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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Mischerfahrer (Bediener) von Asphaltbeton. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer ärztlichen Kommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt sind und zudem über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Tätigkeit als Asphaltbetonmischerfahrer (Bediener) verfügen, dürfen selbständig als Asphaltbetonmischer arbeiten Fahrer (Operator).

1.2. Der eingestellte Fahrer eines Asphaltbetonmischers muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Methoden und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit in schädlichen und gefährlichen Umgebungen vertraut gemacht werden Bedingungen gegen Unterschriftenarbeit, über die Verhaltensregeln bei Unfällen.

Bevor mit der Arbeit direkt am Arbeitsplatz begonnen wird, muss sich der Bediener des Asphaltbetonmischers einer ersten Einweisung in sichere Arbeitspraktiken unterziehen.

Über die Einführungsunterweisung und die Unterweisung am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Anmeldeprotokoll für Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Register zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Der Fahrer eines Asphaltbetonmischers muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter der Anleitung eines erfahrenen, qualifizierten Fahrers eines Asphaltbetonmischers absolvieren, der von ernannt wird Anordnung (Anweisung) der Straßenorganisation.

1.4. Eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes für den Betreiber eines Asphaltbetonmischers muss bestanden werden:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Fahrer eines Asphaltbetonmischers muss in Overalls und Schuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, kombinierte Fäustlinge, Lederstiefel.

1.6. Der Mischerführer (Bediener) a/b muss die Betriebsanleitung der Asphaltbetonanlage kennen.

1.7. Alle feuergefährdeten Orte der Luftfahrt (Asphaltbetonanlagen, Bitumenschmelzanlagen, Bitumenlager) müssen über Schilde mit Feuerlöschausrüstung und -ausrüstung, Feuerlöscher mit gefüllten Zylindern, Vorratsbehälter, Schläuche mit Schläuchen, Pumpen für die Wasserversorgung verfügen. Kisten mit trockenem, sauberem Sand und geschlossenen Deckeln.

Das Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Zum Löschen von abgefackeltem Bitumen oder Kraftstoff ist die Verwendung von Kohlendioxid-Feuerlöschern und Sand erforderlich oder das Löschen des Brandherdes mit einer Plane (Filzfilz, Abdeckungen usw.).

1.8. Am Arbeitsplatz des Mischerführers (Bedieners) sollte ein Erste-Hilfe-Kasten mit Medikamenten und Erste-Hilfe-Ausrüstung für die Opfer sowie ein wärmeisolierter Tank für Trinkwasser vorhanden sein.

1.9. Das Bitumenlager sollte von einem mindestens 1 m hohen Zaun aus feuerfesten Materialien umgeben sein.

1.10. Nachts sollte das Flughafengelände gut beleuchtet sein und dem Bediener einen Überblick über Maschinen und Geräte ermöglichen.

1.11. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist für Personen verboten, die nicht mit der Wartung von Maschinen und Anlagen befasst sind.

1.12. Um sichere Arbeitsbedingungen für den Bediener bei der Wartung von Prozessanlagen in Förderstollen und Gräben unter Schotter- und Sandhaufen zwischen Förderband und Wand zu gewährleisten, muss zwischen zwei Förderbändern ein Durchgang mit einer Breite von mindestens 0,7 m vorhanden sein - mindestens 1 m; Die Höhe der Durchgänge beträgt mindestens 1,9 m und der Abstand zwischen dem höchsten Teil des Förderers und der Decke muss mindestens 0,6 m und von der transportierten Ladung bis zur Decke mindestens 0,3 m betragen. Die Stapel müssen eingezäunt sein und mit Verbotsschildern versehen sein: „Der Zutritt zum Stapel ist verboten, es gibt ein Leck unter dem Stapel.“

1.13. Alle 1,5 bis 2 m sollten Lecks angebracht werden, durch die Schotter und Sand in die Förderbänder gelangen. Diese sollten mit zuverlässigen Toren ausgestattet sein, um die Menge des in das Band gelangenden Materials zu kontrollieren, sowie mit Vorrichtungen, die verhindern, dass diese Materialien hängen bleiben.

Vor dem Starten des Förderers muss der Bediener sicherstellen, dass sich keine Personen auf den Stapeln oder auf den Lagerplätzen befinden.

1.14. Der Bereich um die Mischeinheit der ersten und zweiten Ebene sowie die Treppen müssen sicher mit einem Geländer von mindestens 1,6 m Höhe und einem festen Abschluss in 0,15 m Höhe über dem Geländeniveau eingezäunt sein. Der Boden muss fest und eben sein .

1.15. Riemen-, Ketten- und Zahnradgetriebe, Antriebe, Spanntrommeln, Spannvorrichtungen usw., die für den Bediener zugänglich sind, werden durch Schutznetze, Gehäuse aus Stahlblech und anderen starken Materialien geschützt.

1.16. Strom- und Beleuchtungskabel müssen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Schalter zum Einschalten der Stromversorgung sind durch Gehäuse geschützt und geerdet.

