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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Wachsmaschinen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zur Arbeit zugelassen sind Personen, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Tätigkeit in diesem Beruf (Fachgebiet), eine Einweisung und eine Einweisung am Arbeitsplatz haben. Nach einem Praktikum ist es den Arbeitnehmern gestattet, selbständig zu arbeiten, wobei theoretische Kenntnisse und erworbene Fähigkeiten in sicheren Arbeitsweisen überprüft werden. Zukünftig finden am Arbeitsplatz mindestens alle 3 Monate Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt.

1.2. Bei einem Wechsel an einen neuen Arbeitsplatz, von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsplatz, von einem Betrieb zum anderen mit einer Änderung des technologischen Prozesses oder der Ausrüstung müssen die Arbeitnehmer über den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden.

1.3. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat.

1.4. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Anweisung, Arbeits- und Produktionsdisziplin, Arbeits- und Ruheordnung, alle Anforderungen des Arbeitsschutzes, der sicheren Arbeitsleistung, der industriellen Hygiene, des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit einzuhalten.

1.5. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Gang zur Arbeit im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung ist verboten.

1.6. Bei der Ausführung von Arbeiten ist es notwendig, aufmerksam zu sein, sich nicht durch fremde Angelegenheiten und Gespräche ablenken zu lassen und andere nicht von der Arbeit abzulenken. Es ist verboten, sich auf zufällige Gegenstände und Zäune zu setzen und darauf zu stützen.

1.7. Es ist nicht gestattet, sich Betriebsmaschinen, Anlagen, Maschinen, an denen andere Arbeitnehmer arbeiten, zu nähern und sie durch belanglose Gespräche abzulenken, Geräte, Transport- und Hebevorrichtungen ein- oder auszuschalten (außer in Notfällen), an denen nicht gearbeitet wird, zu gehen jenseits der Zäune gefährlicher Bereiche, in den Zonen technologischer Passagen.

1.8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern Overalls, Sicherheitsschuhe sowie persönliche Schutzausrüstung entsprechend der von ihnen ausgeführten Arbeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, ohne Overall, Sicherheitsschuhe und andere normgerecht vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu arbeiten.

1.9. Jeder Mitarbeiter braucht:

  • den Aufbewahrungsort des Werkstattverbandkastens kennen;
  • bei arbeitsbedingten Verletzungen Erste Hilfe leisten können.

1.10. Das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln ist nur an dafür vorgesehenen und ausgestatteten Orten gestattet.

1.11. Es ist verboten, sich in der Produktionsstätte in Oberbekleidung aufzuhalten, sich auszuziehen oder Kleidung, Hüte und Taschen an die Ausrüstung zu hängen.

1.12. Verstopfen Sie Durchgänge, Einfahrten, Arbeitsplätze, Zugänge zu Schildern nicht mit Feuerlöschgeräten, Hydranten und einem Hauptschalter.

1.13. Verschüttete Reinigungsmittel, Schmiermittel, Wasser usw. auf dem Boden. sofort abwischen.

1.14. Mit Öl, Farbe und Lösungsmittel imprägnierte Reinigungsmittel werden in dicht verschlossenen Metallboxen aufbewahrt. Verstreuen Sie diese Materialien nicht, sie sollten am Ende der Schicht aus dem Betriebsgelände entfernt werden.

1.15. Lagern Sie Kraftstoffe, Schmierstoffe und brennbare Flüssigkeiten nur in einem dicht verschlossenen Metallbehälter (Kasten) oder Schrank in einer Menge, die die Austauschmenge nicht überschreitet. Die gemeinsame Lagerung von Säuren sowie brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Toluol, Alkohol, Kerosin, Testbenzin usw.) ist verboten. Lagern Sie Chemikalien in Mengen, die die festgelegten Normen nicht überschreiten, in einem dicht verschlossenen Behälter mit einer Aufschrift auf dem Inhalt.

1.16. Es ist verboten, Geräte zu reparieren, elektrische Geräte und das Stromnetz für Personal zu reparieren, das keinen Zugang zu diesen Arbeiten hat, in der Nähe von nicht abgeschirmten stromführenden Teilen zu arbeiten, elektrische Leitungen, allgemeine Beleuchtungskörper zu berühren, Türen von Schaltschränken zu öffnen und Messer einzuzäunen Schalter, Schalttafeln und Bedienfelder.

1.17. Verwenden Sie keine Schmiermittel zum Händewaschen.

1.18. Der Aufenthalt im Produktionsraum nach Arbeitsende ist untersagt.

1.19. Der Arbeitnehmer ist gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anweisungen, Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch sein Verschulden eingetreten sind, verantwortlich.

1.20. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Weisung obliegt dem Abteilungsleiter.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie den Overall an und schließen Sie ihn mit allen Knöpfen. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der persönlichen Schutzausrüstung (Atemschutzmaske usw.).

