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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Ablassen von Flüssiggas in Gruppentankanlagen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in der vorgeschriebenen Weise ausgebildet und zertifiziert sind, eine ärztliche Untersuchung und eine berufsbegleitende Unterweisung bestanden haben, über einen Lichtbildausweis für die Berechtigung zur Ausübung dieser Art von Arbeit verfügen und eine Kenntnisprüfung bestanden haben Gemäß den Sicherheitsvorschriften in der Gasindustrie ist die Einleitung von Flüssiggas in Gruppenanlagen zulässig. .

1.2. Das Personal muss die internen Arbeitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und dieses Handbuch einhalten.

1.3. Personen, die berechtigt sind, Flüssiggas in Gruppenanlagen einzuleiten, müssen die Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Druckbehältern sowie die Sicherheitsregeln in der Gasindustrie kennen, die sich auf den Transport, die Lagerung und die Verwendung von mit Gas gefüllten Flaschen unter Produktionsbedingungen beziehen.

1.4. Arbeitnehmer, die Arbeiten zum Ablassen von Flüssiggas durchführen, müssen bei ihrer Arbeit die folgende persönliche Schutzausrüstung verwenden:

  • Bademantel aus Baumwolle;
  • Kombinierte Handschuhe.

1.5. Gleichzeitig müssen Arbeitskleidung und andere persönliche Schutzausrüstung sauber und frei von Ölflecken sein.

1.6. Auf Anordnung des Leiters der Organisation werden Personen ernannt, die für die Lagerung, den Empfang aus dem Lager und den Transport von Druckgasen verantwortlich sind.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie geeignete Overalls und Sicherheitsschuhe an.

2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und befreien Sie ihn von fremden, brennbaren Materialien.

2.3. Bereiten Sie die erforderlichen Werkzeuge, Vorrichtungen und Dichtungen vor.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Der LKW-Tank muss beim Entleeren geerdet sein.

3.2. Beim Ablassen von Flüssiggas aus Autotanks muss eine ständige Überwachung sowohl der Entleerungs- als auch der Füllbehälter erfolgen.

3.3. Das Entfernen der Stopfen aus den Tankablassarmaturen ist nach dem Abstellen des Motors zulässig und das Starten des Motors erst nach dem Trennen der Schläuche und dem Anbringen der Stopfen.

3.4. Die maximale Füllung des Behälters mit Flüssiggas bei einer Temperatur von plus 10 °C und mehr sollte 85 % des geometrischen Fassungsvermögens nicht überschreiten.

3.5. Wenn der Tank überläuft, muss überschüssiges Gas, das über die festgelegte Norm hinausgeht, abgelassen werden. Das Ablassen von überschüssigem Gas sollte langsam in spezielle Behälter erfolgen, um keine gefährliche Gaskonzentration zu erzeugen.

3.6. Das Gas wird in der folgenden Reihenfolge aus dem Tankwagen in die Gruppenanlage abgelassen:

  • schalten Sie den Motor des Tankers aus, erden Sie ihn;
  • Verbinden Sie den Schlauch mit einem Ende mit dem Gasphasenventil des Tankwagens und dem anderen Ende mit dem Gasphasenventil der Gruppenanlage.
  • Verbinden Sie den Flüssigphasenschlauch mit einem Ende mit dem Tankablassventil und dem anderen Ende mit dem Steuerventil der Gruppeninstallation.
  • Öffnen Sie das Gasphasenventil der Gruppeneinheit und das Ablassventil am Tankwagen und beobachten Sie, wie das Gas abfließt.
  • Aufgrund der unterschiedlichen Flüssigkeitsstände im Tank und im Behälter kann es zu einer Gasentleerung kommen, wenn der Tankwagen mit einer Pumpe ausgestattet ist – zwangsweise;
  • Im Sommer, wenn der Gasdruck im Tankwagen deutlich höher ist als bei Gruppenanlagen, ist der Anschluss eines Dampfphasenschlauchs nicht erforderlich.

3.7. Nachdem die Gruppenanlage gemäß der festgelegten Norm mit Flüssiggas gefüllt ist, ist Folgendes erforderlich:

  • schließen Sie das Ablassventil am Tankwagen;
  • Heben Sie den Füllschlauch an, lassen Sie das restliche Gas in den Behälter ab und schließen Sie das Füllventil.
  • Öffnen Sie das Ventil der Bypassleitung und leiten Sie das restliche Gas aus dem Schlauch in das Gasnetz ab. Schließen Sie das Ventil an der Bypassleitung.
  • schließen Sie die Gasphasenventile am Tankwagen und an der Konzernanlage;
  • Trennen Sie den Schlauch vorsichtig vom Behälter und Tankwagen und lassen Sie dabei ständig die restlichen Flüssiggasdämpfe ab;
  • Nach dem Trennen der Schläuche sollten die Ventilarmaturen mit Spezialstopfen verschlossen und mit einer Seifenemulsion auf Dichtheit geprüft werden.

3.8. Schutzabdeckungen von Gruppenanlagen müssen verschlossen und plombiert werden.

3.9. Während des Ablassens von Flüssiggas dürfen sich keine Unbefugten auf dem Gelände der Gruppenflaschenanlage aufhalten, so dass im Umkreis von 15 m kein offenes Feuer entsteht.

3.10. Die Kontrolle über den Betrieb einer Gruppenanlage erfolgt durch Personen, die im Auftrag des Unternehmens, in dessen Bilanz sich die Gruppenanlage befindet, bestimmt, in den Sicherheitsregeln der Gasbranche geschult und in einer Kommission unter Mitwirkung eine Kenntnisprüfung bestanden haben ein Inspektor.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei einer thermischen Verbrennung, wenn die Kleidung des Opfers Feuer fängt. Sie müssen schnell einen dichten Stoff darauf werfen oder die Flamme mit Wasser ersticken.

4.2. Bei kleinen Verbrennungen 1. und 2. Grades sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Hautstelle angelegt und das Opfer in eine medizinische Einrichtung überwiesen werden. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter. Bei schweren und ausgedehnten Verbrennungen muss das Opfer in ein sauberes Tuch oder Laken gewickelt werden, ohne es auszuziehen, wärmer zugedeckt und bis zum Eintreffen der Ärzte ruhig gehalten werden.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Prüfen Sie nach Abschluss der Arbeiten sorgfältig den Zustand des Arbeitsplatzes.

5.2. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife und gehen Sie duschen.

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