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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des hydraulischen Hub- und Teleskopturms. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Gemäß dieser Unterweisung wird der Fahrer vor Arbeitsbeginn (Ersteinweisung) und anschließend alle 3 Monate (Nachschulung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Im Tagebuch müssen nach bestandener Einweisung die Unterschriften des Einweisenden und des Fahrers vorhanden sein.

1.3. Der Halter muss den Fahrer gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern.

Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Fahrers durch Verschulden des Halters hat dieser (der Fahrer) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.4. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Fahrer disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.5. Personen, die eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug der entsprechenden Kategorie besitzen, eine spezielle Ausbildung absolviert haben und einen Führerschein für einen hydraulischen Aufzug (Teleskopturm) besitzen, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zum Brandschutz bestanden haben Sicherheit.

1.6. Der Fahrer muss:

1.6.1. Kennen Sie das Gerät und die Regeln für den sicheren Betrieb des hydraulischen Aufzugs (Teleskopturms).

1.6.2. Kennen Sie die allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten an Türmen.

1.6.3. Bestehen Sie eine Kenntnisprüfung über die Regeln für den technischen Betrieb elektrischer Anlagen und die Regeln für den sicheren Betrieb elektrischer Verbraucheranlagen mit der Zuordnung einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens II.

1.6.4. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.6.5. Unbefugte Personen aus dem Arbeitsbereich fernhalten.

1.6.6. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Leiter anvertraut sind und in die er eingewiesen wurde.

1.6.7. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Verantwortung für die Sicherheit der Kollegen.

1.6.8. Befolgen Sie keine Anweisungen, die gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen.

1.6.9. Sie können Unfallopfern Erste Hilfe leisten.

1.6.10. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.7. Bei der Durchführung von Arbeiten muss der Fahrer zusätzlich zu dieser Anweisung die Anweisungen des Herstellers des hydraulischen Aufzugs (Teleskopturms) befolgen.

1.8. Die wichtigsten schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren, die den Fahrer beeinträchtigen:

  • bewegliche Maschinen und Mechanismen;
  • unbefriedigende meteorologische Bedingungen;
  • emotionale Überlastung;
  • fallende Gegenstände.

1.9. Der Fahrer wird mit Overall und Sicherheitsschuhen ausgestattet:

  • Halboveralls aus Baumwolle;
  • kombinierte Handschuhe;
  • Lederstiefel.

1.10. Dem Fahrer-Ingenieur wird im Auftrag des Unternehmens ein bestimmter hydraulischer Aufzug (Teleskopturm) zugewiesen.

1.11. Der Fahrer-Mechaniker muss über ein Tagebuch verfügen, in dem technische Inspektionen und Tests, Informationen über Reparaturen, Name und Position der für den guten Zustand verantwortlichen Person, Name des Fahrer-Ingenieurs, der Arbeiten an der Mechanik durchführen darf, geführt werden die Erlaubnis der verantwortlichen Personen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Installieren Sie den hydraulischen Lift (GP) und den Teleskopturm (TV) auf einer ebenen horizontalen Fläche. Bei Bedarf sollten unter den Hydrostützschuhen Dichtungen aus einer 40-50 mm dicken Platte angebracht werden.

2.2. Es ist verboten, zufällige Gegenstände als Dichtungen zu verwenden sowie GP und TV am Rand von Gräben, Gruben usw. zu installieren, wo ein Einsturz des Bodens möglich ist.

2.3. Mit den nicht ausgefahrenen hydraulischen Stützen des Roboters auf der HP und TV ist verboten.

2.4. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer-Maschinist alle Arbeitsbewegungen des GP und des TV bis in die Extrempositionen sowie die Funktion der Sicherheitsvorrichtungen überprüfen.

Die Kontrolle sollte ohne Arbeiter in Wiegen (Körben) erfolgen und von der unteren Konsole aus gesteuert werden.

Das Heben von Arbeitern in Gestellen (Körben) und die Verwendung von Fernbedienungen ist erst nach den oben genannten Kontrollen gestattet.

