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Arbeitsschutzbelehrung für einen Gummiwickler

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Als Gummiwickler dürfen Personen ab dem 18. Lebensjahr, die sich bei Arbeitsaufnahme einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben, selbstständig arbeiten, außerdem:

  • Einführungsschulung;
  • außerplanmäßige und gezielte Briefings;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Elektrosicherheitstraining am Arbeitsplatz.

1.2. Der Gummiwickler muss:

  • mindestens alle drei Monate eine wiederholte Schulung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz absolvieren;
  • einen Wissenstest über die Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Hebemechanismen bestehen;
  • sich einer gesundheitsmedizinischen Untersuchung gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 90 vom 14. März 03.96 unterziehen;
  • nur die Arbeiten ausführen, die zu seinen Aufgaben gehören;
  • sichere Arbeitsmethoden anwenden;
  • die Anforderungen an Verbots-, Warn-, Hinweis- und Vorschriftszeichen und -aufschriften sowie Signale von Zugbegleitern und Fahrzeugführern einhalten;
  • Seien Sie in Verkehrsbereichen äußerst vorsichtig.

1.3. Der Gummiwickler muss wissen:

  • die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren, die während der Arbeit entstehen, auf eine Person;
  • Anforderungen an industrielle Hygiene, elektrische Sicherheit und Brandschutz;
  • Standort von Erste-Hilfe-Kästen;
  • im Unternehmen festgelegte interne Arbeitsvorschriften;
  • die Anforderungen dieser Anleitung, Hinweise zu Brandschutzmaßnahmen, Hinweise zur elektrischen Sicherheit;
  • Bestellung von persönlicher Schutzausrüstung;
  • Regeln und Vorschriften zu Arbeitsschutz, Sicherheit und Arbeitshygiene;
  • in der Lage sein, Opfern Erste Hilfe zu leisten, Feuerlöschgeräte zu verwenden und im Brandfall die Feuerwehr zu rufen.

Der Gummiwickler muss sich bei seiner Arbeit an den Vorgaben dieser Anleitung orientieren.

1.4. Während der Arbeit kann der Gummiwickler folgenden Gefahrenfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Feuchtigkeit und Luftmobilität des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • bewegliche Fahrzeuge, Mechanismen, rollendes Material;
  • unzureichende Beleuchtung in der Nacht.

1.5. Der Gummiwickler muss folgende PSA tragen: Baumwollmantel, Kopftuch, Sicherheitsschuhe.

1.6. Der Gummiwickler muss folgende Brandschutzanforderungen erfüllen:

  • Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen;
  • kennen und in der Lage sind, primäre Feuerlöschgeräte zu verwenden.

1.6. Persönliche Kleidung und Overalls müssen in Schließfächern und Umkleidekabinen getrennt aufbewahrt werden. Das Mitnehmen von Arbeitskleidung außerhalb des Betriebes ist verboten.

1.7. Das Essen sollte nur in Kantinen, Buffets oder speziell dafür vorgesehenen Räumen mit entsprechender Ausstattung erfolgen. Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen gründlich mit Wasser und Seife.

1.8. Für die Nichteinhaltung der in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitsanforderungen haftet der Gummiwickler gemäß der geltenden Gesetzgebung.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Gummiwickler:

  • den gemäß den Normen vorgeschriebenen Overall anziehen, in Ordnung bringen;
  • verstauen Sie die losen Enden der Kleidung, damit sie nicht herunterhängen;
  • den Arbeitsablauf festlegen;
  • inspizieren Sie Ihren Arbeitsplatz;
  • schalten Sie das Lüftungssystem ein;
  • das Vorhandensein von Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorrichtungen prüfen;
  • Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Leitern und Brücken und stellen Sie deren zuverlässige Installation sicher.
  • Stellen Sie sicher, dass die Beleuchtung des Arbeitsplatzes zuverlässig ist;
  • Stellen Sie sicher, dass die Maschine in gutem Zustand ist und dass sie geerdet ist.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Seien Sie vorsichtig beim Arbeiten.

3.2. Binden Sie Gummifäden nur bei stehender Maschine.

3.3. Das Entwirren der gebildeten Schlaufen und das Beseitigen von Fadenbrüchen sollte nur bei ausgeschaltetem Motor erfolgen.

3.4. Der Ausbau verbrauchter Spulen und der Einbau leerer Spulen sollte bei ausgeschaltetem Motor erfolgen.

3.5. Achten Sie beim Lösen des seitlichen Metallständers vor dem Spulenwechsel und beim Ablegen des Endes auf den Boden darauf, Verletzungen der Arbeiter zu vermeiden.

3.6. Installieren Sie nach dem Spulenwechsel den Ständer an seinem Platz und achten Sie darauf, dass er sicher mit einem Stift befestigt ist.

3.7. Stellen Sie Ihre Füße nicht unter das Gegengewicht, um Verletzungen bei einem Sturz zu vermeiden.

3.8. Es ist verboten, bewegliche Teile, Ketten und Zahnräder zu berühren oder Schutzvorrichtungen zu öffnen oder zu entfernen, während sich die Maschine bewegt.

3.9. Führen Sie bei laufender Maschine keine Gegenstände durch die Maschine, indem Sie sich nahe an die Maschine lehnen, und berühren Sie auch nicht die beweglichen Teile der Maschine, bis diese vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.10. Führen Sie regelmäßig und sorgfältig eine vorbeugende Inspektion der Maschinen durch.

3.11. Das Entfernen von Maschinenschutzvorrichtungen darf nur bei stillstehender Maschine und stromlosem Elektromotor durchgeführt werden.

3.12. Benutzen Sie nur ausgewiesene Durchgänge. Das Übersteigen oder Unterkriechen von Autos ist verboten.

3.13. Schalten Sie die Maschine bei Arbeitspausen aus.

3.14. Der Arbeitsplatz und die Zugänge sollten sauber gehalten werden und dürfen nicht mit Ersatzteilen überladen werden.

3.15. Reinigungsmaterial muss in Metallboxen mit dicht schließendem Deckel aufbewahrt werden.

3.12 Bevor Sie die Maschine starten, warnen Sie andere mit einem vereinbarten Signal.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Tritt ein Notfall ein, muss der Gummiwickler seine Arbeit einstellen, sofort den Vorarbeiter informieren und dann seinen Befehlen Folge leisten.

4.3. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es erforderlich, gemäß dem genehmigten Plan zur Unfallbeseitigung zu handeln.

4.4. Im Brandfall, der zu einer Explosion führen könnte, müssen Sie:

  • sofort die Feuerwehr verständigen;
  • mit dem Löschen des Feuers beginnen;
  • die Evakuierung von Personen organisieren;
  • ein Treffen mit der Feuerwehr organisieren.

Bei Elektrobränden nur Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher verwenden.

4.5. Wenn die Isolierung elektrischer Geräte beschädigt ist, stellen Sie die Arbeit ein, benachrichtigen Sie den Meister und nehmen Sie die Arbeit erst nach Beseitigung des Schadens wieder auf.

4.6. Im Falle einer Verletzung oder Krankheit muss der Stricker die Arbeit einstellen, die Aufgaben einer anderen Person übertragen, den Meister benachrichtigen und die Erste-Hilfe-Stelle kontaktieren.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Gummiwickler:

  • den Arbeitsplatz aufräumen und Ölspuren beseitigen;
  • legen Sie das Werkzeug, das Inventar an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab;
  • Sammeln Sie verbrauchtes Reinigungsmittel in Metallboxen mit dicht schließendem Deckel.
  • Übergeben Sie die sorgfältig gereinigte Stelle der Schichtarbeiterin und informieren Sie sie und den Vorarbeiter über die bei der Arbeit festgestellten Mängel.
  • Ziehen Sie Ihren Overall aus und legen Sie ihn in den Kleiderschrank der Umkleidekabine.

5.2. Kontaminierte Kleidung ggf. waschen.

5.3. Nach der Arbeit oder bei Kontamination von Körperteilen duschen.

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