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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Presser von Holzprodukten auf einer Heißpresse

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zugelassen werden können Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, unterwiesen und geschult wurden, ihre Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe geprüft haben und die praktischen Fähigkeiten zur sicheren Arbeitsausführung beherrschen an den Pressen arbeiten.

1.2. Presser müssen die internen Vorschriften der Organisation kennen und einhalten.

1.3. Presser müssen:

  • kennen den Aufbau der Presse, Leimwalzen, Kettenförderer, Pressmodi;
  • in der Lage sein, Gerätefehlfunktionen zu erkennen;
  • die Anforderungen an die Ausrüstung kennen;
  • Personen, die nicht mit dem Betrieb in Verbindung stehen, nicht an den Arbeitsplatz lassen;
  • verwenden Sie die Presse und die Presseausrüstung für den vorgesehenen Zweck.

1.4. Es ist verboten:

  • auf Dächer und Metallkonstruktionen klettern, ohne dass Mechanismen und Geräte, die nicht für die Arbeit bestimmt sind, eingeschaltet und angehalten werden müssen (außer in Notsituationen);
  • elektrische Geräte und Versorgungskabel berühren oder versuchen, elektrische Geräte selbst zu reparieren;
  • stehen dem Ladenband im Weg.

1.5. Bei der Arbeit sollten Sie persönliche Schutzausrüstung, die den geltenden Normen entspricht, und Hilfsmittel verwenden.

1.6. Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Das Licht sollte die Augen nicht blenden.

1.7. Am Arbeitsplatz sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen.

1.8. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie einen Overall an, schließen Sie alle Knöpfe und stecken Sie Ihre Haare unter einen Kopfschmuck.

2.2. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Schutzvorrichtungen der Leimauftragswalzen, der Dampfverteilungssäulen, der flexiblen und starren Rohre, der Ladeförderketten und des Schubantriebs.

2.3. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Instrumentierung, das Vorhandensein einer Schutzvorrichtung auf der Zufuhrseite der Walzen und deren Blockierung mit dem Linienstarter.

2.4. Überprüfen Sie die Notabschaltung der Leimauftragswalzen und die Wärmedämmung der Dampfleitungen.

2.5. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der örtlichen Absaugung und Zu- und Abluft.

2.6. Schmieren Sie die Hände mit Schutzpaste oder -creme.

2.7. Melden Sie festgestellte Mängel dem Vorgesetzten. Beginnen Sie erst mit der Arbeit, wenn die Fehlerbehebung abgeschlossen ist.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden.

3.2. Geben Sie vor dem Starten des Geräts ein Warnsignal und schalten Sie die Absaugung ein.

3.3. Überwachen Sie die Messwerte der Manometer und stellen Sie sicher, dass die Manschetten, die die Arbeitszylinder und Dampfleitungen abdichten, keinen Dampf durchlassen.

3.4. Zur Überwachung der Position der gepressten Produkte während des Be- und Entladens aus der Presse.

3.5. Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunterbrechung und eines Stromausfalls muss das Gerät vom Stromnetz getrennt werden.

3.6. Es ist verboten:

  • auf dem Förderband, der Pressenkonstruktion oder in Gefahrenbereichen sein;
  • schräge Platten in der Presse ohne Spezialwerkzeug richten;
  • Zäune installieren und entfernen, mit entferntem oder defektem Zaun arbeiten;
  • um die Einstellung von Geräten, das Anziehen von Stopfbuchsen, Flanschverbindungen und unter Druck stehenden Wärmeleitungssystemen durchzuführen;
  • offene Schaltschränke und Schalttafeln.

3.7. Führen Sie Reparaturarbeiten an den Pressen nur bei geschlossenen und dampfdichten Ventilen und Vorkühlung der Pressplatte durch.

3.8. Entladen Sie die Presse mit Handschuhen und verwenden Sie spezielle Schieber, um Verbrennungen zu vermeiden.

3.9. Bei Arbeiten an Leimauftragswalzen ist es notwendig:

  • Überwachen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Rollenschutzes sowie die gleichmäßige Leimversorgung der Rollen. Vermeiden Sie, dass Leim in die Wanne überläuft;
  • Arbeiten mit vorhandener Zu- und Abluft durchführen;
  • Verunreinigung der Bodenoberfläche mit Leim verhindern;
  • Kontrollieren Sie den störungsfreien Betrieb der Blockiervorrichtung für die Umzäunung der Leimauftragswalzen.
  • Waschen und reinigen Sie die Leimwalzen mit Spezialwerkzeugen. Das Waschen der Walzen sollte von der Seite des Teileausgangs aus erfolgen, wenn die Walzen manuell gedreht werden.

3.10. Es ist verboten:

  • Kleber im Produktionsraum lagern;
  • Arbeitsmechanismen unbeaufsichtigt lassen;
  • Arbeit mit behinderter lokaler Absaugung und Zu- und Abluft.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Notfall oder bei Verletzungsgefahr stellen Sie den Betrieb des Geräts sofort ein.

4.2. Bei Vibrationen, Klopfen, Veränderungen in der Geräuschart oder Rauchentwicklung den Betrieb des Geräts stoppen und dem Arbeitsleiter melden.

4.3. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, informieren Sie sofort die Feuerwehr, beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den am Arbeitsplatz verfügbaren Feuerlöschgeräten und ergreifen Sie Maßnahmen, um den Arbeitsleiter zu rufen.

4.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren.

4.5. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer befreien usw.). Die Hilfeleistung sollte mit der größten Gefahr für die Gesundheit oder das Leben einer Person beginnen: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und anschließend die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab.

Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen.

Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Arbeit folgt;

  • Presse und Förderer ausschalten, vom Stromnetz trennen;
  • Reinigen Sie die Ausrüstung und den Arbeitsplatz von Staub, Spänen und Ablagerungen. Die Reinigung erfolgt mit einem Schaber und Besen mit langen Stielen;
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein von Schmiermittel in den Knoten, fügen Sie bei Bedarf Schmiermittel hinzu;
  • Entfernen Sie Vorrichtungen, Werkzeuge und Reinigungsgeräte an dem dafür vorgesehenen Ort.
  • saubere Kleidung, Schuhe. Es ist verboten, Kleidung, Boden und Geräte mit Druckluft auszublasen.

5.2. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden.

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