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Unterweisung zum Arbeitsschutz für Sanitätslagermitarbeiter

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen, die bestanden haben:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken im Rahmen eines mindestens 10-stündigen Programms (bei Arbeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, ein 20-stündiges Programm);
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte. Zur Arbeit in einem Gesundheitscamp können Personen angenommen werden, die keine medizinischen Kontraindikationen haben und über ein Gesundheitsbuch verfügen.

1.2. Bei der Arbeit in einem Gesundheitslager muss sich das Personal:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Unterweisung: bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften, bei Unfällen und Unfällen,
  • ärztliche Untersuchung in der Apotheke gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 90 vom 14.03.1996. März XNUMX.

1.3. Bei der Arbeit in einem Gesundheitslager muss das Personal:

  • die im Lager geltenden internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • Benutzen Sie es nur bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig auf die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung.

1.4. Bei der Arbeit in einem Gesundheitslager muss das Personal:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Genehmigung des Lagerleiters an andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Bei der Arbeit in einem Gesundheitscamp müssen die Mitarbeiter die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Sollten Sie Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren am Arbeitsplatz feststellen, informieren Sie umgehend den Lagerleiter. Mit seiner Zustimmung darf mit der Arbeit erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel begonnen werden.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • die Evakuierung von Kindern organisieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den im Lager verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen.

Bei Lebensgefahr - Verlassen Sie das Gelände.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Leiter des Lagers melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Zustand der Ausrüstung) ergreifen, sofern dadurch keine Gefahr entsteht zu anderen.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Überprüfen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung und ziehen Sie gebrauchsfähige Overalls an.

2.2. Besichtigen Sie den Arbeitsplatz (Arbeitsplatz eines Gesundheitscamp-Mitarbeiters gemäß Besetzungstabelle). Stellen Sie sicher, dass es ausreichend beleuchtet ist, dass die Böden und Beläge sauber und frei von Schlaglöchern sind und dass Durchgänge und Einfahrten nicht mit Fremdkörpern verstopft sind. Ergreifen Sie Maßnahmen, um sie zu beseitigen.

2.3. Böden mit Schlaglöchern müssen ausgebessert werden. Wenn es nicht möglich ist, Schlaglöcher schnell zu beseitigen, schließen Sie sie an Stellen, an denen Personen und maschinelle Transporte passieren, mit mindestens 6 mm dickem Blech. Schützen Sie andere Schlaglöcher, bis sie repariert sind.

2.4. Prüfen Sie die Verfügbarkeit von Mülleimern und speziellen Metallboxen.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten.

2.6. Wenn Mängel festgestellt werden, ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Anforderungen an Gebäude und Bauwerke:

  • Alle Schlafräume für Kinder, ein Esszimmer, eine Küche, ein Isolationsraum, ein Dienstzimmer, Duschen und ein Umkleideraum, Wäschetrockner, ein Spielzimmer, eine Bibliothek, ein Club, Toiletten und Gruppenräume sollten ebene, stabile und glatte Böden haben Wände, die Türen und Fenster leicht öffnen lassen, Gläser sollten keine Risse aufweisen.
  • Gebäude und Bauwerke sollten keine abgerissenen oder schlecht befestigten Bretter, lose Eisenstücke, Schiefer und andere Gegenstände aufweisen, die sich unter dem Einfluss eines starken Windes lösen und aus großer Höhe fallen können.
  • Innerhalb von Gebäuden und Bauwerken müssen funktionsfähige elektrische Leitungen, Elektrokartuschen und elektrische Schalter vorhanden sein. Steckdosen sind in Schlafzimmern nicht gestattet.

Für jedes Gebäude ist durch Anordnung eine verantwortliche Person zu benennen.

3.2. Voraussetzungen für die Arbeit der Catering-Abteilung:

  • Um das Personal vor Stromschlägen zu schützen, müssen alle Metallteile elektrischer Geräte geerdet werden (Kartoffelschäler, Brotschneidemaschine, Fleischwolf);
  • vor der Eröffnung des Gesundheitslagers sollte eine instrumentelle Überprüfung des Isolationswiderstands elektrischer Geräte, des Erdungsisolationswiderstands und des Blitzschutzes unter Vorbereitung eines Sondergesetzes durchgeführt werden.
  • Das gesamte Personal der Gruppe I muss in der elektrischen Sicherheit unterwiesen werden.

3.3. Voraussetzungen für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel:

  • Alle elektrischen Verteilertafeln und Abschirmungen müssen mit einem Schlüssel verschlossen werden. Es ist Kindern verboten, Elektrowerkzeuge über 36 Volt zu benutzen, die Brotschneidemaschine, die Küche und andere Serviceräume zu betreten und sich in der Nähe des Be- und Entladens von Lebensmitteln, Wäsche, Geschirr, Geräten und Lebensmittelabfällen aufzuhalten.
  • Das Bügeln der Kleidung der Kinder erfolgt nach dem vom Leiter des Gesundheitslagers erstellten Zeitplan (morgens und abends), mit einem elektrischen Bügeleisen nur im Bügelraum und in Anwesenheit eines Betreuers, Erziehers mit a obligatorische Überprüfung des Zustands der Stromversorgung, der Verkabelung und des Bügeleisens;
  • Nach dem Bügeln müssen alle Steckdosen über einen gemeinsamen Schalter, der sich in einem geschlossenen Raum befindet, ausgeschaltet werden.

3.4. Voraussetzungen für den Betrieb von Wasch- und Duschräumen:

  • Waschmaschinen in der Waschküche müssen einen sichtbaren Boden haben, die Geräte müssen feuchtigkeitsbeständig ausgeführt sein, die Schalter müssen sich in einem anderen trockenen Raum befinden;
  • In Duschräumen sollten immer Wasserhähne in gutem Zustand vorhanden sein, auf dem Boden sollten Gummimatten oder Holzroste liegen.
  • Beim Baden von Kindern unter der Dusche ist die Anwesenheit eines Gesundheitspersonals, eines Lehrers der Abteilung, obligatorisch.

3.5. Sicherheitsmaßnahmen beim Baden von Kindern im Pool:

  • Das Baden von Kindern im Pool erfolgt in Absprache mit dem Arzt des Gesundheitscamps, der die Kinder vor dem Baden untersucht und die Zeit festlegt, die sie im Wasser und beim Sonnenbaden verbringen. Der Schwimmlehrer bestimmt die Badereihenfolge und gibt Signale. Baden auf nüchternen Magen, kurz nach dem Essen und Training mit großer Muskelbelastung ist nicht erlaubt;
  • Das Baden von Kindern im Pool erfolgt in Anwesenheit des Leiters des Gesundheitslagers oder Erziehers, Gesundheitspersonals, Sport- und Schwimmlehrern. Rettungsausrüstung und eine Erste-Hilfe-Tasche müssen in der Nähe des Beckens aufbewahrt werden;
  • der Erzieher identifiziert im Voraus Kinder, die nicht schwimmen können;
  • Es darf sich nicht mehr als eine Gruppe (10 Kinder) im Wasser aufhalten. Ein Betreuer ist im Becken, der andere beobachtet die badenden Kinder vom Beckenrand aus. Kinder sind verpflichtet, beim Baden alle Anweisungen und Anweisungen der Erwachsenen genau und schnell zu befolgen. Vor dem Betreten und Verlassen des Wassers prüfen die Verantwortlichen die Anwesenheit von Kindern;
  • Kinder werden von einem Schwimmlehrer im Schwimmen unterrichtet;
  • Es ist verboten, Kinder auf Wanderungen und Ausflügen zu baden, es ist verboten, Kinder auf Wasserfahrzeugen zu transportieren.

3.6. Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausübung sozial nützlicher Arbeiten:

  • Alle sozial nützlichen Arbeiten auf dem Territorium des Gesundheitslagers werden unter Anleitung eines Beraters (Pädagogen) und in den Bereichen Staatswirtschaften, Kollektivwirtschaften unter Anleitung eines Mitarbeiters dieser Organisation mit Einweisung in sichere Arbeitsmethoden durchgeführt und ein Eintrag im Einweisungsprotokoll am Arbeitsplatz;
  • Bei der Reinigung der Räumlichkeiten ist es Kindern verboten, Fenster und Deckenlampen zu waschen, Badezimmer und Waschräume zu reinigen, Abwasser aufzuräumen und zu entfernen. Es ist Kindern strengstens verboten, schwere Lasten zu tragen und Chemikalien und Pestizide zu verwenden. Kinder sollten nicht am Kochen, Schälen von gekochtem Gemüse oder Geschirrspülen beteiligt sein.

3.7. Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit in technischen Kreisen.

Vor Beginn der Arbeit im Zirkel muss der Zirkelleiter über den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, den Umgang mit Werkzeugen und Materialien unterweisen und sichere Arbeitspraktiken zeigen.

3.8. Kindersicherung bei Gewitter:

  • Vermeiden Sie während eines Gewitters, elektrische Geräte zu berühren;
  • es wird empfohlen, Fenster, Lüftungsschlitze und Türen vor einem Gewitter zu schließen, um das Eindringen von Kugelblitzen in den Raum zu vermeiden;
  • Überwachen Sie ständig den Hausmeister des Gesundheitslagers, damit Äste das Dach und die Wände nicht berühren.
  • Während eines Gewitters sollten Sie sich nicht an einem hohen, offenen Ort in der Nähe von Blitzschutzgeräten, Stromleitungen und Kommunikationsleitungen aufhalten, unter einsamen Bäumen stehen, zu Flüssen hinuntergehen oder im Pool schwimmen. Es wird empfohlen, sich in kleinen Vertiefungen in der Nähe großer Steine ​​zu verstecken. Wenn es keinen geeigneten Unterschlupf gibt, ist es besser, den Sturm abzuwarten, indem man sich auf den Boden hockt.

3.9. Durchführung von Sportveranstaltungen.

  • Der Unterricht in den Sportabteilungen wird mit dem Arzt des Gesundheitscamps vereinbart. Die Verantwortung für die Vorbereitung der Plätze für sportliche Aktivitäten und Breitensportveranstaltungen liegt beim Sportlehrer und beim Schwimmlehrer;
  • Pädagogen, Betreuer mit entsprechender Ausbildung dürfen die Sportabteilungen leiten. Bei der Durchführung von sportlichen Aktivitäten, Trainings und Wettkämpfen sind ein Sportlehrer, Berater und Pädagogen verpflichtet, die volle Funktionsfähigkeit von Sportgeräten, Geräten und Versicherungen beim Training an Turngeräten sicherzustellen. Die Anwesenheit eines medizinischen Personals ist bei allen Sportwettkämpfen obligatorisch;
  • Bei Abteilungssportveranstaltungen müssen sich alle Kinder beim Betreuer (Erzieher) am Ort des Gesundheitscamps und im Raum, in dem diese Veranstaltung stattfindet, aufhalten. Die Anwesenheit eines Lehrers bei den Morgenübungen ist obligatorisch;
  • Bei der Durchführung von Trainingseinheiten für die Mannschaften des Trupps muss der Berater die Teilnehmer seines Trupps an den für diese Sammlung verantwortlichen Lagerarbeiter übergeben;
  • Bei Massenveranstaltungen (Spartakiaden, Wasserferien, Konzerte) müssen der Leiter des Gesundheitslagers, der leitende Berater und medizinisches Personal bei den Kindern sein. Die für die Durchführung von Massenveranstaltungen verantwortlichen Personen sorgen für die vollständige Ordnung unter Ausschluss von Unfällen;
  • Es ist strengstens verboten, Feuer anzuzünden, Feuerwerke, Fackelumzüge und andere Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Brandgefahr zu veranstalten.
  • Während der militarisierten Spiele „Zarnitsa“, „Eaglet“ erlässt der Leiter des Gesundheitslagers eine Anordnung über Art des Spiels, Ort, Zeit, Ziele und Zielsetzungen und ernennt eine Person, die für die Vorbereitung und Durchführung verantwortlich ist. Zur Durchführung dieser Aktivitäten wird ein Plan erstellt. Der Plan wurde unter Berücksichtigung sicherer Spielweisen und -methoden entworfen und entwickelt, ohne die Kinder zu überfordern. Für Kinder, die eine Vorschulung absolviert haben, sind Spiele mit Gasmasken erlaubt.

3.10. Sicherheitsmaßnahmen bei Wanderungen und Ausflügen:

  • touristische Reisen werden mit Genehmigung des Leiters des Gesundheitslagers durchgeführt;
  • Der Leiter des Lagers erlässt einen Befehl, der die Liste der auf eine Wanderung geschickten Kinder angibt, wenn die Gruppe von der Wanderung zurückkehrt.
  • Gutscheine für Abteilungen werden vom Feldzugsleiter ausgefüllt und durch die Unterschriften des Lagerleiters und des Arztes beglaubigt;
  • Das Routendiagramm zeigt die wichtigsten Bewegungspunkte der Gruppe, Rastplätze und Trinkwasserquellen. Zur Wanderung sind nur gesunde Kinder zugelassen;
  • in einem Marschkommando wird alle 15 Tage auf Befehl ein Anführer ernannt, der die volle Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Kinder trägt;
  • Der Leiter der Wanderung studiert persönlich die Route, organisiert die Ausbildung seiner Teilnehmer, bringt den Kindern das Navigieren im Gelände bei, macht sie mit giftigen Pilzen bekannt, bringt ihnen das Aufstellen von Zelten bei und verteilt Aufgaben unter den Teilnehmern.
  • um eine Überhitzung zu vermeiden, sollte die Uniform der Teilnehmer leicht sein;
  • Bei widrigen Umständen, die während der Wanderung eingetreten sind, ist der Leiter der Wanderung zusammen mit dem Arzt verpflichtet, die Bewegung auf der Strecke einzustellen und ins Lager zurückzukehren;
  • Bei Unfällen und plötzlich auftretenden Erkrankungen während der Wanderung sind der Wanderleiter und der Sanitäter nach der Erstversorgung verpflichtet, das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung zu bringen und sich im Lager zu melden;
  • Bei Wanderungen ist es strengstens verboten, Kinder an lebensgefährliche Orte (Furten, steile Hänge, Erdrutsche) zu bringen. Während der Pausen ist es nicht gestattet, Kinder von der Haltestelle zu entfernen. Nach der Pause wird die Anwesenheit von Kindern unbedingt überprüft.
  • die Bewegung von Kinderabteilungen entlang der Autobahn ist nur in organisierten Abteilungen möglich, Erwachsene sollten an der Spitze und am Ende der Kolonne stehen;

3.11. Sicherheitsanforderungen in den letzten Tagen des Aufenthalts im Gesundheitscamp und beim Verlassen der Kinder.

  • am Ende von Schichten und Reisen kommt es in der Regel am häufigsten zu Disziplinarverstößen bei Kindern, deren Nichteinhaltung von Regimemomenten und infolgedessen zu einer Zunahme von Verletzungen und Morbidität;
  • Um eine solche Situation zu verhindern, sind die Ärzte und Betreuer des Gesundheitslagers verpflichtet, die Umsetzung der Regimemomente bis hin zur Organisation des Dienstes im Gesundheitslager besonders genau zu überwachen;
  • Ausreisebereite Kinder nähern sich organisiert den Bussen und steigen mit Erlaubnis des Busfahrers in die Busse ein. Nach der Landung ist der Lehrer verpflichtet, die Anwesenheit der Kinder zu überprüfen und, nachdem er sich vergewissert hat, dass alle Kinder an ihrem Platz sind, dem Busfahrer die Erlaubnis zu erteilen, mit der Fahrt zu beginnen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle einer Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Kindern ist jeder Mitarbeiter des Gesundheitslagers verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr zu ergreifen und dabei höchste Wachsamkeit zu zeigen, bei Entdeckung von Sprengstoffen die Regeln für den Umgang mit diesen zu kennen, zu beseitigen oder Maßnahmen ergreifen, um Verletzungsherde zu beseitigen.

4.3. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 01 an, bringen Sie Kinder und wenn möglich brennbare Stoffe an einen sicheren Ort und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den vorhandenen primären Feuerlöschgeräten. Benachrichtigen Sie den Leiter des Gesundheitslagers über den Brand.

4.4. Leisten Sie im Verletzungsfall Erste Hilfe und rufen Sie einen Krankenwagen oder schicken Sie das Opfer zu einer Erste-Hilfe-Station, informieren Sie den Leiter.

5. Sicherheitsbestimmungen am Ende von Veranstaltungen

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.2. Orte, an denen Werke hergestellt werden, sollten einer gründlichen Reinigung und Wäsche unterzogen werden.

5.3. Waschen Sie Ihr Gesicht und Ihre Hände.

5.4. Zählen Sie die Kinder, die an der Aktivität teilnehmen.

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