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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Bediener an automatischen und halbautomatischen Linien in der Holzbearbeitung, der mit der Verarbeitung von Stangen beschäftigt ist

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Betreiber für die Disposition der Aufzugswartung gehört zur Kategorie der technischen Leistungserbringer.

1.2. Auf die Position eines Betreibers für die Disposition der Aufzugswartung wird eine Person mit einer beruflichen Grundausbildung ohne Anforderungen an Berufserfahrung oder einer sekundären (vollständigen) Allgemeinbildung und einer speziellen Ausbildung nach einem festgelegten Programm ohne Anforderungen an Berufserfahrung ernannt.

1.3. Die Ernennung und Entlassung erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Vorschlag des Leiters der Wirtschaftsabteilung.

1.4. Der Betreiber für die Disposition der Wartung von Aufzügen muss Folgendes wissen:

  • Vorschriften, Anweisungen, andere Leitfäden und behördliche Dokumente in Bezug auf den Dispositionsdienst von Aufzügen;
  • das Gerät der Dispositionskonsole und die Regeln für den Betrieb gewarteter Aufzüge;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.

1.5. Der Elevator Dispatch Operator berichtet direkt an den Elevator Dispatch Supervisor.

2. Amtliche Verpflichtungen

2.1. Betreiber der Aufzugsdisposition:

  • startet und stoppt bei Bedarf die Aufzüge, überwacht die Funktionsfähigkeit ihrer Arbeit;
  • beantwortet die Anrufe von Passagieren in der Aufzugskabine;
  • im Falle einer Verspätung von Fahrgästen in der Aufzugskabine nennt er die Gründe für den Halt und gibt ihnen die notwendigen Erläuterungen zu den Regeln für die Benutzung des Aufzugs;
  • etwaige Störungen im Betrieb des Aufzugs unverzüglich melden, um Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen;
  • füllt das Journal der Annahme und Lieferung der Schicht aus;
  • überwacht die Funktionsfähigkeit der Dispatcher-Konsole und die bidirektionale Kommunikation.

3. Rechte

3.1. Der Aufzugsdisponent hat das Recht:

  • sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut machen;
  • von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte unterstützt.

4. Verantwortung

4.1. Der Aufzugsdisponent ist verantwortlich für:

  • wegen unsachgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen;
  • für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen wurden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine;
  • wegen Verursachung materieller Schäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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