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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Maschinenbediener von Holzbearbeitungsmaschinen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zugelassen werden können Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, über Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe unterwiesen, geschult und geprüft wurden und über einen Befähigungsnachweis für die Berechtigung zum Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen verfügen Arbeiten an den Maschinen. 1.2. Maschinenbediener, die Berufe kombinieren, müssen bei allen durchgeführten Arbeiten in sicheren Arbeitsmethoden geschult und im Arbeitsschutz unterwiesen werden. 1.3. Maschinenbediener müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation kennen und einhalten. 1.4. Maschinenbediener müssen:
1.5. Während der Arbeit müssen Maschinenbediener persönliche Schutzausrüstung (Fäustlinge, Overalls, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz usw.) tragen, die den festgelegten Standards entspricht. 1.6. Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Das Licht sollte die Augen nicht blenden. 1.7. Zum Wechseln der Säge, des Fräsers und anderer Arbeitsteile, zum Reinigen der Maschine, zum Reinigen des Arbeitsplatzes sollten Sie Hilfswerkzeuge (Schraubenschlüssel, Haken, Schaufel, Bürste, Schaber usw.) verwenden. 1.8. Am Arbeitsplatz sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen. 1.9. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Meister direkt oder durch den Vorarbeiter. 1.10. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter nach geltendem Recht. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Tragen Sie Overalls, Schuhe, Kopfbedeckungen und andere persönliche Schutzausrüstung. Die Kleidungsstücke dürfen keine herunterhängenden Enden haben, die sich in beweglichen Maschinenteilen verfangen können. 2.2. Führen Sie eine externe Inspektion der Maschine durch und stellen Sie sicher:
2.3. Überprüfen Sie bei Kreissägen die korrekte Montage und Befestigung des Sägeblattes und stellen Sie sicher:
Überprüfen Sie die Drehrichtung der Säge durch kurzes Einschalten. Das Sägeblatt muss sich in Richtung des Aufgabematerials drehen. Überprüfen Sie bei Maschinen mit mehreren Sägen, ob die auf derselben Welle installierten Sägen den gleichen Durchmesser, die gleiche Dicke, das gleiche Zahnprofil, die gleiche Einstellung, Abflachung und Lötung haben. Es dürfen Sägen eingebaut werden, deren Durchmesser sich um nicht mehr als 5 mm unterscheiden. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktion des Krallenvorhangs. Die Anschläge der Krallenvorhänge sollten sich unter der Wirkung des der Maschine zugeführten Materials anheben und in ihre ursprüngliche Position fallen. Der Abstand zwischen den Unterkanten der Anschläge einer der Reihen und der Oberfläche des Einzugs der Maschine sollte nicht mehr als 2 mm betragen. Der Spalt zwischen den Anschlagplatten sollte nicht mehr als 1 mm betragen. Die Anschläge müssen scharf sein, einen konstanten Keilwinkel von 55 - 60° bei der Verarbeitung von Material beliebiger Dicke gewährleisten und dürfen sich nicht entgegen der Materialzufuhrrichtung drehen. 2.4. Bei Dicken- und Vierseitenhobelmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt werden und sichergestellt werden, dass:
Überprüfen Sie den festen Sitz der Messer und Spanbrecher. Messerschneiden sollten nicht mehr als 1,5 mm über die Spanbrecherkante hinausragen und einen Kreis mit gleichem Radius beschreiben. Stellen Sie sicher, dass die Messerwelle zylindrisch und ausgewuchtet ist und nicht gegen die Lager stößt. Stellen Sie sicher, dass die Startvorrichtungen in gutem Zustand sind, indem Sie die Maschine kurzzeitig einschalten. 2.5. Bei Hobelmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt werden und Folgendes sichergestellt werden:
Stellen Sie sicher, dass die elektrischen Geräte und Erdungsgeräte in gutem Zustand sind, dass die Belüftung sowie die Entfernung von Staub und Spänen wirksam sind. 2.6. Bei Fräsmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt und sichergestellt werden, dass:
2.7. Bei Bohr- und Nutmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt und sichergestellt werden, dass:
2.8. Bei Zapfenschneidemaschinen sollten Sie eine äußere Inspektion der Maschine durchführen und sicherstellen, dass:
2.9. Bei Drehmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt werden und sichergestellt werden, dass:
Der Kopfschutz am rotierenden Ende des Mechanismus kann abnehmbar oder offen sein und in der geöffneten Position arretieren. Die Befestigung der Handauflage muss ein spontanes Verschieben der Handauflage im Betrieb zuverlässig ausschließen. Der Schirm muss aus transparentem, schlagfestem Material bestehen und im Behandlungsbereich angebracht werden. Die Arretiervorrichtung muss sicherstellen, dass die Maschine nicht eingeschaltet werden kann, wenn die Spindel zum Wechseln der Stulpschiene arretiert ist. Zum Schleifen bearbeiteter Teile sollten spezielle Pads bereitgestellt werden. Das Reinigen von Teilen durch Drücken des Schleifpapiers mit den Händen ist verboten. 2.10. Bei Rundstabmaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt und sichergestellt werden, dass:
2.11. Bei Bandsägemaschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt und sichergestellt werden, dass:
Passen Sie das Schutzschild, das die Hände des Maschinenbedieners schützt, entsprechend der Schnitthöhe des zu bearbeitenden Werkstücks an und achten Sie auf eine sichere Befestigung. Montieren Sie das abnehmbare Führungslineal entsprechend der Breite des zu schneidenden Materials auf dem Maschinentisch. Überprüfen Sie durch Testarbeiten die Funktion der automatischen Vorrichtung, die die Riemenscheibe und das Sägeblatt von Harz und Sägemehl reinigt. Überprüfen Sie den Spalt zwischen den Einlegeflächen in den Schlitzen des Tisches und der Säge, der 3 mm nicht überschreiten sollte. 2.12. Bei kombinierten Maschinen sollte eine äußere Inspektion der Maschine durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Spalt- und Führungsmesser die folgenden Anforderungen erfüllen:
Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Geräts, das den gleichzeitigen Betrieb nur einer Einheit ermöglicht; Gleichzeitig müssen bei anderen Einheiten die Schneidwerkzeuge vollständig geschlossen sein. Wenn eine solche Vorrichtung nicht vorhanden ist, entfernen Sie alle Schneidwerkzeuge von den verbleibenden Einheiten. Stellen Sie sicher, dass alle vorhandenen Schutzvorrichtungen vorhanden und in gutem Zustand sind. 2.13. Überprüfen Sie den Betrieb der Maschine im Leerlauf. 2.14. Bei der Inspektion und Prüfung der Maschine festgestellte Fehler, die den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, sind dem Vorarbeiter zu melden. Es ist verboten, an einer Maschine zu arbeiten, die Störungen aufweist. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden. 3.2. Stellen Sie vor dem Einschalten der Sägemaschine sicher, dass das Starten nicht gefährlich ist. Beginnen Sie mit dem Sägen des Materials nur bei gleichmäßiger Drehzahl des Sägeblattes (bestimmt durch das Geräuschverhalten der Säge bei voller Motordrehzahl). Die Zufuhr von Schnittholz zum Schneidwerkzeug sollte reibungslos und ruckfrei erfolgen und Stöße auf das Holz vermeiden. Bewegen Sie Bauholz (Bretter, Platten) nur mit einem Haken auf den Arbeitstisch. Es ist verboten, das Brett am Ende mit den Händen zu nehmen. Stellen Sie sicher, dass die Länge des zu bearbeitenden Materials mindestens 100 mm größer ist als der Abstand zwischen den Achsen der vorderen und hinteren Paketrollen und -scheiben. Entfernen Sie in den Schlitzen steckende Reste erst, wenn die Säge vollständig zum Stillstand gekommen ist, und verwenden Sie dazu einen Spezialhaken. Nehmen Sie den Fuß sofort nach dem Trimmen vom Pedal. Es ist verboten, beim Stapeln oder Bewegen von Holz den Fuß auf dem Pedal zu lassen. Sägespäne nur mit einem Haken aus der Maschine entfernen. Inspektion, Reinigung, Einstellung, Schmierung der Maschine, Befestigung von Zäunen, manuelle Reinigung von Schrott und Sägemehl vom Tisch sollten nur durchgeführt werden, wenn das Schneidwerkzeug vollständig stillsteht. Es ist verboten:
3.3. Achten Sie bei Dicken- und Vierseitenhobelmaschinen darauf, dass sich die Messerwelle in Materialrichtung dreht. Nicht erlaubt:
Teile ruckfrei und durchgehend in die Vorschubwalzen einführen. Halten Sie dabei Ihre Hände nicht am Ende des Teils. Achten Sie darauf, dass die Dicke der gehobelten Teile gleich ist. Halten Sie Ihre Hände von den Einzugsrollen fern. Die kürzeste Länge des verarbeiteten Materials muss 100 mm größer sein als der Abstand zwischen den Paketrollen. Die Bearbeitung von Teilen mit einer Länge von mehr als 2 m erfolgt über Hilfstische mit Rollen, die vor und hinter der Maschine installiert sind. Wenn sich das Teil in den Rollen verklemmt, stoppen Sie die Maschine und ziehen Sie das Teil heraus, nachdem die Messerwelle vollständig zum Stillstand gekommen ist. Koordinieren Sie Ihre Aktionen mit Assistenten, reduzieren Sie ggf. die Vorschubgeschwindigkeit. 3.4. Bei Fügemaschinen ist darauf zu achten, dass sich das Schneidwerkzeug mit der Bewegung des Materials dreht. Die Bearbeitung der Teile erfolgt nur auf einer Holzschicht. Überprüfen Sie die Details sorgfältig. Wenn kleine Äste oder Risse festgestellt werden, reduzieren Sie die Vorschubgeschwindigkeit. Stellen Sie sicher, dass die Maschine keine Bretter mit Nägeln und anderen Metallgegenständen aufnimmt. Drücken Sie die Teile mithilfe von Vorrichtungen fest auf den Tisch und das Lineal. Führen Sie das Material gleichmäßig und ruckfrei dem Schneidwerkzeug zu. Nicht erlaubt:
Das Hobeln von Werkstücken mit einer Länge von weniger als 400 mm, schmaler als 50 mm oder dünner als 30 mm erfolgt mit speziellen Schubblöcken. Das Fügen von Teilen mit einer Länge von mehr als 2 m erfolgt mit einem Hilfstisch mit Rollen. Die Verbindungen eines Teilepakets sollten in speziellen Vorrichtungen durchgeführt werden. Bremsen Sie die Messerwelle nicht durch Drücken auf das Werkstück; Die Bremsung erfolgt mit Hilfe einer Bremsvorrichtung. 3.5. Bei Fräsmaschinen müssen Sie darauf achten, dass sich das Schneidwerkzeug mit der Bewegung des Materials dreht. Die Bearbeitung der Teile erfolgt nur auf einer Holzschicht. Nicht erlaubt:
Wenn kleine Risse, Fäulnis, Äste gefunden werden, reduzieren Sie die Vorschubgeschwindigkeit. Die Bearbeitung von Teilen mit einem Querschnitt von 40 x 40 mm und einer Länge von 400 mm oder weniger erfolgt in speziellen Vorrichtungen. Teile sicher in Schablonen fixieren. Bei der Bearbeitung von Teilen mit einem Schneidwerkzeug mit einem Radius von mehr als 200 mm sowie bei der Montage von mehr als zwei Fräsern auf der Spindel muss das obere Ende der Spindel in der Halterung gesichert werden. Das krummlinige Fräsen von Teilen sollte nur mit speziellen Schablonen mit Klemmen erfolgen. Das Nichtdurchlauffräsen oder das Fräsen aus der Mitte erfolgt nur dann, wenn am Führungslineal Anschläge vorhanden sind, die der Länge des Fräsbereichs entsprechen. Wenn Sie ohne Führungslineal arbeiten, verwenden Sie einen Schlitten, wobei die Schablonen auf dem Ring unter dem Fräser aufliegen. Bremsen Sie die Spindel nicht durch Andrücken des Werkstücks ab, sondern bremsen Sie mit einer Bremsvorrichtung ab. 3.6. Bei Bohr- und Bohr-Nutmaschinen ist es erforderlich, das Werkstück mit Zwingen sicher zu befestigen. Führen Sie den Bohrer sanft und ruckfrei auf das Werkstück zu. Verwenden Sie bei der Bearbeitung von Teilen mit einer Länge von mehr als 1,5 m spezielle Ständer. Bei einer Teilelänge von mehr als 3 m muss ein Rolltisch ausgerüstet werden. Nicht erlaubt:
Überwachen Sie den korrekten Betrieb der Absaugung. Späne aus der Bohrbuchse nur mit einer Bürste entfernen. Bremsen Sie die Spindel nicht durch Drücken des Teils; Die Bremsung erfolgt mit Hilfe einer Bremsvorrichtung. Bei Bohr- und Nutmaschinen ist es notwendig, den Betrieb des Hydrauliksystems zu überwachen, Öllecks und Ölerwärmung über 40 °C zu verhindern und den Normaldruck im System aufrechtzuerhalten. Bei der Bearbeitung von Teilen mit einer Länge von mehr als 2 m ist es erforderlich, Stützen in Form einer Ziege mit Rollen oder Rolltischen am Maschinentisch anzubringen. Es ist nicht erlaubt, die Pumpe ohne Öl einzuschalten, verwenden Sie Lappen, um den Tank zu reinigen. 