Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Hinweise zum Arbeitsschutz beim Löten von bleihaltigen Produkten Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Lötarbeiten mit bleihaltigen Produkten sind Personen gestattet, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine ärztliche Kommission bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Arbeit mit solchen Produkten haben, von der Kommission des Unternehmens geschult und geprüft wurden, die am Arbeitsplatz unterwiesen wurden. 1.2. Das Löten von Kleinteilen mit bleihaltigen Legierungen erfolgt bei einer Temperatur von + 180-350°C manuell mit einem elektrischen Lötkolben, auf Maschinen unterschiedlicher Bauart, durch Tauchen (Verzinnen) und Wellenlöten. 1.3. Für den Lötvorgang werden Bleilegierungen verschiedener Qualitäten verwendet. Die gebräuchlichsten Qualitäten sind POS-40 (40 % Zinn und 60 % Blei) und POS-60 (60 % Zinn und 40 % Blei). Als Flussmittel wird Kolophonium oder Kolophonium mit Stearin verwendet. 1.4. Der Lötvorgang kann mit einer Luftverschmutzung durch Bleiaerosole einhergehen. Es kann auch zu einer Bleikontamination der Arbeitsflächen und der Haut der Hände der Arbeiter kommen. 1.5. Dem Lötpersonal sollten Overalls und andere PSA entsprechend den Industriestandards zur Verfügung gestellt werden. 1.6. Für Arbeiter, die Lötarbeiten durchführen, sollte die Zusammensetzung spezieller Haushaltsräume und deren Anordnung gemäß SNiP II-MZ-68 erfolgen. 1.7. Die Aufbewahrung von Straßen-, Heim- und Arbeitskleidung in Umkleidekabinen sollte getrennt erfolgen. 1.8. Neben dem Waschraum sollten auch in Raucherräumen, Speisesälen und Produktionsbereichen Waschbecken vorhanden sein. Waschbecken müssen während aller Schichten, in denen gelötet wird, unterbrechungsfrei mit heißem und kaltem Wasser versorgt werden. 1.9. An Waschbecken, unabhängig von ihrem Standort, sollten Tanks mit einer 1 %igen Essigsäurelösung zum Vorwaschen der Hände und leicht zu reinigende tragbare Behälter für Reinigungsmittel bereitgestellt werden. 1.10. Die Trinkwasserversorgung für Arbeiter und Lötstellen sollte über Brunnen erfolgen, die außerhalb der Lötstellen, aber in deren Nähe installiert werden sollten. 1.11. Lötarbeiten müssen von Arbeitern in dafür vorgesehenen Overalls durchgeführt werden. 1.12. Die Aufbewahrung von Overalls jeglicher Art in den Räumlichkeiten, in denen gelötet wird, sowie von persönlichen Gegenständen der Mitarbeiter ist verboten. Es ist auch verboten, Arbeitskleidung mit nach Hause zu nehmen. 1.13. Der Eintritt in den Speisesaal, Buffets, Speisesäle ist verboten. 1.14. Es ist notwendig, den Overall mindestens einmal pro Woche zu wechseln und zum Waschen abzugeben. Das Waschen solcher Overalls sollte getrennt von anderen Overalls erfolgen. 1.15. Das Essen, Lagern und Rauchen in den Räumlichkeiten, in denen gelötet wird, ist verboten. 1.16. Waschen Sie vor dem Essen und Rauchen unbedingt Ihre Hände und spülen Sie Ihren Mund aus. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Ziehen Sie die vorgeschriebenen Overalls und Schuhe an und bereiten Sie andere PSA vor. 2.2. Überprüfen Sie das Gerät auf ordnungsgemäßen Betrieb. 2.3. Befreien Sie die Durchgänge, den Arbeitsplatz von Fremdkörpern. 2.4. Schalten Sie die Zu- und Abluft ein und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß funktioniert (anhand der Signallampen auf dem Bedienfeld). 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Es empfiehlt sich, die Prozesstechnik so aufzubauen, dass sich die Lötarbeiten maximal auf den Standort konzentrieren. 3.2. Bereiche, in denen hauptsächlich gelötet wird, sollten getrennten Räumen zugeordnet werden. Bei der Durchführung von Lötarbeiten an einer Produktionslinie im Wechsel mit anderen Arbeitsvorgängen sind die Produktionsräume, in denen sie sich befinden, als für das Löten vorgesehene Räume anzusehen. 3.3. Die Fertigstellung der Räumlichkeiten sowie der Luftkanäle, Kommunikations- und Heizgeräte sollte es ermöglichen, sie von Staub zu reinigen und regelmäßig zu waschen. Die Fugen der Wände untereinander, zur Decke und zum Boden sollten abgerundet sein; Wände, Fensterrahmen, Heizungen, Luftkanäle müssen glatt und mit hellen Ölfarben bedeckt sein; Böden sollten auch zum Abwasserkanal hin geneigt sein. 3.4. Im Lötraum müssen Schränke mit Waschtanks zum Waschen einiger Arten von Arbeitsgeräten installiert werden, z. B. Behälter für Bleilegierungen und Flussmittel, Behälter zum Transport von mit Bleilegierungen beschichteten Produkten, Bürsten usw. 3.5. Bei hochwertigen Lötmaschinen müssen diese gemäß den Anforderungen der Hygienenormen und -vorschriften beim Arbeiten mit Quellen elektromagnetischer Felder, Hoch-, Ultrahoch- und Ultrahochfrequenz Nr. 848-70 vom 30. März 1970 ganz oder teilweise abgeschirmt seinHerr 3.6. Separate Arbeitstische, Förderbänder oder andere Geräte, die für Lötarbeiten darauf vorgesehen sind, sollten möglichst einfach aufgebaut sein, damit sie leicht zu reinigen und gründlich zu reinigen sind. 3.7. Auf dem Förderband bewegte Produkte sollten in Halterungen oder speziellen Vorrichtungen befestigt werden, die bei Bedarf bei Lötarbeiten gedreht werden können. Kleinteile sollten entlang des Förderers in einem speziellen Behälter transportiert werden, der eine Kontamination ausschließt. 3.8. Die Arbeitsflächen von Tischen oder Geräten sowie die Oberflächen von Werkzeugkästen sollten mit einem glatten, leicht zu reinigenden Material bedeckt sein. Die Innenfläche der Kisten sollte mit Ölfarbe gestrichen werden. 3.9. Verbrauchslegierungen und Flussmittel sollten in einem Behälter aufbewahrt werden, der eine Kontamination der Arbeitsflächen mit Blei ausschließt. 3.10. Arbeitsplätze sollten mit Pinzetten oder anderen Spezialwerkzeugen zum Bewegen von Legierungsprodukten ausgestattet sein, um die Sicherheit beim Löten zu gewährleisten. 3.11. Überwachen Sie den Betrieb der Zu- und Abluft, sodass die Geschwindigkeit der Luftbewegung zu den Lötstellen innerhalb von 0,6 m/s liegt. 3.12. Die Innenflächen der Luftkanäle von Abgassystemen und Ventilatoren sollten regelmäßig von Flussmitteln und Bleiverunreinigungen gereinigt werden. 3.13. Funktionierende Lötkolben müssen sich immer im Bereich der Absaugung befinden. Lötmaschinen müssen baulich mit Absaugvorrichtungen ausgestattet sein. 3.14. Den Räumen, in denen sich Lötbereiche befinden, muss eine gleichmäßige Zufuhr von Frischluft in Höhe von 90 % der Abluftmenge gewährleistet sein. Die Luftbeweglichkeit sollte nicht mehr als 0,3 m/Sek. betragen. Die fehlenden 10 % der Zuluft müssen angrenzenden, saubereren Räumen zugeführt werden. 3.15. Der Einsatz von Umluft in Löträumen ist nicht erlaubt. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei Unfällen oder Situationen auf der Baustelle, die zu Unfällen und Unfällen führen können, die Arbeiten unterbrechen, Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen, die bei der Arbeit verwendeten Geräte vom Stromnetz trennen, Maßnahmen zur Beseitigung des Unfalls ergreifen, den Arbeitsleiter informieren . 4.2. Im Brand- oder Brandfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 01 verständigen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und mit der Löschung des Feuers mit primären Feuerlöschgeräten beginnen. 4.3. Bei einer Bleiaerosolvergiftung (Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel) muss der Betroffene an einen warmen, gut belüfteten Ort gebracht und mit warmer Milch getrunken werden. Rufen Sie einen Krankenwagen. Bei Bewusstlosigkeit Ammoniak zum Schnupfen verabreichen. Es empfiehlt sich, das Opfer bis zum Eintreffen des Krankenwagens horizontal zu lagern. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Benutzte Servietten und Lappen, die möglicherweise mit Blei verunreinigt sind, sollten nach Abschluss der Arbeiten verbrannt werden. Eine Wiederverwendung ist nicht gestattet. 5.2. Die Arbeitsflächen von Tischen, Werkzeugkästen und Behältern am Arbeitsplatz müssen nach Arbeitsende gereinigt und mit heißem Seifenwasser abgewaschen werden. 5.3. Nach Ende jeder Arbeitsschicht ist es zwingend erforderlich, die Böden mit einer 1 %igen Essiglösung zu waschen. 5.4. Ziehen Sie Ihren Overall aus und legen Sie ihn in den Aufbewahrungsschrank für Arbeitskleidung. Duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Apotheker in der Herstellung von Arzneimitteln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Verstärkungsarbeiter. 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