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Arbeitsschutzunterweisung für Zubringerfahrer

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die keine medizinischen Kontraindikationen haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und Folgendes bestanden haben:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken für mindestens ein 10-Stunden-Programm (für Tätigkeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, für ein 20-Stunden-Programm);
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte.

1.2. Der Zubringerfahrer muss bestehen:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Unterweisung: bei Änderung des technologischen Prozesses oder der Arbeitssicherheitsvorschriften, Austausch oder Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, Änderung der Arbeitsbedingungen und -organisation, Verstoß gegen Arbeitssicherheitsvorschriften, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (bei Arbeiten, die unterliegen). erhöhte Sicherheitsanforderungen - 30 Kalendertage);
  • apothekenärztliche Untersuchung gemäß Anordnung des Eisenbahnministeriums Nr. 23 vom 07.07.87

1.3. Der Beschickerbetreiber muss:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • bestimmungsgemäße Verwendung und sorgsame Behandlung der ausgegebenen Gelder;
  • persönlicher Schutz.

1.4. Der Beschickerbetreiber muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Zustimmung des Vorarbeiters oder Werkstattleiters auf andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Futterautomatenbetreiber muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Räumen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Sollten am Arbeitsplatz Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren festgestellt werden, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Erst mit deren Genehmigung dürfen Sie nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit der Arbeit beginnen.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen. Bei Lebensgefahr das Betriebsgelände verlassen.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

1.10. Gemäß den „Standard-Industriestandards für die kostenlose Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Arbeiter und Angestellte“ muss der Betreiber der Kompressoranlage die folgende persönliche Schutzausrüstung tragen: Baumwolloverall, kombinierte Handschuhe, Gasmaske.

1.11. Die Hauptgefahren unter bestimmten Umständen können sein:

  • Knoten von Förderstrecken;
  • elektrischer Strom;
  • niedrige Temperaturen im Winter;
  • erhöhter Lärm und Vibrationen.

1.12. Auf Bahngleisen muss der Triebfahrzeugführer folgende Sicherheitsanforderungen einhalten:

  • zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz nur über speziell eingerichtete Wege, die mit Schildern „Service Passage“ gekennzeichnet sind;
  • Bahngleise nur rechtwinklig überqueren.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Untersuchen Sie die Kleidung und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand ist. Ziehen Sie einen Overall an, schließen Sie ihn mit allen Knöpfen und stecken Sie Ihre Haare unter einen Kopfschmuck.

2.2. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz. Stellen Sie sicher, dass es beleuchtet und nicht mit Fremdkörpern vollgestopft ist.

2.3. Überprüfen Sie die Einträge im Schichtannahmeprotokoll ab dem Datum Ihrer letzten Eintragung.

2.4. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der gewarteten Ausrüstung.

2.5 Stellen Sie sicher, dass die Geräte geerdet sind, Schaltschränke geschlossen und mit einem Spezialschlüssel verschlossen sind.

2,8. Überprüfen Sie den Telefon- und Alarmbetrieb.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Nach dem Einschalten (gemäß den Produktionsanweisungen) des Beschickers und aller Förderer ist es notwendig, auf seinen Betrieb zu hören.

Wenn Sie Fremdgeräusche oder Klopfen feststellen, die für den normalen Betrieb des Geräts ungewöhnlich sind, stoppen Sie es zur Fehlerbehebung.

3.2. Für den sicheren Betrieb des Beschickers ist es notwendig, Folgendes zu kontrollieren:

  • Kontinuität der Rohstoffversorgung des Feeders;
  • Fehlen von äußeren Stößen und Geräuschen;
  • normaler Betrieb der Schrauben.

3.3. Führen Sie eine regelmäßige externe Inspektion der Feeder-Ausrüstung durch.

3.4. Reparaturen an elektrischen Geräten, Stromnetzen, Leistungsschaltern und anderen elektrischen Geräten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1 Der Beschicker muss sofort gestoppt werden, wenn:

  • Klopfen, Klopfen im Zubringer oder Motor sind zu hören oder deren Fehlfunktionen werden erkannt, die zu einem Unfall führen können;
  • ein Feuer brach aus;
  • der Elektromotor riecht nach Brand oder Rauch;
  • eine Erhöhung der Schwingung des Förderers oder Motors ist bemerkbar.

4.2. Der Fahrer muss den Zubringer im Notfall anhalten (Drücken der „Stopp“-Taste) und sich erst dann bei der Geschäftsleitung melden.

4.3. Nach einem Notstopp des Zubringers kann dieser mit Genehmigung der Person, die für den sicheren Betrieb der Kompressoreinheit verantwortlich ist, wieder in Betrieb genommen werden.

4.4. Bei einem plötzlichen Stromausfall ist der Fahrer verpflichtet, die Startvorrichtungen der Elektromotoren und Steuerhebel unverzüglich in die Stellung „Stopp“ zu bringen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

Entfernen Sie Vorrichtungen und Werkzeuge an einem speziell dafür vorgesehenen Ort. Legen Sie die geölten Lappen in einen Metallbehälter mit Deckel, um eine Selbstentzündung zu vermeiden.

5.2 Stoppen Sie die Anlage und schalten Sie die elektrische Anlage stromlos

5.3. Melden Sie alle Mängel dem Kapitän.

5.4. Overall ausziehen und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort (Schrank) verstauen.

5.5. Hände und Gesicht gründlich waschen. Duschen Sie wenn möglich.

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