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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Busses, Kleinbusses. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Zur selbständigen Tätigkeit als Busfahrer sind Personen berechtigt, die Folgendes bestanden haben:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken im Rahmen eines mindestens 10-stündigen Programms (bei Arbeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, ein 20-stündiges Programm);
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der inhaltlichen Einordnung in die Zuordnung zur Qualifikationsgruppe I.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Bus-(Kleinbus-)Fahrers sind Personen zugelassen, die über eine Berechtigung zum Führen dieser Transportart verfügen, keine medizinischen Kontraindikationen für diesen Beruf haben und das 20. Lebensjahr vollendet haben.

1.2. Der Busfahrer muss:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Einweisung: bei Änderung des technologischen Prozesses oder der Arbeitsschutzvorschriften, beim Austausch oder bei der Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, bei Änderung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (für Arbeit). , für die erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten - 30 Kalendertage);
  • apothekenärztliche Untersuchung.

1.3. Der Busfahrer muss:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • Benutzen Sie es nur bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig auf die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung.

1.4. Der Busfahrer muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • befolgen Sie die Straßenregeln POT RO-200-01;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Zustimmung des Vorarbeiters oder Werkstattleiters auf andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Busfahrer muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Sollten am Arbeitsplatz Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren festgestellt werden, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Erst mit deren Genehmigung dürfen Sie nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit der Arbeit beginnen.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • halten Sie den Bus an und bringen Sie die Passagiere in einen sicheren Abstand;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

1.10. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können unter bestimmten Umständen sein:

  • Bewegliche und rotierende Teile und Komponenten des Busses (Kleinbus);
  • heiße Oberflächen des Motors, des Kühlsystems, des Schalldämpfers usw.;
  • Abgase aus der Verbrennung von Kraft- und Schmierstoffen;
  • Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder Zusammenstoß mit Personen;
  • erhöhter Lärm und Vibrationen im Bus.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Stellen Sie sicher, dass die Kleidung in gutem Zustand ist, indem Sie sie mit allen Knöpfen schließen und die Haare unter dem Kopfschmuck entfernen. Vor Arbeitsbeginn muss sich der Fahrer einer ärztlichen Untersuchung vor Fahrtantritt unterziehen.

2.2. Stellen Sie durch eine externe Inspektion sicher, dass der Bus (Kleinbus) voll funktionsfähig ist und prüfen Sie:

  • den technischen Zustand des Busses, wobei besonderes Augenmerk auf die Funktionsfähigkeit der Reifen, der Bremsanlage, der Lenkung, der Kupplungseinrichtungen, der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen, der Scheibenwischer, der korrekten Montage des Rückspiegels, der Sauberkeit und Sichtbarkeit der Nummernschilder gelegt wird und Aufschriften sowie das Fehlen von Kraftstoff, Öl und Wasser und bei Gasballonbussen die Dichtheit von Gasgeräten und -leitungen;
  • Luftdruck in Reifen gemäß den Normen;
  • das Vorhandensein von Werkzeugen und Geräten sowie eines Feuerlöschers, eines Erste-Hilfe-Kastens, Radstoppern und Notstoppschildern;
  • Betankung des Busses (Kleinbusses) mit Kraftstoff, Öl, Wasser, Bremsflüssigkeit und dem Elektrolytstand in der Batterie.

2.3. Starten Sie den Motor nur, wenn sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff ist es nicht gestattet, diesen zu fassen oder Gegenstände zu benutzen, die auf ihn einwirken. Es ist verboten, den Motor durch Abschleppen mit Hilfe anderer Fahrzeuge zu starten.

2.4. Nach dem Starten und Aufwärmen des Motors ist es notwendig, unterwegs die Funktion der Lenkung und Bremsen, die Funktion des „STOP“-Signals, der Kurven, der Beleuchtung und auch des Tonsignals zu überprüfen.

2.5. Bei Feststellung von Störungen verlassen Sie die Linie nicht bis zur vollständigen Beseitigung und informieren Sie die Verwaltung der Transportabteilung darüber.

2.6. Betanken Sie den Bus (Kleinbus) mit Kraftstoff, nachdem Sie den Motor abgestellt haben. Während des Tankens des Autos ist es den Fahrgästen nicht gestattet, sich im Fahrgastraum des Busses (Kleinbusses) aufzuhalten. Auf dem Gelände der Tankstelle ist es nicht gestattet: zu rauchen, Reparatur- und Einstellarbeiten durchzuführen, Kraftstoff in fremde Behälter zu füllen, Tankdeckel mit Metallgegenständen zu öffnen.

2.7. Beachten Sie beim Betrieb eines Busses mit bleihaltigem Benzin die folgenden Regeln:

  • Vorgänge zur Annahme, Betankung des Busses (Kleinbus) und Pumpen von bleihaltigem Benzin müssen mechanisiert auf der Luvseite des Busses (Kleinbus) durchgeführt werden;
  • das Kraftstoffsystem mit einer Pumpe spülen;
  • verbleites Benzin ist nur als Kraftstoff erlaubt;
  • Bei Hautkontakt mit bleihaltigem Benzin sofort mit Kerosin und anschließend mit warmem Wasser und Seife abwaschen;
  • Bei Augenkontakt mit bleihaltigem Benzin sofort einen Arzt aufsuchen;
  • Beim Betanken eines Busses (Kleinbusses) mit bleihaltigem Benzin müssen gummierte Schürzen und Gummihandschuhe getragen werden.

2.8. Öffnen Sie den Kühlerdeckel bei kaltem Motor und schützen Sie so Ihre Hände und Ihr Gesicht vor Verbrennungen. Den serienmäßigen Heizschlauch nur bei geschlossenem serienmäßigem Heizventil abnehmen und aufstecken.

2.9. Bei der Wartung von Gasballonbussen ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug zu inspizieren, um mögliche Gaslecks und Fehlfunktionen von Gasgeräten und Ventilen festzustellen und die Befestigung von Gasflaschen zu überprüfen.

2.10. Bevor Sie den Motor nach einem längeren Stopp starten, sollten Sie die Motorhaube öffnen und einige Zeit offen lassen. Stellen Sie sicher, dass die Gasausrüstung, Rohrleitungen und deren Anschlüsse dicht sind. Die Haupt- und Durchflussventile an den Zylindern sollten langsam geöffnet werden, um Wasserschläge zu vermeiden.

2.11. Ein Fahrer, der an der Wartung und Reparatur von Gasflaschenbussen und Gasgeräten beteiligt ist, muss eine spezielle Schulung absolvieren, eine Prüfung der Qualifikationskommission bestehen und ein Zertifikat in der festgelegten Form erhalten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Stellen Sie vor dem Anfahren von einer Haltestelle (Parken) oder dem Verlassen der Garage sicher, dass diese für Arbeiter und andere Unbefugte sicher ist, und geben Sie ein Warnsignal.

3.2. Seien Sie aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie rückwärts fahren. Bei unzureichender Sicht oder Sicht sollten Sie die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen.

3.3. Wählen Sie die Bewegungsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse, Sicht- und Sichtverhältnisse, der Intensität und Art der Bewegung von Fahrzeugen und Fußgängern sowie der Eigenschaften und des Zustands des Busses (Kleinbusses).

3.4. Beim Transport von Kindern:

  • muss zusätzlich vorne und hinten mit einem Warnschild „Kinder“ sowie 2 Feuerlöschern ausgestattet sein;
  • Kinder müssen von zwei Erwachsenen begleitet werden;
  • während der Fahrt ist es verboten, in der Kabine zu stehen und umherzugehen;
  • die Bewegungsgeschwindigkeit ist nicht höher als 60 km/h.
  • Der Transport erfolgt nur tagsüber.

3.5. Befolgen Sie die Verkehrssicherheitsanforderungen und Anweisungen der Verkehrsleiter gemäß der Straßenverkehrsordnung.

3.6. Das Verlassen des Busses ist nur dann gestattet, wenn Maßnahmen getroffen wurden, die eine Bewegung während der Abwesenheit des Fahrers ausschließen.

3.7. Treffen Sie bei der Reparatur eines Busses (Kleinbusses) auf der Strecke Vorsichtsmaßnahmen: Fahren Sie an den Straßenrand, schalten Sie bei schlechter Sicht das Rücklicht ein, halten Sie den Bus (Kleinbus) mit der Feststellbremsanlage an, legen Sie den ersten Gang ein, Legen Sie Stopper unter die Räder. Halten Sie sich bei Arbeiten am Straßenrand unter der Maschine auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite auf. Erlauben Sie keine Personen, die nicht berechtigt sind, den Bus (Kleinbus) zu reparieren (Begleiter, Passagiere usw.).

3.8. Der Busfahrer darf nicht:

  • Fahren Sie einen Bus, während Sie betrunken sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen.
  • zu einem Flug (auf einer Linie) in einem kranken Zustand oder mit einem solchen Grad an Müdigkeit aufbrechen, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann;
  • die Kontrolle über den Bus an andere Personen übertragen;
  • den Bus abschleppen, um den Motor zu starten, sowie mit Fahrgästen in der Kabine des Busses (Kleinbus);
  • Erhitzen Sie den Motor mit offener Flamme, um Fehlfunktionen der Mechanismen festzustellen und zu beseitigen.
  • Wischen Sie den Motor mit einem mit Benzin getränkten Lappen ab und rauchen Sie in unmittelbarer Nähe des Motorantriebssystems und der Kraftstofftanks.

3.9. Beim Bewegen und Abstellen des Busses am Wartungsposten ist auf die korrekte Position der Räder relativ zu den Führungsrippen des Inspektionsgrabens, der Überführung, zu achten. Der auf dem Pfosten montierte Bus sollte mit einer Feststellbremse und Anschlägen unter den Rädern zuverlässig gebremst werden, bei einem Bus mit Schaltgetriebe zusätzlich den niedrigeren Gang einlegen.

3.10. Stellen Sie bei Arbeiten unter dem Bus den Motor ab und befestigen Sie am Lenkrad ein Schild mit der Aufschrift „Motor nicht anlassen! Es wird gearbeitet!“ Beim Auswechseln der Federn entlasten Sie diese, indem Sie den Körper mit einem Hebemechanismus anheben und anschließend die Böcke unter den Körper legen. Bei Arbeiten an der Unterseite des Busses außerhalb des Inspektionsgrabens und der Überführungen sind Sonnenliegen zu verwenden.

3.11. Halten Sie bei der Reparatur des Busses den Arbeitsplatz sauber und dürfen ihn nicht mit Fremdkörpern überladen. Lassen Sie Öl und Wasser nur in einen speziellen Behälter ab.

3.12. Heben Sie den Bus mit einem Wagenheber ohne Schräglage an (der Wagenheber muss senkrecht stehen, mit der gesamten Sohlenebene auf dem Boden aufliegen, der Kopf des Wagenhebers muss mit der gesamten Ebene an der Achse anliegen oder an einer speziell befestigten Stelle, mit weichem Boden, legen Sie ein Brett unter den Wagenheber); Legen Sie Anschläge unter die anderen Räder.

3.13. Für den Aus- und Einbau schwerer Bauteile und Baugruppen sind Hebe- und Transportfahrzeuge zu verwenden, deren maximale Tragfähigkeit nicht überschritten wird.

3.14. Verwenden Sie für Demontage- und Montagearbeiten nur gebrauchsfähige Vorrichtungen und Werkzeuge. Befeuchten Sie schwer zu entfernende Muttern mit Kerosin und schrauben Sie sie dann mit einem Schraubenschlüssel ab.

3.15. Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Löcher der Federohren und des Ohrrings nur mit Hilfe eines Bartes.

3.16. Spannen Sie den Keilriemen an, überprüfen Sie die Befestigung der Wasserpumpe und ziehen Sie die Wellendichtringe erst nach, wenn der Motor vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.17. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Austausch und der Neuanordnung von Reifen und Federn werden erst durchgeführt, nachdem der Bus auf dem Bock montiert ist.

3.18. Entfernen Sie den Reifen mit einem Abzieher von der Radscheibe und pumpen Sie den Reifen in der Sicherheitsvorrichtung auf. Wenn Sie die Reifen an der Leine aufpumpen, legen Sie das Rad mit dem Schlüsselring auf den Boden.

3.19. Das Aufpumpen eines Reifens ohne Demontage ist zulässig, wenn der Luftdruck im Reifen um nicht mehr als 40 Prozent der Norm gesunken ist und die korrekte Montage des Reifens nicht durch einen Druckabfall beeinträchtigt wurde.

3.20. Bei Arbeiten an Batterien sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:

  • Achten Sie beim Entfernen, Transportieren und Warten von Batterien darauf, dass der Elektrolyt nicht auf Ihre Haut und Kleidung gelangt. Wenn dies passiert, waschen Sie die betroffene Stelle sofort mit einer 10 %igen Sodalösung oder, falls diese nicht verfügbar ist, mit warmem Wasser, wischen Sie die betroffene Stelle nicht mit einem trockenen Lappen ab;
  • Verwenden Sie für den Transport spezielle Wagen mit Schlitzen entsprechend der Batteriegröße.
  • Verwenden Sie einen Ladestecker, um den Ladezustand der Batterien zu ermitteln.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei einer Motorstörung biegen Sie rechts ab, fahren an den Straßenrand und halten den Bus an. Fahren Sie erst weiter, wenn das Problem behoben ist.

4.2. Der Fahrer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, der einen Unfall verursacht hat (Personen treffen oder mit einem anderen Fahrzeug kollidieren), muss unverzüglich die Behörden __________, den Leiter der Transportabteilung oder den Disponenten informieren, dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, nehmen Maßnahmen zur Erhaltung der Situation des Vorfalls (Unfall) vor dem Eintreffen des Prüfers _________, sofern dadurch keine Gefährdung anderer eintritt.

4.3. Das Mitnehmen einer defekten Maschine mit Hilfe spezieller Geräte ist nur mit Genehmigung des Prüfers _________ möglich.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Überprüfen Sie nach der Rückkehr von der Linie zusammen mit dem Mechaniker der Transportabteilung den Bus (Kleinbus). Erstellen Sie bei Bedarf einen Antrag für laufende Reparaturen mit einer Auflistung der zu behebenden Mängel.

5.2. Reinigen Sie den Bus (Kleinbus) von Schmutz und Staub, stellen Sie ihn an der dafür vorgesehenen Stelle ab, stellen Sie sicher, dass keine Brandgefahr besteht, und ziehen Sie den Feststellbremshebel fest.

5.3. Übergeben Sie den Frachtbrief (Route) an den Disponenten oder die zuständige Person.

5.4. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht mit warmem Wasser und Seife waschen, wenn möglich duschen. Verwenden Sie zum Waschen keine Chemikalien.

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