3.7. Bei Zapfenschneidemaschinen müssen Sie darauf achten, dass sich das Schneidwerkzeug mit der Bewegung der Teile dreht. Die Teile mit einer Spannvorrichtung über die gesamte Breite sicher fixieren, gleichmäßig und ruckfrei zuführen. Überwachen Sie den Betrieb des Hydrauliksystems, verhindern Sie Leckagen und Ölerwärmung über 40 °C und halten Sie den Normaldruck im System aufrecht. 3.8. Bei Drehmaschinen ist es notwendig, das Werkstück sicher zu befestigen. Verwenden Sie bei der Bearbeitung von Teilen mit einer Länge von mehr als 800 mm verstellbare Lineale. Die Umfangsgeschwindigkeit von gedrehten Massivteilen sollte nicht mehr als 15 m/s und von geklebten Teilen nicht mehr als 10 m/s betragen. Es ist nicht erlaubt, mit Handschuhen oder Fäustlingen zu arbeiten. 3.9. Bei Rundstabmaschinen ist darauf zu achten, dass die Vorschubrollen das Werkstück sicher klemmen. Führen Sie beim Drehen unterschiedlich langer Werkstücke das längere Werkstück zuerst in den Schneidkopf. Führen Sie die Rohlinge Ende an Ende zu. Werkstücke mit einer Krümmung über die gesamte Länge sollten mit einer Abwärtsbiegung zugeführt werden. Werkstücke mit Ästen und Fäulnis an den Enden sollten mit einem beschädigten Ende in den Schneidkopf geleitet werden. Wenn das Werkstück klemmt, schalten Sie den Vorschubmechanismus auf Rückwärtsgang. Wenn gleichzeitig das Werkstück nicht von den Rollen entfernt wird, stoppen Sie die Maschine und schlagen Sie das Werkstück mit Schlägen bis zum Ende von der Seite der hinteren Rollen heraus. 3.10. Bei Bandsäge-Abbundmaschinen sollte mit dem Sägen des Werkstücks nur mit gleichmäßiger Bandgeschwindigkeit und voller Motordrehzahl begonnen werden. Überprüfen Sie die Spannung des Sägeblatts und seinen Zustand. Das Band muss im Automatikbetrieb ständig von Harz und Sägemehl gereinigt werden. Verwenden Sie bei der manuellen Zuführung des zu bearbeitenden Materials manuelle Vorrichtungen, die eine zuverlässige Klemmung und Führung des Materials gewährleisten und die Möglichkeit eines Kontakts zwischen den Händen oder anderen Körperteilen des Arbeiters mit dem Schneidwerkzeug ausschließen. Material gleichmäßig und ruckfrei zuführen. Es ist verboten:
3.11. Bei kombinierten Maschinen muss beim Sägen, Bohren, Nuten, Fräsen, Fügen der Arbeitsablauf gewährleistet sein und die oben genannten Sicherheitsanforderungen für jede Art von Arbeit eingehalten werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Im Notfall stoppen Sie die Maschine sofort mit der „Stopp“-Taste. 4.2. Wenn der Motor überhitzt, stoppen Sie ihn und lassen Sie ihn abkühlen. Kühlen Sie den Motor nicht mit Wasser oder Schnee. 4.3. Bei Klopfen, Vibrationen, einer Änderung des charakteristischen Geräusches, einer Überhitzung des Schneidwerkzeugs, der Lager, einem Brand- oder Rauchgeruch oder einem Bruch der Sägezähne ist die Maschine sofort anzuhalten. 4.4. Wenn eine Störung behoben werden muss, die während des Betriebs und der Wartung aufgetreten ist, muss der Motor abgestellt werden. 4.5. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, benachrichtigen Sie sofort die Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mithilfe der verfügbaren Feuerlöschgeräte. 4.6. Der Unfallopfer oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall oder Brand informieren. 4.7. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Am Unfallort muss sofort Hilfe geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter einem Baumstamm, Holz usw. hervorholen). Die Hilfeleistung muss bei der bedeutendsten Sache beginnen, die die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen eine Aderpresse anlegen und anschließend die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; Bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; Bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:
5.2. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Konditor. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Etikettierer-Aufkleber. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betrieb eines Handhebers. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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