Schild abgesenkt ist und der Motor nicht läuft (mit Ausnahme von Arbeiten zur Regulierung des Motors). 3.25. Wenn eine Inspektion des Bulldozerschilds von unten erforderlich ist, sollte es auf spezielle Ständer abgesenkt werden. Es ist verboten, sich unter dem angehobenen Arbeitskörper des Bulldozers aufzuhalten, der durch ein Seil oder einen hydraulischen Mechanismus getragen wird. 3.26. Funkenbildung und Arbeiten bei hohen Temperaturen (Schweißen, Arbeiten mit brennbaren Stoffen usw.) sollten nicht am Bulldozer durchgeführt werden, es sei denn, das zu reparierende Teil lässt sich nicht entfernen. Schweiß- und Lötarbeiten müssen in einem Abstand von mindestens 10 m zur Maschine durchgeführt werden. 3.27. Bei Elektroschweißarbeiten an einem Bulldozer muss der Fahrer Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern (Dieselkraftstoff, Schmierstoffe usw. ablassen und an einen sicheren Ort bringen). 3.28. Wenn es notwendig ist, den Bulldozer tagsüber auf der Fahrbahn anzuhalten, sollte diese mit einem Notstoppschild und nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit einer roten Blinklampe im Abstand von 20 m eingezäunt werden Siedlung und 40 m - außerhalb von Siedlungen. 3.29. Bei kurzen Arbeitspausen darf der Bulldozer nur bei abgestelltem Motor und stillstehender Maschine auf der Baustelle belassen werden. Verlassen Sie das Auto nicht mit laufendem Motor. 3.30. Bei Stopps des Bulldozers während der Arbeit kann das Schild auf den Boden abgesenkt werden. 3.31. Für Reparaturen, Schmierungen und Einstellungen muss der Planierschild auf ebenem Boden stehen, der Motor ausgeschaltet sein und das Schild auf dem Boden liegen. Im Falle eines Notstopps des Bulldozers auf einer schiefen Ebene müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine willkürliche Bewegung bergab zu verhindern. 3.32. Während eines Gewitters muss der Fahrer aus dem Bulldozer aussteigen und sich an einen sicheren Ort begeben. 3.33. Werden bei der Arbeit unterirdische Bauwerke, Kabel, Rohre und andere unterirdische Verbindungen sowie unbekannte Gegenstände freigelegt, muss der Fahrer die Arbeit sofort einstellen und sich beim Arbeitsleiter (Vorarbeiter, Vorarbeiter) melden. Das Arbeiten in der Nähe von unterirdischen Bauwerken und Kommunikationsanlagen sowie Stromleitungen ist nur in Anwesenheit eines in der Arbeitserlaubnis genannten Vorarbeiters oder Vorarbeiters gestattet. 3.34. Wenn ein Bulldozer unter den Drähten vorhandener Stromleitungen hindurchfährt, darf der Abstand in der Luft vom nächstgelegenen Teil der Maschine zum nächsten stromführenden Kabel nicht kleiner sein als die in der Tabelle angegebenen Werte. 2. Tabelle 2 Das Durchfahren eines Bulldozers unter den Drähten einer Stromleitung (abseits der Straße) ist an der Stelle erlaubt, an der der Draht am wenigsten durchhängt (näher an der Stütze), während sich der Arbeitskörper des Bulldozers in der Transportposition befinden muss. 3.35. Der Betrieb eines Bulldozers im Sicherheitsbereich von Freileitungen ist nach Absprache mit der Organisation, die die Leitung betreibt, gestattet. Sicherheitszone entlang von Freileitungen – ein Stück Land und Raum zwischen vertikalen Ebenen, die durch parallele gerade Linien verlaufen, entfernt von den äußersten Leitungen (sofern diese nicht getrennt sind) in einem in der Tabelle angegebenen Abstand. 3. Tabelle 3 3.36. Können die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, müssen die Stromleitungen sowohl während des Betriebs des Bulldozers als auch während seiner Bewegung spannungsfrei geschaltet werden. 3.37. Beim Bewegen eines Bulldozers durch Flüsse und Bäche sollte die Wassertiefe die Höhe der Raupe nicht überschreiten. Die gewählte Route muss über ein solides Fundament verfügen. 3.38. Die Bewegung auf Eis oder die Arbeit daran erfolgt unter der direkten Aufsicht eines Ingenieurs und Technikers einer Straßenverkehrsorganisation auf besondere Anordnung, nachdem der Zustand der Eisdecke untersucht, ihre Stärke bestimmt, gefährliche Stellen eingezäunt und die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden Hinweisschilder (Meilensteine, Verkehrszeichen, Signalleuchten). 