1.17. Förderer über die gesamte Länge des Ganges müssen an jeder Stelle des Wartungsganges mit einer Not-Aus-Einrichtung ausgestattet sein.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bei Arbeitsbeginn muss der Bediener des Asphaltbetonmischers einen Overall und Sicherheitsschuhe anziehen, die Haare unter der Kopfbedeckung entfernen und die Ärmel festbinden.

2.2. Vor dem Start der Asphaltbetonanlage muss der Fahrer (Bediener):

  • Überprüfen Sie die Installation sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass sie in gutem Betriebszustand ist.
  • Überprüfen Sie die Wartungsfreundlichkeit von Verdrahtungs- und Automatisierungskomponenten und -mechanismen.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein eines angemessenen Druckluftdrucks im pneumatischen Antriebssystem;
  • Überprüfen Sie die Bitumenkommunikation, einschließlich des Mischverschlusses und der Bitumenpumpe. Wenn gefrorenes Bitumen vorhanden ist, erhitzen Sie die Rohre und Hähne mit Dampf und erhitzen Sie das Bitumen, bis es flüssig ist. erst dann kann der Motor der Bitumenpumpe eingeschaltet werden;
  • Testen Sie alle Komponenten und Baugruppen des Mischers. Führen Sie einen Probelauf der Bitumenpumpe durch, die dem Mischer Bitumen von der Bitumenschmelzeinheit zuführt.
  • Stellen Sie sicher, dass ein Fahrzeug zum Verladen der fertigen Produkte vorhanden ist.
  • Wenn ein Thermosbunker vorhanden ist, überprüfen Sie das leere Öffnen und Schließen des Bunkerverschlusses sowie die Funktion des Containeraufzugs.
  • Prüfen Sie die Verfügbarkeit des vorgesehenen Servicepersonals;
  • einen Startwarnton geben.

2.3. Überprüfen Sie bei Arbeiten an automatisierten Asphaltwerken vor jeder Schicht die Funktionsfähigkeit der Verkabelung und der Automatisierungskomponenten, der lokalen Startmechanismen für einzelne Maschinen und Geräte, der Steuermechanismen (Antriebe) und der Fernbedienung – starten Sie alle Mechanismen (Aggregate und Anlagen) in Strikte Reihenfolge vom Zeitpunkt der Freigabe der fertigen Mischung bis zum Download-Punkt für Ausgangsmaterialien.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während des Betriebs muss der Fahrer zunächst den Mischermotor starten und seinen Leerlauf überprüfen. Wenn keine Fehler festgestellt werden, kann es sein, dass die Düse des Wäschetrockners gezündet wird.

3.2. Beim Anzünden und Einstellen der Düsen ist es notwendig, sich auf der Seite des Feuerraums zu befinden. Stehen Sie nicht vor der Düse. Wenn Sie einen Gasbrenner verwenden, müssen Sie:

  • Öffnen Sie das Ventilventil an der Spülkerze;
  • Überprüfen Sie den Gasdruck und das Vakuum im Kesselofen.
  • lüften Sie den Ofen 10-15 Minuten lang;
  • überprüfen Sie den Luftzug vor dem Tor;
  • spülen Sie die Gasleitung 2 Minuten lang mit Gas durch eine Spülkerze.
  • zünden Sie den Zünder an und stecken Sie ihn in den Ofen und zünden Sie den Brenner.

3.3. Das Zuführen großer Kraftstoffmengen bei gezündeter Düse ist verboten. Wenn keine automatische Zündung vorhanden ist, muss die Düse mit einem Brenner mit ölgetränkten (Heizöl-)Lappen angezündet werden, die auf ein Stück dicken Drahtes (Stab) mit einer Länge von mindestens 1,5 m gewickelt sind und bei offener Luftzufuhr vorhanden sind oder Dampf. Es ist notwendig, den Brenner in einer speziell für diesen Zweck aufgestellten Kiste mit Sand zu löschen.

3.4. Während des Betriebs der Asphaltbetonanlage muss der Mischerfahrer (Bediener) Folgendes überwachen:

  • Erhitzungstemperatur des Mineralmaterials in der Trockentrommel, die 220 °C nicht überschreiten sollte;
  • Dampfdruck im Dampfgebläse, der im Bereich von 5-8 kgf/cm2 liegen sollte;
  • Brennstoffheiztemperatur, die 70°C nicht überschreiten sollte;
  • Bitumenheiztemperatur (20 °C unter dem Flammpunkt);
  • während des Betriebs der Düse (Kraftstoff sollte ohne schwarzen Rauch verbrennen).

3.5. Es ist verboten, die Klappen des Rührwerks während des Betriebs des Geräts zu öffnen, um Verbrennungen zu vermeiden.