2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und die Ausrüstung, die Funktionsfähigkeit des Schutzerdungssystems, das Vorhandensein und die Festigkeit der Befestigung von Zäunen, Sicherheitsvorrichtungen, Verriegelungen, Alarmen, Ein- und Ausschaltgeräten, den Betrieb von Lüftungsgeräten, den Zustand der Beleuchtung und die Funktionsfähigkeit des Wassers Wasserhähne, Wasserabläufe, Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz. Lesen Sie den Eintrag im Gerätezustandsprotokoll.

2.3. Machen Sie einen Eintrag über Störungen im Journal und informieren Sie die Verwaltung der Werkstatt oder des Standorts. Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Probleme behoben sind.

2.4. Für 10 – 15 Min. Schalten Sie vor Arbeitsbeginn die allgemeine Zu- und Absaugung und vor dem Starten der Maschine die örtliche Absaugung ein.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Vor dem Starten der Maschine ist zu prüfen, ob sich Wartungs- oder Reparaturpersonal im Gefahrenbereich der Maschine aufhält und ein Warnsignal auszulösen.

3.2. Beim Eingießen von Paraffin in das Bad muss der Wasserhahn schrittweise geöffnet werden, um Verbrennungen am Körper zu vermeiden.

3.3. Gießen Sie Paraffin bei ausgeschaltetem Haupteingangsschalter in das Bad.

3.4. Verwenden Sie beim Einlegen der Papierrolle die Hebemechanismen des Geräts.

3.5. Eine fertige Rolle mit einem Gewicht von bis zu 50 kg kann von zwei Arbeitern manuell aus der Maschine entnommen werden.

3.6. Die Führung der Papierbahn muss durch manuelle Drehung der Maschinenmechanismen erfolgen.

3.7. Seien Sie beim Einschieben der Stange in eine Papierrolle sowie beim Herausnehmen aus einer versiegelten Rolle vorsichtig und vorsichtig, um sich selbst oder in der Nähe befindliche Arbeiter nicht zu verletzen.

3.8. Während die Maschine in Betrieb ist, ist es verboten, Papier oder Lappen herauszuziehen, die auf ein Zahnrad oder Kettenrad gefallen sind, loses Papier aus der Maschine zu entfernen oder die Verkabelung der Papierbahn anzupassen, um Schnittverletzungen an den Fingern zu vermeiden.

3.9. Es ist verboten, defekte Handwerkzeuge sowie Werkzeuge ungeeigneter Größe zu verwenden und sie in der Ausrüstung, in Gängen oder in Einfahrten zu verstreuen. Bewahren Sie Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge in dafür vorgesehenen Bereichen auf.

3.10. Es ist verboten, Personen, die nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, den Arbeitsplatz zu gestatten und die Geräte Unbefugten anzuvertrauen.

3.11. Es ist verboten, an Geräten mit entfernten Schutzvorrichtungen und fehlerhaften Verriegelungen zu arbeiten.

3.12. Es ist verboten, Reparaturen, Reinigungen, Anpassungen oder Anpassungen durchzuführen, ohne das Gerät auszuschalten.

3.13. Es ist verboten, brennbare Flüssigkeiten und brennbare Flüssigkeiten in den Gängen, Einfahrten und Arbeitsbereichen der Geräte zurückzulassen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Brandfall schalten Sie die Maschine sofort aus, schalten Sie die Stromversorgung mit Ausnahme des Beleuchtungsnetzes ab, rufen Sie die Feuerwehr, informieren Sie den Arbeitsleiter und beseitigen Sie den Brand mit den verfügbaren Feuerlöschern.

4.2. Wenn an den Metallteilen der Maschine Spannung (Stromgefühl) festgestellt wird, brummt der Elektromotor, bei Vibrationen oder erhöhtem Geräuschpegel kommt es zu einer plötzlichen Erwärmung der elektrischen Leitungen des Elektromotors und einer Verringerung der Drehzahl B. an der Welle des Elektromotors, Funkenbildung in elektrischen Geräten, einem Bruch im Erdungskabel, stoppen Sie die Maschine und melden Sie die Störung dem Vorarbeiter und beginnen Sie nicht ohne seine Anweisungen mit der Arbeit.

4.3. Stoppen Sie die Maschine und trennen Sie sie vom Strom, wenn:

  • Unterbrechung der Stromversorgung;
  • traumatische Situation (Hände, Füße und Kleidung in die beweglichen Teile der Maschine geraten);
  • Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät;
  • Fehlfunktion von Geräten, Sicherheits-, Schutz-, Blockier-, Start-, Schalt- und anderen Geräten.

4.4. Befreien Sie im Falle einer Verletzung zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, rufen Sie medizinische Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter und bewahren Sie die traumatische Situation auf, bis die Ursachen des Vorfalls untersucht sind.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie die Geräte aus, stellen Sie Werkzeuge und Geräte an den dafür vorgesehenen Stellen ab und räumen Sie den Arbeitsbereich auf. Nehmen Sie einen Eintrag im Gerätezustandsprotokoll vor.

5.2. Überprüfen Sie, ob Belüftung, Beleuchtung und Wasser ausgeschaltet sind.

5.3. Persönliche Schutzausrüstung und Overalls entfernen, in einen Schrank legen.

5.4. Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit einer speziellen Paste oder warmem Wasser und Seife.

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