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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Autos. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Einleitung 1.1. Diese Weisung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für die Arbeit eines Autofahrers (im Folgenden Fahrer genannt). 1.2. Der Fahrer muss die Anforderungen der auf dieser Grundlage erstellten Anweisungen und der unter Berücksichtigung der Anforderungen der Standard-Arbeitsschutzanweisungen entwickelten Anweisungen einhalten:
Wenn der Fahrer einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften durch einen Mitarbeiter bemerkt, muss er ihn auf die Notwendigkeit hinweisen, diese einzuhalten. Der Fahrer muss außerdem den Weisungen des Vertreters des Gemischten Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder der für Arbeitsschutz bevollmächtigten (vertrauenswürdigen) Person des Gewerkschaftsausschusses Folge leisten. Der Fahrer muss wissen und in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen. Ohne eine gezielte Unterweisung zum Arbeitsschutz sollte der Fahrer nicht mit einmaligen Arbeiten beginnen, die nicht mit den unmittelbaren Aufgaben im Fachgebiet zusammenhängen. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. Personen, die über einen entsprechenden Führerschein verfügen, eine Einführungs- und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz bestanden haben, dürfen ein Auto führen. 2.2. Ein Fahrer, der nicht rechtzeitig eine erneute Unterweisung zum Arbeitsschutz (mindestens 1 Mal in 3 Monaten) und eine jährliche Wissensprüfung zum Arbeitsschutz bestanden hat, sollte nicht mit der Arbeit beginnen. 2.3. Der Fahrer muss die im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften einhalten. 2.4. Die Arbeitszeit des Fahrers sollte 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Dauer der täglichen Arbeit (Schicht) richtet sich nach der betrieblichen Arbeitsordnung oder den vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsausschuss genehmigten Schichtplänen. 2.5. Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass die gefährlichsten Faktoren, die ihn bei der Ausführung von Arbeiten beeinträchtigen können, folgende sind:
2.5.1. Ein nur an einem Hebemechanismus aufgehängtes Auto stellt eine große Gefahr dar, da es herunterfallen und den Fahrer zerquetschen kann. 2.5.2. Heißes Kühlmittel, Wasser und Dampf verursachen bei Hautkontakt Verbrennungen. 2.5.3. Brennbare Stoffe (Dämpfe, Gase), bei deren Handhabung die Sicherheitsvorschriften verletzt werden, können einen Brand und eine Explosion verursachen. 2.5.4. Gase und andere giftige Stoffe (Butan, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Ethylmercaptan und andere), die über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen, führen zu schweren Vergiftungen. 2.5.5. Bleihaltiges Benzin wirkt giftig auf den Körper, wenn seine Dämpfe eingeatmet werden, der Körper damit kontaminiert wird, es mit der Nahrung oder dem Trinkwasser in den Körper gelangt. 2.5.6. Geräte, Werkzeuge und Zubehör können bei unsachgemäßer Verwendung oder Fehlfunktion zu Verletzungen führen. 2.6. Es ist verboten, Werkzeuge, Geräte und Geräte zu verwenden, mit denen der Fahrer nicht vertraut und vertraut ist. 2.7. Gemäß den branchenüblichen Normen für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte wird Folgendes ausgegeben: 2.7.1. Fahrer von LKWs, Sonderfahrzeugen, Autokränen und Traktoren:
Im Winter bei Spezial- und IV-Gürtel zusätzlich:
2.7.2. Bus- und Autofahrer:
2.7.3. Fahrer aller Fahrzeuge, die mit bleihaltigem Benzin betrieben werden, müssen bei Arbeiten auf der Strecke zusätzlich:
2.7.4. Im Winter erhalten Fahrer, die im Freien arbeiten, in den Gebieten II, III, IV und besonderen Klimazonen neben warmen Overalls zusätzlich ein Heizset vom Typ „Pinguin“. 2.8. Der Fahrer muss die Brandschutzvorschriften einhalten. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. 2.9. Der Fahrer sollte versuchen, die bei der Arbeit auf der Strecke festgestellten Störungen am Fahrzeug sowie Verstöße bei der Verpackung oder Sicherung der Ladung selbst zu beheben. Wenn dies nicht möglich ist, muss er das Unternehmen informieren und technische Hilfe anfordern. 2.10. Bei der Entsendung von zwei oder mehr Personen zur gemeinsamen Arbeit hat der Fahrer den Anweisungen und Weisungen des vom Arbeitgeber benannten Vorgesetzten Folge zu leisten, der für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen verantwortlich ist. 2.11. Gasballonfahrzeuge (Gas-Diesel) dürfen die Wartungs- und Reparaturstellen erst betreten, nachdem der Motor auf Benzinbetrieb (Dieselkraftstoff) umgestellt wurde. Vor dem Betreten ist es notwendig, das Gasversorgungssystem an einer speziellen Stelle auf Undichtigkeiten zu überprüfen. Es ist verboten, Räumlichkeiten mit einem nicht hermetischen Einweg-Stromversorgungssystem zu betreten. Wenn Sie den Motor auf Flüssigkraftstoff umstellen, müssen Sie die Zufuhrventile schließen und das Gas vollständig aus dem Stromnetz ablassen (bis der Vergasermotor vollständig stoppt), dann das Hauptventil schließen, die Flüssigkraftstoffzufuhr einschalten und den Motor starten. 2.12. Der Fahrer muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und Rauchen mit Wasser und Seife und nach Arbeiten an Komponenten und Teilen eines mit bleihaltigem Benzin betriebenen Autos vorher mit Kerosin. 2.13. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf dieser Grundlage erstellten und in Absatz 1.2 genannten Anleitung haftet der Fahrer nach Maßgabe des geltenden Rechts. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Vor dem Verlassen der Linie muss der Fahrer: 3.1.1. Bestehen Sie eine ärztliche Untersuchung vor der Reise. 3.1.2. Holen Sie sich vom Disponenten einen Frachtbrief und eine Einweisung über die Arbeitsbedingungen auf der Strecke und die Eigenschaften der transportierten Ladung. 3.1.3. Überprüfen Sie gemeinsam mit dem Getriebemechaniker die technische Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit des Fahrzeugs und lassen Sie den entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief vermerken. Achten Sie bei der Untersuchung besonders auf:
3.1.4. Fahrzeuge, die mit Gas betrieben werden, müssen täglich überprüft werden, um die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Gasausrüstung zu überprüfen. Die Dichtheit aller Verbindungen wird mit speziellen Geräten (Lecksuchern), per Gehör oder per Seifenemulsion überprüft. Störungen an Gasgeräten (Leckagen) werden nur an den Stellen für die Reparatur und Einstellung von Gasgeräten oder in einer Fachwerkstatt behoben. 3.2. Vor dem Anlassen des Motors muss der Fahrer:
3.3. Der Fahrer darf den Startgriff nur bei vorübergehendem Ausfall des Anlassers oder beim Anlassen des Motors nach einer Reparatur betätigen. 3.4. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff muss der Fahrer folgende Sicherheitsanforderungen beachten:
3.5. Dem Fahrer ist untersagt:
4. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 4.1. Bei Arbeiten auf der Linie muss der Fahrer: 4.1.1. Beginnen Sie mit der Bewegung des Fahrzeugs erst, nachdem Sie sichergestellt haben, dass sich keine Hindernisse im Weg befinden. Auf einem Muldenkipper, zusätzlich nur mit abgesenkter Karosserie. 4.1.2. Schalten Sie vor dem Verlassen des Fahrerhauses die Zündung aus oder unterbrechen Sie die Kraftstoffzufuhr, bremsen Sie das Fahrzeug mit der Feststellbremse ab und stellen Sie sicher, dass keine Gefahr durch die Bewegung von Fahrzeugen sowohl in die gleiche als auch in die entgegengesetzte Richtung entsteht. Springen Sie nicht aus dem Fahrerhaus oder der Karosserie. 4.1.3. Wenn das Fahrzeug nach dem Verlassen des Fahrerhauses auf einem Straßenabschnitt mit (auch leichtem) Gefälle angehalten wird, legen Sie Unterlegkeile (Schuhe) unter die Räder. 4.1.4. Reinigen Sie die Fußrasten rechtzeitig von Schlamm, Schnee und Eis. Vermeiden Sie den Kontakt mit Öl und Kraftstoff. 4.1.5. Bleiben Sie im Fahrerhaus des Fahrzeugs nur, wenn der Motor nicht läuft, da es sonst zu einer Vergiftung durch in den Abgasen des Fahrzeugs enthaltenes Kohlenmonoxid kommen kann. 4.1.6. Stellen Sie vor dem Rückwärtsfahren sicher, dass dieses Manöver keine Gefahr darstellt und dass sich keine Personen in der Nähe befinden. 4.1.7. Bevor Sie bei unzureichender Sicht nach hinten (aufgrund der Ladung im Fond, beim Verlassen des Tors usw.) mit dem Rückwärtsfahren beginnen, fordern Sie die Zuweisung einer Person an, die die Bewegung des Fahrzeugs organisiert. 4.1.8. Wenn das Auto fährt, reduzieren Sie die Geschwindigkeit, wenn der Tank zu weniger als 3/4 gefüllt ist, um die Stabilität des Autos bei Kurvenfahrten zu gewährleisten. 4.1.9. Öffnen Sie den Kühlerdeckel eines heißen Motors mit einem Fäustling oder decken Sie ihn mit einem Lappen (Lappen) ab. Öffnen Sie den Korken vorsichtig und vermeiden Sie, dass starker Dampf in Richtung des Öffnungsdeckels entweicht. 4.1.10. Betanken Sie das Fahrzeug gemäß den Sicherheitsvorschriften für Tankstellen. 4.1.11. Verwenden Sie zum Überlaufen von Benzin ein spezielles Gerät. Es ist verboten, Benzin mit dem Mund durch den Schlauch anzusaugen. 4.1.12. Um Erfrierungen vorzubeugen, sollten Sie im Winter bei der Fehlerbehebung unterwegs nur mit Handschuhen arbeiten. Es ist verboten, Metallgegenstände, Teile und Werkzeuge mit den Händen ohne Handschuhe zu berühren. 4.1.13. Benutzen Sie beim Betanken eines Autos im Winter die Zapfpistolen nur mit Handschuhen, verschütten Sie keinen Kraftstoff und lassen Sie ihn nicht auf die Haut von Händen und Körper gelangen. 4.1.14. Um die Seiten des Staplers zu öffnen und zu schließen, holen Sie sich die Hilfe einer anderen Person. 4.1.15. Erhalten Sie zusätzliche Anweisungen vom Arbeitgeber, wenn Sie zur Arbeit außerhalb des Hauptstützpunkts, auf vereisten Straßen, beim Überqueren von Gewässern und im Gelände gemäß den aktuellen „Regeln zum Arbeitsschutz im Straßenverkehr“ eingesetzt werden. 4.1.16. Bevor Sie zur Arbeit in einen Steinbruch entsandt werden, erhalten Sie eine zusätzliche Einweisung gemäß den Einheitlichen Sicherheitsregeln für die Erschließung von Mineralvorkommen auf offene Weise mit Eintrag in das Einweisungsregistrierungsprotokoll. 4.1.17. Wenn Sie die Bewegung eines Fahrzeugs mit Gasflaschen (Gas-Diesel) zum Parken länger als 10 Minuten anhalten, schließen Sie das Hauptventil und lassen Sie das Hauptventil für weniger als 10 Minuten offen. 4.1.18. Bevor Sie das Fahrzeug mit Flüssiggas betanken, stellen Sie den Motor ab und schließen Sie die Versorgungsventile. 4.1.19. Nachdem Sie die Flaschen mit Gas gefüllt haben, schließen Sie zuerst das Ventil an der Tankstelle, dann das Füllventil am Fahrzeug und trennen Sie den Gasfüllschlauch. Sollte beim Tanken der Gasfüllschlauch versehentlich drucklos werden, schließen Sie sofort das Auslassventil an der Gastankstelle und anschließend das Füllventil am Fahrzeug. 4.1.20. Wenn beim Anfahren an einer Tankstelle der Motor zu knallen beginnt, muss der Fahrer sofort den Motor abstellen und das Fahrzeug zur Fehlerbehebung an einen sicheren Ort abschleppen. 4.1.21. Erfüllen Sie die in den Absätzen angegebenen Anforderungen. 3.2 - 3.4. 4.1.22. Informieren Sie die Passagiere vor dem Einsteigen in einen LKW, der zur Personenbeförderung bestimmt ist, über die Vorgehensweise beim Ein- und Aussteigen und machen Sie darauf aufmerksam, dass es verboten ist, hinten zu stehen und auf der Arbeitsfläche eines fahrenden Fahrzeugs zu sitzen. 4.1.23. Erlauben Sie Personen, die die Ladung begleiten, nicht, auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens mitzufahren, wenn dort keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind, die mindestens 15 cm unter der Seitenebene liegen. 4.1.24. Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Verstauung und der Zuverlässigkeit der Befestigung von Ladung und Markisen auf dem Rollmaterial mit den Sicherheitsanforderungen und der Gewährleistung der Sicherheit der Ladung und fordern Sie bei Feststellung von Verstößen bei der Stauung und Befestigung von Ladung und Markisen die verantwortliche Person an Ladevorgänge, um sie zu beseitigen. 4.1.25. Transportieren Sie Glasbehälter mit Flüssigkeiten nur in spezieller Verpackung und müssen vertikal (mit dem Deckel nach oben) aufgestellt werden. 4.1.26. Achten Sie beim Beladen der Karosserie mit Schüttgut darauf, dass diese nicht über die Karosserieseiten (Standard oder verlängert) hinausragt und sich gleichmäßig über die gesamte Karosseriefläche verteilt. 4.1.27. Stellen Sie sicher, dass Stücklasten, die seitlich über den Körper hinausragen, mit starken, gebrauchsfähigen Anschlagmitteln (Seile, Seile) festgebunden sind. Es ist verboten, Metallseile und -drähte zu verwenden. 4.1.28. Stellen Sie sicher, dass Kisten, Rolltrommeln und andere Stückgüter dicht und lückenlos gepackt, verstärkt oder festgebunden sind, damit sie sich während der Bewegung (starkes Bremsen, Anfahren und scharfe Kurven) nicht über den Boden des Aufbaus bewegen können. Bei Lücken zwischen den Belastungsorten sollten Abstandhalter und Distanzstücke aus Holz eingesetzt werden. 4.1.29. Stellen Sie sicher, dass Fässer für flüssige Ladung mit dem Deckel nach oben installiert werden. Jede auf die Seite gelegte Fassreihe sollte in den äußeren Reihen verkeilt werden. Es ist verboten, anstelle von Holzkeilen andere Gegenstände zu verwenden. 4.1.30. Transportieren Sie staubige Güter in Rollmaterial (offene Wagenkästen), die mit Überdachungen und Dichtungen ausgestattet sind. Es ist verboten, heiße Waren in Holzaufbauten zu transportieren. 4.1.31. Befördern Sie Güter, die in Länge, Breite und Höhe die Abmessungen des Körpers überschreiten, gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung. 4.1.32. Ladungen, deren Länge die Abmessungen des Rollmaterials um 2 m oder mehr überschreitet (Langladungen), werden auf Fahrzeugen mit Anhängern transportiert – Auflösungen, an denen die Ladungen sicher befestigt sein müssen. Achten Sie beim gleichzeitigen Transport unterschiedlich langer Langlasten darauf, dass kürzere Lasten oben platziert werden. 4.1.33. Stellen Sie sicher, dass beim Laden langer Lasten (Rohre, Schienen, Baumstämme usw.) auf ein Auto mit Anhänger eine Lücke zwischen dem hinter der Kabine des Autos installierten Schild und den Enden der Ladung verbleibt, damit beim Wenden und Wenden die Last haftet nicht am Schild. Um ein Vorwärtsbewegen der Ladung beim Bremsen und Bergabfahren zu verhindern, muss die Ladung sicher befestigt werden. 4.1.34. Nehmen Sie gefährliche Güter und leere Container unter ihnen an und transportieren Sie sie gemäß den Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. 4.1.35. Stellen Sie sicher, dass alle Pakete, die gefährliche Stoffe enthalten, mit Etiketten versehen sind, die die Art der Gefahr der Ladung, die Oberseite des Pakets und das Vorhandensein zerbrechlicher Behälter im Paket angeben. 4.1.36. Das Be- und Entladen von Tankwagen erfolgt durch Schwerkraft oder mit Pumpen über funktionsfähige Schläuche oder Rohre. 4.1.37. Halten Sie sich bei einem automatischen System zum Laden brennbarer Flüssigkeiten zum Befüllen an der Notausschalttafel auf und beim Einfüllen von Ammoniakwasser in Tanks auf der Luvseite. 4.1.38. Bevor Sie gefährliche Güter auf das Fahrzeug laden und aus dem Fahrzeug entladen, schalten Sie den Motor aus (mit Ausnahme des Ladens von Ölprodukten in den Tankwagen sowie des Befüllens mit einer am Fahrzeug installierten und vom Fahrzeugmotor angetriebenen Pumpe). In diesem Fall muss sich der Fahrer am Pumpensteuerpult befinden. 4.1.39. Reinigen Sie die Karosserie vor der Anlieferung an den Verladeort von Fremdkörpern sowie von Schnee, Eis, Schmutz usw. 4.1.40. Überprüfen Sie die beladenen Container, um die korrekte Beladung und Zuverlässigkeit der Containerbefestigung auf Spezialaufliegern oder Universalfahrzeugen (Straßenzügen) festzustellen. 4.1.41. Lassen Sie niemanden auf der Rückseite des Fahrzeugs, wo die Container installiert sind, und in den Containern selbst passieren. 4.1.42. Beachten Sie beim Transport von Behältern die folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
4.1.43. Wenn an den Entladestellen kein Radbrecherbalken vorhanden ist, muss der Empfänger den Mindestabstand zum Hang oder zur Klippe angeben, bis zu dem er zum Entladen fahren kann. 4.1.44. Stellen Sie sicher, dass vor Beginn der Be- und Entladevorgänge ein Bock unter dem Rahmen des Anhängers – Plattentransporters – installiert wird, um ein Umkippen zu verhindern (beim Beladen – von der Beladeseite, beim Entladen – von der gegenüberliegenden Seite). 4.1.45. Parken Sie Ihr Auto nicht näher als 1 m vom vorausfahrenden Auto und mindestens 1,5 m vom seitlich stehenden Auto entfernt, das gerade be- oder entladen wird. Beim Aufstellen eines Autos zum Be- oder Entladen ist ein Abstand von mindestens 0,5 m zwischen Gebäude und Auto und mindestens 1 m zwischen Ladungsstapel und Auto einzuhalten. Beim Be- oder Entladen von Ladung über Überführungen, Plattformen oder Rampen mit einer Höhe, die dem Bodenniveau des Aufbaus entspricht, bewegen Sie das Auto in deren Nähe. 4.1.46. Stellen Sie sicher, dass der Sattelauflieger von vorne beladen und von hinten entladen wird. 4.1.47. Werden bei der Arbeit im Betrieb des Absenders oder Empfängers Verstöße gegen die Regeln und Normen des Arbeitsschutzes festgestellt, die zu einem Unfall oder Unfall führen können, verlangen Sie vom Absender oder Empfänger deren Beseitigung. 4.1.48. Wenn Sie nachts oder bei unzureichender Sicht auf unbeleuchteten Straßenabschnitten anhalten und parken, schalten Sie das Markierungs- oder Standlicht des Fahrzeugs ein. 4.1.49. Wenn das Auto zur Reparatur am Straßenrand oder auf der Fahrbahn anhalten muss, platzieren Sie ein Notstoppschild oder ein blinkendes rotes Licht hinter dem Auto. 4.1.50. Stellen Sie sich bei Arbeiten unter einem Fahrzeug so auf, dass Ihre Füße nicht auf der Fahrbahn stehen. 4.1.51. Wenn Arbeiten unter einem angehobenen Aufbau eines Muldenkippers erforderlich sind, installieren Sie Inventarvorrichtungen zur Befestigung des Aufbaus (Anschläge, Klammern, Stangen). 4.1.52. Beim Aufpumpen oder Aufpumpen von vom Fahrzeug entfernten Reifen auf der Straße eine Sicherheitsgabel geeigneter Länge und Stärke in die Löcher der Radscheibe einbauen oder das Rad mit dem Sicherungsring nach unten platzieren. 4.1.53. Vor Arbeitsbeginn ein Autokran, ein Auto mit Montagehebebühne etc. Installation auf einer horizontalen Plattform mit obligatorischer Installation von verlängerten Stützen. Unter den Füßen der Stützen sollten spezielle Holzverkleidungen angebracht werden. Es ist verboten:
4.2. Dem Fahrer ist untersagt:
5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Der Fahrer muss: 5.1.1. Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich über den ihm zugefügten oder durch sein Verschulden verursachten Unfall sowie über jeden Unfall anderer Arbeitnehmer des Unternehmens, bei dem er Zeuge war. 5.1.2. Leisten Sie dem Opfer bei einem Unfall Erste Hilfe, helfen Sie ihm, es in ein Gesundheitszentrum oder die nächstgelegene medizinische Einrichtung zu bringen, oder rufen Sie bei Bedarf medizinisches Personal zum Unfallort. 5.1.3. Bei einer Störung des Gasversorgungssystems schließen Sie sofort die Versorgungs- und Hauptventile und belüften Sie anschließend den Motorraum und andere Räume, in denen die Gasleitung verläuft. 5.1.4. Wenn an den Flaschenanschlüssen ein Gasleck festgestellt wird, lassen Sie das Gas unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen ab oder lassen Sie es ab. Die Freisetzung von komprimiertem oder verflüssigtem Gas unter den Bedingungen eines Kraftverkehrsunternehmens sollte nur an speziell ausgestatteten Stellen erfolgen. 5.1.5. Öffnen Sie die Haupt- und Versorgungsgasventile langsam, um Wasserschläge zu vermeiden. 5.1.6. Beim Ablassen von komprimiertem Erdgas oder Ablassen von Flüssiggas dürfen Sie nicht rauchen und kein offenes Feuer verwenden. Führen Sie keine Arbeiten durch, die nicht mit dem Ablassen oder Ablassen von Gas in Zusammenhang stehen. 5.1.7. Wenn in der Leitung, mit Ausnahme der Zylinderanschlüsse, ein Gasleck aus dem Stromversorgungssystem festgestellt wird, sofort anhalten, die Durchflussventile schließen, Gas aus dem System ablassen, bis der Motor stoppt, dann das Hauptventil schließen und, wenn möglich, Maßnahmen zur Behebung der Störung ergreifen oder das Unternehmen informieren. 5.1.8. Im Falle eines Gaslecks an den Flaschenanschlüssen fahren Sie mit dem Fahrzeug an einen sicheren Ort für andere und lassen Sie das Gas aus der Flasche ab oder lassen Sie es ab. 5.2. Das Ablassen von komprimiertem Erdgas und das Ablassen von Flüssiggas ist bei laufendem Motor oder eingeschalteter Zündung sowie in unmittelbarer Nähe von Parkplätzen anderer Fahrzeuge oder in der Nähe von Brandherden und an Orten, an denen sich Personen aufhalten, verboten. 6. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten 6.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fahrer: 6.1.1. Halten Sie die in den Absätzen aufgeführten Sicherheitsanforderungen ein. 4.1.2, 4.1.3. 6.1.2. Nachdem Sie das Auto über Nacht oder längere Zeit geparkt haben, schließen Sie die Zufuhrventile (für Druckgas) oder das Hauptventil (für Flüssiggas), lassen Sie das Gas aus dem Stromnetz ab, schalten Sie dann die Zündung aus und schalten Sie den Boden aus. 6.1.3. Bevor Sie das Fahrzeug auf einem beheizten Parkplatz abstellen, stellen Sie sicher, dass kein Kraftstoff ausläuft. 6.1.4. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife, und nachdem Sie an Bauteilen und Teilen eines Autos gearbeitet haben, das mit bleihaltigem Benzin betrieben wird, müssen Sie Ihre Hände zuerst mit Kerosin waschen. 6.1.5. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit festgestellten Mängel. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Holzstapler. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einem Steinbrecher. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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