3.6. Es ist verboten, Trocken- und Mischtrommeln im Falle einer Störung (Durchbrennen) von Öfen, Gasbrennern oder Düsen zu betreiben, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden, sowie der Betrieb von Trocken- und Mischtrommeln im Modus mit Flammenauslösung der Brenner in die Atmosphäre durch die Zündlöcher und Schlitze im vorderen Teil des Ofens oder ringförmige Schlitze zwischen den Mänteln der Öfen und den Wänden der rotierenden Trommeln (Labyrinthdichtung).

3.7. Mineralische Materialien sollten einem kalten Elevator erst zugeführt werden, nachdem die Trockentrommel 2-3 Minuten lang ohne Beladung aufgewärmt wurde.

3.8. Beim Beladen eines Kaltaufzugs müssen Materialien (Schotter, Sand) in Fächer mit Fenstern oder Vorratsbehälter gelegt werden. Es ist verboten, Material mit Bulldozern in Stapeln mit einer Höhe von mehr als 1,5 m zu sammeln und den Aufzug von diesen Stapeln zu beladen, indem man darauf steht und das Material mit einer Schaufel bewegt.

3.9. Wenn die Förderschnecke oder das Becherwerk in Betrieb ist, dürfen Sie das Fördergut nicht schieben, große Teile oder Gegenstände, die versehentlich in den Becher oder die Rutsche gefallen sind, nicht mit der Hand herausziehen.

3.10. Gießen Sie das Bitumen in den Wiegebehälter und lassen Sie es vorsichtig in den Mischer oder die Mischtrommel ab, wobei der Hahn nach und nach geöffnet wird, um Verbrennungen durch heißes Bitumen zu vermeiden.

3.11. Es ist verboten, das Entladen von Chargen mit Hilfe von Werkzeugen (Brecheisen, Schaufeln usw.) zu beschleunigen und die Temperatur des Asphaltmischguts während des Entladens zu messen.

3.12. Überprüfen und reparieren Sie die Innenteile der Mischtrommel und des Rührwerks erst nach dem Entladen der Mischung und dem Abkühlen der Trommel und des Rührwerks. Um die Abkühlung zu beschleunigen, lässt man mehrere Chargen kalten Sandes hindurchfließen.

3.13. Das Reinigen, Befestigen, Spannen und Reparieren einzelner Maschinenteile während des Betriebs des Mischers sowie das Anlegen und Abnehmen der Antriebsriemen ist verboten.

3.14. Bei der Arbeit an automatisierten ABZ ist es notwendig:

  • Um günstige hygienische Bedingungen zu gewährleisten, muss die Zentrale weit entfernt von den Installationen angebracht werden (mindestens 15 m entfernt).
  • Halten Sie bei Verwendung eines elektropneumatischen Antriebs den Druckluftdruck am Bedienfeld (in der Dosierabteilung) bei etwa 7 kgf/cm2 und in den Leitungen bei 3,5 kgf/cm2. Es ist verboten, diese Geräte unter Druck zu reparieren und zu überprüfen.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Am Ende der Arbeiten, nachdem die Kraftstoffzufuhr zur Düse unterbrochen wurde, muss weiter geblasen werden, um die Belüftung des Mischers von darin angesammelten explosiven Gasen zu beschleunigen.

4.2. Beim Stoppen der Asphaltbetonanlage muss das Bedienfeld so geschlossen werden, dass ein Starten der Asphaltbetonanlage durch Unbefugte ausgeschlossen ist.

4.3. Nach Beendigung der Schicht muss der Asphaltwerksbetreiber dem Schichtarbeiter, der die Arbeit aufnimmt, die Ausrüstung gemäß der Eintragung im Schichtbuch vorzeigen, in der die festgestellten Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung anzugeben sind. Das Journal sollte regelmäßig vom Master des ABS überprüft werden.

4.4. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer den Overall und die Sicherheitsschuhe ausziehen, sie von Staub und anderem Schmutz reinigen und sie an dem für die Aufbewahrung und den Wechsel der Kleidung vorgesehenen Ort ablegen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Eine Notfallsituation tritt in solchen Fällen auf:

  • beim Erkennen einer Fehlfunktion von technologischen Geräten und Mechanismen;
  • bei der Identifizierung von Personen im Gefahrenbereich.

5.2. Wenn während des Betriebs des Mischers Personen auf den Stapeln oder Lagerbehältern mit inerten Materialien auftauchen, schalten Sie das Förderband sofort aus.

5.3. Bei gasbefeuerten Mischern ist bei defekten Steuergeräten, Schäden an Gasleitungen und Gasaustritt die Gaszufuhr zu unterbrechen.

5.4. Bei Unterbrechung der Brennstoffzufuhr zum Ofen und Ablösung der Flamme in der Mitte sollte der Brenner sofort ausgeschaltet werden.

5.5. Wenn elektrische Geräte Feuer fangen, schalten Sie die Prozessgeräte sofort stromlos und ergreifen Sie Maßnahmen zur Lokalisierung des Feuers.

5.6. Wenn ein Bindemittel in Bitumenkesseln oder Oxidationsanlagen brennt, stoppen Sie sofort die Prozessausrüstung und unterbrechen Sie die Bitumenzufuhr zum Mischer.

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