2.5. Bei kaltem Wetter ist es vor Beginn der Arbeiten erforderlich, die Hydraulikpumpe 5 Minuten lang laufen zu lassen und dann mehrmals alle Bewegungen der Turmknie bis zu den äußersten Positionen der Stangen in den Zylindern auszuführen, um sie von Verdickungen zu befreien gekühltes Schmieröl.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Es darf nur an funktionsfähigen GPUs und Fernsehern gearbeitet werden.

3.2. Das Heben und Arbeiten in Wiegen (Körben) ist Arbeitnehmern gestattet, die eine spezielle Schulung und Unterweisung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz absolviert haben. Der Aufstieg von Arbeitern in Wiegen (Körben) ist nur dem Fahrer-Ingenieur gestattet. Es ist verboten, diesen Vorgang durch andere Arbeiter durchzuführen.

3.3. Arbeiter, die in Wiegen (Körben) gehoben werden, müssen Schutzhelme und Sicherheitsgurte tragen.

3.4. In jeder Wiege (Korb) GP und TV darf sich nur ein Arbeiter befinden, und die Gesamtlast sollte den auf dem Schild an der Wiege (Korb) angegebenen Wert nicht überschreiten. Der Wert der maximalen Belastung der Wiege (Korb) ist im Schild des Passes des Herstellers des hydraulischen Aufzugs (Teleskopturms) eingetragen.

3.5. Eine zusätzliche Belastung des Turms und der Wiegen (Körbe) von hydraulischen Aufzügen (Teleskoptürmen) ist nicht zulässig.

3.6. Während des Betriebs muss der Gefahrenbereich durch Signalzäune mit einer Höhe von mindestens 0,8 m gekennzeichnet werden.

Der Fahrer-Ingenieur muss sicherstellen, dass sich während des Betriebs von HP und TV keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.

Z.7. Arbeiten am Hausarzt und Fernseher dürfen im Dunkeln nur bei ausreichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs durchgeführt werden.

3.8. Bei der Ausführung von Arbeiten müssen die Arbeiter auf dem Boden von Wiegen (Körben) stehen. Das Sitzen und Stehen auf den Seiten der Wiegen (Körbe) ist verboten.

3.9. Der Fahrer-Machinist kann die Wiege (Korb) erst in die Arbeitsposition heben, nachdem er sichergestellt hat, dass der Arbeiter mit einem Karabiner des Sicherheitsgurts am Handlauf der Wiege (Korb) befestigt ist.

3.10. Das Anheben und Absenken von Wiegen (Körben) sollte nur auf Zeichen des Arbeiters erfolgen, der sich in der Wiege (Korb) befindet. Wird das Signal nicht verstanden, muss der Fahrer den Arbeiter auffordern, es deutlich zu wiederholen.

Die Art und Weise der Signalisierung des Fahrers muss vor Arbeitsbeginn vereinbart werden.

3.11. Während des Betriebs darf die Halterung (Korb) des GP und des Fernsehgeräts keine Drähte, Elektrokabel, Metall- oder Stahlbetonstützen von Freileitungen, geerdete (auf Null gesetzte) Strukturen oder Gebäudeteile (Strukturen) berühren.

3.12. Das Anheben der Wiege (Korb) auf die maximale Höhe sowie in die Nähe der unter Spannung stehenden Drähte (Kabel) sollte mit reduzierter Geschwindigkeit (niedrige Motordrehzahl) erfolgen.

3.13. Arbeiten in der Schutzzone der Stromübertragungsleitung dürfen unter direkter Aufsicht des für die Sicherheit der Arbeiten verantwortlichen Ingenieurs mit schriftlicher Genehmigung des Leitungseigentümers und der Arbeitserlaubnis, in der der Safe angegeben ist, durchgeführt werden Bedingungen für die Arbeit.

3.14. Es ist verboten, Kettenzüge, Blöcke, Seile an der Wiege (Korb) zu befestigen.

3.15. Das Absenken und Anheben des Werkzeugs und der Materialien ist nur mit Hilfe eines Seils gestattet, dessen eines Ende sich bei der arbeitenden Person in der Wiege (Korb) und das andere Ende bei der auf dem Boden stehenden Person befinden sollte.

3.16. Kurze Fahrten auf ebenem Gelände auf dem Gelände der Baustelle mit einer Neigung von nicht mehr als 6° und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h dürfen mit abgesenktem Teleskop durchgeführt werden, ohne es in die Transportstellung zu bringen .

3.17. Das Unterfahren von Bauwerken mit einer Durchfahrtshöhe von weniger als 5 m (Brücken, Tunnel etc.) ist mit in Transportstellung montiertem und fixiertem Teleskopmast zulässig.

3.18. Beim Betrieb der GPU und des Fernsehers ist Folgendes verboten:

3.18.1. Arbeiten in der Höhe mit Windgeschwindigkeiten über 10 m/s.

3.18.2. Arbeiten bei Gewitter, Schneefall und starkem Nebel durchführen.

3.18.3. Verfahren mit ausgefahrenem Teleskopturm.

3.18.4. Bewegen Sie sich mit Menschen in der Wiege (Korb).

3.18.5. Bleiben Sie während des Betriebs von HP und TV in der Zone, in der ein Werkzeug oder eine Last aus der Halterung (Korb) fallen kann.

3.19. Wenn Monteure an einem erhöhten Turm arbeiten, muss der Fahrer-Machinist die Arbeiter und den Zustand des Turms ständig überwachen. Während dieser Zeit ist es verboten, das Auto zu verlassen.

3.20. Der Isolationswiderstand des Teleskopturmkorbs muss alle 6 Monate überprüft werden und muss mindestens 2 MΩ betragen.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Senken Sie die Wiege (Korb) auf die niedrigste Position ab.

4.2. Reinigen Sie die Halterung (Korb) von Materialresten, nehmen Sie das Werkzeug auf und legen Sie es an den dafür vorgesehenen Platz.

4.3. GP und TV prüfen, in Transportstellung bringen und sichern.

4.4. Machen Sie einen entsprechenden Eintrag im Journal des Betriebs des Mechanismus.

4.5. Overall und Sicherheitsschuhe ausziehen, von Schmutz befreien und an den dafür vorgesehenen Platz legen, Gesicht und Hände mit Seife waschen; wenn möglich duschen.

4.6. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeit aufgetretenen Mängel.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Eine Notsituation und Unfälle können auftreten durch: Herunterfallen von Gegenständen, Stürze aus großer Höhe, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Stromschlag usw.

5.2. In einer solchen Situation ist es notwendig, die Wiege (Korb) abzusenken und den Betrieb einzustellen; den Gefahrenbereich schützen; erlauben Sie keinen Unbefugten den Zutritt; Melden Sie dem Vorgesetzten, was passiert ist.

5.3. Wenn es Opfer gibt, leisten Sie ihnen Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls einen Krankenwagen.

5.4. Erste Hilfe leisten.

5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand der Genesung ist es notwendig, sofort zu beginnen und dann einen Krankenwagen zu rufen.

5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um Schäden am Körper zu vermeiden Rückenmark.

Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.4.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl abgespült werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Natronlösung gewaschen und die verbrannte Stelle damit abgewaschen werden Alkali - mit einer 3%igen Borsäurelösung oder einer Essigsäurelösung. Säuren.

Wenn Säure oder Alkali auf die Augenschleimhaut gelangt, ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen und anschließend mit einer 2%igen Natronlösung zu spülen Alkali, mit einer 2%igen Borsäurelösung.

Bei Verätzungen der Mundhöhle durch Alkali muss mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung gespült werden, bei Säureverätzungen mit einer 5 %igen Natronlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss eine mit einer Spritzpistole aufgesprühte 10 %ige Backpulverlösung eingeatmet werden, bei Alkalieintritt eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

5.4.5. Erste Hilfe bei Blutungen.

5.4.5.1. Heben Sie das verletzte Glied an.

5.4.5.2. Verschließen Sie die Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Sollte die Blutung aufhören, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, legen Sie eine weitere Binde aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck).

5.4.5.3. Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5.6. Befolgen Sie in jedem Fall die Anweisungen des Leiters.

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