Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Fehlersucher. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Diese Standardanweisung zum Arbeitsschutz für einen Fehlerprüfer (im Folgenden als Anweisung bezeichnet) legt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für einen Fehlersucher in einer Eisenbahnwaggonanlage bei der Prüfung von Fahrzeugteilen und -baugruppen mithilfe von Magnetpulver, Ultraschall, Wirbelstrom und Ferrosonde fest Methoden der zerstörungsfreien Prüfung. 1.2. Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und die bei der Zulassung zur Arbeit die obligatorische ärztliche Voruntersuchung, die Einführungs- und Erstunterweisung am Arbeitsplatz, die Erst- oder Fortbildung (praktische Ausbildung), die Schulung in den Anforderungen dieser Anleitung oder ein Praktikum bestanden haben und Wissenstests sowie eine zweite elektrische Sicherheitsgruppe. Zukünftig werden diese Mitarbeiter regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen in der vorgeschriebenen Weise unterzogen und regelmäßigen Wissenstests unterzogen. 1.3. Ein Fehlersucher, der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Anschlagen von Lasten mit der Steuerung von Hebevorrichtungen (vom Boden aus gesteuerte elektrische Hebevorrichtungen) ausführt, muss über ein entsprechendes Zertifikat für die Berechtigung zur Ausführung von Anschlagarbeiten und Arbeiten zur Steuerung eines Hebemechanismus verfügen. 1.4. Während der Fehlererkennung muss der Bediener des Fehlerdetektors aufmerksam sein und darf sich nicht durch nebensächliche Angelegenheiten und Gespräche ablenken lassen. 1.5. Während der Arbeit können die folgenden wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren den Bediener des Fehlerdetektors beeinträchtigen:
1.6. Dem Fehlersucher ist folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen:
Im Winter sollte es zusätzlich mit einer Jacke mit isolierendem Futter versehen werden. 1.7. Persönliche Kleidung und Overalls müssen separat in Schließfächern in der Umkleidekabine aufbewahrt werden. Der Defektoskopiker ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitskleidung zu überwachen, diese rechtzeitig zum Waschen und Reparieren abzugeben sowie den Spind sauber und ordentlich zu halten. 1.8. Der Fehlersucher muss über einen bestimmten Arbeitsplatz verfügen, der gemäß dem etablierten technologischen Prozess angeordnet ist. Um die Drehung und Bewegung der zu prüfenden Teile bequem und sicher prüfen zu können, ist der Einsatz spezieller Ständer, Gestelle, Hebe- und anderer Geräte erforderlich. Das Prüfgerät, der piezoelektrische Wandler und die Hilfswerkzeuge müssen am Arbeitsplatz in einem Schrank oder in einem speziell dafür vorgesehenen Raum aufbewahrt werden. 1.9. Der Inspektor muss wissen:
1.10. Das zulässige Gewicht der Last, die während der Arbeitsschicht ständig manuell gehoben und bewegt werden soll, sollte Folgendes nicht überschreiten: für Männer - 15 kg, für Frauen - 7 kg. Die Masse der manuell angehobenen und bewegten Last im Wechsel mit anderen Arbeiten (bis zu zwei Mal pro Stunde) sollte Folgendes nicht überschreiten: für Männer - 30 kg, für Frauen - 10 kg. Es ist erlaubt, Lasten mit einem Gewicht von mehr als 30 kg manuell zu heben und zu bewegen – für Männer; mehr als 10 kg - für Frauen. Der Einbau großer und schwerer Teile bei der Fehlersuche sollte mit Hebe- und Transportmechanismen erfolgen. 1.11. Der Fehlerdetektor muss:
1.12. Dem Defektoskopiker ist untersagt:
1.13. Der Bediener des Fehlermelders muss die folgenden Brandschutzanforderungen erfüllen:
1.14. Das Essen sollte nur in Kantinen, Buffets oder speziell dafür vorgesehenen Räumen mit entsprechender Ausstattung erfolgen. Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen gründlich mit warmem Wasser und Seife. 1.15. Der Defektoskopiker ist verpflichtet, auf den Bahngleisen (im Folgenden Gleise genannt) folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
1.16. Beim Betreten des Gleises aus einem Raum oder Gebäuden, die die Sicht auf das Gleis beeinträchtigen, ist zunächst sicherzustellen, dass sich kein rollendes Material bewegt. 1.17. Im Falle einer Verletzung oder Krankheit muss der Bediener des Fehlersuchgeräts die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und Hilfe von der Erste-Hilfe-Stelle in Anspruch nehmen. 1.18. Bei Feststellung von Verstößen gegen diese Weisung sowie Fehlfunktionen von Geräten, Werkzeugen, Schutzeinrichtungen, Feuerlösch-PSA ist der Fehlermelderbetreiber verpflichtet, dies unverzüglich seinem Vorarbeiter (Vorarbeiter) und bei dessen Abwesenheit einem Vorgesetzten mitzuteilen. 1.19. Die Kenntnis und Erfüllung der Anforderungen dieses Handbuchs durch den Fehlerprüfer ist eine behördliche Pflicht, deren Verletzung eine Haftung nach dem Gesetz nach sich zieht. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Dem Defektoskopiker ist es untersagt, seine Arbeit ohne PSA und installierter Schutzumzäunung des Arbeitsplatzes aufzunehmen. 2.2. Der Fehlersucher muss dielektrische Handschuhe, Galoschen, dielektrische Gummiteppiche auf mechanische Beschädigungen prüfen, dielektrische Handschuhe und Galoschen zusätzlich auf das Vorhandensein eines Prüfstempels prüfen. 2.3. Der Defektoskopiker ist verpflichtet, die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Werkzeugen (Lupe, tragbare Lampe mit einer Spannung von 36 V, Schaber, Maßband und Lineal aus Metall, Metallbürste oder -schaber, Schleifpapier, Spiegel, Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmittel, Buntstifte oder Farbe), Messgeräte, Kontrollproben. Defekte Messgeräte müssen durch funktionstüchtige ersetzt werden. 2.4. Der Fehlersucher muss zunächst den Arbeitsplatz inspizieren und sicherstellen, dass keine Fremdkörper vorhanden sind. 2.5. Die äußere Prüfung des Fehlerprüfgeräts sollte bei abgeschalteter Netzspannung durchgeführt werden. Es ist notwendig, die Funktionsfähigkeit des Fehlerdetektors zu überprüfen, die Integrität und Zuverlässigkeit der Verbindung des Erdungsgeräts mit dem Gehäuse des Fehlerdetektors sowie die Funktionsfähigkeit der Verbindungsdrähte, des Steckers und der Spulen visuell zu überprüfen. Es ist notwendig, den Anschluss des Erdungsgeräts und die Funktionsfähigkeit der beweglichen Teile (Gleitstangen, Scharniere, Mechanismen zum Drehen und Befestigen von Teilen) zu überprüfen. 2.6. Stellen Sie vor dem Einschalten des Fehlersuchgeräts sicher, dass sich die Bedienelemente in ihrer ursprünglichen Position befinden. Beim Einschalten des Fehlerdetektors sollten Sie die Messwerte aller Geräte auf Übereinstimmung mit den in der technischen Dokumentation des Fehlerdetektors angegebenen Daten überprüfen. Es ist verboten, ein Fehlersuchgerät zur Kontrolle mit Anzeigen zu verwenden, die nicht der technischen Dokumentation entsprechen. 2.7. Es ist verboten, einen Fehlerdetektor mit gebrochenem oder beschädigtem Gehäuse, beschädigter Isolierung von Spulen und einzelnen leitenden Elementen sowie Verbindungsdrähten und Netzschaltern zu verwenden. Beim Arbeiten mit einem tragbaren Fehlerdetektor muss der Bediener des Fehlerdetektors vorsichtig sein, da die Isolierung stromführender Stromkreise häufiger beschädigt wird als bei stationären Installationen. Der Bediener des Fehlerprüfgeräts muss dem Vorarbeiter alle bei der Inspektion oder während des Betriebs festgestellten Fehler unverzüglich mitteilen, nachdem er zuvor die Arbeit mit dem fehlerhaften Fehlersuchgerät eingestellt hat. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Wenn Sie mit einem Fehlersuchgerät arbeiten, sollten Sie für dessen Bedienung das Handbuch verwenden. 3.2. Bei der Arbeit mit einem Fehlersuchgerät ist es dem Bediener des Fehlersuchgeräts untersagt, stromführende Teile und einen elektropneumatischen Antrieb sowie bewegliche und rotierende Teile zu berühren. 3.3. Während des Betriebs darf das Fehlersuchgerät keinen starken Erschütterungen und Erschütterungen ausgesetzt werden. 3.4. Beim Übertragen des Fehlersuchgeräts an einen neuen Arbeitsplatz ist es nicht gestattet, Kabel über den Boden zu hängen und zu ziehen. 3.5. Vor der Fehlererkennung müssen die Teile repariert werden. Bei der Fehlererkennung eines rotierenden Radsatzes ist besondere Vorsicht geboten. 3.6. Vor der Fehlererkennung müssen alle Teile unbedingt gewaschen und von Schmutz, Farbe und Rost bis zum Grundmetall befreit werden. Das Fehlersuchgerät sollte die Teile unter Tragen einer Schutzbrille von Verunreinigungen reinigen. 3.7. Beim Arbeiten mit einem Fehlersuchgerät sollten tragbare elektrische Lampen mit einer Versorgungsspannung von nicht mehr als 36 V verwendet werden. 3.9. Beim Arbeiten mit einem Fehlersuchgerät ist darauf zu achten, dass das Netz und die Anschlussleitungen spannungsfrei sind und es nicht zu Kollisionen mit einem Radpaar oder einem Fahrzeug kommt. 3.10. Wenn beim Berühren des Gerätekörpers ein elektrischer Strom zu spüren ist, ist die Arbeit sofort einzustellen, das Fehlersuchgerät vom Stromnetz zu trennen und der Bauleiter zu informieren. 3.11. Bei der Fehlererkennung eines Eisenbahnkesselwagens beim Anheben sollte die Arbeit in zwei Personen durchgeführt werden: Ein Fehlerdetektorbediener arbeitet mit einem Sensor am Kesselwagen, der andere nimmt Messwerte vom Gerät am Boden auf. 3.12. Beim Auf- und Abstieg auf das Rollmaterial muss der Prüferleiter Leitern aus Aluminiumlegierungen oder Holzleitern verwenden. 3.13. Nach Abschluss der Arbeiten muss das Fehlersuchgerät vom Netz getrennt werden. Das tragbare Fehlersuchgerät muss von der Schalttafel getrennt werden, damit die Leitungen nicht unter Spannung stehen. Es ist verboten, das an das Netzwerk angeschlossene Fehlersuchgerät unbeaufsichtigt zu lassen. 3.14. Wartung und Inspektion des Fehlerprüfgeräts dürfen nur bei ausgeschalteter Netzspannung durchgeführt werden. 3.15. Sicherheitsanforderungen für die Magnetpulverprüfung 3.15.1. Bei der Magnetpulverprüfung kann das Prüfgerät durch folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden: erhöhte elektromagnetische Strahlung und erhöhte magnetische Feldstärke. Diese Faktoren können in der Magnetisierungszone des durch Elektromagneten gesteuerten Teils auftreten. 3.15.2. Die Arbeit mit dem Fehlerdetektor sollte in dielektrischen Handschuhen und dielektrischen Galoschen auf einer dielektrischen Matte stehend durchgeführt werden. 3.15.3. Beim Arbeiten mit einem Fehlersuchgerät müssen die Hände des Fehlersuchgeräts mindestens 30 cm und der Körper mindestens 50 cm vom Elektromagneten entfernt sein. Es ist verboten, die Hände in den Ring des Elektromagneten zu stecken. 3.15.4. Das Magnetisierungsgerät muss beim Gießen von Teilen mit magnetischer Suspension und deren Abfluss sowie bei der Untersuchung der Verteilung der Mischung auf der zu untersuchenden Oberfläche eingeschaltet sein. Zu allen anderen Zeiten muss der Fehlerdetektor ausgeschaltet sein. 3.15.5. Wenn die Magnetsuspension auf den Boden verschüttet wird, füllen Sie den überfluteten Bereich mit Sägemehl (Sand), sammeln Sie es mit einer Schaufel auf und geben Sie es in einen speziellen Behälter. 3.15.6. Es ist notwendig, trockenes Magnetpulver in hermetisch verschlossenen Gefäßen, Konzentraten und Pasten zu lagern – in der Originalverpackung und unter Bedingungen, die den Anforderungen der Magnetpulver-Bedienungsanleitung entsprechen. 3.15.7. Bei vorbereitenden Arbeiten oder Hilfsarbeiten muss das Fehlersuchgerät oder Magnetisierungsgerät vom Stromnetz getrennt werden, mit Ausnahme der Installation des Typs MDU-KPV, die im halbautomatischen Modus arbeitet. 3.15.8. Es ist verboten, die Magnetspule zu öffnen und zu schließen, wenn der Fehlerdetektorschalter eingeschaltet ist. 3.16. Sicherheitsanforderungen für die Ultraschallprüfung 3.16.1. Während der Ultraschallprüfung kann der Bediener eines Prüfgeräts einem gefährlichen schädlichen Produktionsfaktor ausgesetzt sein: einem erhöhten Ultraschallpegel. Dieser Faktor kann in der Zone des Ultraschalldurchgangs im kontrollierten Teil und in der Kontaktzone zwischen Sucher und Fingern auftreten. 3.16.2. Arbeiten am Fehlerdetektor sollten mit kombinierten Handschuhen durchgeführt werden. Es ist verboten, den gesteuerten Teil während der Ultraschallanregung zu berühren. 3.16.3. Bei der Inspektion des Ultraschallgerätes wird Folgendes geprüft:
3.16.4. Bei der Durchführung der Kontrolle ist darauf zu achten, dass die Kleidung nicht zwischen dem rotierenden Rad und den Rollen des Radpaar-Rotationsantriebs eingeklemmt wird. Um zu vermeiden, dass der Prüfer versehentlich mit den Beinen oder der Kleidung zwischen die rotierenden Antriebsrollen gelangt, sollte der Rotationsantrieb sofort nach Abschluss der Inspektion des Radsatzes abgeschaltet werden. 3.16.5. Das Prüfgerät und das erforderliche Zubehör sollten unter bestimmten Bedingungen platziert werden, die eine sichere Prüfung gewährleisten. 3.16.6. Achten Sie beim Betätigen der pneumatischen Ventilgriffe darauf, dass die Bremsbeläge gegen die Rollen des Radsatzdrehantriebs gedrückt werden. 3.16.7. Alle Arbeiten zur Inspektion, Wartung und Reparatur des Ultraschall-Fehlerprüfgeräts sollten durchgeführt werden, nachdem das Gerät vom elektrischen und pneumatischen Netz getrennt wurde. Auf dem Bedienfeld und am Absperrventil des Pneumatiknetzes müssen Schilder mit der Aufschrift „Nicht einschalten. Reparatur“ angebracht werden. 3.17. Sicherheitsanforderungen für Fluxgate- und Wirbelstromprüfungen 3.17.1. Vor der Arbeit ist es notwendig, die Funktionsfähigkeit der Magnetisierungsvorrichtung, des elektrischen Teils, des pneumatischen Antriebs und den korrekten Anschluss der Elektromagnete (Polarität) zu überprüfen und anschließend eine Testmagnetisierung des Produkts durchzuführen. 3.17.2. Überprüfen Sie bei der Vorbereitung tragbarer Magnetisierungsgeräte die Zuverlässigkeit der Befestigung der Komponenten untereinander und das Vorhandensein der Versorgungsspannung, indem Sie die Taste „Steuerung“ drücken. 3.17.3. Beim Arbeiten mit einem Magnetisierungsgerät der Typen MSN-11 und MSN-12 muss der Bediener des Fehlerdetektors folgende Sicherheitsanforderung beachten: um eine versehentliche gegenseitige Magnetisierung der Pole der Magnetisierungsanlagen zu verhindern, um Verletzungen der Augen und zu vermeiden Finger. Es ist notwendig, die Versorgungsspannung des Geräts zu steuern und einen konstanten Wert des Magnetisierungsstroms aufrechtzuerhalten. 3.17.4. Der Betrieb des Konverters mit entfernter Schutzkappe ist nicht zulässig. 3.17.5. Es ist verboten, Flux-Gate- und Wirbelstrom-Fehlerprüfgeräte über einen Spartransformator, einen Widerstand oder ein Potentiometer an das 220-V-Stromnetz anzuschließen, mit Ausnahme eines Fehlerprüfgeräts vom Typ DF-1. 3.17.6. Der Austausch der Batterien (Akkumulatorbatterie) des Fehlerdetektors in der Einrichtungsphase sollte bei ausgeschalteter Stromversorgung erfolgen. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei Arbeiten an einem Fehlersuchgerät können folgende Notfälle auftreten:
4.2. Im Notfall ist der Prüferführer verpflichtet, die Arbeit einzustellen, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter (Vorarbeiter) zu melden und anschließend dessen Anweisungen zur Unfallverhütung bzw. Beseitigung des Notfalls zu befolgen. 4.3. Auf ein Signal hin sind Mitarbeiter in der Nähe verpflichtet, sofort zum Unfallort zu kommen und sich an der Erstversorgung des Opfers und der Beseitigung der entstandenen Notsituation zu beteiligen. 4.4. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es notwendig, gemäß dem Notfallplan zu handeln. 4.5. Im Brandfall sollten Sie:
4.6. Maßnahmen des Defektoskopikers zur Ersten Hilfe für Verletzte 4.6.1. elektrische Verletzungen Im Falle eines Stromschlags ist es zunächst notwendig, den Strom zu unterbrechen (Spannung abschalten, Kabel abschneiden), dabei Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und das Opfer nicht mit bloßen Händen zu berühren, während es unter Stromeinfluss steht. Im Falle eines Starkstrom- oder Blitzeinschlags sollte das Opfer trotz fehlender Lebenszeichen sofort künstlich beatmet und gleichzeitig eine Herzmassage durchgeführt werden. Künstliche Beatmung und Herzmassage werden durchgeführt, bis die natürliche Atmung wiederhergestellt ist oder bis ein Arzt eintrifft. Nachdem das Opfer das Bewusstsein wiedererlangt hat, ist es notwendig, einen sterilen Verband an der Stelle der elektrischen Verbrennung anzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um mechanische Schäden (Prellungen, Brüche) zu beseitigen, die bei einem Sturz auftreten können. Das Opfer einer elektrischen Verletzung sollte unabhängig von seinem Gesundheitszustand und dem Fehlen von Beschwerden in eine medizinische Einrichtung überwiesen werden. 4.6.2. Mechanische Verletzung Bei einer mechanischen Verletzung ist es notwendig, die Blutung zu stoppen, die Wunde mit Wasserstoffperoxid zu behandeln und einen Verband anzulegen. Wenn ein Tourniquet angelegt wird, ist es notwendig, den Zeitpunkt der Anlage zu protokollieren. Das Tourniquet kann in der warmen Jahreszeit zwei Stunden und in der kalten Jahreszeit eine Stunde lang angelegt bleiben. Bei Frakturen ist das Anlegen einer Schiene erforderlich, die die Unbeweglichkeit der beschädigten Körperteile fixiert. Dazu können Sie Bretter und einen Verband verwenden. Bei offenen Frakturen ist es notwendig, die Wunde vor dem Anlegen der Schiene zu verbinden. Legen Sie bei einer Verstauchung einen Druckverband und eine kalte Kompresse auf die Verstauchung an. Bei Luxationen wird die Extremität in der Position, die sie nach der Verletzung eingenommen hat, ruhig gestellt und eine kalte Kompresse auf den Gelenkbereich gelegt. Bei mechanischen Verletzungen aller Art muss das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. 4.6.3. Thermische Verbrennungen Bei Verbrennungen ersten Grades (nur Rötungen und leichte Schwellungen der Haut sind zu beobachten) sollte die verbrannte Stelle mit einer starken Kaliumpermanganatlösung angefeuchtet werden. Bei Verbrennungen zweiten Grades (es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Blasen) sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Stelle gelegt werden. Es ist verboten, die verbrannte Stelle mit Fett und Salben zu schmieren, Blasen zu öffnen oder zu durchstechen. Bei schweren Verbrennungen sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Stelle gelegt und das Opfer sofort in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. Die verbrannte Stelle nicht mit Fett oder Salben einfetten, verbrannte Kleidungsteile auf der Haut abreißen. Der verbrannten Person muss reichlich heißer Tee verabreicht werden. 4.6.4. Verätzungen durch Säure und Laugen Bei Säureverbrennungen sollte die verbrannte Körperstelle mit einer schwachen Natronlösung gewaschen werden. Wenn keine Limonade vorhanden ist, ist es notwendig, reichlich sauberes Wasser auf den verbrannten Körper zu gießen. Bei Verbrennungen mit ätzenden Laugen sollte man die verbrannte Körperstelle mit mit Essig- oder Zitronensäure angesäuertem Wasser oder mit klarem Wasser waschen und reichlich Wasser auf die verbrannte Stelle gießen. Tragen Sie einen antiseptischen Verband auf die verbrannte Körperstelle auf und schicken Sie das Opfer in eine medizinische Einrichtung. 4.6.5. Vergiftung Im Falle einer Vergiftung mit minderwertigen Lebensmitteln ist es notwendig, beim Opfer künstliches Erbrechen auszulösen und den Magen zu spülen, damit es eine große Menge (bis zu 6-10 Gläser) warmes Wasser trinken kann, das mit Kaliumpermanganat getönt ist. oder eine schwache Lösung von Backpulver. Danach Milch geben und 1-2 Tabletten Aktivkohle zu trinken geben. Bei einer Säurevergiftung ist es notwendig, den Magen gründlich mit Wasser zu spülen und dem Opfer Umhüllungsmittel zu verabreichen: Milch, rohe Eier. Im Falle einer Gasvergiftung muss das Opfer aus dem Raum an die frische Luft gebracht oder durch Öffnen von Fenstern und Türen für Zugluft im Raum gesorgt werden. Wenn Atmung und Herzaktivität aufhören, muss mit künstlicher Beatmung und Herzmassage begonnen werden. In allen Vergiftungsfällen muss das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. 4.6.6. Augenverletzung Bei Augenverletzungen durch scharfe oder stechende Gegenstände sowie Augenverletzungen mit schweren Prellungen sollte das Opfer dringend in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. Gegenstände, die in die Augen geraten, sollten nicht aus dem Auge entfernt werden, um es nicht weiter zu schädigen. Am Auge sollte ein steriler Verband angelegt werden. Wenn Staub oder Puder in die Augen gelangen, spülen Sie diese mit einem sanften Strahl fließenden Wassers aus. Bei Verätzungen ist es notwendig, die Augenlider zu öffnen und die Augen 10 bis 15 Minuten lang mit einem schwachen fließenden Wasserstrahl reichlich auszuspülen. Anschließend sollte das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. Bei Augenverbrennungen mit heißem Wasser oder Dampf wird das Spülen der Augen nicht empfohlen. Die Augen werden mit einem sterilen Verband abgedeckt und das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Bediener des Fehlerprüfgeräts:
Kontaminierte und defekte Kleidung muss ggf. dem Fehlersucher zur Wäsche, chemischen Reinigung oder Reparatur übergeben werden. 5.2. Um die Haut am Ende des Arbeitstages von Industrieverschmutzungen zu reinigen, ist die Verwendung von Schutz- und Waschpasten und -salben erforderlich, die die Eigenschaften von Schutz- und Waschmitteln vereinen. Um die Haut nach der Arbeit in einem guten Zustand zu halten, sollten Sie verschiedene gleichgültige Salben und Cremes (Borvaseline, Lanolincreme und andere) verwenden. Es ist nicht erlaubt, Kerosin oder andere giftige Erdölprodukte zur Reinigung der Haut und der persönlichen Schutzausrüstung zu verwenden. 5.3. Am Ende der Arbeiten sollte der Arbeitsplatz aufgeräumt, die Werkzeuge und Vorrichtungen gereinigt und weggeräumt werden. 5.4. Über alle im Betrieb festgestellten Verstöße gegen den technologischen Prozess, Störungen und Mängel sowie über die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen hat der Fehlersucher dem Vorarbeiter oder der verantwortlichen Person Bericht zu erstatten. 5.5. Am Ende der Arbeit wird empfohlen, nach ärztlicher Verordnung physioprophylaktische Maßnahmen durchzuführen. Nach der Arbeit mit einem magnetischen Fehlersuchgerät werden die folgenden Verfahren empfohlen:
Nach der Arbeit mit einem Ultraschallprüfgerät werden Quarzbäder und eine UHF-Therapie empfohlen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Bediener einer Verpackungsmaschine. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Linearer Lineman der Hauptpipelines. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Stationärer Tankstellenbetreiber. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Römisches Pferd in Deutschland ▪ NECs dünnstes 15,6-Zoll-Ultrabook ▪ Giftige Insekten bevorzugen Heilpflanzen ▪ Mobiltelefone von SAMSUNG und LG werden Mobilfunkbetreibern schaden News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Abschnitt der Website Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik. Artikelauswahl ▪ Artikel von Benedict (Baruch) Spinoza. Berühmte Aphorismen ▪ Artikel Wo leben Seezigeuner und was machen sie? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Innenschutz. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Artikel Arbeiten mit Metallen. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik ▪ Artikel Thermomagnetische Effekte. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |