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Stellenbeschreibung für einen Personalvermittler. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Recruiter gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Für die Position des Personalvermittlers wird eine Person mit _______ (höherer; sekundärer) Berufsausbildung und mindestens __ (1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre usw.) HR-Erfahrung ernannt.
  3. Der Recruiter muss wissen:
  • Arbeitsrecht;
  • Anforderungen an die Erstellung und Durchführung der Personaldokumentation;
  • Grundlagen der Psychologie, Rhetorik, Logik;
  • Ethik und Kultur der zwischenmenschlichen Kommunikation;
  • Mittel und Methoden zur Überzeugung von Gesprächspartnern, Grundlagen der Kandidatenmotivation;
  • Grundlagen der Arbeitssoziologie;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • Methoden der Analyse und Überwachung des Arbeitsmarktes, der Situation auf dem Arbeitsmarkt;
  • Datenbanken mit Arbeitsmarktinformationen;
  • Technologie zur Suche nach Berufen und Stellen mithilfe von Informationssystemen;
  • Voraussetzungen für die Erstellung eigener Datenbanken;
  • Berufs- und Ethikkodex des Personalvermittlers;
  • Testmethoden, Interviews;
  • Wege zur Lösung von Organisations-, Führungs- und Personalaufgaben;
  • Gesetzgebung zur sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, Krankenversicherung usw.
  1. Die Ernennung zum Personalvermittler und die Entlassung aus der Stelle erfolgen auf Anordnung des Agenturleiters.
  2. Der Recruiter berichtet direkt an _______.
  3. Während der Abwesenheit des Personalvermittlers (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Personalvermittler:

  1. Führt eine aktive Suche nach Rekrutierungsaufträgen durch, auch in den Regionen.
  2. Nimmt einen Antrag des Kunden an, die vom Kunden benötigten Mitarbeiter zu suchen und auszuwählen; formuliert gemeinsam mit dem Kunden Anforderungen an Kandidaten, erstellt eine Beschreibung der vakanten Position und Merkmale der benötigten Mitarbeiter; erstellt ein „soziologisches Porträt“ erfolgreicher Kandidaten für offene Stellen und verfügbare Stellen und führt eine Prüfung der offenen Stellen durch.
  3. Berät den Kunden zu Fragen der Erstellung und Ausfüllung von Bewerbungsformularen, damit die darin erfassten Informationen eine professionelle und fristgerechte Auswahl der Kandidaten ermöglichen.
  4. Schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen in Fragen der Personalauswahl ab.
  5. Recherchiert über eigene Informationsdatenbanken, Arbeitsmarktinformationsdatenbanken, die Medien, das Internet sowie durch die Veröffentlichung von Anzeigen in verschiedenen Informationsquellen nach den erforderlichen Kandidaten für die Besetzung vakanter Kundenpositionen und die Besetzung freier Stellen.
  6. Führt eine psychologische und professionelle Auswahl von Kandidaten zur Besetzung vakanter Stellen und zur Besetzung vakanter Kundenpositionen durch, Auswahl nach klar formulierten Kriterien.
  7. Akzeptiert und unterstützt Kandidaten aktiv bei der Erstellung von Lebensläufen.
  8. Bewertet die geschäftlichen und psychologischen Qualitäten der Kandidaten und organisiert deren psychologische und berufliche Tests.
  9. Kandidaten informieren:
  • über Art, Art, Arbeitsbedingungen im Unternehmen des Kunden;
  • Qualifikation und psychologische Anforderungen des Kunden;
  • Zuwendungen an Mitarbeiter des Kunden;
  • Programme zur materiellen und moralischen Ermutigung.
  1. Stellt dem Kunden Lebensläufe von Kandidaten mit biografischen Daten und Qualifikationsdaten der Kandidaten zur Verfügung.
  2. Organisiert Treffen zwischen dem Kunden und ausgewählten Kandidaten und nimmt bei Bedarf daran teil.
  3. Koordiniert Ort, Zeit und andere Bedingungen der Abschlussgespräche des Kunden mit den Kandidaten.
  4. Löst kontroverse Probleme bei der Suche nach einem Kompromiss zwischen den gewünschten Kundenanforderungen und den tatsächlichen Qualitäten der Kandidaten.
  5. Führt auf gesonderte Anfrage des Kunden eine Suche nach Kandidaten unter Fachkräften mittlerer und unterer Ebene durch, die in anderen Unternehmen tätig sind.
  6. Sorgt für die Erstellung einer Arbeitsmarktdatenbank (Empfang, Eingabe, Verarbeitung, Analyse, Klassifizierung, Bewertung, Abgleich und Speicherung von Informationen) und koordiniert die Extraktion und Verwendung von Informationen aus Datenbanken.
  7. Bildet eine Datenbank mit offenen Stellen und offenen Stellen sowie Kandidaten für die Besetzung freier Stellen und die Besetzung freier Stellen.
  8. Erbringt Beratungsleistungen für den Kunden:
  • um Personalprobleme zu lösen;
  • Probleme der Personalführung;
  • Durchführung von Schulungen;
  • Personalzertifizierung;
  1. Trägt zur Karriereentwicklung von Bewerbern bei, indem es ihnen neue Möglichkeiten bietet.

III. Rechte

Der Personalvermittler hat das Recht:

  1. Legen Sie anhand von Kundenanfragen selbstständig die Formen und Methoden der Arbeitskräftesuche fest.
  2. Machen Sie sich mit den Aktivitäten des Kundenunternehmens vertraut.
  3. Fordern Sie den Kunden auf, organisatorische und technische Voraussetzungen bereitzustellen und die festgelegten Dokumente auszuführen, die zur Erfüllung der Bedingungen des abgeschlossenen Personalauswahlvertrags erforderlich sind.
  4. Beziehen Sie zur Lösung bestimmter Probleme externe HR-Spezialisten ein.
  5. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  6. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die seine Rechte und Pflichten in seiner Position festlegen, den Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten.

IV. Eine Verantwortung

Der Personalvermittler ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Agentur – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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