3.39. Während sich der Bulldozer auf Eis bewegt, sollten die Kabinentüren offen gehalten werden. Die Geschwindigkeit des Bulldozers auf Eis sollte 10 km/h nicht überschreiten. Anhalten, Rucken, Wenden und Überholen sind verboten. Es ist Personen (außer dem Fahrer) verboten, sich beim Überqueren des Eises im Bulldozer aufzuhalten. 3.40. Das Befahren des Eises vom Ufer aus ohne Leitern ist nur dann gestattet, wenn das Eis in Ufernähe keine Risse und Erosionen aufweist, nicht über dem Wasser hängt und fest mit dem Ufer verbunden ist. Überhängendes Eis sollte durch darin gestanzte Löcher überprüft werden. Das darin vorkommende Wasser kann den unteren Teil der Wände der gestanzten Löcher bis zu einer Höhe von 0–8 der Eisdicke bedecken. Wenn in den Löchern kein Wasser auftaucht oder der Wasserstand unter dem angegebenen Wert liegt, ist das Überqueren dieser Stelle verboten. 3.41. Bevor Sie Brücken befahren, müssen Sie zunächst anhand von Schildern und Verkehrsschildern die Tragfähigkeit der Brücke ermitteln. Ohne Genehmigung des Arbeitsleiters (Vorarbeiter, Vorarbeiter) ist das Befahren der Brücke ohne Anzeichen der Tragfähigkeit der Brücke verboten. 3.42. Das Fahren eines Bulldozers über Bahngleise ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Anhalten, Kuppeln und Gangwechsel sind an der Kreuzung verboten. 3.43. Beim Fahren auf Straßen sollten Sie sich an die „Straßenverkehrsordnung“ halten, die Geschwindigkeit sollte 10 km/h nicht überschreiten. 3.44. Bäume fällen:
Wenn der Baum nicht nachgibt, müssen Sie seine Wurzeln finden, sie abschneiden und dann den Baum fällen. Das Abladen von Totholz ist verboten. Es ist verboten, Bäume mit Messerhieben zu fällen. 3.45. Um einen Baumstumpf zu entwurzeln, muss man ihn zunächst lockern, um die Verbindung der Wurzel mit der Erde zu lösen. Dann wird die Klinge unter den Wurzeln vertieft oder liegt am oberen Teil des Stumpfes an (20–25 cm unterhalb des Schnitts), damit sich die Klinge nicht nach oben bewegt, und der erste Gang wird eingeschaltet. 3.46. Bei der Zusammenarbeit von aufeinander folgenden Maschinen (Planierraupen, Grader, Walzen, Scraper usw.) ist ein Abstand von mindestens 20 m zwischen ihnen einzuhalten. 3.47. Beim Betrieb von Maschinen im Winter ist neben der strikten Einhaltung der Werksanweisungen Folgendes erforderlich:
3.48. Bei Maschinen, die für den Einsatz in Berggebieten vorgesehen sind, müssen die Einstellung und Funktion der Kupplungen und Bremsen vor Arbeitsbeginn und nach mehreren Unterbrechungen vor der Wiederaufnahme der Arbeiten überprüft werden. Beim Verlassen der Maschine muss der Fahrer diese abbremsen und den Motor abstellen. 3.49. In Berggebieten mit steilen Hängen ist der Einsatz eines Bulldozers nachts nicht gestattet. 3.50. Der Transport von Autos erfolgt alleine, im Schlepptau, auf schweren Anhängern entlang der Straßen von Städten, Gemeinden und Straßen und muss den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Ukraine entsprechen. 3.51. Bulldozer dürfen nur bewegt werden, wenn sie nach einer Kontrollinspektion mit angehobenem Schild voll funktionsfähig sind. Autos müssen sich in Transportstellung befinden. 3.52. Vor dem Transport von Maschinen auf schweren Anhängern ist es notwendig, vor und hinter den Gleisen Schuhe unter die Gleise zu legen. Der Arbeitskörper sollte abgesenkt werden und die Maschine sollte mit Streben an der Plattform befestigt werden. 3.53. Bei steilen Abfahrten oder Anstiegen ist es beim Transport von Bulldozern auf schweren Anhängern erforderlich, zusätzlich zum Traktor ein weiteres Fahrzeug zu verwenden, das bei Abfahrten zusätzlich bremst und beim Abschleppen bei Anstiegen hilft. Es ist verboten, Autos bei Eis und anderen widrigen Straßenverhältnissen auf einem Schwerlastanhänger zu transportieren. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Bulldozer-Bediener den Bulldozer an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abstellen, den Motor abstellen, die Kupplung ausschalten, den Schalthebel in den Leerlauf stellen, die Maschine verlangsamen und die Arbeitskörper auf den Boden absenken. 4.2. In der kalten Jahreszeit ist es notwendig, das Wasser aus dem Kühler des Bulldozers abzulassen und den Motor 2-3 Minuten lang ohne Wasser laufen zu lassen. 4.3. Die Maschine muss von Staub und Schmutz gereinigt und überprüft werden, um kleinere Mängel zu beseitigen. 4.4. Bulldozer-Mechanismen müssen gemäß der Schmierkarte geschmiert und mit Kraftstoff und Schmiermitteln gefüllt werden. Danach sollten Schmierstoffe und Kraftstoffe in einem Lagerhaus gelagert und Werkzeuge und Reinigungsmaterial in speziellen Kisten untergebracht werden. 4.5. Der Fahrer muss den Mechaniker oder den Schichtarbeiter über alle bei der Inspektion oder dem Betrieb des Bulldozers festgestellten Störungen informieren und einen Eintrag im Schichtabnahmeprotokoll vornehmen. 4.6. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Fahrer den Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz reinigen und an der dafür vorgesehenen Aufbewahrungsstelle aufhängen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Wenn verdächtige Geräusche, Knistern, Kreischen oder andere ungewöhnliche Phänomene im Motor, im Hydrauliksystem, in der Kabelblocksteuerung oder im Fahrwerk des Bulldozers auftreten, stellen Sie die Arbeit ein und ergreifen Sie Maßnahmen zur Behebung der Störung. 5.2. Wird ein Leck an Tanks, Kraftstoff- und Ölleitungen festgestellt, sollte dieses umgehend beseitigt werden. Verschüttete Flüssigkeiten trocken wischen. 5.3. Einzelne Teile des Bulldozers und der elektrischen Ausrüstung können über das normale Maß hinaus überhitzen. Wenn Sie Brand- oder Rauchgeruch wahrnehmen, müssen Sie die Arbeiten einstellen. 5.4. Bei Seilbruch muss die Windentrommel sofort abgeschaltet werden. Wenn ein Schlauch reißt, schalten Sie sofort die Pumpen ab und stellen Sie den Motor ab. 5.5. Wenn auf oder in der Nähe des Bulldozers ein Feuer ausbricht, muss der Bediener die Ventile der Kraftstoffleitungen schließen. Löschen Sie die Flamme mit einem Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöscher, Sand oder Erde oder decken Sie sie mit einer Plane ab, um den Luftzugang zum Brandherd zu unterbinden. 5.6. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr per Telefon, Funk oder anderen Kommunikationsmitteln verständigen. 5.7. Gerät der Fahrer bei Arbeiten im Winterdienst in lebens- und gesundheitsgefährdende Wetterbedingungen, muss er die Arbeit sofort einstellen und dies der Geschäftsleitung über Funk melden. 5.8. Bei Unfällen muss der Bulldozerführer in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und im Notfall einen Krankenwagen zu rufen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Tierpfleger im Zoo. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Löt- und Verzinnungsprodukte. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber von Kompressorstationen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Verwendung von Filmkostümen für die Krankheitsforschung ▪ Keine Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Gehirnen gefunden ▪ FM-Radiosender im Nanomaßstab ▪ Ein gesunder und wirksamer Ersatz für den Morgenkaffee ▪ Ältere Bäume sind trockenheitstoleranter News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Abschnitt der Website Firmware. Artikelauswahl ▪ Artikel Genesis definiert Bewusstsein. Populärer Ausdruck ▪ Artikel Wann begann ein Mensch, Salz zu verwenden? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Heather gewöhnlich. Legenden, Kultivierung, Anwendungsmethoden ▪ Artikel Opaker Pyroxylin-Lack. Einfache Rezepte und Tipps ▪ Artikel Immer neun. Fokusgeheimnis
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |