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Unternehmensrecht. Spickzettel: kurz das Wichtigste

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Inhaltsverzeichnis

  1. Das Konzept und die Merkmale des Gesellschaftsrechts
  2. Gegenstand des Gesellschaftsrechts
  3. Gesellschaftsrechtliche Methode
  4. Aufgaben und Ziele des Gesellschaftsrechts
  5. Gesellschaftsrechtliches System
  6. Gesellschaftsrecht als Wissenschaft und akademische Disziplin
  7. Gesellschaftsrecht und Zivilgesellschaft
  8. Quellen des Gesellschaftsrechts
  9. Das Konzept der Unternehmensnormen und ihrer Typen
  10. Das Konzept und die Arten der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen
  11. Themen des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehrs
  12. Merkmale der Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit einer juristischen Person
  13. Der Inhalt der korporativen Rechtsbeziehungen: gesetzliche Pflichten und Rechte
  14. Gegenstände der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen
  15. Das Konzept und die Merkmale einer juristischen Person
  16. Arten von juristischen Personen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind
  17. Gründungsdokumente einer juristischen Person
  18. Name der juristischen Person und ihrer Repräsentanz
  19. Haftung einer juristischen Person
  20. Reorganisation einer juristischen Person
  21. Liquidation einer juristischen Person
  22. Reihenfolge der Befriedigung von Gläubigerforderungen
  23. Das Konzept der Geschäftspartnerschaften und Unternehmen (Corporations)
  24. Rechte und Pflichten von Personengesellschaften und Unternehmen (Kapitalgesellschaften)
  25. Umwandlung von Personengesellschaften und Unternehmen (Kapitalgesellschaften)
  26. Begriff und rechtlicher Inhalt des Konkurses
  27. Insolvenzwarnung
  28. Beobachtungsverfahren
  29. Rechte und Pflichten eines Interim Managers
  30. Erste Gläubigerversammlung
  31. Verfahren von Konkursfällen vor dem Schiedsgericht
  32. Finanzielle Erholung
  33. Rechte und Pflichten des Verwaltungsleiters
  34. Externes Management
  35. Rechte und Pflichten eines externen Managers
  36. Suspendierung und Freistellung des externen Managers von der Erfüllung seiner Aufgaben
  37. Externer Managementplan
  38. Bericht des externen Managers
  39. Das Konzept des Insolvenzverfahrens im Konkurs
  40. Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
  41. Abschluss eines Vergleichs
  42. Das Konzept einer vollständigen Partnerschaft und seine Merkmale
  43. Allgemeine Partnerschaftsverwaltung
  44. Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft
  45. Liquidation einer vollständigen Partnerschaft
  46. Das Konzept der Glaubenspartnerschaft, seine Merkmale
  47. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  48. Gründungsurkunde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  49. Liquidation und Umstrukturierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  50. Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung
  51. Aktiengesellschaft
  52. Arten von Aktiengesellschaften
  53. Gründung einer Aktiengesellschaft
  54. Gründungsurkunde einer Aktiengesellschaft
  55. Liquidation und Reorganisation einer Aktiengesellschaft
  56. Das Konzept der Tochtergesellschaften und abhängigen Unternehmen, ihre Arten

1. Das Konzept und die Merkmale des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, dessen Normen darauf abzielen, die Öffentlichkeitsarbeit in der Organisation und Tätigkeit von Unternehmen und Organisationen zu regeln, die als Subjekte des Zivilrechts tätig sind. Das Wort "Corporate" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Verein, Körperschaft, Gesellschaft, Vereinigung, die Anwendung gemeinsamer Anstrengungen, das Vorhandensein eines Gemeinsamen.

Der Begriff „Gesellschaftsrecht“ wird zweifach verstanden – im weiteren und im engeren Sinne. Im weitesten Sinne handelt es sich beim Gesellschaftsrecht um eine Reihe von Rechtsnormen, die den Rechtsstatus, das Verfahren zur Führung und Gründung von Handelsgesellschaften und Personengesellschaften regeln. Im engeren Sinne ist Gesellschaftsrecht ein Regelwerk, das vom Eigentümer oder der Verwaltung einer Handelsorganisation aufgestellt wird und die Rechtsbeziehungen innerhalb dieser Organisation regelt. Im Rahmen dieser Studie ist das Gesellschaftsrecht im weitesten Sinne von größtem Interesse.

Darüber hinaus gibt es mehrere verwandte Rechtsgebiete und Begriffe, wie z. B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Wirtschaftsrecht. Für ein korrektes Verständnis der Natur der von diesen Branchen regulierten Rechtsbeziehungen ist es notwendig, zwischen ihnen zu unterscheiden. Alle diese Branchen haben Gemeinsamkeiten, aber es gibt auch gewisse Unterschiede.

Das Gesellschaftsrecht hat folgende Merkmale:

1) ist ein Unterzweig des russischen Zivilrechts, d. h. es hat ein erhebliches Maß an Autonomie in Bezug auf das Zivilrecht der Russischen Föderation;

2) регулирует общественные отношения, касающиеся создания, деятельности и правового статуса хозяйствующих субъектов в РФ, т. е. корпоративные отношения;

3) состоит из корпоративных норм, объединенных в институты.

Das Gesellschaftsrecht hat weder einen eigenständigen Regelungsgegenstand noch spezielle gesetzliche Regelungsmethoden, die sich von den Regelungsmethoden des Zivilrechts unterscheiden. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsrecht Fragen aus der Kategorie der sachlichen Zusammensetzung des bürgerlichen Rechts, weshalb das Gesellschaftsrecht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet anerkannt werden kann, was seine Bedeutung in keiner Weise schmälert.

Bis heute ist das Gesellschaftsrecht eines der relevantesten Tätigkeitsfelder der Rechtsberatung. Ein neuer Meilenstein in der Entwicklung des Gesellschaftsrechts begann mit der Verabschiedung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation.

Wenn die Aktivitäten einer ausländischen Organisation in der Russischen Föderation ausgeübt werden, wird ihr Status als Organisation in der Russischen Föderation anerkannt oder durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation bestimmt. In diesem Fall muss eine ausländische Organisation ihre Aktivitäten mit der russischen Gesetzgebung in Einklang bringen. Gleichzeitig basieren die Aktivitäten ausländischer Organisationen auf der russischen Gesetzgebung und unterliegen daher der gesetzlichen Regelung des Gesellschaftsrechts.

2. Gegenstand des Gesellschaftsrechts

Gegenstand des Rechtsgebiets sind die gesellschaftlichen Verhältnisse, auf die sich die gesetzliche Regelung dieses Rechtsgebiets richtet. Die Komplexität der Gegenstandsbestimmung des Gesellschaftsrechts liegt darin, dass es sich nicht um einen Zweig, sondern um einen Teilzweig des Rechts handelt, also so wirkt, als wäre er ein integraler Bestandteil des Zivilrechts. Das Gesellschaftsrecht soll also nicht alle zivilrechtlichen gesellschaftlichen Beziehungen, sondern nur einen Teil der zivilrechtlichen Beziehungen regeln. In diesem Fall ist der Teilsektor eine Sphäre mit ziemlich enger Spezialisierung. Daher spezialisieren sich Unternehmensanwälte hauptsächlich auf Unternehmensangelegenheiten.

Der Gegenstand des Gesellschaftsrechts ist breiter als der Gegenstand der Regulierung des Aktienrechts, da der Gegenstand der Regulierung des Gesellschaftsrechts die Regulierung anderer Wirtschaftsorganisationen und nicht nur der Aktiengesellschaften umfasst.

Das Wirtschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Beziehungen regelt, die bei der Ausübung und Verwaltung der Wirtschaftstätigkeit entstehen. Das Wirtschaftsrecht steht dem Begriff des Gesellschaftsrechts sehr nahe, da es auch gleichartige und in vielerlei Hinsicht übereinstimmende Rechtsverhältnisse regeln soll. Das Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne impliziert jedoch die rechtliche Regelung aller Wirtschaftssubjekte, einschließlich der Unternehmer ohne Gründung einer juristischen Person, während das Gesellschaftsrecht nur kollektive Einheiten umfasst.

Das Handelsrecht ist ein Synonym für Wirtschaftsrecht, aber moderner.

Der Gegenstand des Gesellschaftsrechts ist wesentlich umfassender als beispielsweise der Gegenstand der Regulierung des Genossenschaftsrechts, da der Gegenstand der Regulierung des Genossenschaftsrechts ausschließlich die Gründung, den Betrieb und die Rechtsstellung von Genossenschaften betrifft und das Gesellschaftsrecht die Aktivitäten von Genossenschaften regelt eine viel größere Zahl anderer Teilnehmer an zivilrechtlichen Beziehungen. Die Regulierungsgegenstände dieser beiden Branchen sind ähnlich, aber nicht identisch, da auch die rechtlichen Regulierungsgegenstände dieser Teilbranchen sehr ähnlich, aber keinesfalls gleichwertig sind.

Gegenstand des Gesellschaftsrechts ist die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen über die Gründung, Tätigkeit und Rechtsstellung von Wirtschaftssubjekten.

Die Liste der Wirtschaftssubjekte wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt. Wirtschaftssubjekte im gesellschaftsrechtlichen Sinne sind gemeinschaftliche Einheiten (Organisationen), die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Von besonderer Bedeutung bei der Bezugnahme auf das Thema der rechtlichen Regelung des Gesellschaftsrechts ist die korrekte Zuordnung der Organisation zu Begriffen wie unternehmerische Tätigkeit, wirtschaftliche Tätigkeit, Gewinn, Eigentumsform der Organisation usw.

3. Gesellschaftsrechtliche Methode

Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, dessen Normen darauf abzielen, die Öffentlichkeitsarbeit in der Organisation und Tätigkeit von Unternehmen und Organisationen zu regeln, die als Subjekte des Zivilrechts tätig sind.

Das Wort "Corporate" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Verein, Körperschaft, Gesellschaft, Vereinigung, die Anwendung gemeinsamer Anstrengungen, das Vorhandensein eines Gemeinsamen.

Der Begriff „Gesellschaftsrecht“ wird zweifach verstanden – im weiteren und im engeren Sinne. Im weitesten Sinne handelt es sich beim Gesellschaftsrecht um eine Reihe von Rechtsnormen, die den Rechtsstatus, das Verfahren zur Führung und Gründung von Handelsgesellschaften und Personengesellschaften regeln.

Das Gesellschaftsrecht im engeren Sinne ist ein Regelwerk, das vom Eigentümer oder der Verwaltung einer Handelsorganisation aufgestellt wird und die Rechtsbeziehungen innerhalb dieser Organisation regelt. Im Rahmen dieser Studie ist das Gesellschaftsrecht im weitesten Sinne von größtem Interesse.

Die Methode der gesetzlichen Regulierung ist ein Mittel und eine Möglichkeit, eine Gruppe sozialer Beziehungen zu beeinflussen.

Die Methode der gesetzlichen Regulierung ist die Art und Weise, wie die Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen am effektivsten sind. Die Branchenmethodik ist eine Reihe von Mitteln und Methoden zur rechtlichen Regelung bestimmter gesellschaftlicher Rechtsverhältnisse. Da das Gesellschaftsrecht ein Teil des Zivilrechts ist, unterliegt es vollständig den Methoden des Zivilrechts.

Die grundlegende Methode der rechtlichen Regelung des Zivil- und damit des Gesellschaftsrechts ist die dispositive Methode der rechtlichen Regelung.

Das Wesen der dispositiven Methode liegt darin, dass der Gesetzgeber in Bezug auf die Rechtssubjekte in der Regel mehrere Verhaltensoptionen für die Rechtssubjekte vorsieht, die Wahl des möglichen Verhaltens. Die dispositive Methode drückt sich insbesondere darin aus, dass die Subjekte das Recht haben, eine Tätigkeitsform aus den zivilrechtlich vorgesehenen Formen zu wählen.

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung der Unternehmensbeziehungen ist es jedoch unmöglich, nur die dispositive Methode anzuwenden, daher wird auch die zwingende Methode der gesetzlichen Regelung verwendet.

Die zwingende Methode beinhaltet die Verpflichtung des Subjekts, im Gesetz auf eine bestimmte Weise zu handeln, oder das Verbot, bestimmte Handlungen auszuführen.

In Bezug auf das Gesellschaftsrecht ist anzumerken, dass die zwingende Methode bei der Regelung der Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit, der Gründung und dem Rechtsstatus von Wirtschaftsorganisationen wichtiger ist als die gesetzliche Regelung der allgemeinen bürgerlichen Rechtsbeziehungen.

Bis heute ist das Gesellschaftsrecht eines der relevantesten Tätigkeitsfelder der Rechtsberatung. Ein neuer Meilenstein in der Entwicklung des Gesellschaftsrechts begann mit der Verabschiedung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation.

4. Funktionen und Zwecke des Gesellschaftsrechts

Jedes Rechtsgebiet erfüllt bestimmte Funktionen in Gesellschaft und Staat. Die Funktionen des Rechtszweigs sind sehr wichtig, da sie es ermöglichen, die Richtungen der rechtlichen Regulierung eines bestimmten Zweigs zu identifizieren und zu studieren. Die Funktionen der Branche sind eng mit Konzepten wie den Zielen der gesetzlichen Regelung einer bestimmten Art von sozialen Beziehungen, den Aufgaben der Rechtsabteilung verbunden.

Zu den Funktionen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation gehören:

1) prognostisch;

2) erkenntnistheoretisch;

3) ideologisch;

4) andere Funktionen.

Die erkenntnistheoretische Funktion für das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation sowie für jede andere Wissenschaft ist die wichtigste. Die erkenntnistheoretische Funktion der Wissenschaft folgt aus der Möglichkeit für den Menschen, die ihn umgebende Welt einschließlich ihrer sozialen Phänomene zu erkennen. Gleichzeitig werden die Merkmale und Besonderheiten dieser Phänomene, die Muster ihrer Entwicklung offenbart. Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation als Wissenschaft schafft seine eigene theoretische Grundlage, bildet einen Begriffsapparat, entwickelt rechtliche Kategorien.

Die prognostische Funktion ist eng mit der erkenntnistheoretischen Funktion des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation verbunden und basiert auf der Fähigkeit der Wissenschaft, die Entwicklungsmuster bestimmter Rechtsphänomene aufzuzeigen. Aufgrund der Verallgemeinerung der Entwicklungsstadien dieses Phänomens ist es möglich, die nachfolgenden Entwicklungsstadien vorherzusagen.

Die ideologische Funktion des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation besteht darin, dass der Student beim Studium des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation Rechtsansichten und eine Rechtsideologie entwickelt.

Der allgemeinste Begriff ist der Begriff der Ziele des Rechtsgebiets.

Das Gesellschaftsrecht sollte die Rechtsbeziehungen bei der Gründung und Tätigkeit von Wirtschaftsorganisationen regeln sowie ihren Rechtsstatus bestimmen, mit anderen Worten, das Gesellschaftsrecht regelt die Statusbeziehungen in Bezug auf diese Art von Subjekten des Zivilrechts der Russischen Föderation.

Die Ziele des Gesellschaftsrechts sind:

1) Feststellung des Rechtsstatus von Wirtschaftsorganisationen;

2) Festlegung des Verfahrens zur Gründung von Wirtschaftsorganisationen;

3) Bestimmung des Verfahrens für die Tätigkeit von Wirtschaftsorganisationen.

Die Aufgaben des Rechtsgebiets sind die Fragen, die durch die Ziele des Rechtsgebiets bestimmt werden und einer Entscheidung des Gesetzgebers bedürfen. Wenn eines der Ziele des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation beispielsweise darin besteht, den Rechtsstatus von Wirtschaftsorganisationen zu bestimmen, dann entspricht dieses Ziel einer Reihe von Aufgaben, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Aufgaben, durch die dieses Ziel erreicht wird, sind beispielsweise: Feststellung der Rechtsform von Aktiengesellschaften, Produktionsgenossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und anderen Wirtschaftsorganisationen.

Die Erfüllung der Aufgabe ist der Schlüssel zur Erreichung der gesellschaftsrechtlichen Ziele.

5. System des Gesellschaftsrechts

Konsistenz ist eines der wichtigsten Zeichen des Rechts. ^ Das Zeichen der Konsistenz ist Rechtsnormen inhärent.

Im Kern der systemischen Natur des Rechts liegt der Wunsch, es in einer logischen Abfolge darzustellen, es zu rationalisieren.

Die Anwendung der Rechtsnormen wird durch das Auffinden der Rechtsnormen in einem systematisierten Staat erheblich erleichtert. Der Sinn des Rechtssystems besteht darin, den Rechtszweig in Teilsektoren, Institutionen und Unterinstitutionen zu unterteilen.

Der Rechtszweig ist das Zivilrecht der Russischen Föderation, der Unterzweig ist das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation. Was die Rechtsinstitution als solche im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht betrifft, werden beispielsweise die Institutionen des Gründungsvertrags einer offenen Handelsgesellschaft, der staatlichen Registrierung juristischer Personen, der Haftung einer juristischen Person usw. anerkannt. Institutionen - in der Branche , usw.

Die Rechtsordnung ist die innere Struktur des Rechts, die seinen Inhalt widerspiegelt. Die Rechtsordnung ist eng mit dem inneren Inhalt des Rechts verbunden.

Für ein korrektes und vollständiges Verständnis des Wesens des Gesellschaftsrechtssystems ist es notwendig, seinen Platz im Zivilrechtssystem zu verstehen, da das Gesellschaftsrecht in erster Linie ein Teil des Zivilrechts ist.

Das gesellschaftsrechtliche Wissenschaftssystem ist die interne Struktur der gesellschaftsrechtlichen Wissenschaft. Das Wissenschaftssystem des Gesellschaftsrechts unterscheidet sich erheblich vom System der Rechtswissenschaften. Das Gesellschaftsrecht nimmt einen relativ kleinen Teil des Zivilrechtssystems ein und bezieht sich nicht einmal auf juristische Personen im Allgemeinen, sondern auf bestimmte Organisationen, die am bürgerlichen Verkehr beteiligt sind, sogenannte Wirtschaftseinheiten, d.h. die hauptsächlich unternehmerisch tätig sind.

Das System des Gesellschaftsrechts als Teilgebiet des Zivilrechts umfasst die folgenden Abschnitte:

1) allgemeine Bestimmungen über Personengesellschaften und Gesellschaften;

2) die Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft;

3) die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft;

4) die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

5) die Rechtsform der Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung;

6) Rechtsform der Aktiengesellschaft;

7) Rechtsstatus von Tochtergesellschaften und abhängigen Unternehmen.

Die gesetzliche Regulierung der Tätigkeit von Produktionsgenossenschaften, staatlichen und kommunalen Einheitsunternehmen und gemeinnützigen Organisationen betrifft nicht den Gegenstand der gesetzlichen Regulierung des Gesellschaftsrechts und ist daher nicht in das System des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation aufgenommen. Jedes einzelne Element des Gesellschaftsrechtssystems bildet ein eigenes Subsystem.

Das Wissenschaftssystem des Gesellschaftsrechts unterscheidet sich sowohl inhaltlich als auch im Umfang vom System der Industrie.

Die Systematik des Rechts trägt zu einer korrekten Rechtsanwendung, einem logisch aufgebauten Rechtsstudium und einer adäquaten Rechtswahrnehmung bei.

6. Gesellschaftsrecht als Wissenschaft und akademische Disziplin

Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation als Wissenschaft, akademische Disziplin und Teilgebiet des Rechts ist eng miteinander verbunden und voneinander abhängig. Die Wissenschaft des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation untersucht die sozialen Beziehungen, die das Rechtsgebiet regelt. Die akademische Disziplin bietet die Materialien der Wissenschaft zum Studium an.

Primär in Bezug auf die akademische Disziplin "Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation" ist die Wissenschaft.

Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation als Wissenschaft, akademische Disziplin und Teilgebiet des Rechts ist eng miteinander verbunden und voneinander abhängig. Die Wissenschaft des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation untersucht die sozialen Beziehungen, die das Rechtsgebiet regelt. Die akademische Disziplin bietet die Materialien der Wissenschaft zum Studium an.

Wissenschaft im weitesten Sinne ist Wissenschaft als solche ein Wissensschatz über ein Phänomen der Realität. Die Rechtswissenschaft ist ein Wissenssystem über jedes Rechtsphänomen.

Что касается системы науки корпоративного права РФ, то необходимо отметить, что эта система производна от системы отрасли гражданского права РФ в части правовых институтов, относящихся к подотрасли корпоративного права РФ.

Система науки корпоративного права РФ содержит все разделы системы подотрасли корпоративного права РФ плюс дополнительные разделы - такие, как история корпоративного права РФ, история корпоративного права зарубежных стран, современные модели корпоративного права и корпоративных организаций, понятие, предмет, метод корпоративного права РФ и его место в системе российского права, функции, роль корпоративного права РФ, нормы, институты, признаки корпоративного права РФ и т. д.

Это является одним из проявлений второго основного признака науки - достаточной степени теоретизированности. Теоретическая база является необходимым атрибутом науки. Доводы науки оцениваются не только с точки зрения их практического значения, но и с точки зрения их теоретической обоснованности. Само существование науки обусловлено существованием теории этой науки.

Die Wissenschaft erfüllt wie ein Rechtszweig bestimmte Funktionen in der Gesellschaft.

Auch die akademische Disziplin des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation hat ihr eigenes System, ihre eigenen Funktionen und Ziele. Die Disziplin des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation wird an höheren und weiterführenden Sonderbildungseinrichtungen mit juristischem und wirtschaftlichem Profil sowie an Rechts- und Wirtschaftsfakultäten verschiedener Sonderbildungseinrichtungen gelehrt. Die akademische Disziplin unterscheidet sich in einer Reihe von Parametern von der Wissenschaft des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation. Die Ziele der Disziplin bestehen darin, den Studierenden zu lehren, ihm eine Vorstellung von einer bestimmten Gruppe sozialer Beziehungen und den Grundlagen ihrer rechtlichen Regelung zu vermitteln. Akademische Disziplin ist von großer Bedeutung, denn durch sie werden die Bestimmungen der Gesellschaftsrechtswissenschaft der Russischen Föderation der breiten Masse bekannt gemacht. Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation als akademische Disziplin wird im Rahmen des Kurses „Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation“ gelehrt.

7. Gesellschaftsrecht und Zivilgesellschaft

Das Vorhandensein entwickelter Unternehmensrechtsbeziehungen auf der Grundlage der Normen des Unternehmensrechts ist eines der Zeichen der Zivilgesellschaft.

Die Zivilgesellschaft ist ein System sozialer Beziehungen und Institutionen, dessen wesentliches Merkmal darin besteht, das Leben der Bürger zu gewährleisten. Ein für die Erforschung der Zivilgesellschaft interessantes Merkmal sozialer Beziehungen ist die Tatsache, dass sie ohne staatliche Eingriffe durchgeführt werden können. Die Zivilgesellschaft als Ganzes braucht ein gewisses Maß an sozialer Entwicklung, und dieses Niveau ist ziemlich hoch.

In der Russischen Föderation werden private, staatliche, kommunale und andere Eigentumsformen gleichermaßen anerkannt und geschützt.

Das Recht auf Privateigentum ist gesetzlich geschützt. Die wirtschaftliche Grundlage von Kapitalgesellschaften ist das Privateigentum in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Der Schutz des Unternehmenseigentums ist Voraussetzung für die Wirksamkeit seiner Tätigkeit.

Jeder hat das Recht, Eigentum zu besitzen, zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen, sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Personen. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Enteignung von Vermögen für staatliche Zwecke darf nur unter der Bedingung einer vorherigen und gleichwertigen Entschädigung erfolgen. Diese Bestimmung ist sehr wichtig, da sie in direktem Zusammenhang mit dem Schutz des Eigentums steht und nicht nur den einzelnen Eigentümer, sondern auch die Gesamtheit schützt und die freie Verfügung über Eigentum fördert. Dies schafft Bedingungen für die Durchführung der unternehmerischen Tätigkeit, die die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften ist.

Die Beziehung der Zivilgesellschaft zu den Problemen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation ist offensichtlich, da sich die Zivilgesellschaft und ihre Existenz, wie Sie wissen, in erster Linie auf die Interessensphäre privater Einheiten dieser Gesellschaft beziehen, die gegenüber verschiedenen Organisationen handeln . Diese Organisationen haben unterschiedliche Status, sind aber letztlich alle an der Existenz der Zivilgesellschaft interessiert. Die Zivilgesellschaft ist aufgerufen, die Interessen des Subjekts zu reflektieren, das die private Rechtspersönlichkeit in der Gesellschaft durchsetzt. Für Unternehmensorganisationen – Subjekte des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation – ist die Präsenz der Zivilgesellschaft notwendig, weil es ihnen außerhalb der Zivilgesellschaft schwer fallen wird, ihre Rechtspersönlichkeit zu verwirklichen, da sowohl ein angemessener Schutz ihrer Interessen als auch der wirtschaftliche Grundlage für einen solchen Schutz. Doch so wie Unternehmen die Zivilgesellschaft brauchen, so braucht die Zivilgesellschaft sie, da die Zivilgesellschaft nicht „von oben installiert“ werden kann, ist für eine sich normal entwickelnde Zivilgesellschaft private Initiative notwendig.

Private Initiative sollte von privaten Einrichtungen umgesetzt werden - Einzelpersonen, Unternehmen.

8. Quellen des Gesellschaftsrechts

1. Die Verfassung der Russischen Föderation dient als Grundlage für alle Rechtsvorschriften, einschließlich der Unternehmensgesetzgebung. Die Verfassung der Russischen Föderation enthält Normen, die sich direkt auf das Gesellschaftsrecht beziehen.

2. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, da auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation die Grundlagen für den Rechtsstatus von Körperschaften – Handelsgesellschaften und Personengesellschaften – geschaffen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation entwickelt die Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation über Teilnehmer an zivilrechtlichen Transaktionen weiter und legt die Rechte und Pflichten dieser Teilnehmer, einschließlich Unternehmen, fest. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation ist eine universelle Quelle des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation.

3. Die folgenden Bundesgesetze stehen in direktem Zusammenhang mit der Rechtsstellung von Kapitalgesellschaften:

1) Bundesgesetz „Über den Schutz der Rechte von juristischen Personen und Einzelunternehmern im Rahmen staatlicher Kontrolle (Aufsicht)“;

2) das Bundesgesetz "Über die Insolvenz (Konkurs)", nach dem die Liquidation einer Handelsorganisation auf der Grundlage der Insolvenz dieser Organisation durchgeführt wird;

3) Bundesgesetz "Über die Lizenzierung bestimmter Arten von Aktivitäten";

4) Bundesgesetz „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“;

5) Bundesgesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“;

6) Bundesgesetz „Über Aktiengesellschaften“.

4. Unternehmensnormen sind auch in internationalen Verträgen enthalten:

1) Übereinkommen „Über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (Wien, 11. April 1980);

2) Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Unternehmensförderung zwischen dem Ministerium der Russischen Föderation für Antimonopolpolitik und Unternehmensförderung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Republik Österreich (Wien, 8. Februar 2001);

3) Vertrag vom 8. Dezember 1999 „Über die Schaffung des Unionsstaates“.

5. Satzung:

1) Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 18. August 1996 Nr. 1210 „Über Maßnahmen zum Schutz der Aktionärsrechte und zur Wahrung der Interessen des Staates als Eigentümer und Aktionär“;

2) Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Oktober 1997 Nr. 1373 „Über die Reform von Unternehmen und anderen Handelsorganisationen“;

3) Corporate Conduct Code of Corporate Conduct enthalten in der Verordnung der Eidgenössischen Kommission für den Wertpapiermarkt vom 4. April 2002 Nr. 421/r „Über die Empfehlung zur Anwendung des Corporate Conduct Code of Corporate Conduct“. Sie ist nur bedingt Rechtsquelle, da die darin enthaltenen Normen beratenden Charakter haben. Allerdings finden sich im Text des Code of Corporate Conduct gesellschaftsrechtliche Gepflogenheiten. Gleichzeitig ist die bloße Existenz eines solchen Dokuments sehr bezeichnend; es an sich stimuliert die private Initiative im Bereich des Gesellschaftsrechts.

6. Rechtsprechung: Akte des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation und des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation.

7. Eines der Merkmale des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation besteht darin, dass gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation regulatorische Vereinbarungen zwischen Subjekten eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses als Quellen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation anerkannt werden.

9. Das Konzept der Unternehmensnormen und ihre Typen

Die Regel des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation wird als Verhaltensregel anerkannt (z. B. durch Erlass eines Gesetzes) oder sanktioniert (durch Gewährung des Rechts zum Abschluss einer Regulierungsvereinbarung), die allgemein verbindlich ist und formal definiert, die Pflichten festlegt und die Rechte der Teilnehmer an gesellschaftsrechtlichen Beziehungen definiert.

Die Normen des Gesellschaftsrechts sind in den Quellen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation enthalten: Gesetze, Satzungen, behördliche Rechtsakte, behördliche Vereinbarungen von Subjekten des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation.

Die Struktur des Rechtsstaates ist die innere Struktur des Rechtsstaates. Die Struktur der Rechtsstaatlichkeit umfasst Elemente der Rechtsstaatlichkeit. Anzahl und Ausprägung solcher Elemente in der Struktur des Rechtsstaats hängen von den Ausprägungen geregelter Rechtsbeziehungen ab. Traditionell gibt es drei Komponenten in der Struktur des Rechtsstaats: Hypothese, Disposition und Sanktion.

Eine Hypothese ist ein Teil einer Rechtsnorm, der die Bedingungen für die Anwendung der Regel festlegt. Eine Disposition ist per Definition eine Verhaltensregel. Die Sanktion ist ein Hinweis auf die Art und das Ausmaß der Verantwortung für die Verletzung der in der Verfügung vorgesehenen Regeln unter den in der Hypothese festgelegten Bedingungen.

Was die Klassifizierung von Unternehmensnormen betrifft, so beziehen sie sich naturgemäß auf Normen des Zivilrechts. Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation ist durch Normen-Grundsätze, Normen-Definitionen und Normen-Verhaltensregeln gekennzeichnet.

Je nach Art der rechtlichen Regelung werden zwingende und dispositive Normen unterschieden. Imperative Normen verlangen unbedingten Gehorsam, dispositive bieten die Möglichkeit, Handlungsoptionen von Subjekten gesellschaftsrechtlicher Beziehungen zu wählen.

Die Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation beziehen sich auf die auf föderaler Ebene festgelegten Normen, da die Regelung zivilrechtlicher Beziehungen in die Zuständigkeit der Russischen Föderation fällt.

Je nach Niveau der gesetzlichen Regelung können sich die Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation auf die Normen der Gesetze und Verordnungen beziehen.

Es gibt genehmigende, bindende und verbietende Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation.

Was die Darstellungsformen der Rechtsnormen betrifft, so gibt es direkte, pauschale und Referenzformen der Darstellung der Rechtsnormen.

Ein Beispiel für eine direkte Feststellung einer Rechtsstaatlichkeit, wenn alle drei Elemente einer Rechtsstaatlichkeit (Hypothese, Sanktion, Verfügung) in einem Artikel eines normativen Akts enthalten sind.

Bei der referentiellen Darstellungsweise bezieht sich der Gesetzgeber auf einen anderen Artikel desselben Normativakts oder einen anderen spezifischen Normativakt, dessen Normen ebenfalls dieselben Rechtsverhältnisse regeln. Die referenzielle Darstellungsweise ist typisch für Unternehmensnormen im Besonderen und das Zivilrecht im Allgemeinen.

Bei der pauschalen Darstellung einer Rechtsnorm enthält ein Artikel eines normativen Rechtsakts keinen Verweis auf einen bestimmten Artikel oder normativen Rechtsakt, sondern auf eine Gesetzgebung.

10. Das Konzept und die Arten der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen

Ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis ist ein solches öffentliches Verhältnis, das durch die Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation geregelt wird.

Gesellschaftliche Rechtsbeziehungen sind staatlich geschützt und haben Willenscharakter, da sie in gewisser Weise den Willen der am Rechtsverkehr Beteiligten sowie den diesbezüglichen Staatswillen zum Ausdruck bringen.

Unternehmensrechtliche Beziehungen sind spezifischer Natur, d. h. sie stellen immer die Beziehung von jemandem zu jemandem dar und nicht abstrakte Subjekte.

Gesellschaftliche Rechtsbeziehungen ziehen für ihre Beteiligten bestimmte Rechtsfolgen nach sich. Die als Beteiligte eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses handelnden Personen des Gesellschaftsrechts üben ihre Befugnisse aus dem Rechtsverhältnis aus.

Die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind mit den zivilrechtlichen Beziehungen verwandt, dies bestimmt die Modalitäten der Regelung dieser Rechtsbeziehungen.

Was die Arten gesellschaftsrechtlicher Rechtsbeziehungen anbelangt, so werden diese Rechtsbeziehungen je nach Anlass in der Regel unterschiedlich klassifiziert. Es gibt relative und absolute Unternehmensrechtsverhältnisse. Sie unterscheiden sich im Grad der Gewissheit der Rechtssubjekte. In relativen Rechtsbeziehungen werden die Themen hinreichend klar definiert, um sie zu individualisieren. In relativen Rechtsbeziehungen gibt es mehrere Subjekte, die im Verhältnis zueinander mit Rechten und Pflichten ausgestattet sind, sodass die Rechte eines Subjekts des Rechtsverhältnisses den Pflichten eines anderen Subjekts entsprechen und umgekehrt. Absolute Rechtsbeziehungen implizieren das Vorliegen einer Angabe nur eines Subjekts – des Subjekts gesellschaftsrechtlicher Beziehungen, das mit bestimmten Rechten (oder Rechten) gegenüber einem unbestimmten Personenkreis ausgestattet ist. Dieses Subjekt hat ein subjektives Recht, und diesem subjektiven Recht steht die rechtliche Verpflichtung eines unbestimmten Personenkreises gegenüber.

Es gibt auch einfache und komplexe gesellschaftsrechtliche Rechtsbeziehungen. Sie unterscheiden sich in der Zusammensetzung der Teilnehmer. An einfachen Rechtsbeziehungen sind zwei Subjekte beteiligt, an komplexen mehr als zwei.

Rechtsverhältnisse im Allgemeinen und Gesellschaftsrechtsverhältnisse im Besonderen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur bei Vorliegen bestimmter Gründe entstehen. Folglich ist für das Bestehen eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses das Bestehen von zwei Komponenten erforderlich: ​​materiell (Öffentlichkeitsarbeit) und rechtlich (Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation, das die Öffentlichkeitsarbeit regelt).

Gesellschaftsrechtliche Beziehungen haben eine innere Ordnung (Struktur). Die Struktur der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen besteht aus folgenden Elementen:

1) Gegenstände der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen;

2) Gegenstände der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen;

3) Inhalt der Rechtsbeziehungen.

11. Gegenstände des Gesellschaftsrechts

Die Subjekte der korporativen Rechtsbeziehungen sind die Subjekte spezifischer Beziehungen, die die in den korporativen Normen vorgesehenen Rechte haben und mit Rechten und Pflichten gemäß diesen Normen ausgestattet sind.

Die Subjekte der korporativen Rechtsbeziehungen müssen Rechtspersönlichkeit besitzen.

Ein Merkmal des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation ist, dass seine Besonderheiten kollektive Einheiten sind. Dieses organisatorische Moment bildet die Grundlage für die Vereinheitlichung der Gesellschaftsnormen zu einem Unterzweig des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation innerhalb des Zivilrechts der Russischen Föderation. Ein Merkmal der Gesellschaftsrechtssubjekte der Russischen Föderation dieser Gruppe ist, dass sie eine private Rechtspersönlichkeit ausüben.

Unter den Subjekten der korporativen Rechtsbeziehungen gibt es kollektive und individuelle, die private Rechtspersönlichkeit verwirklichen.

Gegenstand der Corporate Relations sind Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen.

Bei Wirtschaftsgesellschaften handelt es sich um Kapitalvereinigungen, bei Personengesellschaften handelt es sich um Organisationen, bei denen es sich überwiegend um Personenvereinigungen handelt.

Eine Handelsgesellschaft kann in zwei Formen bestehen: als Kommanditgesellschaft und als Vollgesellschaft.

Хозяйственные общества создаются в одной из трех предусмотренных ГК РФ форм: общество с ограничейной ответственностью, общество с дополнительной ответственностью и акционерное общество.

Eine Handelsgesellschaft wird als abhängig anerkannt, wenn eine andere (überwiegende, beteiligte) Gesellschaft mehr als 20 % der stimmberechtigten Anteile einer Aktiengesellschaft oder 20 % des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hält.

Einzelsubjekte gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind Personen, die Rechte und Pflichten haben, die durch die Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation bestimmt sind.

Eine Kommanditgesellschaft impliziert das Bestehen von zwei Arten von individuellen Rechtssubjekten der Gesellschaft: Komplementäre und Kommanditisten.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung umfassen Teilnehmer, die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gesellschaft haben.

Die Mitglieder einer Aktiengesellschaft werden Gründer oder Aktionäre genannt.

Organe einer juristischen Person sind besondere Subjekte des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehrs (Artikel 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Sie sind vollwertige Gegenstände der korporativen Rechtsbeziehungen.

Subjekt des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses kann ein einzelner Unternehmer sein, aber nur in einer bestimmten Eigenschaft, in diesem Fall erhält seine Rechtsstellung gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht eine etwas spezifischere Färbung. Einem solchen Subjekt kommt im Gesellschaftsrecht eine ganz besondere Funktion zu.

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre können die Befugnisse des Exekutivorgans der Gesellschaft durch Vertrag auf eine andere Handelsorganisation oder einen einzelnen Unternehmer (Geschäftsführer) übertragen werden.

12. Merkmale der Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit einer juristischen Person

Die Subjekte der Unternehmensrechtsbeziehungen müssen Rechtspersönlichkeit besitzen. Da es sich im Hinblick auf das Studium des Gesellschaftsrechts um Wirtschaftsorganisationen handelt, ist ihre Rechtspersönlichkeit von besonderer Natur.

Begriffe wie Rechtspersönlichkeit, Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit stehen in engem Zusammenhang mit dem Begriff des Subjekts des Unternehmensrechtsverhältnisses. Rechtspersönlichkeit – die Fähigkeit, Rechtssubjekt zu sein. Um Rechtssubjekt zu sein, müssen Merkmale wie Rechtsfähigkeit, Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit vorhanden sein. Nur das ausnahmslose Vorliegen aller dieser Bestandteile kann als Grundlage der Rechtspersönlichkeit angesehen werden.

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass eine bestimmte Person in der Lage ist, die gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten zu haben.

Außerdem muss diese Befähigung staatlich anerkannt werden. Hinsichtlich der Bestimmung der Rechtsfähigkeit kollektiver Rechtssubjekte, juristischer Personen, weist die Rechtsfähigkeit ziemlich spezifische Merkmale auf. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsfähigkeit: allgemeine, sektorale und besondere.

Allgemeine Rechtsfähigkeit ist eine solche Rechtsfähigkeit, die grundsätzlich die Möglichkeit beinhaltet, die gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten auszuüben, unabhängig davon, ob für eine bestimmte Person bestimmte Rechte vorliegen oder nicht. Branchenspezifische Rechtsfähigkeit ist Rechtsfähigkeit, deren Umsetzung innerhalb einer Branche uneingeschränkt möglich ist, z. B. Steuer-, Arbeits- usw. Verfahren, bestimmte Erfahrungen usw.

Rechtsfähigkeit - die Fähigkeit einer bestimmten Person, die gesetzlich gewährten Rechte auszuüben und durch ihre Handlungen Pflichten zu erfüllen.

Delikatesse - die Fähigkeit einer bestimmten Person, die rechtliche Verantwortung für die Begehung einer Straftat durch sie zu tragen. Die unerlaubte Handlung ist ein wesentliches Merkmal der Rechtspersönlichkeit, da die Einbeziehung einer Reihe von unverantwortlichen Personen in den Kreis der Subjekte des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehrs einen erheblichen Schaden für den gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehr verursachen würde.

Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ist etwas Besonderes, da ihr Erwerb den Erwerb eines Sonderstatus erfordert – die staatliche Registrierung einer juristischen Person. Juristische Personen haben tatsächlich die gleichen Momente des Erwerbs der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, da sie gleichzeitig als juristische Personen entstehen und mit Rechten und Pflichten ausgestattet sind.

Auch die Rechtsfähigkeit einzelner Subjekte des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehrs ist eine Besonderheit, da ihr Vorliegen wiederum an eine Reihe konkreter Umstände geknüpft ist, beispielsweise an die Beteiligung einer Person am Stammkapital einer Personengesellschaft. Bei Vorliegen einer solchen Teilnahme erlangt er die Stellung eines Teilnehmers.

13. Der Inhalt der korporativen Rechtsbeziehungen: gesetzliche Pflichten und Rechte

Содержание корпоративных правоотношений: складывается из юридических обязанностей и субъективных прав. Законодательное регулирование корпоративных правоотношений происходит именно через установление определенных прав и обязанностей для предусмотренных законом субъектов.

Das Gesellschaftsrecht (im engeren Sinne) beinhaltet die Möglichkeit einer bestimmten Person, ein Verhaltensmodell selbst zu wählen.

Hauptbestandteil einer Unternehmenspflicht ist das Bestehen einer Verpflichtung, eine bestimmte Handlung im Interesse einer anderen Person zu tun oder zu unterlassen. Pflichten und Rechte ergänzen sich.

Die Rechte und Pflichten, die sich aus den Gegenständen der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen ergeben, werden durch die Normen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation geregelt. Die Nichterfüllung einer Obliegenheit kann zu Erfüllungszwang, dem Eintritt einer Haftung führen, die sich im Rahmen des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses auf verschiedene Weise äußern kann.

In gesellschaftsrechtlichen Beziehungen kann sich eine Verpflichtung ebenso wie ein Recht aus den Gesetzesnormen oder aus den örtlichen Normen der Organisation ergeben.

Корпоративные права и обязанности возникают из оснований, предусмотренных законом и иными правовыми актами, а также из действий граждан и юридических лиц, которые хотя и не предусмотрены законом или такими актами, но в силу общих начал и смысла гражданского законодательства порождают гражданские права и обязанности. В соответствии с этим корпоративные права и обязанности возникают:

1) aus Verträgen und anderen gesetzlich vorgesehenen Transaktionen sowie aus Verträgen und anderen Transaktionen, die zwar nicht gesetzlich vorgesehen sind, aber nicht dagegen verstoßen;

2) aus Akten staatlicher Organe, die gesetzlich als Grundlage für die Entstehung bürgerlicher Rechte und Pflichten vorgesehen sind;

3) aus einer Gerichtsentscheidung, die die Rechte und Pflichten des Unternehmens festlegt;

4) aufgrund der Handlungen von Bürgern und juristischen Personen;

5) aufgrund von Ereignissen, mit denen das Gesetz oder ein anderer Rechtsakt den Beginn zivilrechtlicher Folgen verbindet.

Unternehmerische Rechte und Pflichten ergeben sich aus rechtlichen Tatsachen.

Juristische Personen üben ihre Bürgerrechte nach eigenem Ermessen aus. Die Weigerung juristischer Personen, ihre Rechte auszuüben, führt nicht zum Erlöschen dieser Rechte, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Die Bürgerrechte juristischer Personen sind nicht unbegrenzt, sie werden in solchen Grenzen ausgeübt, dass sie die Rechte anderer Personen – Körperschaften und Einzelpersonen – nur minimal beeinträchtigen. Bei der Ausübung ihrer Rechte kann eine Unternehmensorganisation die Rechte anderer Personen einschränken, daher ist das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation in der Kunst vorgesehen. 10 „Grenzen der Ausübung bürgerlicher Rechte“.

Der Schutz der Rechte einer Unternehmensorganisation kann mit allen Mitteln erfolgen, die nicht durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten sind, und es ist überhaupt nicht erforderlich, dass diese Methoden gesetzlich vorgesehen sind.

14. Gegenstände der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen

Zwischen den Subjekten dieses Rechtsverhältnisses entsteht hinsichtlich einiger Gegenstände stets ein vollwertiges Rechtsverhältnis. Gegenstand des Rechtsverhältnisses ist das Phänomen der umgebenden Realität, auf das subjektive Rechte und Pflichten gerichtet sind.

Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation ist Teil des Zivilrechts der Russischen Föderation, daher müssen bei der Bestimmung der Gegenstände der Rechtsbeziehungen der Gesellschaft die Bestimmungen über die Gegenstände der Rechtsbeziehungen und das Verfahren zu deren Umsetzung berücksichtigt werden Beziehungen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation.

Das heißt, wenn Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsverhältnisses Vermögensverhältnisse sind, so sind Gegenstand eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses Vermögensverhältnisse innerhalb einer wirtschaftlichen Organisation, beispielsweise Vermögensverhältnisse zwischen den Gründern einer Organisation in Bezug auf Anteile am Stammkapital. Wenn der Rechtsstatus der Teilnehmer am Zivilumsatz für die Zivilrechtsbeziehungen wichtig ist, dann sind für die Rechtsbeziehungen der Unternehmen nicht alle Subjekte des Zivilumsatzes von vorrangiger Bedeutung, sondern nur Subjekte des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation, d. H. Unternehmen und einzelne Subjekte der Gesellschaft Recht der Russischen Föderation.

Wenn das Zivilrecht insgesamt durch die Regelung von Gegenständen ausschließlicher Rechte gekennzeichnet ist, dann können für das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation ausschließliche Rechte im Hinblick auf die Einführung des Nutzungsrechts als Anteil einer Person von Interesse sein Beteiligung an einer Geschäftspartnerschaft oder einem Unternehmen.

Die Gegenstände der Regulierung durch Unternehmensnormen sind der Rechtsstatus, das Verfahren für die Gründung und den Betrieb von Wirtschaftsorganisationen sowie die in diesen Beziehungen enthaltenen Komponenten. So ist es möglich, die Zeichen von Gegenständen gesellschaftsrechtlicher Beziehungen zu bezeichnen:

1) Beziehungen zu diesen Objekten entwickeln sich in der Regel zwischen Subjekten des Gesellschaftsrechts;

2) Diese Objekte fungieren als Eigentum, das Verfahren zur Organisation von Aktivitäten und andere Komponenten des Gegenstands der gesetzlichen Regelung des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation.

Das Gesellschaftsrecht der Russischen Föderation kann als Statusgesetz bezeichnet werden, da die Festlegung des Status von Wirtschaftsorganisationen darin von größter Bedeutung ist.

Wie aus den Merkmalen des Gegenstands der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen hervorgeht, ist es derzeit unmöglich, ihn unbeschadet beider Parteien vom Gegenstand des Zivilrechts zu trennen, daher sind wir es im Sinne des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation nicht von einem eigenständigen Rechtszweig sprechen, sondern von einem Unterzweig.

Die Besonderheit der Gegenstände des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation besteht darin, dass die Gegenstände der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen in der Regel das Verhalten von Subjekten und die Folgen dieses Verhaltens sind. In manchen Fällen entsteht durch ein bestimmtes Verhalten des Subjekts eines gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnisses eine Rechtstatsache, die bestimmte Rechtsfolgen für das Subjekt hat.

15. Das Konzept und die Merkmale einer juristischen Person

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation wird eine juristische Person als eine Organisation anerkannt, die getrenntes Vermögen besitzt, verwaltet oder verwaltet und für ihre Verpflichtungen mit diesem Vermögen haftet, Eigentum und persönliche Nichtvermögensrechte selbst erwerben und ausüben kann Namen tragen, Verpflichtungen tragen, Kläger und Beklagter vor Gericht sein .

Zeichen einer juristischen Person:

1) ist eine Organisation;

2) hat getrenntes Eigentum;

3) имущество принадлежит организации на праве собственности, хозяйственного ведения или oneративного управления;

4) haftet für seine Verpflichtungen mit diesem Eigentum;

5) kann Eigentums- und persönliche Nichteigentumsrechte für eigene Rechnung ausüben und erwerben;

6) kann Aufgaben im eigenen Namen ausführen;

7) haben das Recht, vor Gericht Kläger und Beklagter zu sein. Juristische Personen müssen unabhängig sein

Bilanz oder Schätzung. Eine solche Bilanz oder Schätzung ist eines der Zeichen für die Isolierung des Eigentums einer juristischen Person und die Unabhängigkeit der Organisation. Zweigniederlassungen einer juristischen Person können auch eine eigene Bilanz führen, eine solche Bilanz kann jedoch nicht als eigenständig anerkannt werden, da sie nicht alle Kosten einer Zweigniederlassung einer juristischen Person widerspiegelt.

Eine juristische Person als Teilnehmer an Zivilgeschäften ist rechtsfähig und rechtsfähig. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit einer juristischen Person unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der bürgerlichen Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person bedeutet, dass eine juristische Person über bürgerliche Rechte verfügen kann, die den in ihren Gründungsdokumenten vorgesehenen Zwecken der Tätigkeit entsprechen, und die mit dieser Tätigkeit verbundenen Verpflichtungen tragen kann.

Unterscheiden Sie zwischen allgemeiner und besonderer Rechtsfähigkeit.

Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person entsteht im Moment ihrer Gründung und endet im Moment der Beendigung ihrer Liquidation.

Das Recht einer juristischen Person, Tätigkeiten auszuführen, für die eine Lizenz erforderlich ist, entsteht ab dem Zeitpunkt, an dem eine solche Lizenz erteilt wird, oder innerhalb der darin angegebenen Frist, und endet mit dem Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, sofern gesetzlich oder anderweitig nichts anderes bestimmt ist handelt.

Eine juristische Person unterliegt der staatlichen Registrierung bei einer autorisierten staatlichen Stelle in der durch das Bundesgesetz vom 8. August 2001 Nr. 129-FZ „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“ festgelegten Weise. Staatliche Registrierungsdaten sind im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen enthalten, das der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Dokumente im Zusammenhang mit der staatlichen Registrierung einer juristischen Person sind in der Registrierungsdatei dieser juristischen Person enthalten, die Teil des staatlichen Registers ist.

16. Arten von juristischen Personen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind

Gemäß Art. 50 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation können juristische Personen Organisationen sein, die die Gewinnerzielung als Hauptziel ihrer Tätigkeit verfolgen (kommerzielle Organisationen) oder die Gewinnerzielung nicht als solches Ziel haben und den erhaltenen Gewinn nicht unter den Teilnehmern verteilen ( gemeinnützige Organisationen). Juristische Personen, die Handelsorganisationen sind, können in Form von Wirtschaftspartnerschaften und -gesellschaften, Produktionsgenossenschaften, staatlichen und kommunalen Einheitsunternehmen gegründet werden. Juristische Personen, die gemeinnützig sind, können in Form von Konsumgenossenschaften, öffentlichen oder kirchlichen Organisationen (Vereinen), eigenfinanzierten Anstalten, gemeinnützigen und sonstigen Stiftungen sowie in anderen gesetzlich vorgesehenen Formen errichtet werden.

Die Formen der Ausübung der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen werden durch das Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“ und das Bundesgesetz vom 11. August 1995 Nr. 135 näher geregelt -FZ „Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen“.

Öffentliche und religiöse Organisationen (Vereinigungen) werden als freiwillige Vereinigungen von Bürgern anerkannt, die sich gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Befriedigung geistiger oder anderer immaterieller Bedürfnisse zusammengeschlossen haben. Öffentliche und religiöse Organisationen (Vereinigungen) haben das Recht, unternehmerische Tätigkeiten auszuüben, die den Zielen entsprechen, für die sie gegründet wurden. Ein Merkmal öffentlicher und religiöser Organisationen (Vereinigungen) ist, dass die Teilnehmer (Mitglieder) nicht die Rechte an dem Eigentum behalten, das sie diesen Organisationen im Eigentum übertragen, einschließlich der Mitgliedsbeiträge. Teilnehmer (Mitglieder) öffentlicher und religiöser Organisationen haften nicht für die Verpflichtungen dieser Organisationen, und diese Organisationen haften nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder.

Alle Personengesellschaften und Unternehmen sind gewerbliche Organisationen.

Arten von juristischen Personen können auf der Grundlage der Befugnisse ihres Gründers (Teilnehmers) in Bezug auf das Vermögen einer juristischen Person bestimmt werden. Es gibt drei Arten von juristischen Personen:

1) juristische Personen, gegenüber denen ihre Beteiligten Pflichten haben (Wirtschafts- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften);

2) juristische Personen, an deren Vermögen der Gründer das Eigentumsrecht oder ein anderes Eigentumsrecht hat (staatliche und kommunale Einheitsunternehmen, einschließlich Tochtergesellschaften und vom Eigentümer finanzierte Institutionen);

3) juristische Personen, an deren Vermögen die Teilnehmer keine Eigentumsrechte haben (öffentliche, religiöse Organisationen, verschiedene Arten von Stiftungen).

17. Gründungsdokumente einer juristischen Person

Abhängig von der Art der juristischen Person kann ihre Rechtsform durch verschiedene Gründungsdokumente charakterisiert werden. Gründungsdokumente einer juristischen Person sind ein Analogon zu Personenausweisdokumenten.

Es gibt verschiedene Arten von Gründungsurkunden:

1) Satzung;

2) Gesellschaftsvertrag;

3) allgemeine Bestimmungen über die Organisation. Eine juristische Person handelt auf der Grundlage einer Satzung oder eines Gründungsvertrags und einer Satzung oder nur eines Gründungsvertrags.

Basierend darauf, welche spezifischen Dokumente eine juristische Person betreibt, wird dies im entsprechenden Gesetzgebungsakt festgelegt.

In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann eine juristische Person, die keine kommerzielle Organisation ist, auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmung über Organisationen dieser Art handeln. Der Hauptunterschied zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Organisationen besteht darin, dass die Anforderungen an ihre Form der Gründungsdokumente strenger sind als die für gemeinnützige Organisationen.

Der Gründungsvertrag einer juristischen Person wird geschlossen und die Charta von ihren Gründern (Teilnehmern) genehmigt.

Eine von einem Gründer gegründete juristische Person handelt auf der Grundlage der von diesem Gründer genehmigten Satzung.

Die Gründungsdokumente einer juristischen Person müssen Folgendes festlegen:

1) Name der juristischen Person;

2) seinen Standort;

3) das Verfahren zur Verwaltung der Aktivitäten einer juristischen Person;

4) andere gesetzlich vorgesehene Informationen für juristische Personen der entsprechenden Art.

Die Gründungsdokumente von Organisationen ohne Erwerbszweck und Einheitsunternehmen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch von anderen Organisationen mit Erwerbscharakter müssen den Gegenstand und die Ziele der Tätigkeit einer juristischen Person festlegen. Der Gegenstand und bestimmte Ziele der Tätigkeit einer Handelsorganisation können in den Gründungsdokumenten und in Fällen, in denen dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgesehen werden.

Was den Inhalt des Gründungsvertrags betrifft, verpflichten sich die Gründer, eine juristische Person zu gründen, das Verfahren für gemeinsame Aktivitäten zu ihrer Gründung, die Bedingungen für die Übertragung ihres Eigentums an sie und die Teilnahme an ihren Aktivitäten festzulegen. Die Vereinbarung legt auch die Bedingungen und das Verfahren für die Verteilung von Gewinnen und Verlusten unter den Teilnehmern, die Verwaltung der Aktivitäten einer juristischen Person und den Austritt von Gründern (Teilnehmern) aus ihrer Zusammensetzung fest.

Änderungen an Gründungsdokumenten werden für Dritte ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung und in gesetzlich festgelegten Fällen ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem die staatliche Registrierungsstelle über solche Änderungen informiert wird. Juristische Personen und deren Gründer (Teilnehmer) sind jedoch nicht berechtigt, sich im Verhältnis zu Dritten, die unter diesen Änderungen handeln, auf die fehlende Eintragung solcher Änderungen zu berufen.

18. Name der juristischen Person und ihrer Repräsentanz

Das Zivilrecht sieht die Regeln für den Namen und den Ort einer juristischen Person vor. Die Namen von nichtkommerziellen Organisationen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Namen von kommerziellen Organisationen müssen einen Hinweis auf die Art der Tätigkeit der juristischen Person enthalten. Name und Sitz einer juristischen Person sind bei der Haftung einer juristischen Person von großer Bedeutung.

Jede Handelsorganisation muss einen Firmennamen haben, der im Unified State Register of Legal Entities eingetragen ist. Eine andere Firma kann nicht unter demselben Namen registriert werden. Die Verwendung des Namens einer juristischen Person ist willkürlich nicht zulässig, sie ist nur mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers möglich.

Die rechtswidrige Verwendung des Namens einer juristischen Person gilt als unlauterer Wettbewerb und zieht eine Haftung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation nach sich.

Der Sitz einer juristischen Person wird durch den Ort ihrer staatlichen Registrierung bestimmt.

Name und Ort einer juristischen Person sind in ihren Gründungsdokumenten angegeben. Eine juristische Person, die eine kommerzielle Organisation ist, muss einen Firmennamen haben. Eine juristische Person, deren Handelsname gemäß dem festgelegten Verfahren registriert ist, hat das ausschließliche Recht, ihn zu verwenden. Eine Person, die den eingetragenen Firmennamen einer anderen Person widerrechtlich verwendet, ist auf Verlangen des Inhabers des Rechts am Firmennamen verpflichtet, die Verwendung einzustellen und den verursachten Schaden zu ersetzen. Das Verfahren zur Registrierung und Verwendung von Firmennamen wird durch Gesetz und andere Rechtsakte gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation bestimmt. In einigen Fällen kann das Recht auf einen Namen gesetzlich eingeschränkt sein.

Eine juristische Person hat das Recht, Repräsentanzen und Zweigniederlassungen zu haben. Repräsentanzen und Zweigniederlassungen sind Bestandteile einer juristischen Person, ihre bürgerliche Rechtsfähigkeit leitet sich aus der bürgerlichen Rechtsfähigkeit einer juristischen Person ab, sie haben diese nicht für sich und können sie daher auch nicht ausüben.

Vertretung - eine separate Unterabteilung einer juristischen Person, die sich außerhalb ihres Standorts befindet und die Interessen der juristischen Person vertritt und sie schützt.

Zweigniederlassung - eine separate Unterabteilung einer juristischen Person, die sich außerhalb ihres Standorts befindet und alle oder einen Teil ihrer Funktionen ausführt, einschließlich der Funktionen einer Repräsentanz. Eine Zweigniederlassung ist befugt, mehr Funktionen als eine Repräsentanz zu erfüllen, einschließlich der Funktionen einer Repräsentanz.

Repräsentanzen und Zweigniederlassungen sind keine juristischen Personen. Sie werden von der juristischen Person, die sie gegründet hat, mit Vermögen ausgestattet und handeln auf der Grundlage der von ihr genehmigten Bestimmungen. Leiter von Repräsentanzen und Niederlassungen werden von einer juristischen Person ernannt und handeln aufgrund ihrer Vollmacht. Repräsentanzen und Zweigniederlassungen müssen in den Gründungsdokumenten der juristischen Person angegeben werden, die sie gegründet hat.

19. Haftung einer juristischen Person

Delikatesse impliziert die Fähigkeit, für die eigenen Verpflichtungen gegenüber anderen einzustehen, Kläger und Beklagter vor Gericht zu sein.

Das Vorhandensein unverantwortlicher Subjekte im Zivil- und Gesellschaftsrecht ist inakzeptabel. Im Gegensatz zu ihren Unterabteilungen ist eine juristische Person schuldfähig und trägt die Verantwortung allein.

Die gesetzliche Haftung ist der Eintritt nachteiliger Folgen für eine Person aufgrund einer Verletzung bestimmter Normen durch sie.

Im Hinblick auf die deliktische Handlungsfähigkeit der Abteilungen einer juristischen Person haftet die juristische Person für ihre Geschäfte, wobei eine Klage im Falle eines Zivilstreits am Sitz der juristischen Person erhoben wird.

Zunächst ist die Verantwortlichkeit einer juristischen Person in Fällen, die sich aus zivilrechtlichen Beziehungen ergeben, materiell gemäß Art. 56 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Ein staatliches Unternehmen und eine vom Eigentümer finanzierte Einrichtung haften für ihre Verpflichtungen in der Art und Weise und unter den Bedingungen, die in Absatz 5 von Art. 113, Kunst. 115 und 120 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation.

Ein Merkmal einer juristischen Person ist das Vorhandensein eines gesonderten Eigentums bei einer solchen Person. Eine juristische Person ist ein unabhängiger Teilnehmer am Zivilverkehr, ihre Pflichten stehen in keinem Zusammenhang mit den Pflichten des Gründers oder eines seiner anderen Teilnehmer. Der Gründer (Teilnehmer) einer juristischen Person oder der Eigentümer ihres Vermögens haftet nicht für die Verpflichtungen der juristischen Person, und die juristische Person haftet nicht für die Verpflichtungen des Gründers (Teilnehmers) oder Eigentümers, außer in den vorgesehenen Fällen für durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation oder die Gründungsurkunden der juristischen Person.

Die Haftung einer juristischen Person kann durch die Haftung der Gründer oder anderer Beteiligter der juristischen Person nur dann ergänzt werden, wenn sie schuldig sind, was nicht so einfach zu beweisen ist.

Im Falle des Konkurses des Schuldners durch Verschulden der Gründer (Teilnehmer) des Schuldners, des Eigentümers des Vermögens des Schuldners – eines einheitlichen Unternehmens oder anderer Personen, auch durch Verschulden des Oberhauptes des Schuldners, die das Eigentum haben das Recht, für den Schuldner verbindliche Weisungen zu erteilen oder die Möglichkeit zu haben, sein Handeln anderweitig zu bestimmen, kann den Gründern (Teilnehmern) des Schuldners oder anderen Personen im Falle der Unzulänglichkeit des Vermögens des Schuldners eine subsidiäre Haftung für seine Verpflichtungen auferlegt werden.

In den durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen können der Leiter des Schuldners – eine natürliche Person, Mitglieder der Leitungsorgane des Schuldners – Einzelpersonen sowie der Schuldner-Bürger strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Eine juristische Person kann unter keinen Umständen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, es können jedoch Verwaltungsmaßnahmen gegen sie ergriffen werden. Am häufigsten wird die Haftung gegenüber juristischen Personen als eine Art zivilrechtliche Haftung angewendet.

20. Umstrukturierung einer juristischen Person

Die Umwandlung einer juristischen Person bedeutet eine wesentliche Änderung der Rechtsform einer juristischen Person in Fällen von Trennung, Beitritt und Umwandlung und die Beendigung einer juristischen Person in Fällen von Verschmelzung und Spaltung.

Arten der Umstrukturierung einer juristischen Person:

1) Verschmelzung, wenn zwei oder mehr juristische Personen zu einer juristischen Person verschmelzen;

2) Beitritt, wenn eine juristische Person eine andere aufnimmt und selbst weiter tätig ist;

3) Spaltung, wenn eine juristische Person durch Spaltung mehrere neue juristische Personen bildet und die ursprünglich bestehende juristische Person erlischt;

4) Trennung, bei der eine andere juristische Person von einer juristischen Person getrennt wird und die ursprünglich bestehende juristische Person fortbesteht; diese Art der Reorganisation wird am häufigsten bei der Trennung einer juristischen Person im Falle der Trennung einer Zweigniederlassung einer juristischen Person verwendet;

5) Umwandlung, bei der eine juristische Person von einer Rechtsform in eine andere übergeht.

Es gibt zwei Arten der Reorganisation einer juristischen Person: freiwillige und erzwungene.

Die Umstrukturierung einer juristischen Person kann durch Beschluss ihrer Gründer (Teilnehmer) oder durch das durch die Gründungsdokumente dazu ermächtigte Organ der juristischen Person durchgeführt werden. In gesetzlich festgelegten Fällen erfolgt die Umstrukturierung einer juristischen Person in Form ihrer Teilung oder Trennung einer oder mehrerer juristischer Personen aus ihrer Zusammensetzung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen oder durch Gerichtsbeschluss. Die zwangsweise Trennung oder Teilung einer juristischen Person wird vom Gericht auf Initiative des Antimonopolorgans in den durch das Antimonopolgesetz vorgesehenen Fällen durchgeführt.

Передаточный акт и разделительный баланс: должны содержать положения о правопреемстве по всем обязательствам реорганизованного юридического лица в отношении всех его кредиторов и должников, включая и обязательства, оспариваемые сторонами. Передаточный акт и разделительный баланс составляются после проведения инвентаризации, поскольку на момент реорганизации юридического лица должны быть получены полные сведения о составе имущества юридического лица и его счетах.

Die Übertragungsurkunde und die Trennungsbilanz werden von den Gründern (Teilnehmern) der juristischen Person oder dem Organ, das die Entscheidung über die Umwandlung juristischer Personen getroffen hat, genehmigt und zusammen mit den Gründungsdokumenten zur staatlichen Registrierung neu gegründeter juristischer Personen eingereicht oder Änderungen der Gründungsdokumente bestehender juristischer Personen.

Bei der Umstrukturierung einer juristischen Person müssen die Rechte ihrer Gläubiger gewahrt bleiben.

21. Liquidation einer juristischen Person

Die Liquidation einer juristischen Person führt zur Beendigung ohne Übertragung von Rechten und Pflichten im Wege der Rechtsnachfolge auf andere Personen.

Eine juristische Person kann liquidiert werden:

1) durch Beschluss ihrer Gründer (Teilnehmer) oder eines durch die Gründungsdokumente dazu ermächtigten Organs einer juristischen Person, auch im Zusammenhang mit dem Ablauf des Zeitraums, für den die juristische Person gegründet wurde, mit der Erreichung des Zwecks für die es erstellt wurde;

2) по решению суда в случае допущенных при его создании грубых нарушений закона, если эти нарушения носят неустранимый характер, либо осуществления деятельности без надлежащего разрешения (лицензии), либо деятельности, запрещенной законом, либо с иными неоднократными или грубыми нарушениями закона или иных правовых актов, либо при систематическом осуществлении общественной или религиозной организацией (объединением), благотворительным или иным фондом деятельности, противоречащей его уставным целям, а также в иных случаях, предусмотренных ГК РФ.

Unterscheiden Sie zwischen freiwilliger und erzwungener Liquidation (Fonds können nicht auf freiwilliger Basis liquidiert werden), bei den Liquidationsgründen werden allgemeine und besondere unterschieden. Allgemeine Gründe gelten für alle Arten von juristischen Personen, besondere für einzelne juristische Personen und sind im Besonderen Teil des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation enthalten.

Die Gründer (Teilnehmer) einer juristischen Person oder die Stelle, die eine Entscheidung über die Liquidation einer juristischen Person getroffen hat, sind verpflichtet, die autorisierte staatliche Stelle unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, um in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen Informationen einzutragen, die die juristische Person enthält Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Notwendigkeit, Transparenz bei der Liquidation einer juristischen Person zu gewährleisten, da die Liquidation einer juristischen Person die Interessen eines sehr breiten Personenkreises berühren kann. Bei der Liquidation einer juristischen Person ist es erforderlich, Verletzungen der Rechte Dritter und der Interessen der juristischen Person selbst und ihrer Gründer nach Möglichkeit auszuschließen.

Die Liquidationskommission und der Liquidator sind unmittelbar an den organisatorischen Aspekten der Liquidation einer juristischen Person beteiligt.

Die Liquidationszwischenbilanz wird von den Gründern (Teilnehmern) der juristischen Person oder von dem Organ, das die Liquidation der juristischen Person beschlossen hat, genehmigt.

Die Zahlung von Geldbeträgen an die Gläubiger einer liquidierten juristischen Person erfolgt durch die Liquidationskommission in der Rangordnung gemäß Art. 64 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation gemäß der vorläufigen Liquidationsbilanz ab dem Datum ihrer Genehmigung, mit Ausnahme von Gläubigern mit fünfter Priorität, an die Zahlungen nach einem Monat ab dem Datum ihrer Genehmigung geleistet werden vorläufige Liquidationsbilanz.

Die Liquidation einer juristischen Person gilt als abgeschlossen, und die juristische Person gilt als erloschen, nachdem eine entsprechende Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen erfolgt ist.

22. Reihenfolge der Befriedigung von Gläubigerforderungen

Eines der Hauptziele des Liquidationsverfahrens einer juristischen Person ist die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger. Die Tätigkeit der Liquidationskommission zielt darauf ab, sicherzustellen, dass kein einziger Gläubiger einer juristischen Person unbefriedigt bleibt. Bei der Liquidation einer juristischen Person werden die Forderungen ihrer Gläubiger in folgender Reihenfolge befriedigt:

1) zunächst werden die Ansprüche der Bürger, denen gegenüber die liquidierte juristische Person wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit haftet, durch Kapitalisierung der entsprechenden zeitabhängigen Zahlungen befriedigt;

2) an zweiter Stelle werden Abfindungs- und Lohnzahlungen mit arbeitsvertraglichen, auch vertragsgebundenen Personen sowie Vergütungen aus Urheberrechtsverträgen abgegolten;

3) drittens die Forderungen der Gläubiger für die durch die Verpfändung des Eigentums der aufgelösten juristischen Person gesicherten Verbindlichkeiten befriedigt sind;

4) an vierter Stelle werden die Schulden für obligatorische Zahlungen an den Haushalt und außeretatmäßige Mittel zurückgezahlt;

5) fünftens werden Vergleiche mit anderen Gläubigern gemäß dem Gesetz vorgenommen.

Bei der Liquidation von Banken oder anderen Kreditinstituten, die Gelder von Bürgern anziehen, gelten zunächst die Forderungen von Bürgern, die Gläubiger von Banken oder anderen Kreditinstituten sind, die Gelder von Bürgern anziehen, sowie die Anforderungen einer Organisation, die die Funktionen der Pflicht wahrnimmt Einlagensicherung im Zusammenhang mit der Zahlung von Einlagenentschädigungen gemäß dem Gesetz über die Einlagensicherung von Bürgern bei Banken.

Die Anforderungen jeder Warteschlange sind erfüllt, nachdem die Anforderungen der vorherigen Warteschlange vollständig erfüllt sind. Reicht das Vermögen einer liquidierten juristischen Person nicht aus, so wird es unter den Gläubigern des entsprechenden Rangs im Verhältnis der zu befriedigenden Forderungen verteilt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Wenn die Liquidationskommission die Befriedigung der Forderungen des Gläubigers ablehnt oder sich ihrer Berücksichtigung entzieht, hat der Gläubiger das Recht, vor der Genehmigung der Liquidationsbilanz der juristischen Person Klage gegen die Liquidationskommission zu erheben.

Durch eine gerichtliche Entscheidung können die Forderungen des Gläubigers zu Lasten des verbleibenden Vermögens der liquidierten juristischen Person befriedigt werden. Die nach Ablauf der von der Liquidationskommission für ihre Einreichung festgesetzten Frist angemeldeten Gläubigerforderungen werden aus dem nach Befriedigung der fristgerecht angemeldeten Gläubigerforderungen verbleibenden Vermögen der liquidierten juristischen Person befriedigt. Forderungen von Gläubigern, die wegen Unzulänglichkeit des Vermögens der zu liquidierenden juristischen Person nicht befriedigt wurden, gelten als erloschen. Als erloschen gelten auch Forderungen von Gläubigern, die von der Liquidationskommission nicht anerkannt wurden, wenn der Gläubiger keine Forderung bei Gericht eingereicht hat, sowie Forderungen, denen die Befriedigung durch Gerichtsbeschluss verweigert wurde.

23. Das Konzept der Geschäftspartnerschaften und Unternehmen (Kapitalgesellschaften)

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation werden Personengesellschaften und Unternehmen als Handelsorganisationen mit einem genehmigten (Stamm-) Kapital anerkannt, das in Anteile (Einlagen) von Gründern (Teilnehmern) aufgeteilt ist. Somit haben wirtschaftliche Einheiten folgende Merkmale:

1) Wirtschaftspartnerschaften entstehen in Form von Personen- oder Kapitalgesellschaften;

2) Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen sind kommerzielle Organisationen;

3) Personengesellschaften haben ein genehmigtes Kapital, das in Anteile der Gründer eingeteilt ist.

Unter Wirtschaftsorganisationen werden Organisationen verstanden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Wirtschaftstätigkeit umfasst das Unternehmertum, die Subjekte des gesellschaftsrechtlichen Rechtsverkehrs üben eine unternehmerische Tätigkeit aus.

In der Russischen Föderation gibt es zwei Arten von Wirtschaftseinheiten: Partnerschaften und Unternehmen, unter denen es mehrere Unterarten gibt.

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss auf Kapitalbasis, eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss bestimmter Personen, bei dem der persönliche Faktor zugrunde gelegt wird. Das Gründungsdokument einer Personengesellschaft ist der Gründungsvertrag. In einer Wirtschaftsgesellschaft - die Charta. Die Geschäftsführung in einer Personengesellschaft erfolgt direkt durch die Gesellschafter, während in einem Unternehmen ein komplexer Verwaltungsapparat operiert. Teilnehmer einer Personengesellschaft können nur gewerbliche Organisationen und Einzelunternehmer sein. Die materielle Haftung der Partner ist nicht beschränkt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Anteile am Stammkapital der Gesellschaft beschränkt.

Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen werden mit ihnen gehörendem Vermögen auf der Grundlage des Eigentums ausgestattet. Das Vermögen von Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen besteht aus den Beiträgen ihrer Gründer (Teilnehmer).

Personengesellschaften und Unternehmen haben eine andere Zusammensetzung der Teilnehmer.

Es gibt zwei Arten von Geschäftspartnerschaften. Personengesellschaften können in Form einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft (Kommanditgesellschaft) gegründet werden.

Handelsgesellschaften können in Form einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung gegründet werden.

Gesellschafter an offenen Handelsgesellschaften und Komplementäre an Kommanditgesellschaften können Einzelunternehmer und (oder) Handelsorganisationen sein.

Участниками хозяйственных обществ и вкладчиками в товариществах на вере могут быть граждане и юридические лица. Государственные органы и органы местного самоуправления не вправе выступать участниками хозяйственных обществ и вкладчиками в товариществах на вере, если иное не установлено законом.

Das Gesetz kann die Teilnahme bestimmter Kategorien von Bürgern an Personengesellschaften und Unternehmen mit Ausnahme offener Aktiengesellschaften verbieten oder einschränken.

24. Rechte und Pflichten von Personengesellschaften und Unternehmen (Kapitalgesellschaften)

Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen sind mit eigener Rechtsfähigkeit und Kompetenz ausgestattet.

Für das Studium des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation sind nicht so sehr die allgemeinen Bürgerrechte dieser Personen von Bedeutung, sondern die mit ihrer Sonderstellung verbundenen Rechte dieser Personen. Das Vorhandensein solcher Rechte in Bezug auf eine Unternehmensorganisation beruht auf der Tatsache, dass die Teilnehmer einer Unternehmensorganisation Quellen des Kapitals der Organisation sind, Beiträge zum Grundkapital der Organisation leisten. Die Übertragung von Verantwortung an die Teilnehmer hängt mit ihrer Fähigkeit zusammen, Führungsaufgaben wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Sie sollten für solche Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Gewährung von Rechten und Pflichten an die Beteiligten ist in verschiedenen Organisationen nicht gleich, der Umfang der Befugnisse verschiedener Subjekte des korporativen Rechtsverhältnisses stimmt nicht überein, da die Eigentumsanteile der korporativen Beteiligten, die Art und der Umfang ihrer Befugnisse innerhalb der Korporation, etc., stimmen im Volumen nicht überein, die Rechte und Pflichten der Kapitalgesellschaftsteilnehmer können aber dennoch vereinheitlicht werden. Sie sind aus Sicht der staatlichen Interessen von grundlegender Bedeutung. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation regelt die Rechte und Pflichten der Teilnehmer an einer Personengesellschaft oder einem Unternehmen.

Die Teilnehmer einer Wirtschaftspartnerschaft oder eines Unternehmens haben das Recht:

1) an der Führung der Angelegenheiten der Personengesellschaft oder Gesellschaft teilnehmen, mit Ausnahme der in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen Fälle. 84 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und des Gesetzes über Aktiengesellschaften;

2) Informationen über die Aktivitäten der Personengesellschaft oder Gesellschaft zu erhalten und sich mit ihren Geschäftsbüchern und anderen Unterlagen in der in den Gründungsdokumenten vorgeschriebenen Weise vertraut zu machen;

3) an der Gewinnausschüttung teilnehmen;

4) im Falle der Liquidation der Personengesellschaft oder Gesellschaft einen Teil des nach Vergleich mit den Gläubigern verbleibenden Vermögens oder dessen Wert erhalten.

Die Teilnehmer einer Personengesellschaft oder eines Unternehmens können auch andere Rechte haben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, in Gesetzen über Handelsgesellschaften, in Gründungsdokumenten der Personengesellschaft oder des Unternehmens vorgesehen sind.

Die Rechte der Teilnehmer an Personengesellschaften und Unternehmen entsprechen Verpflichtungen, da es unmöglich ist, Rechte zu übertragen, ohne bestimmte Verpflichtungen, einschließlich vermögensrechtlicher Verpflichtungen, aufzuerlegen.

Die Teilnehmer einer Geschäftspartnerschaft oder eines Unternehmens sind verpflichtet:

1) Beiträge in der Art, Höhe, Art und Weise leisten, die in den Gründungsdokumenten vorgesehen sind;

2) keine vertraulichen Informationen über die Aktivitäten der Partnerschaft oder des Unternehmens preiszugeben.

Die Teilnehmer einer Personengesellschaft oder Gesellschaft können auch andere Verpflichtungen tragen, die in ihren Gründungsdokumenten festgelegt sind. Die Norm, die die Rechte der Teilnehmer an Personengesellschaften und Unternehmen im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation regelt, ist zwingend und muss von allen Personengesellschaften und Unternehmen eingehalten werden. Gleichzeitig können die Rechte der Gesellschafter von Personengesellschaften durch die Gründungsurkunden einer Personengesellschaft oder Gesellschaft erweitert werden.

25. Umwandlung von Personengesellschaften und Unternehmen (Kapitalgesellschaften)

Die Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Umwandlung juristischer Personen.

Die Umwandlung einer Geschäftspartnerschaft oder eines Unternehmens ist eine freiwillige Angelegenheit, und die Entscheidung über eine solche Umwandlung wird unabhängig in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise getroffen.

Gemäß Art. 68 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation können Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen einer Art in Wirtschaftspartnerschaften und Unternehmen anderer Art oder in Produktionsgenossenschaften durch Beschluss der Hauptversammlung der Teilnehmer in der im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise umgewandelt werden Russische Föderation.

Für Personengesellschaften und Unternehmen sind zwei Umwandlungsmöglichkeiten möglich:

1) Umwandlung in wirtschaftliche Personengesellschaften und Gesellschaften anderer Art;

2) Umwandlung in Produktionsgenossenschaften.

Während der Umwandlung einer Unternehmensorganisation können sich die Bedingungen ihrer Tätigkeit, auf die sich die Gläubiger zu Recht verlassen haben, in erheblicher Weise ändern. Dies wird zwangsläufig ihre Rechte beeinträchtigen. Daher schützt der Staat die Rechte der Gläubiger, indem er bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Gesellschaft eine zusätzliche Haftung von Komplementären begründet.

Bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Gesellschaft haftet jeder Komplementär, der Gesellschafter der Gesellschaft geworden ist, subsidiär mit seinem gesamten Vermögen für die aus der Gesellschaft auf die Gesellschaft übertragenen Verbindlichkeiten für zwei Jahre. Die Veräußerung seiner Anteile (Aktien) durch einen ehemaligen Partner entbindet ihn nicht von dieser Haftung.

Die Umwandlungsmöglichkeiten von Personengesellschaften und Gesellschaften mit ausreichend großem Umwandlungsspielraum sind nach wie vor nicht unbegrenzt, teilweise ist die Umwandlung unmöglich, die Umwandlungsmöglichkeiten und der Umfang solcher Möglichkeiten werden durch die Art der wirtschaftlichen Einheit bestimmt.

Es gibt drei Arten von Änderungen in der Rechtsform einer juristischen Person: Reorganisation, Liquidation und Umwandlung einer Personengesellschaft oder Gesellschaft. Die kleinsten Änderungen treten bei ihrer Umwandlung auf, da sich dadurch die Zahl der Teilnehmer am bürgerlichen Umlauf nicht ändert, komplexe Verfahren zur Fusion mehrerer Organisationen nicht durchgeführt werden und keine Beziehungen einer anderen Erbfolge bestehen von Organisationen. Die Liquidation ist dadurch gekennzeichnet, dass durch sie eine Personengesellschaft oder Gesellschaft erlischt und damit ihre Rechtsfähigkeit verliert.

Infolge der Liquidation bestehen keine Nachfolgebeziehungen zwischen der liquidierten Organisation und anderen Körperschaften. Infolge der Umstrukturierung einer Unternehmensorganisation ändert sich die Zusammensetzung der Subjekte des bürgerlichen Umlaufs quantitativ, und diese Subjekte sind korporativ.

26. Konzept und rechtlicher Inhalt des Konkurses

Unterscheiden Sie zwischen der Insolvenz einer Organisation (juristischen Person) und einem Bürger, beispielsweise einem Einzelunternehmer (Einzelperson).

Der Konkurs ist eine der Haftungsarten einer juristischen Person für unbefriedigende Ergebnisse ihrer Finanztätigkeit.

Die Konkursbeziehungen werden durch das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, das Konkursgesetz sowie internationale Konkursverträge geregelt.

Zahlungsunfähigkeit (Konkurs) ist die vom Schiedsgericht anerkannte Unfähigkeit des Schuldners, die Forderungen der Gläubiger aus Geldschulden vollständig zu befriedigen und (oder) die Pflicht zur Leistung von Pflichtzahlungen zu erfüllen.

Insolvenz besteht aus mehreren Verfahren. Bei der Prüfung eines Insolvenzfalls einer juristischen Person werden die folgenden Insolvenzverfahren angewendet:

1) Beobachtung;

2) finanzielle Erholung;

3) externe Verwaltung;

4) Konkursverfahren;

5) Vergleichsvereinbarung.

Anzeichen für eine Insolvenz und ihre Gründe sind:

1) das Bestehen einer Geld- oder Pflichtzahlungspflicht;

2) Nichterfüllung dieser Verpflichtungen innerhalb von drei Monaten ab dem Datum, an dem sie erfüllt werden müssen.

Das Insolvenzverfahren wird unter Beteiligung des Schiedsgerichts durchgeführt. Um Widersprüche bei der Bewertung einiger grundlegend bedeutsamer Konzepte für das Konkursverfahren zu vermeiden, sieht die Gesetzgebung der Russischen Föderation, insbesondere das Konkursgesetz, eine normative Definition vieler konkursbezogener Konzepte vor.

Schuldner - ein Bürger, einschließlich eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person, der nicht in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger für Geldverpflichtungen zu befriedigen und (oder) die Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtzahlungen innerhalb der im Insolvenzgesetz festgelegten Frist zu erfüllen.

Gläubiger - Personen, die gegenüber dem Schuldner Anspruch auf Geldforderungen und andere Verpflichtungen zur Zahlung von Pflichtzahlungen, zur Zahlung von Abfindungen und zur Vergütung von Personen haben, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten.

В отношениях, связанных с банкротством, позиции "должник" и "кредитор" не только указывают на стороны гражданского договора, они характеризуют в данном случае в первую очередь стороны процедуры банкротства, раскрывают сущность института банкротства. В гражданско-правовых договорах кредитор всегда противостоит должнику, при осуществлении банкротства такое противостояние больше не регулируется диспозитивными нормами, в силу вступают нормы о банкротстве, которые главным образом носят императивный характер.

Als alleiniges Exekutivorgan einer juristischen Person oder als Leiter eines kollegialen Exekutivorgans wird der Leiter des Schuldners anerkannt, sowie eine andere Person, die ohne Vollmacht für eine juristische Person tätig wird.

27. Insolvenzwarnung

Die Insolvenzverhütung ist eine Phase des Insolvenzverfahrens. Bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens wird nicht zwangsläufig das letzte Stadium dieses Verfahrens erreicht; bei Vorliegen bestimmter rechtlicher Tatsachen kann die Insolvenz nicht durchgeführt werden. Eine dieser Tatsachen ist das Vorhandensein einer heilenden Wirkung bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten. Bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens kommt ein komplexer und mehrstufiger Mechanismus zum Einsatz, dessen Bedeutung darin besteht, den finanziellen Zusammenbruch der Organisation zu verhindern.

Das Schiedsgericht setzt sich ebenso wie der Staat nicht das Ziel, um jeden Preis die Liquidation einer für insolvent erklärten juristischen Person zu erreichen, die vorrangige Aufgabe besteht in diesem Fall darin, negative wirtschaftliche Folgen sowohl für die juristische Person selbst als auch für ihre Gläubiger zu verhindern.

Die Verhinderung der Insolvenz einer juristischen Person erfordert die Ergreifung bestimmter Maßnahmen. Solche Maßnahmen haben oberste Priorität, das Gesetz über die Insolvenz einer juristischen Person sieht andere Maßnahmen vor. Im Falle des Vorliegens von durch das Insolvenzrecht festgelegten Anzeichen einer Insolvenz ist der Leiter des Schuldners verpflichtet, den Gründern (Teilnehmern) des Schuldners, dem Eigentümer des Vermögens des Schuldners – einem einheitlichen Unternehmen – Informationen darüber zu übermitteln das Vorhandensein von Anzeichen einer Insolvenz.

Die Gründer (Teilnehmer) des Schuldners, föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokale Regierungen sind verpflichtet, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Konkurs von Organisationen zu verhindern.

Um den Konkurs von Organisationen zu verhindern, ergreifen die Gründer (Teilnehmer) des Schuldners, bevor sie beim Schiedsgericht einen Antrag auf Insolvenz des Schuldners stellen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners können von Gläubigern oder anderen Personen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Schuldner getroffen werden.

Eine der Formen der Konkursprävention ist die vorgerichtliche Rehabilitation.

Die vorgerichtliche Sanierung ist eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, die vom Eigentümer des Vermögens des Schuldners – einem einheitlichen Unternehmen, den Gründern (Teilnehmern) des Schuldners, den Gläubigern des Schuldners und anderen Personen – ergriffen wird, um einen Konkurs zu verhindern.

Die Gründer (Teilnehmer) des Schuldners, der Eigentümer des Vermögens des Schuldners - ein einheitliches Unternehmen, Gläubiger und andere Personen, im Rahmen von Maßnahmen zur Verhinderung des Konkurses kann dem Schuldner finanzielle Unterstützung in einer zur Zahlung ausreichenden Höhe gewährt werden Zahlungsverpflichtungen und Zwangszahlungen abzubauen und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen (vorgerichtliche Sanierung).

Die Gewährung von Finanzhilfe kann mit der Übernahme von Verpflichtungen durch den Schuldner oder andere Personen zugunsten der Personen, die Finanzhilfe geleistet haben, einhergehen.

28. Beobachtungsverfahren

Die Aufsicht ist ein Insolvenzverfahren, das auf den Schuldner angewendet wird, um die Sicherheit des Vermögens des Schuldners zu gewährleisten, die finanzielle Situation des Schuldners zu analysieren, ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen zu erstellen und die erste Gläubigerversammlung abzuhalten.

Die Aufsicht wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Schiedsgerichts über die Gültigkeit der Insolvenzforderungen des Antragstellers eingeführt.

Die Aufsicht wird ab dem Tag eingeführt, an dem das Schiedsgericht den Antrag des Schuldners auf ein Verfahren annimmt, außer in Fällen, in denen ein anderes Konkursverfahren auf den Schuldner angewendet werden soll.

Die Aufsicht muss unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Prüfung des Insolvenzfalls abgeschlossen werden.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Einführung der Überwachung wird als Rechtstatsache anerkannt und zieht bestimmte Rechtsfolgen nach sich.

Ab dem Tag, an dem das Schiedsgericht über die Einführung der Aufsicht entscheidet, treten folgende Folgen ein:

1) Forderungen von Gläubigern aus Geldschulden und aus Pflichtzahlungen, deren Fälligkeit am Tag der Einführung der Aufsicht eintritt, können dem Schuldner nur in Übereinstimmung mit dem durch das Insolvenzgesetz festgelegten Verfahren zur Einreichung vorgelegt werden Forderungen gegen den Schuldner;

2) auf Antrag des Gläubigers werden Verfahren in Fällen im Zusammenhang mit der Einziehung von Geldern vom Schuldner ausgesetzt;

3) die Vollstreckung von Vollstreckungsurkunden zur Eintreibung von Vermögen ausgesetzt wird, einschließlich der Verhaftungen des Vermögens des Schuldners und anderer während des Vollstreckungsverfahrens auferlegter Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen des Schuldners, mit Ausnahme von Vollstreckungsurkunden, die auf der Grundlage der in Kraft getretenen ausgestellt wurden vor dem Zeitpunkt der Einführung der Aufsicht gerichtliche Akte über die Einziehung von Lohnrückständen, die Zahlung von Vergütungen aus Urheberrechtsverträgen, über die Wiedererlangung von Eigentum aus unerlaubtem Besitz eines anderen, über den Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit und über den Ersatz der Sittlichkeit Schaden;

4) Es ist verboten, die Ansprüche des Gründers (Teilnehmers) des Schuldners auf Zuteilung eines Anteils (Anteils) am Vermögen des Schuldners im Zusammenhang mit dem Austritt von seinen Gründern (Teilnehmern), der Rückzahlung durch den Schuldner, zu befriedigen ausstehender Aktien oder die Zahlung des tatsächlichen Werts der Aktie (Aktie);

5) es ist verboten, Dividenden und andere Zahlungen auf ausgegebene Wertpapiere zu zahlen;

6) Es ist nicht zulässig, die finanziellen Verpflichtungen des Schuldners durch Aufrechnung einer einheitlichen Gegenforderung zu beenden, wenn dies gegen die im Konkursgesetz festgelegte Reihenfolge der Befriedigung von Gläubigerforderungen verstößt.

Den Beschluss des Schiedsgerichts über die Einführung der Aufsicht übermittelt das Schiedsgericht den Kreditinstituten, mit denen der Schuldner einen Kontovertrag hat, sowie dem allgemeinen Gerichtsstand, dem Gerichtsvollzieher am Ort des Schuldners und seine Zweigniederlassungen und Repräsentanzen an autorisierte Stellen.

Die Einführung der Aufsicht ist kein Grund für die Abberufung des Leiters des Schuldners und anderer Leitungsorgane des Schuldners, die ihre Befugnisse weiterhin ausüben, aber in ihren Rechten etwas eingeschränkt sind.

29. Rechte und Pflichten eines Interim Managers

Eine besondere Person, die Befugnisse im Insolvenzverfahren in Bezug auf eine juristische Person ausübt, ist ein Interim Manager.

Ein Interim Manager kann durch ein Schiedsgericht von der Ausübung der Aufgaben eines Interim Managers entbunden werden:

1) im Zusammenhang mit der Befriedigung der Beschwerde des am Insolvenzverfahren Beteiligten durch das Schiedsgericht über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben durch den Interimsmanager, wenn dadurch die Rechte oder berechtigten Interessen des Antragstellers verletzt wurden, und auch Verluste für den Schuldner oder seine Gläubiger verursacht haben oder verursachen könnten;

2) bei Aufschluss über Umstände, die die Zulassung der Person als vorläufigen Treuhänder verhindert haben, auch wenn solche Umstände nach der Zulassung der Person als vorläufigen Treuhänder eingetreten sind;

3) in anderen durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.

Der Interim Manager hat das Recht:

1) beim Schiedsgericht im eigenen Namen Ansprüche auf Ungültigkeitserklärung von Geschäften und Entscheidungen sowie Ansprüche auf Anwendung der Folgen der Ungültigkeit von Geschäften geltend machen, die vom Schuldner unter Verletzung der Konkursanforderungen abgeschlossen oder ausgeführt wurden Gesetz;

2) Einwendungen gegen Gläubigerforderungen erheben;

3) an Gerichtssitzungen des Schiedsgerichts teilnehmen, um die Gültigkeit der Einwände des Schuldners in Bezug auf die Forderungen der Gläubiger zu überprüfen;

4) wenden Sie sich an das Schiedsgericht mit der Bitte, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Eigentums des Schuldners zu gewährleisten;

5) beim Schiedsgericht einen Antrag auf Amtsenthebung des Schuldners stellen;

6) erhalten Sie alle Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Schuldners;

7) andere durch das Insolvenzgesetz festgelegte Befugnisse ausüben.

Die Leitungsorgane des Schuldners sind verpflichtet, dem Interimsmanager auf dessen Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die sich auf die Tätigkeit des Schuldners beziehen. Der Interim Manager ist das ausführende Organ einer juristischen Person, das seine Aufgaben befristet wahrnimmt. Er leitet die Aktivitäten der Organisation in einem bestimmten Zeitraum.

Der Interim Manager muss:

1) Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Eigentums des Schuldners zu gewährleisten;

2) um die Finanzlage des Schuldners zu analysieren;

3) Identifizierung der Gläubiger des Schuldners;

4) ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen führen;

5) Benachrichtigung der Gläubiger über die Einführung der Aufsicht;

6) Einberufung und Abhaltung der ersten Gläubigerversammlung. Am Ende der Betreuung ist der Interimsmanager verpflichtet, dem Schiedsgericht einen Bericht über seine Tätigkeit, Angaben über die Vermögensverhältnisse des Schuldners und Vorschläge über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vorzulegen. Der Interim Manager ist verpflichtet, eine Bekanntmachung über die Einführung der Betreuung zur Veröffentlichung zu übermitteln. Der Interimsmanager ist verpflichtet, alle von ihm benannten Gläubiger des Schuldners über die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Einführung der Überwachung zu informieren.

30. Erste Gläubigerversammlung

Der vorläufige Verwalter bestimmt den Termin der ersten Gläubigerversammlung und benachrichtigt alle zur Teilnahme an der ersten Gläubigerversammlung berechtigten Personen darüber. Stimmberechtigte Teilnehmer der ersten Gläubigerversammlung sind Insolvenzgläubiger und bevollmächtigte Stellen, deren Forderungen in das Gläubigerforderungsregister eingetragen sind.

An der ersten Gläubigerversammlung ohne Stimmrecht nehmen der Leiter des Schuldners, ein Vertreter der Gründer (Teilnehmer) des Schuldners und ein Vertreter der Arbeitnehmer des Schuldners teil.

Die Zuständigkeit der ersten Gläubigerversammlung umfasst:

1) Entscheidung über die Einleitung der finanziellen Rehabilitation und über die Anrufung eines Schiedsgerichts mit entsprechendem Antrag;

2) Beschlussfassung über die Einführung der Fremdverwaltung und Einreichung eines entsprechenden Antrags beim Schiedsgericht;

3) Beschlussfassung über die Anrufung des Schiedsgerichts mit einem Antrag auf Insolvenzerklärung des Schuldners und Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

4) Bildung eines Gläubigerausschusses, Bestimmung der quantitativen Zusammensetzung und Befugnisse des Gläubigerausschusses, Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses;

5) Bestimmung der Anforderungen an Kandidaten für einen Verwaltungsleiter, einen externen Manager, einen Konkursverwalter;

6) Bestimmung einer Selbstregulierungsorganisation, die dem Schiedsgericht Kandidaten für Schlichtungsmanager vorschlagen muss;

7) Auswahl eines Registrars aus den von einer Selbstregulierungsorganisation akkreditierten Registraren;

8) Lösung anderer vom Insolvenzgesetz vorgesehener Probleme. Der Beschluss der ersten Gläubigerversammlung über die Einleitung der Sanierung muss den vorgesehenen Zeitraum der Sanierung, den genehmigten Sanierungsplan und den Schuldentilgungsplan enthalten und kann auch Auflagen für die Kandidatur des Verwaltungsleiters enthalten.

Der Beschluss der ersten Gläubigerversammlung über die Einführung einer Fremdverwaltung muss die vorgeschlagene Dauer der Fremdverwaltung enthalten und kann auch Auflagen für die Kandidatur der Fremdverwaltung enthalten.

Der Beschluss der ersten Gläubigerversammlung, das Schiedsgericht mit einem Antrag auf Feststellung des Konkurses des Schuldners und Eröffnung des Konkursverfahrens anzurufen, kann auch einen Vorschlag für die Dauer des Konkursverfahrens und Anforderungen für die Kandidatur des Konkursverwalters enthalten.

Das Schiedsgericht erlässt auf der Grundlage des Beschlusses der ersten Gläubigerversammlung einen Beschluss über die Einleitung der Sanierung oder Fremdverwaltung oder beschließt, den Schuldner für insolvent zu erklären und das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder genehmigt eine gütliche Einigung und beendet den Konkurs Verfahren.

Wenn die erste Gläubigerversammlung keine Entscheidung über die Anwendung eines Insolvenzverfahrens trifft, verschiebt das Schiedsgericht die Prüfung des Falls und verpflichtet die Gläubiger, innerhalb der vom Schiedsgericht gesetzten Frist eine angemessene Entscheidung zu treffen.

31. Verfahren von Konkursfällen vor einem Schiedsgericht

Verfahren von Konkursfällen vor dem Schiedsgericht werden in einer besonderen Ordnung durchgeführt. Die Besonderheiten des Schiedsverfahrens bei der Prüfung von Insolvenzfällen einer juristischen Person werden durch das Insolvenzgesetz festgelegt. Insolvenzfälle juristischer Personen werden vom Schiedsgericht am Sitz des Schuldners behandelt. Ein Antrag auf Insolvenz eines Schuldners wird von einem Schiedsgericht angenommen, wenn die Forderungen gegen die juristische Person insgesamt mindestens 100 Rubel betragen und die angegebenen Forderungen nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Datum erfüllt werden, an dem sie hätten erfüllt werden müssen. Ein Konkursverfahren kann nicht an ein Schiedsgericht verwiesen werden.

Die am Insolvenzverfahren beteiligten Personen sind:

1) der Schuldner;

2) Schlichtungsmanager;

3) Insolvenzgläubiger;

4) autorisierte Stellen;

5) föderale Exekutivbehörden sowie Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokale Regierungen am Standort des Schuldners in den vom Insolvenzgesetz vorgesehenen Fällen;

6) die Person, die die Sicherheit für die finanzielle Rehabilitation geleistet hat.

Am Insolvenzverfahren sind folgende Personen beteiligt:

1) ein Vertreter der Arbeitnehmer des Schuldners;

2) ein Vertreter des Eigentümers des Eigentums des Schuldner-Einheitsunternehmens;

3) ein Vertreter der Gründer (Teilnehmer) des Schuldners;

4) ein Vertreter der Gläubigerversammlung oder ein Vertreter des Gläubigerausschusses;

5) andere Personen in Fällen, die in der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation und im Insolvenzgesetz vorgesehen sind.

Bei der Vorbereitung eines Verfahrens prüft das Schiedsgericht Anträge, Beschwerden und Anträge von Personen, die am Insolvenzverfahren beteiligt sind, stellt die Gültigkeit von Gläubigerforderungen fest und übt andere Befugnisse aus. Auf Antrag der am Insolvenzverfahren beteiligten Personen kann das Schiedsgericht eine sachverständige Begutachtung zur Feststellung von Anhaltspunkten für eine fingierte oder vorsätzliche Insolvenz anordnen. Der Schiedsrichter kann Schritte unternehmen, um die Parteien zu versöhnen. Die Durchführung solcher Maßnahmen kann kein Grund für die Aussetzung des Insolvenzverfahrens sein. Die Frist für die Prüfung eines Insolvenzverfahrens beträgt 7 Monate.

Auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse des Konkursverfahrens erlässt das Schiedsgericht einen der folgenden Rechtsakte:

1) eine Entscheidung, den Konkurs des Schuldners zu erklären und das Konkursverfahren zu eröffnen;

2) eine Entscheidung, den Konkurs des Schuldners abzulehnen;

3) eine Entscheidung über die Einführung der finanziellen Rehabilitation;

4) eine Entscheidung über die Einführung einer externen Verwaltung;

5) Entscheidung über die Beendigung des Konkursverfahrens;

6) Entscheidung über das Zurücklassen des Antrags auf Insolvenzerklärung des Schuldners ohne Prüfung;

7) eine Entscheidung über die Genehmigung einer Vergleichsvereinbarung. Entscheidungen des Schiedsgerichts, die aufgrund der Prüfung von Anträgen, Eingaben und Beschwerden durch das Schiedsgericht ergangen sind, können angefochten werden.

32. Finanzielle Wiederherstellung

Die Sanierung ist ein freiwilliges Verfahren, dessen Durchführung von einer Gläubigerversammlung oder einem Schiedsgericht getroffen wird.

Das Sanierungsverfahren wird auf Antrag des Schuldners und eines Dritten durch eine Gläubigerversammlung oder ein Schiedsgericht eingeleitet.

Nach dem allgemein anerkannten Verfahren wird die Sanierung durch ein Schiedsgericht auf der Grundlage eines Beschlusses einer Gläubigerversammlung eingeleitet. Gleichzeitig mit dem Erlass eines Beschlusses über die Einleitung der Sanierung muss das Schiedsgericht den Verwaltungsleiter genehmigen.

Ab dem Tag, an dem das Schiedsgericht über die Einleitung der finanziellen Rehabilitation entscheidet, treten folgende Folgen ein:

1) Forderungen von Gläubigern aus Geldschulden und aus Pflichtzahlungen, deren Fälligkeit am Tag der Einführung der finanziellen Sanierung eingetreten ist, können dem Schuldner nur unter Einhaltung des Verfahrens zur Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden durch das Konkursgesetz festgelegter Schuldner;

2) zuvor getroffene Maßnahmen zur Sicherung von Gläubigerforderungen werden aufgehoben;

3) Pfändungen des Vermögens des Schuldners und andere Verfügungsbeschränkungen des Schuldners über sein Vermögen dürfen ausschließlich im Rahmen des Konkursverfahrens verhängt werden;

4) die Vollstreckung von Vollstreckungsurkunden zur Vermögensabschöpfung ausgesetzt wird;

5) es ist untersagt, die Forderungen des Gründers (Teilnehmers) des Schuldners nach Zuteilung eines Anteils im Zusammenhang mit dem Austritt zu erfüllen, den Schuldner die ausstehenden Anteile aufzukaufen oder den tatsächlichen Wert des Anteils zu zahlen;

6) Zahlung von Zahlungen auf ausgegebene Wertpapiere ist verboten;

7) es ist nicht erlaubt, die Geldverpflichtungen des Schuldners durch Aufrechnung mit einer ähnlichen Gegenforderung zu beenden;

8) Strafen (Bußgelder, Strafen), zu zahlende Zinsen und andere finanzielle Sanktionen wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Geldverpflichtungen und Zwangszahlungen, die vor dem Datum der Einführung der finanziellen Rehabilitation entstanden sind, werden nicht erhoben.

Der Gesetzgeber ist bestrebt, Gläubiger, Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten des Schuldners (Bürgen etc.) sowie Pfandgläubiger im Rahmen des Sanierungsverfahrens so weit wie möglich zu schützen. Dementsprechend wird der Schuldner häufig durch diese Personen in seinen Handlungen eingeschränkt.

Alle Maßnahmen zur Sanierung werden geplant, zur Sanierung werden zwei Dokumente zugrunde gelegt – ein Sanierungsplan und ein Tilgungsplan. Diese beiden Dokumente sind bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens von großer Bedeutung, da gemäß diesen Dokumenten alle Aktivitäten der juristischen Person und ihrer Organe in diesem Zeitraum aufgebaut, die finanziellen Ergebnisse dieser Aktivität bewertet und die wichtigsten sind Entscheidungen getroffen werden.

33. Rechte und Pflichten des Verwalters

Bei der Durchführung der finanziellen Rehabilitation wird unbedingt ein Verwaltungsleiter ernannt, dessen Kandidatur vom Schiedsgericht genehmigt wird. Der Verwaltungsleiter gemäß dem Insolvenzgesetz ist mit einer Reihe von Rechten und Pflichten ausgestattet.

Im Zuge der finanziellen Sanierung ist der Verwaltungsleiter verpflichtet:

1) ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen führen;

2) Gläubigerversammlungen einzuberufen;

3) Prüfung von Berichten über den Fortschritt der Umsetzung des Sanierungsplans und des Schuldentilgungsplans und Abgabe von Stellungnahmen zum Fortschritt der Umsetzung des Sanierungsplans und des Schuldentilgungsplans für die Gläubigerversammlung;

4) der Gläubigerversammlung (Gläubigerausschuss) Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des Sanierungsplans und des Schuldentilgungsplans zur Prüfung vorlegen;

5) Kontrolle über die rechtzeitige Erfüllung der laufenden Forderungen der Gläubiger durch den Schuldner, den Fortschritt der Umsetzung des Sanierungsplans und des Schuldentilgungsplans, die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Überweisung von Mitteln zur Rückzahlung der Gläubigerforderungen ;

6) в случае неисполнения должником обязательств требовать от лиц, предоставивших обеспечение исполнения должником обязательств в соответствии с графиком погашения задолженности, исполнения обязанностей, вытекающих из предоставленного обеспечения;

7) исполнять иные предусмотренные Законом о банкротстве обязанности.

Der Verwaltungsleiter hat das Recht:

1) vom Leiter des Schuldners Informationen über die laufenden Aktivitäten des Schuldners verlangen;

2) am Inventar teilnehmen, wenn es vom Schuldner durchgeführt wird;

3) Transaktionen und Entscheidungen des Schuldners koordinieren und Gläubiger über seine Transaktionen und Entscheidungen informieren;

4) beim Schiedsgericht beantragen, den Kopf des Schuldners zu entfernen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Eigentums des Schuldners zu gewährleisten, sowie solche Maßnahmen aufzuheben;

5) beim Schiedsgericht im eigenen Namen Ansprüche auf Ungültigkeitserklärung von Transaktionen und Entscheidungen sowie auf Anwendung der Folgen der Ungültigkeitserklärung von Transaktionen geltend machen, die vom Schuldner entgegen den Anforderungen des Insolvenzgesetzes abgeschlossen oder ausgeführt wurden , um andere Befugnisse auszuüben.

Der Verwaltungsleiter ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem die Gründe für die vorzeitige Beendigung der finanziellen Rehabilitation auftreten, eine Gläubigerversammlung einzuberufen, um die Frage der Beantragung eines Antrags auf vorzeitige Beendigung der finanziellen Rehabilitation beim Schiedsgericht zu prüfen.

Gleichzeitig mit dem Schuldnerbericht legt der Verwalter der Gläubigerversammlung seine Stellungnahme zum Verlauf der Umsetzung des Sanierungsplans und zum Zeitplan für die Befriedigung der Gläubigerforderungen vor.

34. Externe Verwaltung

Die Fremdverwaltung wird vom Schiedsgericht aufgrund des Beschlusses der Gläubigerversammlung für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten eingeleitet, der um höchstens 6 Monate verlängert werden kann. Auf Antrag einer Gläubigerversammlung oder eines externen Verwalters kann die festgelegte Frist für die externe Verwaltung verkürzt werden.

Die Einführung der Fremdverwaltung ist eine rechtliche Tatsache und hat für das Unternehmen und seine Geschäftsführung die durch das Konkursgesetz bestimmten Folgen, die ab dem Zeitpunkt der Einführung der Fremdverwaltung rechtlich bedeutsam sind:

1) die Befugnisse des Leiters des Schuldners erlöschen, die Führung der Angelegenheiten des Schuldners einem externen Verwalter übertragen wird;

2) Der externe Insolvenzverwalter hat das Recht, die Entlassung des Schuldners anzuordnen oder dem Schuldner die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz anzubieten;

3) die Befugnisse des Leiters des Schuldners und anderer Leitungsorgane des Schuldners werden auf einen externen Verwalter übertragen;

4) zuvor getroffene Maßnahmen zur Sicherung von Gläubigerforderungen werden aufgehoben;

5) Pfändungen des Vermögens des Schuldners und andere Verfügungsbeschränkungen des Schuldners über sein Vermögen dürfen ausschließlich im Rahmen des Konkursverfahrens verhängt werden;

6) es wird ein Moratorium für die Befriedigung von Gläubigerforderungen aus Geldverpflichtungen und für die Zahlung von Pflichtzahlungen eingeführt, mit Ausnahme der im Konkursgesetz vorgesehenen Fälle.

Mit der Einführung des externen Managements ändert sich die Kompetenz verschiedener Leitungsorgane der Organisation. Die Befugnisse der Leitungsorgane sind zwischen einigen Leitungsorganen des Schuldners und einem externen Verwalter aufgeteilt. Die Leitungsorgane des Schuldners sind im Rahmen ihrer durch Bundesgesetz festgelegten Zuständigkeiten befugt, Entscheidungen zu treffen:

1) über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen der Satzung der Gesellschaft im Hinblick auf die Erhöhung des genehmigten Kapitals;

2) bei der Bestimmung der Anzahl, des Nennwerts der erklärten Aktien;

3) bei Erhöhung des genehmigten Kapitals der Aktiengesellschaft durch Platzierung zusätzlicher Stammaktien;

4) bei Einreichung eines Antrags bei der Gläubigerversammlung, in den externen Verwaltungsplan die Möglichkeit einer zusätzlichen Ausgabe von Aktien aufzunehmen;

5) über die Festlegung des Verfahrens zur Abhaltung einer Hauptversammlung;

6) den Verkauf des Unternehmens des Schuldners zu beantragen;

7) bei Ersatz des Vermögens des Schuldners;

8) über die Wahl eines Vertreters der Gründer (Teilnehmer) des Schuldners;

9) über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen einem Dritten oder Dritten und den Verwaltungsorganen des Schuldners, die gemäß den Gründungsdokumenten befugt sind, über den Abschluss wichtiger Transaktionen zu entscheiden, über die Bedingungen für die Bereitstellung von Mitteln zur Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners;

10) andere Entscheidungen, die für die Platzierung zusätzlicher Stammaktien des Schuldners erforderlich sind.

Mittel, die für die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung und einer Sitzung des Vorstands (Aufsichtsrats) oder eines anderen Leitungsorgans des Schuldners aufgewendet wurden, werden zu Lasten des Schuldners nur dann erstattet, wenn eine solche Möglichkeit im externen Verwaltungsplan vorgesehen ist.

35. Rechte und Pflichten des Fremdverwalters

Der externe Manager ist kein ständiges alleiniges Organ, das die Organisation leitet, seine Befugnisse sind befristet und werden ausschließlich auf nicht ständiger Basis ausgeübt. Dem Fremdgeschäftsführer werden seine Befugnisse in einer besonderen Anordnung übertragen, er wird vom Schiedsgericht gleichzeitig mit der Einführung der Fremdgeschäftsführung zugelassen. Über die Zulassung des externen Insolvenzverwalters entscheidet das Schiedsgericht.

Der Beschluss über die Zulassung eines Fremdverwalters unterliegt der sofortigen Vollstreckung und kann angefochten werden. Der Fremdverwalter ist entsprechend seinem Status mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet. Seine Rechtsfähigkeit ist ausschließlich besonderer Natur.

Der externe Manager hat das Recht:

1) über das Vermögen des Schuldners gemäß dem Außenverwaltungsplan verfügen;

2) Abschluss einer Vergleichsvereinbarung im Namen des Schuldners;

3) eine Weigerung erklären, die Verträge des Schuldners zu erfüllen;

4) beim Schiedsgericht im eigenen Namen Klagen auf Anerkennung von Rechtsgeschäften und Entscheidungen als nichtig sowie auf Anwendung der Folgen der Nichtigkeit von nichtigen Rechtsgeschäften einreichen;

5) andere vom Konkursgesetz vorgesehene Maßnahmen durchführen.

Der externe Manager muss:

1) das Eigentum des Schuldners zur Verwaltung annehmen und dessen Inventur durchführen;

2) einen externen Managementplan entwickeln und ihn der Gläubigerversammlung zur Genehmigung vorlegen;

3) Buchhaltung, Finanzbuchhaltung, statistische Buchhaltung und Berichterstattung durchzuführen;

4) gemäß dem festgelegten Verfahren Einwände gegen die Forderungen der Gläubiger gegen den Schuldner erheben;

5) Maßnahmen ergreifen, um die Forderung gegenüber dem Schuldner einzutreiben;

6) ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen führen;

7) Umsetzung der im externen Managementplan vorgesehenen Maßnahmen;

8) Unterrichtung des Gläubigerausschusses über die Umsetzung der im Außenverwaltungsplan vorgesehenen Maßnahmen;

9) legt der Gläubigerversammlung einen Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung des externen Verwaltungsplans vor;

10) andere Befugnisse ausüben. Die Zuständigkeit des externen Verwalters umfasst die Befugnis, die Höhe der Gläubigerforderungen festzustellen, über das Vermögen des Schuldners zu verfügen, und kann auch die Weigerung umfassen, die Geschäfte des Schuldners auszuführen. Einer der wichtigsten Aspekte der Tätigkeit des externen Verwalters ist die Feststellung der Höhe der Gläubigerforderungen. Die Feststellung der Höhe von Gläubigerforderungen ist keineswegs immer unumstritten.

Der externe Verwalter hat innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Einführung der externen Verwaltung das Recht, die Ausführung von Verträgen und anderen Transaktionen des Schuldners abzulehnen. In diesem Fall sind besondere Anforderungen zu beachten. Die Ablehnung der Ausführung von Verträgen und anderen Geschäften des Schuldners kann nur in Bezug auf Geschäfte erklärt werden, die von den Parteien ganz oder teilweise nicht ausgeführt wurden, wenn solche Geschäfte die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners verhindern oder wenn die Ausführung solcher Geschäfte durch den Schuldner verhindert wird zu Verlusten für den Schuldner im Vergleich zu ähnlichen Geschäften führen, die unter vergleichbaren Umständen abgeschlossen wurden.

36. Suspendierung und Freistellung des externen Managers von der Erfüllung seiner Aufgaben

Der externe Manager ist eine ständige alleinige Stelle, die die Organisation leitet. Somit sind seine Befugnisse vorübergehend und werden ausschließlich auf nicht dauerhafter Basis ausgeübt.

Es gibt zwei Arten der Beendigung der Befugnisse eines externen Managers.

Zu diesen Arten gehören: Entlassung des externen Managers von der Aufgabenerfüllung und Entfernung des externen Managers von der Aufgabenerfüllung.

Ein Fremdgeschäftsführer kann durch ein Schiedsgericht von der Wahrnehmung der Aufgaben eines Fremdgeschäftsführers entbunden werden:

1) auf Antrag des Fremdverwalters ihn von den Pflichten des Fremdverwalters zu entbinden;

2) in anderen durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.

Der freigestellte Fremdverwalter ist verpflichtet, für die Übergabe der Buchführung und sonstiger Unterlagen des Schuldners, Siegel und Stempel, Material und sonstiger Wertgegenstände an den neu zugelassenen Fremdverwalter zu sorgen.

Die Kündigung des Fremdgeschäftsführers ist im Gegensatz zur Freistellung des Fremdgeschäftsführers zwingender Natur und in der Regel mit bestimmten negativen Folgen der Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers verbunden. Die Abberufung des externen Managers kann in diesem Fall als Sanktion für das Fehlverhalten des externen Managers wirken.

Ein Fremdverwalter kann durch ein Schiedsgericht von der Wahrnehmung der Aufgaben eines Fremdverwalters entbunden werden:

1) auf der Grundlage eines Beschlusses einer Gläubigerversammlung, einen Antrag bei einem Schiedsgericht im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm übertragenen Pflichten durch einen externen Insolvenzverwalter oder der Nichterfüllung von Maßnahmen zu stellen der externe Verwaltungsplan zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit;

2) im Zusammenhang mit der Befriedigung der Beschwerde der am Insolvenzverfahren beteiligten Person durch das Schiedsgericht über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben durch den externen Manager, sofern eine solche Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung vorliegt der Pflichten die Rechte oder berechtigten Interessen des Beschwerdeführers verletzten und auch zu Verlusten für den Schuldner oder seine Gläubiger führten oder führen könnten;

3) im Falle der Feststellung von Umständen, die die Zulassung der Person als externer Empfänger verhindert haben, sowie für den Fall, dass solche Umstände nach der Bestätigung der Person als externer Empfänger eingetreten sind;

4) in anderen durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.

Wird der externe Insolvenzverwalter entfernt, muss das Schiedsgericht den neuen Insolvenzverwalter zulassen. Über die Zulassung eines neuen externen Insolvenzverwalters entscheidet das Schiedsgericht. Der Beschluss über die Zulassung eines Fremdverwalters unterliegt der sofortigen Vollstreckung und kann angefochten werden.

37. Externer Managementplan

Einer der Grundsätze des externen Managements ist seine Planung. Dementsprechend wird ein externer Managementplan entwickelt. Der Fremdverwalter ist verpflichtet, einen Fremdverwaltungsplan zu erstellen und der Gläubigerversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Der Außenverwaltungsplan muss Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung dieser Maßnahmen, die Kosten ihrer Durchführung und sonstige Aufwendungen des Schuldners vorsehen. Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wird als wiederhergestellt anerkannt, wenn keine Anzeichen für eine Insolvenz vorliegen.

Der externe Verwaltungsplan muss außerdem den Anforderungen der Bundesgesetze entsprechen, eine Frist zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vorsehen und eine Begründung für die Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners innerhalb der vorgeschriebenen Frist enthalten.

Der Plan kann folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vorsehen:

1) Neuprofilierung der Produktion;

2) Schließung unrentabler Industrien;

3) Inkasso von Forderungen;

4) Verkauf eines Teils des Vermögens des Schuldners;

5) Abtretung der Forderungsrechte des Schuldners;

6) Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners durch die Gründer (Teilnehmer) des Schuldners oder durch einen oder mehrere Dritte;

7) eine Erhöhung des genehmigten Kapitals des Schuldners zu Lasten von Beiträgen von Teilnehmern und Dritten;

8) Platzierung zusätzlicher Stammaktien des Schuldners;

9) Verkauf des Unternehmens des Schuldners;

10) замещение активов должника;

11) иные меры по восстановлению платежеспособности должника.

Der von der Gläubigerversammlung genehmigte externe Verwaltungsplan ist vom externen Verwalter spätestens 5 Tage nach dem Datum der Gläubigerversammlung dem Schiedsgericht vorzulegen.

Wird dem Schiedsgericht nicht innerhalb von 4 Monaten nach Einführung der Fremdverwaltung ein Fremdverwaltungsplan vorgelegt, kann das Schiedsgericht entscheiden, den Schuldner für insolvent zu erklären und das Konkursverfahren zu eröffnen.

Der Außenverwaltungsplan kann auf Antrag der Person oder Personen, deren Rechte und berechtigte Interessen verletzt wurden, vom Schiedsgericht, das sich mit dem Insolvenzverfahren befasst, ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden. Gegen die Entscheidung, den externen Verwaltungsplan ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, kann Berufung eingelegt werden. Der externe Managementplan kann in der für seine Prüfung vorgeschriebenen Weise geändert werden. In den im Außenverwaltungsplan vorgesehenen Fällen ist der Außenverwalter nach der Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens des Schuldners berechtigt, den Verkauf des Vermögens des Schuldners im Rahmen einer offenen Versteigerung durchzuführen. Um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen, kann der externe Managementplan eine Erhöhung des Stammkapitals des Schuldners – einer Aktiengesellschaft – durch Platzierung zusätzlicher Stammaktien vorsehen.

Eine Erhöhung des genehmigten Kapitals durch Platzierung zusätzlicher Stammaktien darf nur auf Antrag des Leitungsorgans des Schuldners in den externen Verwaltungsplan aufgenommen werden.

38. Bericht des externen Managers

Der externe Verwalter ist verpflichtet, der Gläubigerversammlung den Bericht des externen Verwalters vorzulegen:

1) basierend auf den Ergebnissen des externen Managements;

2) wenn Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Fremdverwaltung vorliegen;

3) auf Antrag von Personen, die zur Einberufung einer Gläubigerversammlung berechtigt sind;

4) im Falle der Anhäufung von Mitteln, die ausreichen, um alle im Register der Gläubigerforderungen eingetragenen Gläubigerforderungen zu befriedigen.

Der Bericht des externen Managers muss enthalten:

1) die Bilanz des Schuldners zum letzten Meldestichtag;

2) Kapitalflussrechnung;

3) Gewinn- und Verlustrechnung des Schuldners;

4) Informationen über die Verfügbarkeit von freien Barmitteln und anderen Mitteln des Schuldners, die zur Befriedigung der Forderungen von Gläubigern für Geldverpflichtungen verwendet werden können, und über die Zahlung von Pflichtzahlungen durch den Schuldner;

5) eine Aufgliederung der verbleibenden Forderungen des Schuldners und Angaben zu den verbleibenden nicht realisierten Forderungsansprüchen des Schuldners;

6) Informationen über befriedigte Gläubigerforderungen, die in das Register der Gläubigerforderungen aufgenommen wurden;

7) andere Informationen über die Möglichkeit der Rückzahlung der verbleibenden Verbindlichkeiten des Schuldners.

Dem Bericht des Fremdverwalters ist ein Gläubigerforderungsverzeichnis beizufügen.

В отчете внешнего управляющего должно содержаться одно из предложений:

1) о прекращении внешнего управления в связи с восстановлением платежеспособности должника и переходе к расчетам с кредиторами;

2) über die Verlängerung des festgesetzten Zeitraums der externen Verwaltung;

3) bei Beendigung des Verfahrens im Zusammenhang mit der Befriedigung aller Gläubigerforderungen gemäß dem Gläubigerforderungsregister;

4) über die Beendigung der Fremdverwaltung und über die Einreichung eines Antrags bei einem Schiedsgericht auf Feststellung des Konkurses des Schuldners und auf Eröffnung des Konkursverfahrens.

Der Bericht des Fremdverwalters unterliegt der zwingenden Prüfung durch das Schiedsgericht.

Wenn der Bericht des externen Konkursverwalters der obligatorischen Prüfung durch die Gläubigerversammlung unterliegt, sind der Bericht des externen Konkursverwalters, der von der Gläubigerversammlung behandelt wird, und das Protokoll der Gläubigerversammlung spätestens innerhalb von 5 Tagen an das Schiedsgericht zu senden ab dem Tag der Gläubigerversammlung.

Dem Bericht des externen Verwalters sind beizufügen: ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen zum Datum der Gläubigerversammlung und Beschwerden von Gläubigern, die gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung gestimmt oder an der Abstimmung nicht teilgenommen haben.

Der Bericht des externen Konkursverwalters und etwaige Beschwerden über seine Handlungen werden vom Schiedsgericht spätestens einen Monat nach Erhalt des Berichts des externen Konkursverwalters geprüft.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Berichts des externen Managers wird eine Entscheidung getroffen.

39. Das Konzept des Konkursverfahrens im Konkurs

Die Annahme einer Entscheidung des Schiedsgerichts über die Feststellung des Konkurses des Schuldners zieht die Eröffnung des Konkursverfahrens nach sich. Wettbewerbsverfahren werden für die Dauer von einem Jahr eingeleitet. Die Dauer des Insolvenzverfahrens kann auf Antrag der an dem Verfahren beteiligten Person um höchstens 6 Monate verlängert werden.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Verlängerung des Konkursverfahrens unterliegt der sofortigen Vollstreckung und kann in der vom Konkursgesetz vorgeschriebenen Weise angefochten werden.

Die Gründer (Teilnehmer) des Schuldners oder ein Dritter oder Dritte sind berechtigt, jederzeit vor Beendigung des Insolvenzverfahrens alle Gläubigerforderungen gemäß dem Gläubigerverzeichnis gleichzeitig zu befriedigen oder dem Schuldner ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen Befriedigung aller Gläubigerforderungen.

Ab dem Datum der Annahme der Entscheidung des Schiedsgerichts, den Schuldner für insolvent zu erklären und das Insolvenzverfahren zu eröffnen:

1) Die Frist für die Erfüllung von Geldverpflichtungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, und die Zahlung von Pflichtzahlungen durch den Schuldner gelten als abgelaufen;

2) die Anhäufung von Strafen (Bußgeldern, Strafen), Zinsen und anderen finanziellen Sanktionen für alle Arten von Schulden des Schuldners wird beendet;

3) Informationen über die finanzielle Lage des Schuldners werden nicht mehr als vertraulich oder als Geschäftsgeheimnis eingestuft;

4) Der Abschluss von Transaktionen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Vermögens des Schuldners oder die Übertragung seines Vermögens an Dritte zur Nutzung ist nur in der vom Konkursgesetz vorgeschriebenen Weise zulässig;

5) die Vollstreckung von Vollstreckungsurkunden beendet wird, einschließlich Vollstreckungsurkunden, die im Zuge zuvor eingeleiteter Konkursverfahren ausgestellt wurden, sofern das Konkursgesetz nichts anderes vorsieht;

6) alle Forderungen der Gläubiger für Geldverpflichtungen, für die Zahlung von Pflichtzahlungen, andere Eigentumsforderungen, mit Ausnahme von Forderungen auf Anerkennung des Eigentumsrechts, auf Erstattung von moralischen Schäden, auf Erstattung von Eigentum von jemand anderem illegal Besitzes, zur Unwirksamkeit unwirksamer Geschäfte und zur Geltendmachung der Folgen ihrer Unwirksamkeit sowie sonstiger laufender Verbindlichkeiten können nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden;

7) Vollstreckungsurkunden, deren Vollstreckung eingestellt wurde, unterliegen der Übergabe durch Gerichtsvollzieher an den Insolvenzverwalter;

8) zuvor verhängte Arreste gegen das Vermögen des Schuldners und andere Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen des Schuldners aufgehoben werden. Grundlage für die Aufhebung der Arrestierung des Vermögens des Schuldners ist eine gerichtliche Entscheidung, den Schuldner für insolvent zu erklären und das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Die Verhängung neuer Arreste über das Vermögen des Schuldners und andere Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen des Schuldners sind nicht zulässig;

9) die Verpflichtungen des Schuldners in den Fällen und auf die im Konkursgesetz vorgeschriebene Weise erfüllt werden.

40. Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters

Bei der Entscheidung über die Feststellung des Konkurses eines Schuldners und über die Eröffnung des Konkursverfahrens bestätigt das Schiedsgericht den Konkursverwalter und die Höhe der Konkursverwaltervergütung, worüber es einen Beschluss erlässt, der der sofortigen Vollstreckung unterliegt und mit dem Rechtsbehelf eingelegt werden kann.

Der Insolvenzverwalter ist bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens tätig.

Die Veröffentlichung von Informationen über die Konkurseröffnung des Schuldners und die Eröffnung des Konkursverfahrens erfolgt durch den Konkursverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit sehr weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Ab dem Datum der Zulassung des Insolvenzverwalters bis zum Datum der Beendigung des Insolvenzverfahrens oder des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung oder der Abberufung des Insolvenzverwalters übt er die Befugnisse des Leiters des Schuldners und anderer Leitungsorgane aus der Schuldner.

Der Insolvenzverwalter muss:

1) das Eigentum des Schuldners übernehmen, sein Inventar führen;

2) einen unabhängigen Gutachter mit der Bewertung des Vermögens des Schuldners beauftragen, außer in den vom Konkursgesetz vorgesehenen Fällen;

3) die Mitarbeiter des Schuldners spätestens einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die bevorstehende Entlassung informieren;

4) Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Eigentums des Schuldners zu gewährleisten;

5) Analyse der Finanzlage des Schuldners;

6) Forderungen an Dritte, die eine Schuld gegenüber dem Schuldner haben, zur Einziehung in der vom Konkursgesetz vorgeschriebenen Weise einzureichen;

7) gemäß dem festgelegten Verfahren Einwände gegen die Forderungen der Gläubiger gegen den Schuldner erheben;

8) ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen zu führen, sofern das Insolvenzgesetz nichts anderes vorsieht;

9) Maßnahmen zur Durchsuchung, Identifizierung und Rückgabe des Eigentums des Schuldners im Besitz Dritter ergreifen;

10) andere vom Konkursgesetz vorgeschriebene Aufgaben erfüllen.

Der Insolvenzverwalter hat das Recht:

1) über das Vermögen des Schuldners verfügen;

2) die Mitarbeiter des Schuldners entlassen, einschließlich des Leiters des Schuldners;

3) die Ablehnung der Ausführung von Verträgen und anderen Transaktionen erklären. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, die Ausführung der Verträge des Schuldners abzulehnen, wenn Umstände vorliegen, die die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners verhindern;

4) die nach den föderalen Gesetzen zur Aufbewahrung verpflichteten Unterlagen des Schuldners zur Aufbewahrung zu übergeben;

5) Ansprüche auf Ungültigkeitserklärung von Transaktionen geltend machen, die vom Schuldner getätigt wurden;

6) zur Ausübung anderer Rechte im Zusammenhang mit der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Vermögens des Schuldners durch. Dazu beauftragt der Insolvenzverwalter unabhängige Gutachter und andere Spezialisten.

41. Abschluss einer Vergleichsvereinbarung

Der Vergleichsvertrag ist eine branchenübergreifende Institution, und in jedem Rechtsgebiet ist der Abschluss eines Vergleichsvertrags mit einem besonderen Inhalt in Bezug auf die für diese Branche charakteristischen Rechtsbeziehungen gefüllt.

Eine gütliche Einigung kann in jedem Stadium der Prüfung des Falls durch das Schiedsgericht geschlossen werden.

Die Entscheidung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung seitens der Insolvenzgläubiger und der bevollmächtigten Stellen wird von einer Gläubigerversammlung getroffen.

Die Entscheidung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung seitens des Schuldners trifft der Schuldner-Bürger oder der Leiter der Schuldner-juristischen Person, der als Leiter des Schuldners fungiert, einen externen Verwalter oder Insolvenzverwalter. Die Teilnahme an der einvernehmlichen Einigung ist Dritten gestattet, die die aus der einvernehmlichen Einigung vorgesehenen Rechte und Pflichten übernehmen.

Die Vergleichsvereinbarung wird vom Schiedsgericht genehmigt. Die gütliche Einigung tritt für den Schuldner, die Konkursgläubiger und befugten Stellen sowie für die an der gütlichen Einigung beteiligten Dritten ab dem Datum ihrer Genehmigung durch das Schiedsgericht in Kraft und ist für den Schuldner, die Konkursgläubiger und die bevollmächtigten Stellen bindend und Dritte, die an der gütlichen Einigung beteiligt sind. Eine einseitige Verweigerung des Vollzugs einer in Kraft getretenen Vergleichsvereinbarung ist unzulässig.

Das Konkursrecht regelt die Besonderheiten des Abschlusses einer Vergleichsvereinbarung im Rahmen von Aufsichts-, Sanierungs-, Fremdverwaltungs- und Konkursverfahren.

Die Entscheidung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung seitens des Schuldners trifft der Bürger-Schuldner, das Oberhaupt des Schuldners – eine juristische Person oder die Person, die als dieses Oberhaupt fungiert.

Die Abfindungsvereinbarung ist nicht Gegenstand einer Vereinbarung mit dem Manager auf Zeit.

Der Vergleichsvertrag bedarf keiner Vereinbarung mit dem Verwaltungsleiter.

Die Entscheidung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf Seiten des Schuldners trifft der Insolvenzverwalter.

An die Vergleichsvereinbarung werden bestimmte Anforderungen gestellt, einschließlich Anforderungen an die Form der Vergleichsvereinbarung und ihren Inhalt.

Die Vergleichsvereinbarung wird schriftlich abgeschlossen.

Die gütliche Einigung darf vom Schiedsgericht erst nach Tilgung der Schuld auf die Forderungen der Gläubiger erster und zweiter Ordnung genehmigt werden. Der Schuldner, der Fremdverwalter oder der Konkursverwalter muss frühestens 5 Tage und spätestens 10 Tage nach Abschluss der Vergleichsvereinbarung beim Schiedsgericht einen Antrag auf Genehmigung der Vergleichsvereinbarung stellen.

Die Beendigung der Vergleichsvereinbarung in Bezug auf alle Insolvenzgläubiger und autorisierten Stellen ist die Grundlage für die Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens, außer in Fällen, in denen das Insolvenzverfahren in Bezug auf den Schuldner in einem neuen Insolvenzfall eingeleitet wurde.

42. Das Konzept einer vollständigen Partnerschaft und seine Merkmale

Die Bestimmungen über eine vollwertige Partnerschaft öffnen einen Teil des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation, der über die Arten von Geschäftspartnerschaften und Unternehmen informiert. Eine Kollektivgesellschaft unter dem einen oder anderen Namen ist seit langem bekannt und eine Organisation, wenn nicht ideal, so doch zumindest die begehrteste in Bezug auf ihre Kreditvergabe. Eine Kollektivgesellschaft weist eine Reihe von Merkmalen auf, die diese Form der Unternehmensführung von allen anderen unterscheiden. Eine offene Handelsgesellschaft steht einer Kommanditgesellschaft und einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung am nächsten.

„Eine offene Handelsgesellschaft ist eine der Organisations- und Rechtsformen einer juristischen Person, die sich von anderen durch die Verbindung von persönlicher Beteiligung und Vermögen ihrer Mitglieder zur gemeinsamen Organisation unternehmerischer Tätigkeiten unterscheidet. Eine offene Handelsgesellschaft tritt im Umlauf als selbstständige juristische Person auf von Rechten, die im eigenen Namen Geschäfte mit Dritten tätigen, Eigentumsrechte im eigenen Namen erwerben, Verbindlichkeiten übernehmen und im eigenen Namen vor Gericht handeln. Eine offene Handelsgesellschaft hat ihr eigenes Vermögen, das sich vom Vermögen ihrer Gesellschafter unterscheidet.“

Es gibt zwei Arten von Personengesellschaften – eine offene Handelsgesellschaft und eine Kommanditgesellschaft.

Als vollberechtigt wird eine Personengesellschaft anerkannt, deren Gesellschafter (Komplementäre) nach Maßgabe der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung für Rechnung der Gesellschaft unternehmerisch tätig sind und für deren Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen haften.

Somit sind die Merkmale einer offenen Handelsgesellschaft wie folgt:

1) ist eine Organisation;

2) besteht aus mehreren Teilnehmern;

3) jeder seiner Gesellschafter ist ein persönlich haftender Gesellschafter und dementsprechend mit einer Reihe von Rechten und Pflichten in Bezug auf die Gesellschaft und andere Personen im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der allgemeinen Gesellschaft ausgestattet;

4) die Vereinigung ihrer Mitglieder zu einer Personengesellschaft und die Tätigkeiten der Personengesellschaft werden durch einen von ihnen unabhängig geschlossenen Vertrag gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation bestimmt;

5) alle Komplementäre haften den Gläubigern der Kollektivgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen;

6) die Kollektivgesellschaft betreibt unternehmerische Tätigkeiten, d. h. Tätigkeiten, die auf systematische Gewinnerzielung abzielen;

7) bei der offenen Handelsgesellschaft gibt es keine Leitungsorgane;

8) Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft handeln in deren Namen.

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Personenvereinigung, kein Kapital, wie es bei Handelsgesellschaften üblich ist, daher ist der persönliche Faktor bei einer Kollektivgesellschaft sehr wichtig.

Charakteristisch ist auch, dass es in einer Vollgesellschaft keine Leitungsorgane, keine Exekutive oder sonstige die Organisation vertretende Organe gibt. Alle Angelegenheiten der Partnerschaft werden von den Vollpartnern gemeinsam geführt.

43. Geschäftsführung in einer offenen Handelsgesellschaft

Die russische Zivilgesetzgebung geht vom Grundsatz der Gleichberechtigung vollwertiger Partner aus. In Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation sind sie in Bezug auf das Vermögen und die Führung der Angelegenheiten der Partnerschaft mit gleichen Rechten ausgestattet.

Jeder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft hat grundsätzlich eine Stimme. Diese Norm ist jedoch dispositiv und der Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verfahren zur Bestimmung der Anzahl der Stimmen seiner Mitglieder vorsehen.

Jeder Teilnehmer an der Gesellschaft, unabhängig davon, ob er befugt ist, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen, hat das Recht, sich mit allen Unterlagen über die Führung der Geschäfte vertraut zu machen.

Der Verzicht auf dieses Recht oder dessen Einschränkung, auch durch Zustimmung der Gesellschafter, ist unwirksam.

Es gibt 3 mögliche Verfahren für die Führung der Geschäfte einer offenen Handelsgesellschaft:

1) in Übereinstimmung mit der allgemeinen Regel des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (alle Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft führen die Geschäfte der Gesellschaft und jeder von ihnen hat das Recht, im Namen der Gesellschaft zu handeln);

2) in Übereinstimmung mit der dispositiven Norm des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation, die es den persönlich haftenden Gesellschaftern ermöglicht, das Verfahren zur Führung der Angelegenheiten einer offenen Handelsgesellschaft gemäß dem Gesellschaftsvertrag unabhängig zu bestimmen;

3) Wenn die persönlich haftenden Gesellschafter beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Verfahren zur Führung der Angelegenheiten einer offenen Gesellschaft nicht zufrieden sind, haben sie das Recht, ein anderes Verfahren zur Führung vorzusehen Unternehmen, insbesondere können sie die Möglichkeit vorsehen, Geschäfte einer offenen Handelsgesellschaft in folgenden Formen zu führen:

a) die Führung der Geschäfte aller Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft gemeinschaftlich;

b) die Führung der Geschäfte der Kollektivgesellschaft einzelnen Gesellschaftern der Kollektivgesellschaft übertragen.

Bei gemeinschaftlicher Führung der Geschäfte der Gesellschaft durch ihre Gesellschafter ist für den Abschluss jedes Rechtsgeschäftes die Zustimmung aller Gesellschafter der Gesellschaft erforderlich.

Die Bestimmung der Befugnisse der persönlich haftenden Gesellschafter dient in erster Linie der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen diesen Gesellschaftern. Im Verhältnis zu Dritten ist die Gesellschaft nicht berechtigt, sich auf Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu berufen, die die Befugnisse der Gesellschafter beschränken, es sei denn, die Gesellschaft weist nach, dass der Dritte dies wusste oder hätte wissen müssen Zeitpunkt der Transaktion , dass der Gesellschafter nicht berechtigt war , im Namen der Gesellschaft zu handeln .

Die Befugnisse der einzelnen Gesellschafter einer OHG sind nicht absolut und können Änderungen unterworfen sein, jedoch muss eine solche Änderung hinreichend begründet sein, da die Stabilität der Rechtsform der OHG und ihrer Mitglieder gewahrt bleiben muss . Die einem oder mehreren Gesellschaftern eingeräumten Befugnisse zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft können auf Antrag eines oder mehrerer anderer Gesellschafter der Gesellschaft vom Gericht aufgehoben werden, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen, insbesondere aufgrund von a grobe Verletzung seiner Pflichten durch die bevollmächtigte(n) Person(en) oder seine Unfähigkeit, die Angelegenheiten vernünftig zu regeln. Aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung werden die notwendigen Änderungen des Gründungsvertrages der Gesellschaft vorgenommen.

44. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft

Es gibt zwei Arten von Teilnehmern einer vollwertigen Partnerschaft: Komplementäre – Gründer und Komplementäre, die keine Gründer sind. Gesellschafter, die keine Gründer sind, erhalten ihren Status durch den Beitritt zu einer bereits bestehenden offenen Handelsgesellschaft. Eine offene Handelsgesellschaft impliziert ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Verpflichtungen dieser Organisation, was das charakteristischste Merkmal dieser Organisations- und Rechtsform der Wirtschaftstätigkeit ist.

Die Zusammensetzung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft kann sich sowohl in Richtung einer Erhöhung der Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter als auch in Richtung einer Verringerung dieser Zahl ändern. Der Austritt eines der Vollgesellschafter aus der Kapitalgesellschaft ist für die Kapitalgesellschaft immer ein unerwünschtes Phänomen, da er fast immer zu negativen Folgen für die Gesamtgesellschaft führt. In einigen Fällen kann das Ausscheiden eines Komplementärs die Liquidation einer Kollektivgesellschaft nach sich ziehen. Eine Änderung der Zusammensetzung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ist aus verschiedenen Gründen möglich. Es ist möglich, die Zusammensetzung der Teilnehmer einer Vollpartnerschaft freiwillig und unfreiwillig zu ändern. Die Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft ist nur möglich, wenn mindestens die Voraussetzungen wie volle Geschäftsfähigkeit und Besitz bestimmter materieller Mittel vorliegen. Geht mindestens einer davon verloren, kann der Teilnehmer keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausüben. Die Beendigung der Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft ist in folgenden Fällen möglich:

1) Austritt eines Teilnehmers aus der Partnerschaft;

2) der Tod eines der Teilnehmer an der Vollpartnerschaft;

3) Anerkennung eines der Teilnehmer als vermisst;

4) Anerkennung eines der Teilnehmer an einer Vollpartnerschaft als geschäftsunfähig oder eingeschränkt geschäftsfähig;

5) Anerkennung des Teilnehmers als zahlungsunfähig (Bankrott);

6) Entdeckungen in Bezug auf einen der Teilnehmer am Sanierungsverfahren durch eine gerichtliche Entscheidung;

7) Liquidation einer an der Partnerschaft beteiligten juristischen Person;

8) der Gläubiger einer der Beteiligten Zwangsvollstreckung in einen Teil des Vermögens, der seinem Anteil am Gesellschaftskapital entspricht;

9) Ausschluss aus einer offenen Handelsgesellschaft.

Der Austritt eines Komplementärs kann mit bestimmten Missbräuchen seinerseits verbunden sein und zwangsweise erfolgen – durch Ausschluss aus den Gesellschaftern der Kollektivgesellschaft. Teilnehmer einer Vollpartnerschaft haben das Recht, durch einstimmigen Beschluss der übrigen Teilnehmer und bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, insbesondere wegen eines groben Verstoßes dieses Teilnehmers, gerichtlich den Ausschluss eines Teilnehmers aus der Partnerschaft zu verlangen seiner Pflichten oder seiner Unfähigkeit, Geschäfte angemessen zu führen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Art des Verfahrens gelegt werden, aufgrund dessen ein Ausschluss aus einer vollwertigen Partnerschaft erfolgt. Diese Ausnahme ist nur möglich:

1) durch einstimmigen Beschluss der übrigen Gesellschafter der offenen Gesellschaft;

2) in einem Gerichtsverfahren;

3) wegen grober Pflichtverletzung des Teilnehmers oder offenkundiger Geschäftsunfähigkeit.

45. Liquidation einer offenen Handelsgesellschaft

Die Liquidation ist die Grundlage für die Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person, einschließlich einer offenen Handelsgesellschaft. Die Liquidation einer Personengesellschaft hat die Beendigung der Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft, den Verlust der Rechte der Personengesellschaft und die Beendigung der Gesellschaftsbeziehungen zwischen ihren Gesellschaftern zur Folge.

Die Beendigung einer vollwertigen Personengesellschaft ist nicht nur durch deren Liquidation möglich. Eine offene Handelsgesellschaft kann aufgrund anderer Verfahren beendet oder umgewandelt werden, beispielsweise durch Fusion, Beitritt, Trennung oder Spaltung einer offenen Handelsgesellschaft. Allen diesen Arten der Transformation ist gemeinsam, dass durch ihre Entstehung Nachfolgebeziehungen zwischen neu gegründeten und bereits bestehenden Organisationen entstehen. Die Liquidation einer offenen Handelsgesellschaft ist die Beendigung einer offenen Handelsgesellschaft, die nicht die Entstehung von Nachfolgeverhältnissen impliziert. Die Liquidation einer Vollgesellschaft erfolgt aus verschiedenen Gründen, sofern der Fortbestand einer Vollgesellschaft unmöglich oder unzweckmäßig ist.

Die Auflösung einer OHG ist sowohl freiwillig als auch unfreiwillig möglich.

Die Liquidation einer OHG erfolgt aus den allgemeinen Liquidationsgründen juristischer Personen nach Art. 61 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, wonach eine juristische Person liquidiert werden kann:

1) по решению его учредителей (участников), в том числе в связи с истечением срока, на который создано юридическое лицо, с достижением цели, ради которой оно создано;

2) по решению суда в случае допущенных при его создании грубых нарушений закона, если эти нарушения носят неустранимый характер, либо осуществления деятельности без надлежащего разрешения (лицензии), либо деятельности, запрещенной законом, либо с иными неоднократными или грубыми нарушениями закона или иных правовых актов, либо при систематическом осуществлении общественной или религиозной организацией (объединением), благотворительным или иным фондом деятельности, противоречащей его уставным целям, а также в иных случаях, предусмотренных ГК РФ. Требование о ликвидации юридического лица может быть предъявлено в суд государственным органом или органом местного самоуправления, которому право на предъявление такого требования предоставлено законом.

Durch eine gerichtliche Entscheidung über die Auflösung einer Personengesellschaft kann ihren Gründern (Teilnehmern) oder der durch ihre Gründungsurkunden zur Auflösung einer juristischen Person befugten Körperschaft die Verpflichtung zur Durchführung der Auflösung einer Personengesellschaft übertragen werden.

Eine Kollektivgesellschaft wird auch nach Art. 65 Abs. XNUMX lit. XNUMX des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation aufgrund seiner Anerkennung als zahlungsunfähig (bankrott).

Eine offene Handelsgesellschaft wird auch dann aufgelöst, wenn nur noch ein Gesellschafter in der Gesellschaft verbleibt.

46. ​​​​Das Konzept der Glaubenspartnerschaft, seine Merkmale

Personengesellschaften werden in zwei Formen gegründet: in Form einer Kommanditgesellschaft und einer Vollgesellschaft. Der Umfang ihrer Kapazität stimmt nicht vollständig überein. Eine offene Handelsgesellschaft besteht ausschließlich aus Komplementären, eine Kommanditgesellschaft auf Treu und Glauben (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der neben Gesellschaftern, die für Rechnung der Gesellschaft unternehmerisch tätig sind und mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (Komplementäre ) gibt es einen oder mehrere Mitwirkende (Kommanditisten), die das Risiko von Verlusten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Personengesellschaft im Rahmen der von ihnen geleisteten Einlagen tragen und sich nicht an der Umsetzung des Unternehmertums beteiligen Aktivitäten der Partnerschaft. Eine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft solcher Personen ist bei einer Personengesellschaft ausgeschlossen.

Die Merkmale einer Glaubenspartnerschaft sind:

1) ist eine juristische Person;

2) ist in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert;

3) es besteht aus Gesellschaftern, die persönlich haftende Gesellschafter oder Einleger sind;

4) Komplementäre haften für die Verbindlichkeiten der Kollektivgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen;

5) Kommanditisten (Beteiligte-Einzahler) tragen das Risiko von Verlusten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft im Rahmen der von ihnen geleisteten Einlagen;

6) Kommanditisten beteiligen sich nicht an der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft.

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft können sowohl unternehmerisch tätige natürliche Personen als auch juristische Personen sein.

Die rechtliche Stellung der Personengesellschaft und der Kommanditgesellschaft ist weitgehend ähnlich, die Regelungen zur Stellung der Kommanditgesellschaft ähneln in den meisten Fällen den Regelungen der Personengesellschaft, werden jedoch durch die Regelung der Einbringenden erheblich ergänzt nicht an der Geschäftsführung der Personengesellschaft mitwirken und sonstige Rechtsmerkmale haben Status als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Die Stellung der an einer Kommanditgesellschaft beteiligten Komplementäre und ihre Haftung für die Verpflichtungen der Gesellschaft werden durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation über die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft bestimmt.

Die Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft ist unternehmerischer Natur und die Kommanditgesellschaft selbst ist eine gewerbliche Organisation.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation stellt eine Regel auf, nach der der Firmenname einer Kommanditgesellschaft entweder die Namen (Namen) aller Komplementäre und die Wörter "Kommanditgesellschaft" oder "Kommanditgesellschaft" oder den Namen (Name ) mindestens einer persönlich haftenden Gesellschafterin mit dem Zusatz „und Gesellschaft“ und den Worten „Kommanditgesellschaft“ oder „Kommanditgesellschaft“.

Правовое положение товарищества на вере определяется учредительным договором, который является основным и единственным учредительным документом такого товарищества. Учредительный договор подписывается всеми полными товарищами. Вкладчики товарищества на вере учредительный договор не заключают и не подписывают. Регистрация товарищества на вере прекращается его ликвидацией.

47. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(LLC) ist eine eigenständige Organisations- und Rechtsform unternehmerischer Tätigkeit.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Gesellschaft, deren genehmigtes Kapital in Anteile der in den Gründungsdokumenten festgelegten Größe aufgeteilt ist. Kennzeichen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

1) ist eine juristische Person;

2) ist eine Handelsgesellschaft;

3) hat ein genehmigtes Kapital;

4) von einer oder mehreren Personen gegründet wurde;

5) das genehmigte Kapital wird entsprechend der Zahl der Gründer in Aktien eingeteilt;

6) hat konstituierende Dokumente;

7) die Gesellschafter der Gesellschaft haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft;

8) Die Gesellschafter der Gesellschaft tragen das Verlustrisiko im Rahmen ihrer Einlagen.

Общество имеет в собственности обособленное имущество, учитываемое на его самостоятельном балансе, может от своего имени приобретать и осуществлять имущественные и личные неимущественные права, нести обязанности, быть истцом и ответчиком в суде, т. е. наделено гражданской правоспособностью и выступает в качестве самостоятельного участника гражданского оборота. Общество может иметь гражданские права и нести гражданские обязанности, необходимые для осуществления любых видов деятельности, не запрещенных федеральными законами, если это не противоречит предмету и целям деятельности, определенным ограниченным уставом общества. Отдельными видами деятельности, перечень которых определяется федеральным законом, общество может заниматься только на основании специального разрешения (лицензии). Если условиями предоставления лицензии на осуществление определенного вида деятельности предусмотрено требование осуществлять такую деятельность как исключительную, общество в течение срока действия лицензии вправе осуществлять только виды деятельности, предусмотренные лицензией, и сопутствующие виды деятельности.

LLC ist ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung rechtsfähig. Die Gesellschaft gilt ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung gemäß dem durch das Bundesgesetz über die staatliche Registrierung juristischer Personen festgelegten Verfahren als eine juristische Person gegründet.

Eine LLC kann befristet oder unbefristet gegründet werden. In der Regel wird eine Gesellschaft ohne zeitliche Begrenzung gegründet, sofern in ihrer Satzung nichts anderes bestimmt ist.

Die Rechte einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind eng mit ihren Pflichten verbunden. Die Gesellschaft als vollwertiges Subjekt des bürgerlichen Umsatzes ist ein straffälliges Subjekt und trägt daher unabhängig die Verantwortung für ihre Verpflichtungen mit dem gesamten ihr gehörenden Vermögen. Gleichzeitig haften weder die Gesellschafter der Gesellschaft für die Verpflichtungen der Gesellschaft, noch haftet die Gesellschaft für die Verpflichtungen ihrer Gesellschafter.

48. Gründungsdokumente einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründungsdokumente einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind der von ihren Gründern unterzeichnete Gesellschaftsvertrag und die von ihnen genehmigte Satzung. Wird ein Unternehmen von einer Person gegründet, ist dessen Gründungsurkunde die Satzung.

Die Gründungsdokumente einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen Bedingungen über die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft enthalten; von der Größe der Anteile jedes Teilnehmers; über Umfang, Zusammensetzung, Bedingungen und Verfahren ihrer Beitragsleistung, über die Verantwortlichkeit der Teilnehmer für die Verletzung von Beitragspflichten; über die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsorgane der Gesellschaft und das Verfahren ihrer Beschlussfassung, einschließlich über Angelegenheiten, bei denen Entscheidungen einstimmig oder mit qualifizierter Stimmenmehrheit getroffen werden, sowie andere Informationen, die im Gesetz über die beschränkte Haftung vorgesehen sind Haftungsgesellschaften. Die Gründungsdokumente einer LLC müssen die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation für die Gründungsdokumente einer juristischen Person erfüllen.

Die Gründer des Unternehmens schließen einen Gesellschaftsvertrag ab und genehmigen die Satzung des Unternehmens. Die Gründer der Gesellschaft wählen (ernennen) die Organe der Gesellschaft und genehmigen im Falle von Sacheinlagen in das Grundkapital der Gesellschaft deren Geldwert.

Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Unternehmens sowie der Beschluss über die Genehmigung des Geldwerts der von den Gründern des Unternehmens geleisteten Beiträge wird von den Gründern einstimmig gefasst. Die Gründer der Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten, die mit der Gründung der Gesellschaft verbunden sind und die vor ihrer staatlichen Registrierung entstanden sind. Die Gesellschaft haftet für die mit ihrer Gründung verbundenen Verpflichtungen der Gründer der Gesellschaft nur im Falle einer nachträglichen Zustimmung ihrer Handlungen durch die Gesellschafterversammlung. Die Satzung der Gesellschaft muss enthalten:

1) vollständiger und abgekürzter Handelsname des Unternehmens;

2) Informationen über den Standort des Unternehmens;

3) Informationen über die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Organe der Gesellschaft, einschließlich über Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung der Gesellschafter der Gesellschaft fallen, über das Verfahren zur Beschlussfassung durch die Organe der Gesellschaft, einschließlich über Angelegenheiten, bei denen Entscheidungen einstimmig getroffen werden, oder mit qualifizierter Stimmenmehrheit;

4) Informationen über die Höhe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft;

5) Informationen über die Größe und den Nennwert des Anteils jedes Gesellschafters;

6) Rechte und Pflichten der Gesellschafter;

7) Informationen über das Verfahren und die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft;

8) Informationen über das Verfahren zur Übertragung eines Anteils (eines Teils eines Anteils) am genehmigten Kapital der Gesellschaft an eine andere Person;

9) Informationen über das Verfahren zur Aufbewahrung der Unterlagen der Gesellschaft und über das Verfahren der Gesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an Gesellschafter und andere Personen;

10) andere Informationen, die vom Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen sind.

49. Liquidation und Reorganisation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann freiwillig durch einstimmigen Beschluss ihrer Gesellschafter umstrukturiert oder aufgelöst werden.

Andere Gründe für die Reorganisation und Liquidation einer Gesellschaft sowie das Verfahren für ihre Reorganisation und Liquidation werden durch das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und andere Gesetze bestimmt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat das Recht, in eine Aktiengesellschaft oder eine Produktionsgenossenschaft umgewandelt zu werden. Die Gesellschaft kann freiwillig nach Maßgabe des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung umstrukturiert werden.

Die Umstrukturierung eines Unternehmens kann in Form von Fusion, Beitritt, Teilung, Trennung und Umwandlung erfolgen. Die Gesellschaft gilt als reorganisiert, mit Ausnahme von Fällen der Reorganisation in Form einer Zugehörigkeit, ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung von juristischen Personen, die infolge der Reorganisation entstanden sind. Wenn eine Gesellschaft in Form einer Fusion mit einer anderen Gesellschaft umstrukturiert wird, gilt die erste von ihnen ab dem Zeitpunkt als umstrukturiert, an dem eine Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen bei Beendigung der Tätigkeit der fusionierten Gesellschaft erfolgt.

Die Gesellschaft hat das Recht, in eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung oder eine Produktionsgenossenschaft umgewandelt zu werden.

Bei der Umwandlung der Gesellschaft gehen gemäß dem Übertragungsvertrag alle Rechte und Pflichten der umzuwandelnden Gesellschaft auf den durch die Umwandlung entstandenen Rechtsträger über.

Eine Gesellschaft kann freiwillig gemäß dem im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Verfahren liquidiert werden, vorbehaltlich der Anforderungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann auch durch eine gerichtliche Entscheidung aus den im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen liquidiert werden.

Die Liquidation einer Gesellschaft hat ihre Beendigung ohne Übertragung von Rechten und Pflichten im Wege der Rechtsnachfolge auf andere Personen zur Folge.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die freiwillige Liquidation der Gesellschaft und die Einsetzung einer Liquidationskommission erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes (Aufsichtsrates) der Gesellschaft, des Leitungsorgans oder des Gesellschafters.

Ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Liquidationskommission werden ihr alle Befugnisse zur Führung der Angelegenheiten der Gesellschaft übertragen. Die Liquidationskommission handelt im Namen der liquidierten Gesellschaft vor Gericht.

Das Verfahren zur Liquidation einer Gesellschaft wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation und andere Bundesgesetze bestimmt.

Die Anforderungen jeder Warteschlange sind erfüllt, nachdem die Anforderungen der vorherigen Warteschlange vollständig erfüllt sind. Wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um den ausgeschütteten, aber nicht ausgezahlten Teil des Gewinns zu zahlen, wird das Vermögen der Gesellschaft unter ihren Anteilseignern im Verhältnis ihrer Anteile am genehmigten Kapital der Gesellschaft verteilt.

50. Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung

Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist ein eigenständiges Subjekt des Zivilverkehrs. Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (ALC) ist ein Zwischenglied zwischen einer Personengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da die Struktur der ALC charakteristisch für das Unternehmen ist und die Art der Verantwortung ihrer Gesellschafter für die Personengesellschaft liegt. Gleichzeitig ermöglicht ein Unternehmen mit zusätzlicher Haftung eine äußerst effektive Führung der Organisation und gleichzeitig den zuverlässigsten Schutz der Interessen der Gläubiger des Unternehmens.

Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung hat strukturell und organisatorisch die gleiche Struktur wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese beiden Organisationen stehen sich am nächsten. Ihre Rechtsstellung ist so eng, dass Art. 95 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation „Grundlegende Bestimmungen über Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung“ bezieht sich auf die Regeln, die die Position einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung regeln. Gemäß diesem Artikel werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung angewendet, sofern das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation nichts anderes vorsieht.

Unternehmen mit zusätzlicher Haftung

anerkannt wird eine von einer oder mehreren Personen gegründete Gesellschaft, deren genehmigtes Kapital in Aktien der in den Gründungsdokumenten festgelegten Größe aufgeteilt ist; die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Vermögen subsidiär für ihre Verbindlichkeiten im gleichen Vielfachen für alle bis zum Wert ihrer Einlagen, der sich aus den Gründungsurkunden der Gesellschaft ergibt. Im Falle des Konkurses eines der Gesellschafter wird seine Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf die anderen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beiträge verteilt, es sei denn, die Gründungsdokumente der Gesellschaft sehen ein anderes Verfahren für die Verteilung der Verantwortung vor.

Gesellschaften mit Zusatzhaftung weisen folgende Merkmale auf:

1) ist eine Organisation;

2) kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden;

3) hat ein genehmigtes Kapital;

4) das genehmigte Kapital der Gesellschaft ist in Aktien aufgeteilt;

5) участники общества несут субсидиарную ответственность по его обязательствам своим имуществом в одинаковом для всех кратном размере к стоимости их вкладов;

6) Im Falle des Konkurses eines der Teilnehmer wird seine Haftung für die Verpflichtungen der Gesellschaft auf die anderen Teilnehmer im Verhältnis ihrer Beiträge verteilt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation enthält Anforderungen an den Namen einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung. Der Firmenname einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss den Namen der Gesellschaft und die Worte „mit zusätzlicher Haftung“ enthalten.

51. Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren genehmigtes Kapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien aufgeteilt ist; Die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft (Aktionäre) haften nicht für deren Verpflichtungen und tragen das Verlustrisiko im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft in Höhe des Wertes ihrer Anteile. Aktionäre, die die Aktien nicht vollständig eingezahlt haben, haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft in Höhe des nicht eingezahlten Teils des Wertes ihrer Aktien.

Der Firmenname einer Aktiengesellschaft muss ihren Namen und einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der Gesellschaft um eine Aktiengesellschaft handelt.

Aktiengesellschaften können auf verschiedene Weise gegründet werden, auch durch Privatisierung. Die Merkmale des rechtlichen Status von Aktiengesellschaften, die durch die Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen entstanden sind, werden auch durch Gesetze und andere Rechtsakte über die Privatisierung dieser Unternehmen bestimmt.

Aktiengesellschaften können eine Vielzahl von Tätigkeiten ausüben, die unter den Begriff der unternehmerischen Tätigkeit fallen.

Eine Aktiengesellschaft ist ein unabhängiges Subjekt des bürgerlichen Umsatzes, hat Rechtsfähigkeit und übt unabhängig bürgerliche Rechte aus und trägt Verpflichtungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind. Die gesetzliche Regulierung von Aktiengesellschaften ist strenger als die anderer kommerzieller Organisationen. Bei Verstößen seitens des Unternehmens trägt es die gesetzlich vorgesehene Verantwortung. Dies zeigt die Kriminalität von AO.

Eine Aktiengesellschaft kann in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes über Aktiengesellschaften und anderer föderaler Gesetze auf dem Territorium der Russischen Föderation Zweigniederlassungen errichten und Repräsentanzen eröffnen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen durch die Gesellschaft und die Eröffnung von Repräsentanzen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation erfolgen auch nach den Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates am Ort der Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, sofern nicht durch einen Staatsvertrag etwas anderes bestimmt ist Die Russische Föderation.

Eine Zweigniederlassung eines Unternehmens ist seine separate Unterabteilung, die sich außerhalb des Standorts des Unternehmens befindet und alle seine Funktionen ausübt, einschließlich der Vertretungsfunktionen oder eines Teils davon.

Die Repräsentanz der Gesellschaft ist deren gesonderte, außerhalb des Firmensitzes gelegene Unterabteilung, die die Interessen der Gesellschaft vertritt und wahrt.

Die Zweigniederlassung und die Repräsentanz sind keine juristischen Personen, sie handeln auf der Grundlage der von der Gesellschaft genehmigten Vorschriften

Die Satzung der Gesellschaft muss Angaben zu ihren Zweigniederlassungen und Repräsentanzen enthalten.

Eine Aktiengesellschaft hat folgende Merkmale:

1) ist eine Organisation;

2) hat ein genehmigtes Kapital;

3) das genehmigte Kapital ist in Aktien eingeteilt;

4) die Gesellschafter der Aktiengesellschaft sind die Aktionäre;

5) die Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft;

6) Aktionäre tragen das Risiko von Verlusten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gesellschaft innerhalb des Wertes ihrer Aktien.

52. Arten von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften können ihre Tätigkeit in zwei Formen ausüben: in Form einer offenen Aktiengesellschaft und einer geschlossenen Aktiengesellschaft. Dieser Unterschied ist grundlegend und die Grundlage für die Unterscheidung zwischen zwei Organisations- und Rechtsformen von Aktiengesellschaften.

Als offene Aktiengesellschaft wird eine Aktiengesellschaft anerkannt, deren Gesellschafter ihre Anteile ohne Zustimmung anderer Gesellschafter veräußern können. Eine solche Aktiengesellschaft hat das Recht, eine offene Zeichnung für von ihr ausgegebene Aktien und deren freien Verkauf zu den durch Gesetz und andere Rechtsakte festgelegten Bedingungen durchzuführen. Eine offene Zeichnung von Anteilen impliziert die Veröffentlichung und Offenheit der Finanzergebnisse der JSC. Eine offene Aktiengesellschaft ist verpflichtet, zur allgemeinen Information jährlich den Geschäftsbericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen.

Eine offene Gesellschaft hat das Recht, eine geschlossene Zeichnung für die von ihr ausgegebenen Aktien durchzuführen, außer in Fällen, in denen die Möglichkeit der Durchführung einer geschlossenen Zeichnung durch die Satzung der Gesellschaft oder die Anforderungen von Rechtsakten der Russischen Föderation eingeschränkt ist.

Die Anzahl der JSCs ist nicht begrenzt.

Bei einer offenen Aktiengesellschaft darf kein Vorkaufsrecht der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre begründet werden, um von den Aktionären dieser Gesellschaft veräußerte Aktien zu erwerben.

Als geschlossene Aktiengesellschaft wird eine Aktiengesellschaft anerkannt, deren Aktien nur an ihre Gründer oder einen anderen bestimmten Personenkreis verteilt werden. Eine solche Gesellschaft ist nicht berechtigt, eine offene Zeichnung für von ihr ausgegebene Aktien durchzuführen oder sie anderweitig einer unbegrenzten Anzahl von Personen zum Kauf anzubieten. Aktionäre einer CJSC haben ein Vorkaufsrecht, Aktien zu erwerben, die von anderen Aktionären dieser Gesellschaft verkauft werden.

Die Zahl der Aktionäre einer CJSC sollte 50 nicht überschreiten, andernfalls unterliegt sie innerhalb eines Jahres der Umwandlung in eine offene Aktiengesellschaft und nach Ablauf dieser Frist der gerichtlichen Liquidation, wenn sich ihre Zahl nicht verringert.

Die Art der Aktiengesellschaft spiegelt sich zwangsläufig in der Satzung und der Firma wider, da die Rechtsstellung der Aktionäre und das Verfahren zum Erwerb ihrer Rechte in dieser Eigenschaft in erster Linie von der Art der Aktiengesellschaft abhängen.

Als geschlossene Gesellschaft wird eine Gesellschaft anerkannt, deren Anteile nur an ihre Gründer oder einen anderen vorher festgelegten Personenkreis verteilt werden. Eine solche Gesellschaft ist nicht berechtigt, von ihr ausgegebene Aktien offen zu zeichnen oder sie anderweitig einer unbegrenzten Anzahl von Personen zum Kauf anzubieten.

Ein Aktionär einer Gesellschaft, der beabsichtigt, seine Aktien an einen Dritten zu verkaufen, ist verpflichtet, dies den anderen Aktionären schriftlich mitzuteilen.

Unternehmen, deren Gründer die Russische Föderation, ein Subjekt der Russischen Föderation oder eine Gemeinde sind (mit Ausnahme von Unternehmen, die im Prozess der Privatisierung staatlicher und kommunaler Unternehmen gegründet wurden), können nur eröffnet werden.

53. Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Gründer einer Aktiengesellschaft schließen untereinander eine Vereinbarung ab, die das Verfahren für ihre gemeinsamen Aktivitäten zur Gründung einer Gesellschaft, die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft, die Kategorien der auszugebenden Aktien und das Verfahren für ihre Platzierung regelt, sowie andere im Gesetz über Aktiengesellschaften vorgesehene Bedingungen.

Ein Vertrag über die Errichtung einer Aktiengesellschaft bedarf der Schriftform.

Die Gründer einer Aktiengesellschaft haften gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung der Gesellschaft entstanden sind.

Die Gesellschaft haftet für die mit ihrer Gründung verbundenen Verpflichtungen der Gründer nur im Falle einer nachträglichen Zustimmung ihrer Handlungen durch die Gesellschafterversammlung.

Das Gründungsdokument einer Aktiengesellschaft ist ihre von den Gründern genehmigte Satzung.

Die Satzung einer Aktiengesellschaft muss Bedingungen über die Kategorien der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, ihren Nennwert und ihre Anzahl enthalten; von der Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft; über die Rechte der Aktionäre; über die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsorgane der Gesellschaft und das Verfahren ihrer Beschlussfassung, einschließlich über Angelegenheiten, über die einstimmig oder mit qualifizierter Stimmenmehrheit entschieden wird. Die Satzung einer Aktiengesellschaft muss auch andere Informationen enthalten, die das Gesetz über Aktiengesellschaften vorsieht.

Das Verfahren zur Durchführung anderer Maßnahmen zur Gründung einer Aktiengesellschaft, einschließlich der Zuständigkeit der Gründungsversammlung, wird durch das Gesetz über Aktiengesellschaften bestimmt.

Eine Aktiengesellschaft kann von einer Person gegründet werden oder aus einer Person bestehen, wenn ein Aktionär alle Aktien der Gesellschaft erwirbt. Informationen darüber müssen in der Satzung der Gesellschaft enthalten sein, registriert und zur allgemeinen Information veröffentlicht werden.

Eine Gesellschaft kann sowohl durch Neugründung als auch durch Umstrukturierung eines bestehenden Rechtsträgers (Verschmelzung, Teilung, Ausgliederung, Umwandlung) entstehen. Das Unternehmen gilt ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung als gegründet.

Die Errichtung eines Unternehmens durch Gründung erfolgt durch die Entscheidung der Gründer (Gründer). Über die Gründung einer Gesellschaft entscheidet die verfassungsgebende Versammlung. Wird ein Unternehmen von einer Person gegründet, trifft die Entscheidung über die Gründung allein diese Person. Die Entscheidung zur Gründung einer Gesellschaft muss die Ergebnisse der Abstimmung der Gründer und die von ihnen getroffenen Entscheidungen in Fragen der Gründung der Gesellschaft, der Genehmigung der Satzung der Gesellschaft und der Wahl der Leitungsorgane der Gesellschaft widerspiegeln.

Die Entscheidung über die Gründung einer Gesellschaft, die Genehmigung ihrer Satzung und die Genehmigung des Geldwerts von Wertpapieren, anderen Sachen oder Eigentumsrechten oder anderen Rechten mit Geldwert, die der Gründer als Zahlung für die Aktien der Gesellschaft eingebracht hat, wird von den Gründern einstimmig getroffen . Staatliche Organe und Organe der kommunalen Selbstverwaltung können nicht als Gründer einer Gesellschaft auftreten, es sei denn, dies ist durch Bundesgesetze anders bestimmt.

Die Anzahl der Gründer einer offenen Gesellschaft ist nicht begrenzt.

54. Satzung einer Aktiengesellschaft

Das Gründungsdokument einer Aktiengesellschaft ist ihre von den Gründern genehmigte Satzung.

Die Satzung einer Aktiengesellschaft muss Bedingungen über die Kategorien der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, ihren Nennwert und ihre Anzahl enthalten; von der Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft; über die Rechte der Aktionäre; über die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsorgane der Gesellschaft und das Verfahren ihrer Beschlussfassung, einschließlich über Angelegenheiten, über die einstimmig oder mit qualifizierter Stimmenmehrheit entschieden wird. Die Satzung einer Aktiengesellschaft muss auch andere Informationen enthalten, die das Gesetz über Aktiengesellschaften vorsieht.

Die Anforderungen der Satzung der Gesellschaft sind für alle Organe der Gesellschaft und ihre Aktionäre verbindlich.

Die Satzung der Gesellschaft muss folgende Angaben enthalten:

1) vollständiger und abgekürzter Handelsname des Unternehmens;

2) Standort des Unternehmens;

3) Art des Unternehmens (offen oder geschlossen);

4) Anzahl, Nennwert, Kategorien (Stamm-, Vorzugs-) Aktien und Arten von Vorzugsaktien, die von der Gesellschaft platziert werden;

5) die Rechte der Aktionäre - Inhaber von Aktien jeder Kategorie (Art);

6) die Größe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft;

7) die Struktur und Kompetenz der Leitungsorgane der Gesellschaft und das Verfahren zur Entscheidungsfindung durch sie;

8) das Verfahren zur Vorbereitung und Abhaltung einer Hauptversammlung der Anteilseigner, einschließlich einer Liste von Themen, zu denen Entscheidungen von den Leitungsorganen der Gesellschaft mit qualifizierter Stimmenmehrheit oder einstimmig getroffen werden;

9) Informationen über Niederlassungen und Repräsentanzen des Unternehmens;

10) andere Bestimmungen des Gesetzes über Aktiengesellschaften und anderer Bundesgesetze.

Die Satzung der Gesellschaft kann Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der von einem Aktionär gehaltenen Aktien und ihres Gesamtnennwerts sowie der Höchstzahl der einem Aktionär gewährten Stimmen festlegen.

Die Satzung des Unternehmens kann andere Bestimmungen enthalten, die Bundesgesetzen nicht widersprechen.

Die Satzung der Gesellschaft muss Informationen über die Nutzung eines Sonderrechts für die Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer Gemeinde an der Verwaltung der bestimmten Gesellschaft in Bezug auf die Gesellschaft enthalten ("goldene Aktie"). ).

Auf Verlangen eines Aktionärs, Wirtschaftsprüfers oder einer interessierten Person ist die Gesellschaft verpflichtet, ihnen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich mit der Satzung der Gesellschaft einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen vertraut zu machen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Aktionär auf dessen Verlangen eine Kopie der aktuellen Satzung der Gesellschaft auszuhändigen.

Änderungen und Ergänzungen der Satzung der Gesellschaft oder Genehmigung der Satzung der Gesellschaft in einer neuen Fassung erfolgen durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Wenn das genehmigte Kapital der Gesellschaft durch Platzierung zusätzlicher Aktien erhöht wird, wird das genehmigte Kapital um den Betrag des Nennwerts der platzierten zusätzlichen Aktien erhöht und die Anzahl der deklarierten Aktien bestimmter Kategorien und Arten um die Anzahl der platzierten verringert weitere Anteile dieser Kategorien und Arten.

55. Liquidation und Umstrukturierung einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft kann freiwillig durch Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre umstrukturiert oder liquidiert werden. Eine Aktiengesellschaft kann auch in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Produktionsgenossenschaft sowie nach Maßgabe des Gesetzes in eine gemeinnützige Organisation umgewandelt werden.

Die Gesellschaft kann freiwillig auf die im Gesetz über Aktiengesellschaften vorgeschriebene Weise umstrukturiert werden. Die Merkmale der Umstrukturierung eines Unternehmens – eines natürlichen Monopolunternehmens, dessen Anteile zu mehr als 25 % im Eigentum des Bundes liegen – werden durch ein Bundesgesetz festgelegt, das die Gründe und das Verfahren für die Umstrukturierung eines solchen Unternehmens festlegt.

Andere Gründe und Verfahren für die Umstrukturierung eines Unternehmens werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation und andere Bundesgesetze bestimmt.

Die Umstrukturierung eines Unternehmens kann in Form von Verschmelzung, Beitritt, Teilung, Trennung und Umwandlung erfolgen.

Die Bildung des Vermögens der durch Umstrukturierung entstandenen Gesellschaften erfolgt nur zu Lasten des Vermögens der umzuwandelnden Gesellschaften.

Die Gesellschaft gilt als reorganisiert, mit Ausnahme von Fällen der Reorganisation in Form einer Zugehörigkeit, ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung neu entstandener juristischer Personen.

Eine Gesellschaft kann freiwillig gemäß dem im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Verfahren liquidiert werden, vorbehaltlich der Anforderungen des Gesetzes über Aktiengesellschaften und der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann durch eine gerichtliche Entscheidung aus den im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Gründen liquidiert werden.

Die Liquidation einer Gesellschaft hat ihre Beendigung ohne Übertragung von Rechten und Pflichten im Wege der Rechtsnachfolge auf andere Personen zur Folge. Im Falle einer freiwilligen Liquidation der Gesellschaft legt der Verwaltungsrat der Gesellschaft, die liquidiert wird, der Hauptversammlung der Aktionäre die Frage der Liquidation der Gesellschaft und die Ernennung einer Liquidationskommission zur Entscheidung vor. Die Gesellschafterversammlung einer freiwillig liquidierten Gesellschaft beschließt über die Liquidation der Gesellschaft und die Einsetzung einer Liquidationskommission.

Ab dem Zeitpunkt der Ernennung der Liquidationskommission werden ihr alle Befugnisse zur Führung der Angelegenheiten der Gesellschaft übertragen. Die Liquidationskommission handelt im Namen der liquidierten Gesellschaft vor Gericht.

Das Verfahren zur Liquidation einer AG ist im Gesetz über Aktiengesellschaften festgelegt. Die Liquidationskommission veröffentlicht in der Presse, die Daten über die Registrierung juristischer Personen veröffentlicht, eine Mitteilung über die Liquidation der Gesellschaft, das Verfahren und die Fristen für die Einreichung von Forderungen durch ihre Gläubiger. Die Frist für die Geltendmachung von Forderungen durch Gläubiger darf nicht weniger als zwei Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Mitteilung über die Liquidation der Gesellschaft betragen.

Die Liquidation des Unternehmens gilt als abgeschlossen und das Unternehmen existiert nicht mehr, sobald die staatliche Registrierungsbehörde den entsprechenden Eintrag im einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen vornimmt.

56. Das Konzept der Tochtergesellschaften und abhängigen Unternehmen, ihre Arten

Der Rechtsstatus von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation und die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu einzelnen Themen des Gesellschaftsrechts der Russischen Föderation bestimmt.

Tochterunternehmen und abhängige Unternehmen üben unternehmerische Tätigkeiten aus. Ordnen Sie die Hauptorganisationen (Wirtschaftsgesellschaft in Form einer offenen Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft etc.) und Derivate (Tochtergesellschaften und abhängige Unternehmen) zu.

Sowohl Handelsgesellschaften als auch Personengesellschaften haben das Recht, unselbstständige oder Tochtergesellschaften zu gründen.

Es gibt zwei Arten von unselbständigen Unternehmen: verbundene Unternehmen und abhängige Unternehmen.

Eine Handelsgesellschaft wird als Tochterunternehmen anerkannt, wenn eine andere (Haupt-)Handelsgesellschaft oder Personengesellschaft aufgrund ihrer überwiegenden Beteiligung an ihrem Gründungskapital oder aufgrund einer zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung oder auf andere Weise die Möglichkeit hat, Entscheidungen zu bestimmen, die von getroffen werden ein solches Unternehmen.

Eine Handelsgesellschaft wird als abhängig anerkannt, wenn eine andere (überwiegende, beteiligte) Gesellschaft mehr als 20 % der stimmberechtigten Anteile einer Aktiengesellschaft oder 20 % des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hält.

Tochter- und Beteiligungsgesellschaften werden aus verschiedenen Gründen in mehrere Typen eingeteilt, beispielsweise werden in- und ausländische unselbstständige Gesellschaften, aus Kapitalgesellschaften hervorgegangene Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Organisations- und Rechtsformen von Kapitalgesellschaften unterschieden. Es bestehen abhängige und Tochtergesellschaften einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Tochtergesellschaften und abhängige Unternehmen mit den Rechten einer juristischen Person auf dem Territorium der Russischen Föderation haben, die gemäß den Bundesgesetzen gegründet wurden, und außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation – gemäß den Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates am Standort der Tochtergesellschaft oder des abhängigen Unternehmens, sofern durch internationale Vereinbarungen der Russischen Föderation nichts anderes bestimmt ist.

Акционерное общество может иметь дочерние и зависимые общества с правами юридического лица на территории РФ в соответствии с федеральными законами, а за пределами территории РФ - в соответствии с законодательством иностранного государства по месту нахождения дочернего или зависимого обществ, если иное не предусмотрено международным договором РФ. Общество признается дочерним, если другое (основное) хозяйственное общество (товарищество) в силу преобладающего участия в его уставном капитале либо в соответствии с заключенным между ними договором, либо иным образом имеет возможность определять решения, принимаемые таким обществом.

Die Muttergesellschaft (Personengesellschaft), die berechtigt ist, der Tochtergesellschaft für diese verbindliche Weisungen zu erteilen, haftet mit der Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch für Geschäfte, die von dieser aufgrund dieser Weisungen abgeschlossen werden. Das Recht, der Muttergesellschaft (Personengesellschaft) gegenüber der Tochtergesellschaft verbindliche Weisungen zu erteilen, gilt nur dann, wenn dieses Recht im Vertrag mit der Tochtergesellschaft oder in der Satzung der Tochtergesellschaft vorgesehen ist.

Autor: Sazykin A.V.

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