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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Sägewerksmaschinenbediener und einen Bediener an automatischen und halbautomatischen Linien in der Holzbearbeitung, die Bretter und Plattenmaterialien schneiden. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen sind in der Anweisung "Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Berufe und Arbeitsarten in der Möbelproduktion".

1.2. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren: bewegliche Maschinen und Mechanismen, bewegliche Teile von Produktionsanlagen; sich bewegende Produkte, Rohlinge, Materialien, erhöhte Staub- und Gasbelastung der Luft im Arbeitsbereich, erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz.

Entstehungsquellen der Faktoren: rotierende Kreissägen, Maschinenantrieb, Vorschubmechanismen für Plattenmaterialien, Werkstücke.

Auswirkung von Faktoren: möglicher Kontakt der Hände einer Person, die mit rotierenden Kreissägen arbeitet, Eindringen der Hände in den Vorschubmechanismus, Kontakt mit beweglichen und rotierenden Teilen der Maschine; umgekehrter Abgang des verarbeiteten Materials, Reste; Vorstehen von Zähnen oder Platten aus Hartlegierung, die negativen Auswirkungen von Holzstaub und Schadstoffdämpfen auf die Atemwege, Lärm - auf die Hörorgane.

1.3. Persönliche Schutzausrüstung: Baumwollanzug; kombinierte Handschuhe; Brille; Mittel zum individuellen Schutz der Hörorgane.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Überprüfen Sie die Befestigung der Säge auf der Welle, beseitigen Sie den Schlag und stellen Sie die Scheibe ein.

Bei Maschinen mit unterer Sägewelle sollten die Spitzen der Sägezähne um einen Abstand gleich der Schnitthöhe plus mindestens 10 mm über die Tischebene hinausragen, bei Maschinen mit oberer Sägewelle sollten sie 3-5 mm betragen unterhalb der Tischebene.

2.2. Überprüfen Sie die Schärfe des Schärfens, die Gleichmäßigkeit des Zahnansatzes, das Fehlen von Rissen und abgebrochenen Zähnen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Schalten Sie die Leitung in der im technischen Betriebshandbuch angegebenen Reihenfolge ein.

3.2. Beim Einschalten der pneumatischen Klemmen (Schneideplatten an einer Maschine mit festem Tisch) das Material nicht korrigieren.

3.3. Achten Sie beim Bewegen des Schlittens entlang der Führungen darauf, dass die Hände des Sägemaschinenbedieners nicht unter die Laufrollen fallen.

3.4. Schneiden von Plattenmaterialien zur Herstellung auf der Führungslinie.

3.5. Die Neuanordnung der Nocken auf der Programmlinie (in Zeilen) sollte je nach Kaliber und nur dann durchgeführt werden, wenn die Zeile vollständig gestoppt ist.

3.6. Inspektion, Reinigung, Wischen, Überprüfung der Genauigkeit der Bearbeitungsteile, Anbringen von Zäunen, Entfernen von Resten und Sägemehl vom Tisch nur bei vollständigem Stillstand der Maschine.

3.7. Bei Klopfen, Vibrationen, einer Änderung der Geräuschart oder einer Überhitzung des Schneidwerkzeugs schalten Sie die Maschine aus und melden Sie die Störung dem Meister.

3.8. Sägen Sie nicht mehrere Werkstücke gleichzeitig ohne eine spezielle Vorrichtung, die dafür sorgt, dass sie an Führungslineal und Tisch gedrückt werden.

3.9. Bremsen Sie die Säge nicht, indem Sie einen Gegenstand auf die Oberfläche des Sägeblatts oder der Sägezähne drücken.

3.10. Bleiben Sie nicht in der Ebene der Arbeitssäge im Bereich eines möglichen Auswurfs des bearbeiteten Materials.

3.11. Es ist nicht gestattet, Schutzvorrichtungen (Klauenschutz, Sektoren usw.) zu entfernen.

3.12. Ohne Führungen und Spaltkeil darf nicht gearbeitet werden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Geräte ausschalten.

4.2. Stellen Sie eine Tabelle über die Fehlfunktion der Maschine oder Anlage auf und melden Sie diese der direkten Leitung.

4.3. Verwenden Sie im Brandfall oder zum Löschen einer Flamme einen in der Nähe befindlichen Feuerlöscher.

4.4. Das Opfer oder Unbeteiligte muss jeden Unfall oder jede Vergiftung dem zuständigen Arbeitsleiter melden.

4.5. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistung wird sofort, direkt am Unfallort und in der folgenden Reihenfolge geleistet: Zuerst muss die Energiequelle der Verletzung beseitigt werden (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter dem Auto, schwerem Gegenstand usw. entfernen). .

Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das Leben oder Gesundheit bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden, bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen zuerst die Wunde verbinden und dann Legen Sie eine Schiene an; legen Sie bei Verbrennungen einen trockenen Verband an; bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle vorsichtig mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage.

4.6. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie die Ausrüstung aus. Warten Sie, bis es vollständig zum Stillstand kommt. Den Arbeitsplatz aufräumen: Werkzeuge und Vorrichtungen entfernen; Reinigen Sie die Maschine von Schmutz und Staub. Wischen und schmieren Sie die reibenden Teile der Maschine. Falten Sie die fertigen Teile und das restliche Material sorgfältig zusammen.

5.2. Die Reinigung von Holzabfällen (Sägemehl, Späne, Staub) von der Geräteoberfläche sowie von Arbeitskleidung erfolgt mit einer Bürste, einem Feger oder mit Staubsaugern.

Es ist nicht akzeptabel, die Maschine und die Kleidung mit Druckluft zu blasen.

5.3. Lappen, die bei der Arbeit und beim Reinigen verwendet werden, legen Sie in eine spezielle Metallbox mit verschließbarem Deckel und bringen Sie diese außerhalb der Werkstatt an einen speziell dafür vorgesehenen Ort.

5.4. Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.

5.5. Melden Sie alle festgestellten Mängel im Betrieb der Anlage dem Schichtarbeiter oder Vorarbeiter.

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